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Allgemeine Zeitung. Nr. 108. Augsburg, 17. April 1840.

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die Regierung dieses Reichs das Recht hat, Verbote zu erlassen, wenn sie nicht gegen die öffentliche Sittlichkeit oder das Völkerrecht sind. Und hätten die Chinesen, nachdem sie förmlich angekündigt, daß der Opiumhandel als Schmuggel betrachtet werde, die Schmuggler bestraft, so hätte England keinen Grund zu Beschwerden. Wenn sich nun aber ergibt, daß ein solches weises Verfahren nicht angewendet ward, um diese Verbote in Kraft zu setzen, wenn zu gesetzwidrigen Maaßregeln gegen die Unterthanen dieses Landes geschritten wurde, wenn man die Unschuldigen mit den Schuldigen verwechselte, wenn unsere Herrscherin in der Person ihres Repräsentanten beleidigt wurde - dann fällt der Regierung eine neue Pflicht zu; es gilt dann nicht mehr die Frage, ob der Opiumhandel unrecht, oder ob China berechtigt sey, ihn zu verbieten. Es erscheint dann als recht und geziemend, daß Ihrer Maj. Regierung Genugthuung von China fordere. Erlauben Sie mir Beispiels wegen an den Sklavenhandel zu erinnern. Wir hatten diesen Handel abgeschafft und Verträge mit andern Staaten zu diesem Zwecke geschlossen, dem wir große Summen opferten; gleichwohl war es bekannt, daß unter der Flagge einiger dieser Staaten der Sklavenhandel heimlich fortgetrieben ward, und in unsere eigene Colonie Mauritius wurden auf solche Weise Sklaven eingeschmuggelt. Ohne Zweifel war es unsere Pflicht, diesem Unwesen mit Kraft zu steuern. Setzen wir nun den Fall, ein Schiff unter französischer Flagge schleicht um Mauritius herum, der Gouverneur hat ein wachsames Auge auf dessen Bewegungen, Jedermann ist überzeugt, daß es ein Sklavenschiff ist, welches nur einen günstigen Zeitpunkt ablauert, um seine Waare an einem Punkte der nicht hinreichend bewachten Küste auszusetzen; wie? wenn nun der Gouverneur etliche 30 oder 40 in der Colonie wohnende französische Gentlemen, deren einige bei dem Sklavenhandel vielleicht betheiligt waren, vielleicht aber auch nicht, aufs gerathewohl festnehmen ließe, und gewaltsame Hand selbst an den französischen Consul legte, mit dem Bedeuten, er solle so lange keine Nahrung empfangen, bis er den Eigenthümer des Schiffes nenne: würde, frag' ich, in diesem Falle die französische Regierung nicht berechtigt seyn, von England Genugthuung zu fordern und nöthigenfalls mit den Waffen zu holen? (Hört!) Würde es genügen, wenn wir antworteten: ""Ach, das ist so ein gottloser, so ein abscheulicher Handel, daß ihr kein Recht habt, mit uns darüber zu hadern, daß wir ihn durch jedwedes Mittel unterdrücken?"" Man würde uns ganz richtig entgegnen: ""Aber indem ihr den Sklavenhandel unterdrückt, tretet ihr zugleich ein großes Princip des Völkerrechts mit Füßen."" Wenn aber auf solche Weise Frankreich in seinem Rechte wäre, so ist auch Ihre Maj. unsere Königin befugt, von China Genugthuung zu fordern oder zu erzwingen. Wir haben gesehen, wie der Erfolg der ersten Gewalthandlung der Ungerechtigkeit auf ein unwissendes Volk wirkte, das unser und sein Gewicht in der Wagschale der Nationen nicht zu würdigen versteht. Der kaiserliche Commissär Lin begann damit, daß er fremdes Eigenthum wegnahm; das nächste, was er forderte, war unschuldiges Blut. Es ereignete sich ein Auflauf, in welchem ein Eingeborner China's erschlagen wurde; Amerikaner sowohl, als Engländer, waren dabei zugegen, und die Ausmittelung des Todtschlägers war rein unmöglich. Die Chinesen erklärten nun den Engländern, daß ein Unterthan der Königin, sey er schuldig oder unschuldig, ausgeliefert werden müsse. Der Repräsentant der Königin konnte zu einem so schändlichen Rachemord der chinesischen Justiz unmöglich die Hand bieten, und die Folge der verweigerten Auslieferung war, daß alle brittischen Unterthanen, Weiber und Säuglinge nicht ausgenommen, aus Macao vertrieben wurden; unsere unschuldigen Lascars wurden in die See getrieben, und ein Engländer ward niedergeschlagen und grausam verstümmelt. England nimmt vermöge seiner Macht eine solche Rangstufe unter den Nationen ein, daß es nicht Genugthuung zu fordern braucht für jede kleine Verletzung von einer Nation, deren Macht bloß auf ihrer Anmaßung beruht. Seiner Kraft bewußt, kann England es übersehen, wenn sein Souverän ein Barbar genannt, wenn sein Volk als ein wildes, jeder nützlichen Kunst entbehrendes, in Staatsacten der Chinesen geschildert wird. Wenn unsre Botschafter sich der herabwürdigenden Cerimonie des Niederwerfens, den chinesischen Gesetzen gemäß, unterziehen müssen, so werden wir, unsrer Macht uns bewußt, dadurch mehr belustigt, als erbittert. Die Nachsicht hat aber ihre Gränzen, sie geht zu Ende, wenn es an der Zeit ist zu zeigen, daß jeder harmlose Engländer auf allen Punkten des Erdkreises unter Englands schützendem Auge steht. Eine Stelle in einem Berichte von Capitän Elliot hat mich sehr ergriffen: die worin er meldet, daß er in dem Augenblick, als er zu Canton landete, die Aufziehung der Flagge auf der Factorei befohlen habe. Capitän Elliot fügte bei, die Wichtigkeit dieses Actes werde einleuchten, wenn man die Zuversicht kenne, welche das Volk aus der Aufziehung der Flagge schöpfe - was man nur in einem solchen äußersten Falle begreifen könne. Ja, es war natürlich, daß ihre Zuversicht wiederkehrte bei dem Anblick einer Flagge, welche sie erinnerte, daß sie einer Nation angehören, nicht gewohnt an Unterliegen und Unterwerfung; einer Nation, welche die fernsten Enden des Erdkreises wiedertönen machte vom Ruhm ihrer Thaten zur Rächung des Unrechts, das ihren Kindern widerfahren, welche der Dey von Algier zwang, sich vor ihrem beleidigten Consul zu demüthigen; welche die Gräuel des Gefängnisses in der "schwarzen Höhle" auf dem Felde von Assaye rächte; welche nicht entartet ist, seit ihr großer Protector gelobte, daß er den Namen des Engländers so geachtet machen wolle, als je der Name eines römischen Bürgers war. (Beifall.) Diese Zuversicht wird nicht getäuscht, es wird bewiesen werden, daß in dem fernsten Himmelsstriche England keinem seiner Unterthanen ein Haar straflos krümmen läßt. Was das Ergebniß der Motion seyn wird, kann ich nicht voraussagen; ich kann aber nicht glauben, daß das Haus einen so ungerechten Tadel aussprechen werde. Entsteht aber auch ein Wechsel der Personen, so hoffe ich, daß doch in den Maaßregeln keine Aenderung eintreten werde. Ich hege ernstlich die Hoffnung, daß die Bemühungen derer, denen die Pflicht obliegt, Genugthuung von China zu fordern, durch die Anwendung englischer Macht im Verein mit englischer Großmuth und Mäßigung, werden gelenkt werden durch die Hand der gnadenvollen Vorsehung, die so oft scheinbares Uebel zum Guten umlenkte, und daß die Verwicklungen, die uns zu solchen Maaßregeln genöthigt, enden werden in einem dauerhaften Frieden, gleich wohlthätig für England und für China." (Hört!) Nach einigen Worten gegen die Motion von Sir G. Staunton, der sich in Handelsgeschäften viele Jahre in China aufgehalten, und für dieselbe von dem ehrenwerthen Sidney Herbert, der den bevorstehenden Krieg einen "von zweifelhafter Moralität" nannte, und bemerkte, um 2 Mill. Pf. St. (für das confiscirte Opium) wieder zu gewinnen, wollte man 6 Mill. aufs Spiel setzen, erfolgte die Vertagung der Debatte.

(Fortsetzung folgt.)

Die Unterhaussitzung, die am 9 April Abends begonnen hatte, schloß erst am folgenden Morgen um halb 5 Uhr. In dieser dritten Nacht der Discussion über China fiel die Entscheidung: - das Ministerium siegte, obwohl mit schwacher Majorität. Hr. Hogg hatte die Debatte begonnen mit einer Rede für Sir J. Grahams Motion; ihm antwortete der rechtskundige

die Regierung dieses Reichs das Recht hat, Verbote zu erlassen, wenn sie nicht gegen die öffentliche Sittlichkeit oder das Völkerrecht sind. Und hätten die Chinesen, nachdem sie förmlich angekündigt, daß der Opiumhandel als Schmuggel betrachtet werde, die Schmuggler bestraft, so hätte England keinen Grund zu Beschwerden. Wenn sich nun aber ergibt, daß ein solches weises Verfahren nicht angewendet ward, um diese Verbote in Kraft zu setzen, wenn zu gesetzwidrigen Maaßregeln gegen die Unterthanen dieses Landes geschritten wurde, wenn man die Unschuldigen mit den Schuldigen verwechselte, wenn unsere Herrscherin in der Person ihres Repräsentanten beleidigt wurde – dann fällt der Regierung eine neue Pflicht zu; es gilt dann nicht mehr die Frage, ob der Opiumhandel unrecht, oder ob China berechtigt sey, ihn zu verbieten. Es erscheint dann als recht und geziemend, daß Ihrer Maj. Regierung Genugthuung von China fordere. Erlauben Sie mir Beispiels wegen an den Sklavenhandel zu erinnern. Wir hatten diesen Handel abgeschafft und Verträge mit andern Staaten zu diesem Zwecke geschlossen, dem wir große Summen opferten; gleichwohl war es bekannt, daß unter der Flagge einiger dieser Staaten der Sklavenhandel heimlich fortgetrieben ward, und in unsere eigene Colonie Mauritius wurden auf solche Weise Sklaven eingeschmuggelt. Ohne Zweifel war es unsere Pflicht, diesem Unwesen mit Kraft zu steuern. Setzen wir nun den Fall, ein Schiff unter französischer Flagge schleicht um Mauritius herum, der Gouverneur hat ein wachsames Auge auf dessen Bewegungen, Jedermann ist überzeugt, daß es ein Sklavenschiff ist, welches nur einen günstigen Zeitpunkt ablauert, um seine Waare an einem Punkte der nicht hinreichend bewachten Küste auszusetzen; wie? wenn nun der Gouverneur etliche 30 oder 40 in der Colonie wohnende französische Gentlemen, deren einige bei dem Sklavenhandel vielleicht betheiligt waren, vielleicht aber auch nicht, aufs gerathewohl festnehmen ließe, und gewaltsame Hand selbst an den französischen Consul legte, mit dem Bedeuten, er solle so lange keine Nahrung empfangen, bis er den Eigenthümer des Schiffes nenne: würde, frag' ich, in diesem Falle die französische Regierung nicht berechtigt seyn, von England Genugthuung zu fordern und nöthigenfalls mit den Waffen zu holen? (Hört!) Würde es genügen, wenn wir antworteten: „„Ach, das ist so ein gottloser, so ein abscheulicher Handel, daß ihr kein Recht habt, mit uns darüber zu hadern, daß wir ihn durch jedwedes Mittel unterdrücken?““ Man würde uns ganz richtig entgegnen: „„Aber indem ihr den Sklavenhandel unterdrückt, tretet ihr zugleich ein großes Princip des Völkerrechts mit Füßen.““ Wenn aber auf solche Weise Frankreich in seinem Rechte wäre, so ist auch Ihre Maj. unsere Königin befugt, von China Genugthuung zu fordern oder zu erzwingen. Wir haben gesehen, wie der Erfolg der ersten Gewalthandlung der Ungerechtigkeit auf ein unwissendes Volk wirkte, das unser und sein Gewicht in der Wagschale der Nationen nicht zu würdigen versteht. Der kaiserliche Commissär Lin begann damit, daß er fremdes Eigenthum wegnahm; das nächste, was er forderte, war unschuldiges Blut. Es ereignete sich ein Auflauf, in welchem ein Eingeborner China's erschlagen wurde; Amerikaner sowohl, als Engländer, waren dabei zugegen, und die Ausmittelung des Todtschlägers war rein unmöglich. Die Chinesen erklärten nun den Engländern, daß ein Unterthan der Königin, sey er schuldig oder unschuldig, ausgeliefert werden müsse. Der Repräsentant der Königin konnte zu einem so schändlichen Rachemord der chinesischen Justiz unmöglich die Hand bieten, und die Folge der verweigerten Auslieferung war, daß alle brittischen Unterthanen, Weiber und Säuglinge nicht ausgenommen, aus Macao vertrieben wurden; unsere unschuldigen Lascars wurden in die See getrieben, und ein Engländer ward niedergeschlagen und grausam verstümmelt. England nimmt vermöge seiner Macht eine solche Rangstufe unter den Nationen ein, daß es nicht Genugthuung zu fordern braucht für jede kleine Verletzung von einer Nation, deren Macht bloß auf ihrer Anmaßung beruht. Seiner Kraft bewußt, kann England es übersehen, wenn sein Souverän ein Barbar genannt, wenn sein Volk als ein wildes, jeder nützlichen Kunst entbehrendes, in Staatsacten der Chinesen geschildert wird. Wenn unsre Botschafter sich der herabwürdigenden Cerimonie des Niederwerfens, den chinesischen Gesetzen gemäß, unterziehen müssen, so werden wir, unsrer Macht uns bewußt, dadurch mehr belustigt, als erbittert. Die Nachsicht hat aber ihre Gränzen, sie geht zu Ende, wenn es an der Zeit ist zu zeigen, daß jeder harmlose Engländer auf allen Punkten des Erdkreises unter Englands schützendem Auge steht. Eine Stelle in einem Berichte von Capitän Elliot hat mich sehr ergriffen: die worin er meldet, daß er in dem Augenblick, als er zu Canton landete, die Aufziehung der Flagge auf der Factorei befohlen habe. Capitän Elliot fügte bei, die Wichtigkeit dieses Actes werde einleuchten, wenn man die Zuversicht kenne, welche das Volk aus der Aufziehung der Flagge schöpfe – was man nur in einem solchen äußersten Falle begreifen könne. Ja, es war natürlich, daß ihre Zuversicht wiederkehrte bei dem Anblick einer Flagge, welche sie erinnerte, daß sie einer Nation angehören, nicht gewohnt an Unterliegen und Unterwerfung; einer Nation, welche die fernsten Enden des Erdkreises wiedertönen machte vom Ruhm ihrer Thaten zur Rächung des Unrechts, das ihren Kindern widerfahren, welche der Dey von Algier zwang, sich vor ihrem beleidigten Consul zu demüthigen; welche die Gräuel des Gefängnisses in der „schwarzen Höhle“ auf dem Felde von Assaye rächte; welche nicht entartet ist, seit ihr großer Protector gelobte, daß er den Namen des Engländers so geachtet machen wolle, als je der Name eines römischen Bürgers war. (Beifall.) Diese Zuversicht wird nicht getäuscht, es wird bewiesen werden, daß in dem fernsten Himmelsstriche England keinem seiner Unterthanen ein Haar straflos krümmen läßt. Was das Ergebniß der Motion seyn wird, kann ich nicht voraussagen; ich kann aber nicht glauben, daß das Haus einen so ungerechten Tadel aussprechen werde. Entsteht aber auch ein Wechsel der Personen, so hoffe ich, daß doch in den Maaßregeln keine Aenderung eintreten werde. Ich hege ernstlich die Hoffnung, daß die Bemühungen derer, denen die Pflicht obliegt, Genugthuung von China zu fordern, durch die Anwendung englischer Macht im Verein mit englischer Großmuth und Mäßigung, werden gelenkt werden durch die Hand der gnadenvollen Vorsehung, die so oft scheinbares Uebel zum Guten umlenkte, und daß die Verwicklungen, die uns zu solchen Maaßregeln genöthigt, enden werden in einem dauerhaften Frieden, gleich wohlthätig für England und für China.“ (Hört!) Nach einigen Worten gegen die Motion von Sir G. Staunton, der sich in Handelsgeschäften viele Jahre in China aufgehalten, und für dieselbe von dem ehrenwerthen Sidney Herbert, der den bevorstehenden Krieg einen „von zweifelhafter Moralität“ nannte, und bemerkte, um 2 Mill. Pf. St. (für das confiscirte Opium) wieder zu gewinnen, wollte man 6 Mill. aufs Spiel setzen, erfolgte die Vertagung der Debatte.

(Fortsetzung folgt.)

Die Unterhaussitzung, die am 9 April Abends begonnen hatte, schloß erst am folgenden Morgen um halb 5 Uhr. In dieser dritten Nacht der Discussion über China fiel die Entscheidung: – das Ministerium siegte, obwohl mit schwacher Majorität. Hr. Hogg hatte die Debatte begonnen mit einer Rede für Sir J. Grahams Motion; ihm antwortete der rechtskundige

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Wir hatten diesen Handel abgeschafft und Verträge mit andern Staaten zu diesem Zwecke geschlossen, dem wir große Summen opferten; gleichwohl war es bekannt, daß unter der Flagge einiger dieser Staaten der Sklavenhandel heimlich fortgetrieben ward, und in unsere eigene Colonie Mauritius wurden auf solche Weise Sklaven eingeschmuggelt. Ohne Zweifel war es unsere Pflicht, diesem Unwesen mit Kraft zu steuern. Setzen wir nun den Fall, ein Schiff unter französischer Flagge schleicht um Mauritius herum, der Gouverneur hat ein wachsames Auge auf dessen Bewegungen, Jedermann ist überzeugt, daß es ein Sklavenschiff ist, welches nur einen günstigen Zeitpunkt ablauert, um seine Waare an einem Punkte der nicht hinreichend bewachten Küste auszusetzen; wie? wenn nun der Gouverneur etliche 30 oder 40 in der Colonie wohnende französische Gentlemen, deren einige bei dem Sklavenhandel vielleicht betheiligt waren, vielleicht aber auch nicht, aufs gerathewohl festnehmen ließe, und gewaltsame Hand selbst an den französischen Consul legte, mit dem Bedeuten, er solle so lange keine Nahrung empfangen, bis er den Eigenthümer des Schiffes nenne: würde, frag' ich, in diesem Falle die französische Regierung nicht berechtigt seyn, von England Genugthuung zu fordern und nöthigenfalls mit den Waffen zu holen? (Hört!) Würde es genügen, wenn wir antworteten: &#x201E;&#x201E;Ach, das ist so ein gottloser, so ein abscheulicher Handel, daß ihr kein Recht habt, mit uns darüber zu hadern, daß wir ihn durch jedwedes Mittel unterdrücken?&#x201C;&#x201C; Man würde uns ganz richtig entgegnen: &#x201E;&#x201E;Aber indem ihr den Sklavenhandel unterdrückt, tretet ihr zugleich ein großes Princip des Völkerrechts mit Füßen.&#x201C;&#x201C; Wenn aber auf solche Weise Frankreich in seinem Rechte wäre, so ist auch Ihre Maj. unsere Königin befugt, von China Genugthuung zu fordern oder zu erzwingen. Wir haben gesehen, wie der Erfolg der ersten Gewalthandlung der Ungerechtigkeit auf ein unwissendes Volk wirkte, das unser und sein Gewicht in der Wagschale der Nationen nicht zu würdigen versteht. Der kaiserliche Commissär Lin begann damit, daß er fremdes Eigenthum wegnahm; das nächste, was er forderte, war unschuldiges Blut. Es ereignete sich ein Auflauf, in welchem ein Eingeborner China's erschlagen wurde; Amerikaner sowohl, als Engländer, waren dabei zugegen, und die Ausmittelung des Todtschlägers war rein unmöglich. Die Chinesen erklärten nun den Engländern, daß ein Unterthan der Königin, sey er schuldig oder unschuldig, ausgeliefert werden müsse. Der Repräsentant der Königin konnte zu einem so schändlichen Rachemord der chinesischen Justiz unmöglich die Hand bieten, und die Folge der verweigerten Auslieferung war, daß alle brittischen Unterthanen, Weiber und Säuglinge nicht ausgenommen, aus Macao vertrieben wurden; unsere unschuldigen Lascars wurden in die See getrieben, und ein Engländer ward niedergeschlagen und grausam verstümmelt. England nimmt vermöge seiner Macht eine solche Rangstufe unter den Nationen ein, daß es nicht Genugthuung zu fordern braucht für jede kleine Verletzung von einer Nation, deren Macht bloß auf ihrer Anmaßung beruht. Seiner Kraft bewußt, kann England es übersehen, wenn sein Souverän ein Barbar genannt, wenn sein Volk als ein wildes, jeder nützlichen Kunst entbehrendes, in Staatsacten der Chinesen geschildert wird. Wenn unsre Botschafter sich der herabwürdigenden Cerimonie des Niederwerfens, den chinesischen Gesetzen gemäß, unterziehen müssen, so werden wir, unsrer Macht uns bewußt, dadurch mehr belustigt, als erbittert. Die Nachsicht hat aber ihre Gränzen, sie geht zu Ende, wenn es an der Zeit ist zu zeigen, daß jeder harmlose Engländer auf allen Punkten des Erdkreises unter Englands schützendem Auge steht. Eine Stelle in einem Berichte von Capitän Elliot hat mich sehr ergriffen: die worin er meldet, daß er in dem Augenblick, als er zu Canton landete, die Aufziehung der Flagge auf der Factorei befohlen habe. Capitän Elliot fügte bei, die Wichtigkeit dieses Actes werde einleuchten, wenn man die Zuversicht kenne, welche das Volk aus der Aufziehung der Flagge schöpfe &#x2013; was man nur in einem solchen äußersten Falle begreifen könne. Ja, es war natürlich, daß ihre Zuversicht wiederkehrte bei dem Anblick einer Flagge, welche sie erinnerte, daß sie einer Nation angehören, nicht gewohnt an Unterliegen und Unterwerfung; einer Nation, welche die fernsten Enden des Erdkreises wiedertönen machte vom Ruhm ihrer Thaten zur Rächung des Unrechts, das ihren Kindern widerfahren, welche der Dey von Algier zwang, sich vor ihrem beleidigten Consul zu demüthigen; welche die Gräuel des Gefängnisses in der &#x201E;schwarzen Höhle&#x201C; auf dem Felde von Assaye rächte; welche nicht entartet ist, seit ihr großer Protector gelobte, daß er den Namen des Engländers so geachtet machen wolle, als je der Name eines römischen Bürgers war. (Beifall.) 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[0858/0002] die Regierung dieses Reichs das Recht hat, Verbote zu erlassen, wenn sie nicht gegen die öffentliche Sittlichkeit oder das Völkerrecht sind. Und hätten die Chinesen, nachdem sie förmlich angekündigt, daß der Opiumhandel als Schmuggel betrachtet werde, die Schmuggler bestraft, so hätte England keinen Grund zu Beschwerden. Wenn sich nun aber ergibt, daß ein solches weises Verfahren nicht angewendet ward, um diese Verbote in Kraft zu setzen, wenn zu gesetzwidrigen Maaßregeln gegen die Unterthanen dieses Landes geschritten wurde, wenn man die Unschuldigen mit den Schuldigen verwechselte, wenn unsere Herrscherin in der Person ihres Repräsentanten beleidigt wurde – dann fällt der Regierung eine neue Pflicht zu; es gilt dann nicht mehr die Frage, ob der Opiumhandel unrecht, oder ob China berechtigt sey, ihn zu verbieten. Es erscheint dann als recht und geziemend, daß Ihrer Maj. Regierung Genugthuung von China fordere. Erlauben Sie mir Beispiels wegen an den Sklavenhandel zu erinnern. Wir hatten diesen Handel abgeschafft und Verträge mit andern Staaten zu diesem Zwecke geschlossen, dem wir große Summen opferten; gleichwohl war es bekannt, daß unter der Flagge einiger dieser Staaten der Sklavenhandel heimlich fortgetrieben ward, und in unsere eigene Colonie Mauritius wurden auf solche Weise Sklaven eingeschmuggelt. Ohne Zweifel war es unsere Pflicht, diesem Unwesen mit Kraft zu steuern. Setzen wir nun den Fall, ein Schiff unter französischer Flagge schleicht um Mauritius herum, der Gouverneur hat ein wachsames Auge auf dessen Bewegungen, Jedermann ist überzeugt, daß es ein Sklavenschiff ist, welches nur einen günstigen Zeitpunkt ablauert, um seine Waare an einem Punkte der nicht hinreichend bewachten Küste auszusetzen; wie? wenn nun der Gouverneur etliche 30 oder 40 in der Colonie wohnende französische Gentlemen, deren einige bei dem Sklavenhandel vielleicht betheiligt waren, vielleicht aber auch nicht, aufs gerathewohl festnehmen ließe, und gewaltsame Hand selbst an den französischen Consul legte, mit dem Bedeuten, er solle so lange keine Nahrung empfangen, bis er den Eigenthümer des Schiffes nenne: würde, frag' ich, in diesem Falle die französische Regierung nicht berechtigt seyn, von England Genugthuung zu fordern und nöthigenfalls mit den Waffen zu holen? (Hört!) Würde es genügen, wenn wir antworteten: „„Ach, das ist so ein gottloser, so ein abscheulicher Handel, daß ihr kein Recht habt, mit uns darüber zu hadern, daß wir ihn durch jedwedes Mittel unterdrücken?““ Man würde uns ganz richtig entgegnen: „„Aber indem ihr den Sklavenhandel unterdrückt, tretet ihr zugleich ein großes Princip des Völkerrechts mit Füßen.““ Wenn aber auf solche Weise Frankreich in seinem Rechte wäre, so ist auch Ihre Maj. unsere Königin befugt, von China Genugthuung zu fordern oder zu erzwingen. Wir haben gesehen, wie der Erfolg der ersten Gewalthandlung der Ungerechtigkeit auf ein unwissendes Volk wirkte, das unser und sein Gewicht in der Wagschale der Nationen nicht zu würdigen versteht. Der kaiserliche Commissär Lin begann damit, daß er fremdes Eigenthum wegnahm; das nächste, was er forderte, war unschuldiges Blut. Es ereignete sich ein Auflauf, in welchem ein Eingeborner China's erschlagen wurde; Amerikaner sowohl, als Engländer, waren dabei zugegen, und die Ausmittelung des Todtschlägers war rein unmöglich. Die Chinesen erklärten nun den Engländern, daß ein Unterthan der Königin, sey er schuldig oder unschuldig, ausgeliefert werden müsse. Der Repräsentant der Königin konnte zu einem so schändlichen Rachemord der chinesischen Justiz unmöglich die Hand bieten, und die Folge der verweigerten Auslieferung war, daß alle brittischen Unterthanen, Weiber und Säuglinge nicht ausgenommen, aus Macao vertrieben wurden; unsere unschuldigen Lascars wurden in die See getrieben, und ein Engländer ward niedergeschlagen und grausam verstümmelt. England nimmt vermöge seiner Macht eine solche Rangstufe unter den Nationen ein, daß es nicht Genugthuung zu fordern braucht für jede kleine Verletzung von einer Nation, deren Macht bloß auf ihrer Anmaßung beruht. Seiner Kraft bewußt, kann England es übersehen, wenn sein Souverän ein Barbar genannt, wenn sein Volk als ein wildes, jeder nützlichen Kunst entbehrendes, in Staatsacten der Chinesen geschildert wird. Wenn unsre Botschafter sich der herabwürdigenden Cerimonie des Niederwerfens, den chinesischen Gesetzen gemäß, unterziehen müssen, so werden wir, unsrer Macht uns bewußt, dadurch mehr belustigt, als erbittert. Die Nachsicht hat aber ihre Gränzen, sie geht zu Ende, wenn es an der Zeit ist zu zeigen, daß jeder harmlose Engländer auf allen Punkten des Erdkreises unter Englands schützendem Auge steht. Eine Stelle in einem Berichte von Capitän Elliot hat mich sehr ergriffen: die worin er meldet, daß er in dem Augenblick, als er zu Canton landete, die Aufziehung der Flagge auf der Factorei befohlen habe. Capitän Elliot fügte bei, die Wichtigkeit dieses Actes werde einleuchten, wenn man die Zuversicht kenne, welche das Volk aus der Aufziehung der Flagge schöpfe – was man nur in einem solchen äußersten Falle begreifen könne. Ja, es war natürlich, daß ihre Zuversicht wiederkehrte bei dem Anblick einer Flagge, welche sie erinnerte, daß sie einer Nation angehören, nicht gewohnt an Unterliegen und Unterwerfung; einer Nation, welche die fernsten Enden des Erdkreises wiedertönen machte vom Ruhm ihrer Thaten zur Rächung des Unrechts, das ihren Kindern widerfahren, welche der Dey von Algier zwang, sich vor ihrem beleidigten Consul zu demüthigen; welche die Gräuel des Gefängnisses in der „schwarzen Höhle“ auf dem Felde von Assaye rächte; welche nicht entartet ist, seit ihr großer Protector gelobte, daß er den Namen des Engländers so geachtet machen wolle, als je der Name eines römischen Bürgers war. (Beifall.) Diese Zuversicht wird nicht getäuscht, es wird bewiesen werden, daß in dem fernsten Himmelsstriche England keinem seiner Unterthanen ein Haar straflos krümmen läßt. Was das Ergebniß der Motion seyn wird, kann ich nicht voraussagen; ich kann aber nicht glauben, daß das Haus einen so ungerechten Tadel aussprechen werde. Entsteht aber auch ein Wechsel der Personen, so hoffe ich, daß doch in den Maaßregeln keine Aenderung eintreten werde. Ich hege ernstlich die Hoffnung, daß die Bemühungen derer, denen die Pflicht obliegt, Genugthuung von China zu fordern, durch die Anwendung englischer Macht im Verein mit englischer Großmuth und Mäßigung, werden gelenkt werden durch die Hand der gnadenvollen Vorsehung, die so oft scheinbares Uebel zum Guten umlenkte, und daß die Verwicklungen, die uns zu solchen Maaßregeln genöthigt, enden werden in einem dauerhaften Frieden, gleich wohlthätig für England und für China.“ (Hört!) Nach einigen Worten gegen die Motion von Sir G. Staunton, der sich in Handelsgeschäften viele Jahre in China aufgehalten, und für dieselbe von dem ehrenwerthen Sidney Herbert, der den bevorstehenden Krieg einen „von zweifelhafter Moralität“ nannte, und bemerkte, um 2 Mill. Pf. St. (für das confiscirte Opium) wieder zu gewinnen, wollte man 6 Mill. aufs Spiel setzen, erfolgte die Vertagung der Debatte. (Fortsetzung folgt.) Die Unterhaussitzung, die am 9 April Abends begonnen hatte, schloß erst am folgenden Morgen um halb 5 Uhr. In dieser dritten Nacht der Discussion über China fiel die Entscheidung: – das Ministerium siegte, obwohl mit schwacher Majorität. Hr. Hogg hatte die Debatte begonnen mit einer Rede für Sir J. Grahams Motion; ihm antwortete der rechtskundige

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 108. Augsburg, 17. April 1840, S. 0858. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_108_18400417/2>, abgerufen am 21.11.2024.