Allgemeine Zeitung. Nr. 112. Augsburg, 21. April 1840.ausgewiesene Unvermögen einer Beherrschung der Elemente der Zukunft. Mitten unter diesem Juste-Milieu erscheint nun Thiers, der dasselbe stark modificiren möchte, weil er mehr innere Lebendigkeit und Voraussicht besitzt als die meisten andern Organe der öffentlichen Macht im centralen Europa. Aber wenn ihm viele Umstände günstig erscheinen, sind ihm auch viele höchst ungünstig. Dazu rechne ich keineswegs die Feindschaft des Parti Conservateur und das Entgegenstreben eines hohen Willens; denn es fällt dieser Widerstand mit dem Succeß, welcher eben der Gott der Menschen und besonders der Franzosen ist. Sodann ist jenes Widerstreben ein Mittel einer gewissen Popularität für die Gesinnung des Hrn. Thiers. Aber die Partei des Hrn. Thiers selbst ist sein Schaden. Wenig bedeutende Köpfe, viele Journalisten. Wird der Minister es dahin bringen diese zu zähmen, hat er vom Orpheus die Lyra geerbt zur Bezwingung allerlei Unthiers? Sollte er diese Kraft besitzen und ihm das Wunder gelingen - (denn er trifft gerade auf einen Moment wo der öffentliche Geist froh ist, nicht mehr mit der dürren Mechanik des 12 Mai, 13 Sept. etc. unterhalten zu werden) - hat er feste Plane, durchdachte Gesinnungen über das Mögliche, das sich Bildende, das Bildungsfähige, die Gegenwart in der Zukunft? Viele wollen in ihm nur einen glänzenden Cardinal Retz oder einen Calonne sehen, ein mehr oder weniger geistreiches Meteor. Begeisterte seines Dienstes gibt es auch, aber leider fast alle nur in der schreibenden Classe. Gespannt ist die öffentliche Aufmerksamkeit; von den hirnkranken Apprehensionen der Gazette de France ist aber nirgends eine Spur im öffentlichen Leben. Preußen. Posen, 13 April. Die Deputation der katholischen Einwohner unserer Stadt, welche in Berlin die Rückkehr des Hrn. Erzbischofs v. Dunin vermitteln sollte, ist vor einigen Tagen von dort zurückgekehrt; indessen verlautet über den Erfolg ihrer Bemühungen nichts weiter, als daß sie daselbst eine artige Aufnahme gefunden. Gleichwohl kann nicht geläugnet werden, daß sich seit einiger Zeit hier allgemein das Gerücht verbreitet hat, der Erzbischof werde binnen kurzem auf seinen Bischofssitz zurückkehren; daß er aber, wie die Leipziger Zeitung meldet, vorläufig seine Residenz in Culm aufschlagen werde, ist ein Zusatz, von dem hier Niemand etwas weiß, und dessen Haltlosigkeit von selbst einleuchtet. Forscht man nach dem Grunde dieses Gerüchts, so hört man in der Regel die Behauptung, der hohe Prälat habe vom heiligen Vater die Insinnation erhalten, die Sache wegen der gemischten Ehen nicht weiter zu treiben, da die Vorgänge in Ungarn und die Haltung der österreichischen Regierung den ungarischen Ständen gegenüber eine fernere Renitenz der Geistlichkeit gegen die Staatsregierung unräthlich erscheinen ließen. Ob jedoch eine stillschweigende Connivenz diese verwickelte Angelegenheit jetzt noch zum erwünschten Ziele führen könne, ist sehr die Frage. So viel nur ist gewiß, daß einzelne Geistliche unserer Diöcese von ihrer früheren Strenge in Betreff der gemischten Ehen abgegangen sind, und namentlich katholischen Frauen, die in gemischter Ehe leben und deren Kinder dem Landesgesetz gemäß in der evangelischen Confession erzogen werden, die Absolution nicht mehr versagen, wenn sie sich gleich zur Einsegnung solcher Ehen noch immer nicht herbeilassen. Ob diese mildere Praxis eine Folge höherer Instruction ist, oder ob die katholische Kirche ihre eigenen Interessen bei der zeitherigen Strenge gefährdet glaubt, läßt sich nicht entscheiden; unmöglich wäre wenigstens das letztere nicht, da die Zahl solcher gemischten Ehen, die in Folge des kirchlichen Streits nach evangelischem Ritus eingesegnet worden sind und mehr oder weniger einen confessionellen Uebertritt zur Folge gehabt haben, sich seit dem Beginn dieses Streits bereits auf mehr als tausend in unserer Provinz beläuft. - Die Menge der durch die Abwesenheit des Hrn. Erzbischofs unerledigt gebliebenen Angelegenheiten dürfte nicht lange mehr ungeschlichtet bleiben, da die betreffenden Acten nach Berlin eingefordert sind, um die Dringfälle zur Entscheidung zu bringen. Dieß ist allen Parteien erwünscht, da gar viele Interessen durch den andauernden status quo litten. - Die aus fünf Geistlichen bestehende Deputation zur Assistenz bei der Weihung des heiligen Oels ist bereits nach Colberg abgegangen, und dürfte binnen acht Tagen von dort zurückkehren. - Was die Leipziger Allgem. Zeitung und nach ihr mehrere andere deutsche Zeitungen über eine angeblich in dem Städtchen Inowraclaw stattgehabte Emeute verbreitet haben, beschränkt sich auf die Weigerung eines untergeordneten Geistlichen (Vicars des Propstes Kantak) für Contravention gegen das bürgerliche Gesetz sich dem weltlichen Richter zu fügen, indem er in der unglaublichen Verblendung befangen war, der Priesterrock schütze bei jedem Vergehen. Er mußte deßhalb zwinglich verhaftet werden, wogegen er sich mittelst einiger Dienstleute zu wehren suchte, die ihn jedoch beim ernsten Auftreten der Behörde gar bald im Stich ließen. Das ist die ganze Emeute, an der die Einwohner der Stadt um so weniger Theil zu nehmen Veranlassung fanden, als der Vicar sich im Ort eben nicht beliebt zu machen gewußt hat. Dänemark. Kopenhagen, 8 April. Fädrelandet hat sich durch geschickte Wendungen lange vor den Klippen der Preßverordnung zu hüten gewußt, obgleich es gewiß sehr viele recht derbe Artikel enthielt; endlich aber ist es doch gestrandet, und auf deßfallsige specielle Ordre der dänischen Kanzlei wegen des Artikels "der König mit den Ständen und die Stände mit dem König" unter Action gesetzt. Wir glauben gern, daß dieser Artikel die Regierung sehr unangenehm berührt, sind aber doch der Ansicht, daß durch Einleitung der Action ein Mißgriff geschehen sey, indem dieser Artikel nicht nur nicht zu den ärgsten gehört, welche die dänische Presse ungestraft geliefert hat, sondern so vorsichtig geschrieben ist, daß unser höchstes Justiztribunal nach seiner bekannten Facilität in Preßangelegenheiten Bedenken tragen wird, die strengen Bestimmungen des Gesetzes auf denselben anzuwenden. Der Censor hat diesen Artikel nicht mit vorläufigem Beschlag belegt; er ist folglich im Publicum verbreitet worden, welches solchergestalt Gelegenheit findet, selbst zu beurtheilen, in wie fern der incriminirte Artikel strafbare Tendenzen enthält. Wir ergreifen die Gelegenheit, auch dem europäischen Publicum dieses Actenstück in gemildertem Auszuge vorzulegen, damit es sein Urtheil mit dem zusammenhalten möge, welches unsere Gerichtsstühle darüber fällen werden. "Als Christian VIII den Thron bestieg, herrschte die allgemeine Meinung, daß er seinem Volk freiwillig eine Constitution schenken würde. Dieser Traum ist entschwunden; der König wird in der Verfassungsfrage die Initiative nicht ergreifen. Allerdings wäre es etwas Unerhörtes in der Geschichte, wenn Dänemarks König aus eignem Antrieb seinem Volk eine Constitution gäbe; und wenn er es nicht thut, so haben wir keinen Grund ihn zu tadeln, sondern können dieß nur beklagen. Indessen muß das Bewußtseyn ihres hohen Berufs, der Gedanke, daß Vieler Augen auf sie blicken, die Deputirten anspornen, nur in ihrem Gewissen ihren Leitstern zu suchen. Auch sind wir überzeugt, daß viele ständische Deputirte ihre innige Ueberzeugung rücksichtlich der Verfassungsfrage aussprechen werden; doch fürchten wir, daß auch manche schwanken möchten, denn viele Deputirte wurden 1835 gewissermaßen im Blinden erwählt ausgewiesene Unvermögen einer Beherrschung der Elemente der Zukunft. Mitten unter diesem Juste-Milieu erscheint nun Thiers, der dasselbe stark modificiren möchte, weil er mehr innere Lebendigkeit und Voraussicht besitzt als die meisten andern Organe der öffentlichen Macht im centralen Europa. Aber wenn ihm viele Umstände günstig erscheinen, sind ihm auch viele höchst ungünstig. Dazu rechne ich keineswegs die Feindschaft des Parti Conservateur und das Entgegenstreben eines hohen Willens; denn es fällt dieser Widerstand mit dem Succeß, welcher eben der Gott der Menschen und besonders der Franzosen ist. Sodann ist jenes Widerstreben ein Mittel einer gewissen Popularität für die Gesinnung des Hrn. Thiers. Aber die Partei des Hrn. Thiers selbst ist sein Schaden. Wenig bedeutende Köpfe, viele Journalisten. Wird der Minister es dahin bringen diese zu zähmen, hat er vom Orpheus die Lyra geerbt zur Bezwingung allerlei Unthiers? Sollte er diese Kraft besitzen und ihm das Wunder gelingen – (denn er trifft gerade auf einen Moment wo der öffentliche Geist froh ist, nicht mehr mit der dürren Mechanik des 12 Mai, 13 Sept. etc. unterhalten zu werden) – hat er feste Plane, durchdachte Gesinnungen über das Mögliche, das sich Bildende, das Bildungsfähige, die Gegenwart in der Zukunft? Viele wollen in ihm nur einen glänzenden Cardinal Retz oder einen Calonne sehen, ein mehr oder weniger geistreiches Meteor. Begeisterte seines Dienstes gibt es auch, aber leider fast alle nur in der schreibenden Classe. Gespannt ist die öffentliche Aufmerksamkeit; von den hirnkranken Apprehensionen der Gazette de France ist aber nirgends eine Spur im öffentlichen Leben. Preußen. Posen, 13 April. Die Deputation der katholischen Einwohner unserer Stadt, welche in Berlin die Rückkehr des Hrn. Erzbischofs v. Dunin vermitteln sollte, ist vor einigen Tagen von dort zurückgekehrt; indessen verlautet über den Erfolg ihrer Bemühungen nichts weiter, als daß sie daselbst eine artige Aufnahme gefunden. Gleichwohl kann nicht geläugnet werden, daß sich seit einiger Zeit hier allgemein das Gerücht verbreitet hat, der Erzbischof werde binnen kurzem auf seinen Bischofssitz zurückkehren; daß er aber, wie die Leipziger Zeitung meldet, vorläufig seine Residenz in Culm aufschlagen werde, ist ein Zusatz, von dem hier Niemand etwas weiß, und dessen Haltlosigkeit von selbst einleuchtet. Forscht man nach dem Grunde dieses Gerüchts, so hört man in der Regel die Behauptung, der hohe Prälat habe vom heiligen Vater die Insinnation erhalten, die Sache wegen der gemischten Ehen nicht weiter zu treiben, da die Vorgänge in Ungarn und die Haltung der österreichischen Regierung den ungarischen Ständen gegenüber eine fernere Renitenz der Geistlichkeit gegen die Staatsregierung unräthlich erscheinen ließen. Ob jedoch eine stillschweigende Connivenz diese verwickelte Angelegenheit jetzt noch zum erwünschten Ziele führen könne, ist sehr die Frage. So viel nur ist gewiß, daß einzelne Geistliche unserer Diöcese von ihrer früheren Strenge in Betreff der gemischten Ehen abgegangen sind, und namentlich katholischen Frauen, die in gemischter Ehe leben und deren Kinder dem Landesgesetz gemäß in der evangelischen Confession erzogen werden, die Absolution nicht mehr versagen, wenn sie sich gleich zur Einsegnung solcher Ehen noch immer nicht herbeilassen. Ob diese mildere Praxis eine Folge höherer Instruction ist, oder ob die katholische Kirche ihre eigenen Interessen bei der zeitherigen Strenge gefährdet glaubt, läßt sich nicht entscheiden; unmöglich wäre wenigstens das letztere nicht, da die Zahl solcher gemischten Ehen, die in Folge des kirchlichen Streits nach evangelischem Ritus eingesegnet worden sind und mehr oder weniger einen confessionellen Uebertritt zur Folge gehabt haben, sich seit dem Beginn dieses Streits bereits auf mehr als tausend in unserer Provinz beläuft. – Die Menge der durch die Abwesenheit des Hrn. Erzbischofs unerledigt gebliebenen Angelegenheiten dürfte nicht lange mehr ungeschlichtet bleiben, da die betreffenden Acten nach Berlin eingefordert sind, um die Dringfälle zur Entscheidung zu bringen. Dieß ist allen Parteien erwünscht, da gar viele Interessen durch den andauernden status quo litten. – Die aus fünf Geistlichen bestehende Deputation zur Assistenz bei der Weihung des heiligen Oels ist bereits nach Colberg abgegangen, und dürfte binnen acht Tagen von dort zurückkehren. – Was die Leipziger Allgem. Zeitung und nach ihr mehrere andere deutsche Zeitungen über eine angeblich in dem Städtchen Inowraclaw stattgehabte Emeute verbreitet haben, beschränkt sich auf die Weigerung eines untergeordneten Geistlichen (Vicars des Propstes Kantak) für Contravention gegen das bürgerliche Gesetz sich dem weltlichen Richter zu fügen, indem er in der unglaublichen Verblendung befangen war, der Priesterrock schütze bei jedem Vergehen. Er mußte deßhalb zwinglich verhaftet werden, wogegen er sich mittelst einiger Dienstleute zu wehren suchte, die ihn jedoch beim ernsten Auftreten der Behörde gar bald im Stich ließen. Das ist die ganze Emeute, an der die Einwohner der Stadt um so weniger Theil zu nehmen Veranlassung fanden, als der Vicar sich im Ort eben nicht beliebt zu machen gewußt hat. Dänemark. Kopenhagen, 8 April. Fädrelandet hat sich durch geschickte Wendungen lange vor den Klippen der Preßverordnung zu hüten gewußt, obgleich es gewiß sehr viele recht derbe Artikel enthielt; endlich aber ist es doch gestrandet, und auf deßfallsige specielle Ordre der dänischen Kanzlei wegen des Artikels „der König mit den Ständen und die Stände mit dem König“ unter Action gesetzt. Wir glauben gern, daß dieser Artikel die Regierung sehr unangenehm berührt, sind aber doch der Ansicht, daß durch Einleitung der Action ein Mißgriff geschehen sey, indem dieser Artikel nicht nur nicht zu den ärgsten gehört, welche die dänische Presse ungestraft geliefert hat, sondern so vorsichtig geschrieben ist, daß unser höchstes Justiztribunal nach seiner bekannten Facilität in Preßangelegenheiten Bedenken tragen wird, die strengen Bestimmungen des Gesetzes auf denselben anzuwenden. Der Censor hat diesen Artikel nicht mit vorläufigem Beschlag belegt; er ist folglich im Publicum verbreitet worden, welches solchergestalt Gelegenheit findet, selbst zu beurtheilen, in wie fern der incriminirte Artikel strafbare Tendenzen enthält. Wir ergreifen die Gelegenheit, auch dem europäischen Publicum dieses Actenstück in gemildertem Auszuge vorzulegen, damit es sein Urtheil mit dem zusammenhalten möge, welches unsere Gerichtsstühle darüber fällen werden. „Als Christian VIII den Thron bestieg, herrschte die allgemeine Meinung, daß er seinem Volk freiwillig eine Constitution schenken würde. Dieser Traum ist entschwunden; der König wird in der Verfassungsfrage die Initiative nicht ergreifen. Allerdings wäre es etwas Unerhörtes in der Geschichte, wenn Dänemarks König aus eignem Antrieb seinem Volk eine Constitution gäbe; und wenn er es nicht thut, so haben wir keinen Grund ihn zu tadeln, sondern können dieß nur beklagen. Indessen muß das Bewußtseyn ihres hohen Berufs, der Gedanke, daß Vieler Augen auf sie blicken, die Deputirten anspornen, nur in ihrem Gewissen ihren Leitstern zu suchen. 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Sodann ist jenes Widerstreben ein Mittel einer gewissen Popularität für die Gesinnung des Hrn. Thiers. Aber die Partei des Hrn. Thiers selbst ist sein Schaden. Wenig bedeutende Köpfe, viele Journalisten. Wird der Minister es dahin bringen diese zu zähmen, hat er vom Orpheus die Lyra geerbt zur Bezwingung allerlei Unthiers? Sollte er diese Kraft besitzen und ihm das Wunder gelingen – (denn er trifft gerade auf einen Moment wo der öffentliche Geist froh ist, nicht mehr mit der dürren Mechanik des 12 Mai, 13 Sept. etc. unterhalten zu werden) – hat er feste Plane, durchdachte Gesinnungen über das Mögliche, das sich Bildende, das Bildungsfähige, die Gegenwart in der Zukunft? Viele wollen in ihm nur einen glänzenden Cardinal Retz oder einen Calonne sehen, ein mehr oder weniger geistreiches Meteor. Begeisterte seines Dienstes gibt es auch, aber leider fast alle nur in der schreibenden Classe. 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Gleichwohl kann nicht geläugnet werden, daß sich seit einiger Zeit hier allgemein das Gerücht verbreitet hat, der Erzbischof werde binnen kurzem auf seinen Bischofssitz zurückkehren; daß er aber, wie die Leipziger Zeitung meldet, vorläufig seine Residenz in Culm aufschlagen werde, ist ein Zusatz, von dem hier Niemand etwas weiß, und dessen Haltlosigkeit von selbst einleuchtet. Forscht man nach dem Grunde dieses Gerüchts, so hört man in der Regel die Behauptung, der hohe Prälat habe vom heiligen Vater die Insinnation erhalten, die Sache wegen der gemischten Ehen nicht weiter zu treiben, da die Vorgänge in Ungarn und die Haltung der österreichischen Regierung den ungarischen Ständen gegenüber eine fernere Renitenz der Geistlichkeit gegen die Staatsregierung unräthlich erscheinen ließen. Ob jedoch eine stillschweigende Connivenz diese verwickelte Angelegenheit jetzt noch zum erwünschten Ziele führen könne, ist sehr die Frage. So viel nur ist gewiß, daß einzelne Geistliche unserer Diöcese von ihrer früheren Strenge in Betreff der gemischten Ehen abgegangen sind, und namentlich katholischen Frauen, die in gemischter Ehe leben und deren Kinder dem Landesgesetz gemäß in der evangelischen Confession erzogen werden, die Absolution nicht mehr versagen, wenn sie sich gleich zur Einsegnung solcher Ehen noch immer nicht herbeilassen. Ob diese mildere Praxis eine Folge höherer Instruction ist, oder ob die katholische Kirche ihre eigenen Interessen bei der zeitherigen Strenge gefährdet glaubt, läßt sich nicht entscheiden; unmöglich wäre wenigstens das letztere nicht, da die Zahl solcher gemischten Ehen, die in Folge des kirchlichen Streits nach evangelischem Ritus eingesegnet worden sind und mehr oder weniger einen confessionellen Uebertritt zur Folge gehabt haben, sich seit dem Beginn dieses Streits bereits auf mehr als <hi rendition="#g">tausend</hi> in unserer Provinz beläuft. – Die Menge der durch die Abwesenheit des Hrn. Erzbischofs unerledigt gebliebenen Angelegenheiten dürfte nicht lange mehr ungeschlichtet bleiben, da die betreffenden Acten nach Berlin eingefordert sind, um die Dringfälle zur Entscheidung zu bringen. Dieß ist allen Parteien erwünscht, da gar viele Interessen durch den andauernden status quo litten. – Die aus fünf Geistlichen bestehende Deputation zur Assistenz bei der Weihung des heiligen Oels ist bereits nach Colberg abgegangen, und dürfte binnen acht Tagen von dort zurückkehren. – Was die Leipziger Allgem. Zeitung und nach ihr mehrere andere deutsche Zeitungen über eine angeblich in dem Städtchen Inowraclaw stattgehabte Emeute verbreitet haben, beschränkt sich auf die Weigerung eines untergeordneten Geistlichen (Vicars des Propstes Kantak) für Contravention gegen das <hi rendition="#g">bürgerliche Gesetz</hi> sich dem weltlichen Richter zu fügen, indem er in der unglaublichen Verblendung befangen war, der Priesterrock schütze bei jedem Vergehen. Er mußte deßhalb zwinglich verhaftet werden, wogegen er sich mittelst einiger Dienstleute zu wehren suchte, die ihn jedoch beim ernsten Auftreten der Behörde gar bald im Stich ließen. 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Wir glauben gern, daß dieser Artikel die Regierung sehr unangenehm berührt, sind aber doch der Ansicht, daß durch Einleitung der Action ein Mißgriff geschehen sey, indem dieser Artikel nicht nur nicht zu den ärgsten gehört, welche die dänische Presse ungestraft geliefert hat, sondern so vorsichtig geschrieben ist, daß unser höchstes Justiztribunal nach seiner bekannten Facilität in Preßangelegenheiten Bedenken tragen wird, die strengen Bestimmungen des Gesetzes auf denselben anzuwenden. Der Censor hat diesen Artikel nicht mit vorläufigem Beschlag belegt; er ist folglich im Publicum verbreitet worden, welches solchergestalt Gelegenheit findet, selbst zu beurtheilen, in wie fern der incriminirte Artikel strafbare Tendenzen enthält. 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Preußen.
_ Posen, 13 April. Die Deputation der katholischen Einwohner unserer Stadt, welche in Berlin die Rückkehr des Hrn. Erzbischofs v. Dunin vermitteln sollte, ist vor einigen Tagen von dort zurückgekehrt; indessen verlautet über den Erfolg ihrer Bemühungen nichts weiter, als daß sie daselbst eine artige Aufnahme gefunden. Gleichwohl kann nicht geläugnet werden, daß sich seit einiger Zeit hier allgemein das Gerücht verbreitet hat, der Erzbischof werde binnen kurzem auf seinen Bischofssitz zurückkehren; daß er aber, wie die Leipziger Zeitung meldet, vorläufig seine Residenz in Culm aufschlagen werde, ist ein Zusatz, von dem hier Niemand etwas weiß, und dessen Haltlosigkeit von selbst einleuchtet. Forscht man nach dem Grunde dieses Gerüchts, so hört man in der Regel die Behauptung, der hohe Prälat habe vom heiligen Vater die Insinnation erhalten, die Sache wegen der gemischten Ehen nicht weiter zu treiben, da die Vorgänge in Ungarn und die Haltung der österreichischen Regierung den ungarischen Ständen gegenüber eine fernere Renitenz der Geistlichkeit gegen die Staatsregierung unräthlich erscheinen ließen. Ob jedoch eine stillschweigende Connivenz diese verwickelte Angelegenheit jetzt noch zum erwünschten Ziele führen könne, ist sehr die Frage. So viel nur ist gewiß, daß einzelne Geistliche unserer Diöcese von ihrer früheren Strenge in Betreff der gemischten Ehen abgegangen sind, und namentlich katholischen Frauen, die in gemischter Ehe leben und deren Kinder dem Landesgesetz gemäß in der evangelischen Confession erzogen werden, die Absolution nicht mehr versagen, wenn sie sich gleich zur Einsegnung solcher Ehen noch immer nicht herbeilassen. Ob diese mildere Praxis eine Folge höherer Instruction ist, oder ob die katholische Kirche ihre eigenen Interessen bei der zeitherigen Strenge gefährdet glaubt, läßt sich nicht entscheiden; unmöglich wäre wenigstens das letztere nicht, da die Zahl solcher gemischten Ehen, die in Folge des kirchlichen Streits nach evangelischem Ritus eingesegnet worden sind und mehr oder weniger einen confessionellen Uebertritt zur Folge gehabt haben, sich seit dem Beginn dieses Streits bereits auf mehr als tausend in unserer Provinz beläuft. – Die Menge der durch die Abwesenheit des Hrn. Erzbischofs unerledigt gebliebenen Angelegenheiten dürfte nicht lange mehr ungeschlichtet bleiben, da die betreffenden Acten nach Berlin eingefordert sind, um die Dringfälle zur Entscheidung zu bringen. Dieß ist allen Parteien erwünscht, da gar viele Interessen durch den andauernden status quo litten. – Die aus fünf Geistlichen bestehende Deputation zur Assistenz bei der Weihung des heiligen Oels ist bereits nach Colberg abgegangen, und dürfte binnen acht Tagen von dort zurückkehren. – Was die Leipziger Allgem. Zeitung und nach ihr mehrere andere deutsche Zeitungen über eine angeblich in dem Städtchen Inowraclaw stattgehabte Emeute verbreitet haben, beschränkt sich auf die Weigerung eines untergeordneten Geistlichen (Vicars des Propstes Kantak) für Contravention gegen das bürgerliche Gesetz sich dem weltlichen Richter zu fügen, indem er in der unglaublichen Verblendung befangen war, der Priesterrock schütze bei jedem Vergehen. Er mußte deßhalb zwinglich verhaftet werden, wogegen er sich mittelst einiger Dienstleute zu wehren suchte, die ihn jedoch beim ernsten Auftreten der Behörde gar bald im Stich ließen. Das ist die ganze Emeute, an der die Einwohner der Stadt um so weniger Theil zu nehmen Veranlassung fanden, als der Vicar sich im Ort eben nicht beliebt zu machen gewußt hat.
Dänemark.
_ Kopenhagen, 8 April. Fädrelandet hat sich durch geschickte Wendungen lange vor den Klippen der Preßverordnung zu hüten gewußt, obgleich es gewiß sehr viele recht derbe Artikel enthielt; endlich aber ist es doch gestrandet, und auf deßfallsige specielle Ordre der dänischen Kanzlei wegen des Artikels „der König mit den Ständen und die Stände mit dem König“ unter Action gesetzt. Wir glauben gern, daß dieser Artikel die Regierung sehr unangenehm berührt, sind aber doch der Ansicht, daß durch Einleitung der Action ein Mißgriff geschehen sey, indem dieser Artikel nicht nur nicht zu den ärgsten gehört, welche die dänische Presse ungestraft geliefert hat, sondern so vorsichtig geschrieben ist, daß unser höchstes Justiztribunal nach seiner bekannten Facilität in Preßangelegenheiten Bedenken tragen wird, die strengen Bestimmungen des Gesetzes auf denselben anzuwenden. Der Censor hat diesen Artikel nicht mit vorläufigem Beschlag belegt; er ist folglich im Publicum verbreitet worden, welches solchergestalt Gelegenheit findet, selbst zu beurtheilen, in wie fern der incriminirte Artikel strafbare Tendenzen enthält. Wir ergreifen die Gelegenheit, auch dem europäischen Publicum dieses Actenstück in gemildertem Auszuge vorzulegen, damit es sein Urtheil mit dem zusammenhalten möge, welches unsere Gerichtsstühle darüber fällen werden.
„Als Christian VIII den Thron bestieg, herrschte die allgemeine Meinung, daß er seinem Volk freiwillig eine Constitution schenken würde. Dieser Traum ist entschwunden; der König wird in der Verfassungsfrage die Initiative nicht ergreifen. Allerdings wäre es etwas Unerhörtes in der Geschichte, wenn Dänemarks König aus eignem Antrieb seinem Volk eine Constitution gäbe; und wenn er es nicht thut, so haben wir keinen Grund ihn zu tadeln, sondern können dieß nur beklagen. Indessen muß das Bewußtseyn ihres hohen Berufs, der Gedanke, daß Vieler Augen auf sie blicken, die Deputirten anspornen, nur in ihrem Gewissen ihren Leitstern zu suchen. Auch sind wir überzeugt, daß viele ständische Deputirte ihre innige Ueberzeugung rücksichtlich der Verfassungsfrage aussprechen werden; doch fürchten wir, daß auch manche schwanken möchten, denn viele Deputirte wurden 1835 gewissermaßen im Blinden erwählt
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(2016-06-28T11:37:15Z)
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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition.
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