Allgemeine Zeitung. Nr. 112. Augsburg, 21. April 1840.und haben mit der seitherigen constitutionellen Entwicklung des Volks nicht gleichen Schritt gehalten. Schwache und furchtsame Geister werden überall das Gespenst des königlichen Unwillens erblicken; hätte der König die Initiative selbst ergriffen, so würden sie zur Anstrengung ihrer äußersten Kräfte sich verpflichtet gefühlt haben. Christian VIII glaubt, daß an ihn noch kein göttlicher Befehl ergangen sey, sein Volk aus dem Land Aegypten hinauszuführen; vielleicht hat er den brennenden Dornbusch gesehen und die Stimme gehört, die ihm zurief: "Gehe hin und führe dein Volk zur Freiheit!" aber er mag geantwortet haben: "Das Herz meines Volkes ist verhärtet, es hat Augen und sieht nicht, und Ohren und hört nicht! Gib mir ein Zeichen, damit ich wisse, ob es mich versteht!" - Dänisches Volk, gib du deinem König ein Zeichen, denn Jehovah thut keine Mirakel mehr, verwandle du, wie Moses seinen Stab, durch dein Wort das Todte ins Lebendige. Todt und träg und schläfrig ist ein Volk, welches schweigt und seine Stimme nicht erhebt und redet; so erhebe du deine Stimme, wende dich an die Stände und bitte durch sie deinen König um Freiheit; vielleicht erwartet er nur dein Zeichen." Der König hat selbst in verschiedenen Antworten auf die bekannten Adressen geäußert, daß man sich rücksichtlich der Verfassungsfrage durch die Stände an ihn zu wenden habe. Wenn also Fädrelandet seine Worte wiederholt, wenn es die Nation auffordert auf legale Weise durch die Stände die oft ausgesprochene Bitte um eine Constitution noch einmal auszusprechen, so finden wir darin nichts Verbrecherisches. Auch die Fassung des Artikels scheint keinen Grund zu einer Verurtheilung darzubieten. - Die Kjöbenhavspost theilt die in andern Blättern noch nicht enthaltene Neuigkeit mit, daß der König durch ein Rescript die künftige Stärke der dänischen Flotte auf 4 Linienschiffe und 6 Fregatten bestimmt und befohlen habe, in den nächsten 10 Jahren keine solchen Schiffe, dagegen bewaffnete Dampfboote zu bauen. Der See-Etat hatte in einer Reihe von Jahren eine Summe von 900,000 Rbthlr. aufgespart und hoffte aus diesen dermaleinst einen Fond zu bilden, dessen Renten sämmtliche Ausgaben des See-Etats bestreiten sollten; sowohl dieser Fonds als ein anderer zur Abhaltung der Pensionen bestimmter von 300,000 Rthlr. ist durch dasselbe Rescript eingezogen worden, wogegen die Staatscasse sich verpflichtet hat die Pensionen zu zahlen. - Durch ein königliches Patent ist allen, die mit einer Bestallung, einer Concession oder einem Privilegium begnadigt sind, befohlen worden, binnen einer festgesetzten Frist durch das betreffende Collegium die Confirmation derselben nachzusuchen. Die Confirmationsgebühren werden der Staatscasse eine sehr beträchtliche Einnahme verschaffen. [1450] Melgunoffs Erklärung an den Verfasser der Flugschrift: "H. Königs litterarische Bilder aus Rußland in ihrem wahren Lichte dargestellt." Berlin, 1840 in Commission bei F. A. Herbig. In einer unter diesem Titel eben erschienenen Flugschrift, deren unbekannter Verfasser doppelt strafbar, einen fremden Namen mißbrauchend, sich N. Gretsch nennt, wird mein Name wiederholt auf die böswilligste Weise erwähnt. Ich sage: "unbekannter Verfasser," weil nach fester Ueberzeugung ich es für rein unmöglich halte, daß sich Hr. Gretsch selbst bis zu dem Grade hätte erniedrigen können. Jedenfalls, insofern die erwähnte Flugschrift mich betrifft, erkläre ich hiermit, daß ich für unmöglich und zugleich für überflüssig halte, darauf ausführlich zu antworten. Ich halte eine Antwort für unmöglich, weil, wenn man die Unannehmlichkeit gehabt hat, von einem gemeinen Menschen auf der Straße angefallen zu werden, man, auch nur bei wenig Selbstbeherrschung vorübergeht ohne sich zu einer Erwiederung herabzulassen. Wollte man einem solchen Menschen statt einer Antwort ein paar kurze Fragen vorlegen, so würde das doch wahrlich ihm zu viel unverdiente Ehre bezeigen heißen. Wer sich moralisch vollkommen rein weiß, und das Bewußtseyn eines unbefleckten Lebens hat, wer zugleich ganz vorwurfsfrei in seinem politischen Betragen ist, der steht dergestalt erhaben über Ausfällen und Angriffen solcher Art da, daß sie ihm höchstens ein Lächeln der Verachtung abgewinnen können. - Ich halte eine ausführliche Antwort auch für überflüssig, denn der Ton jener Flugschrift und die in jeder Zeile sich verrathende Absicht sprechen selbst so sehr gegen den Verfasser, daß jeder von unparteiischem und geradem Sinn sie nach dem Lesen mit Entrüstung von sich wegstoßen wird. Nur Eins erachte ich für nöthig hinzuzufügen, nicht aus Rücksicht für den Verfasser selbst, dem ich keine Verpflichtung habe, mein politisches Bekenntniß abzulegen, sondern aus andern weit höhern Rücksichten; - und dieß Eine ist Folgendes: da der unbekannte Verfasser sich bemüht, meinen Patriotismus und meine Anhänglichkeit an die russische Regierung zu verdächtigen, so erkläre ich hiermit laut und feierlich, daß ich keinem, wer es auch sey, und am allerwenigsten dem Verfasser jener Schrift, weder in Liebe zu meinem Vaterlande, noch in Ehrerbietung gegen meinen Monarchen nachstehe. Stolz auf den Namen eines Russen, werde ich mich stets bestreben dieses Namens werth zu seyn und ihn nie durch ein unedles und verächtliches Benehmen zu entwürdigen. 29 März/10 April 1840 R. Melgunoff. [1451] Fünfter zweijähriger Bericht der orthopädischen Heilanstalt in Kannstadt. Diese nun 11 Jahre bestehende Anstalt, in welche während dieser Zeit 491 Hülfsbedürftige aufgenommen wurden, hatte sich auch seit dem letzten Berichte vom Jahre 1838 wieder eines höchst ehrenvollen Vertrauens von allen Seiten des In- und Auslandes zu erfreuen, was daraus ersichtlich ist, daß die Zahl der in den letzten zwei Jahren der Anstalt anvertrauten und an den verschiedensten orthopädischen Gebrechen leidenden Curanden sich auf 124 beläuft, von denen je nach der Art, dem Grade und Alter der Deformität eine große Zahl wieder Heilung, die Uebrigen wenigstens eine wesentliche Verbesserung ihres Zustandes erlangt haben und 70 sich noch in der Anstalt befinden. Die Cur-Resultate verhalten sich nach der Form des Uebels folgendermaßen: I. Schiefer Hals: aufgenommen 2 Fälle; geheilt entlassen 2, noch in Behandlung 1. *) II. Contractur des Armes: aufgenommen 1; geheilt entlassen 1. III. Seitliche Abweichung des Rückgrates: aufgenommen 54; wieder geheilt 25, wesentlich gebessert 29, in der Anstalt befinden sich noch 39. IV. Verkrümmung des Rückgrates nach hinten: aufgenommen 1; geheilt 2, gebessert 7. V. Verkrümmung des Rückgrates nach vornen: aufgenommen 1; gebessert entlassen 1. VI. Verkürzung des Schenkelbeines in Folge von Hüftgelenks-Krankheit (freiwilliges Hinken): aufgenommen 5; mit dauernder Verlängerung des verkürzt gewesenen Beines und überhaupt mit nahe an Heilung gränzendem Erfolg entlassen 2, ungebessert geblieben 1, in Behandlung noch 2. VII. Lähmung beider unteren Gliedmaßen, in Verbindung mit verschiedenen Deformitäten derselben, in Folge von Rückenmarks-Krankheiten, Convulsionen (Gichter) etc., wobei die Kinder seit ihren ersten Lebensjahren nur auf Händen und Füßen zu kriechen im Stande waren: aufgenommen 5; entlassen 6, wovon 4 in der Art gebessert wurden, daß außer der auffallenden Erkräftigung *) Es wird hiebei zu Vermeidung eines Irrthums bemerkt, daß die bei Abfassung des letzten Berichtes im Jahre 1838 noch in Behandlung Gebliebenen sich auch unter den Entlassenen befinden.
und haben mit der seitherigen constitutionellen Entwicklung des Volks nicht gleichen Schritt gehalten. Schwache und furchtsame Geister werden überall das Gespenst des königlichen Unwillens erblicken; hätte der König die Initiative selbst ergriffen, so würden sie zur Anstrengung ihrer äußersten Kräfte sich verpflichtet gefühlt haben. Christian VIII glaubt, daß an ihn noch kein göttlicher Befehl ergangen sey, sein Volk aus dem Land Aegypten hinauszuführen; vielleicht hat er den brennenden Dornbusch gesehen und die Stimme gehört, die ihm zurief: „Gehe hin und führe dein Volk zur Freiheit!“ aber er mag geantwortet haben: „Das Herz meines Volkes ist verhärtet, es hat Augen und sieht nicht, und Ohren und hört nicht! Gib mir ein Zeichen, damit ich wisse, ob es mich versteht!“ – Dänisches Volk, gib du deinem König ein Zeichen, denn Jehovah thut keine Mirakel mehr, verwandle du, wie Moses seinen Stab, durch dein Wort das Todte ins Lebendige. Todt und träg und schläfrig ist ein Volk, welches schweigt und seine Stimme nicht erhebt und redet; so erhebe du deine Stimme, wende dich an die Stände und bitte durch sie deinen König um Freiheit; vielleicht erwartet er nur dein Zeichen.“ Der König hat selbst in verschiedenen Antworten auf die bekannten Adressen geäußert, daß man sich rücksichtlich der Verfassungsfrage durch die Stände an ihn zu wenden habe. Wenn also Fädrelandet seine Worte wiederholt, wenn es die Nation auffordert auf legale Weise durch die Stände die oft ausgesprochene Bitte um eine Constitution noch einmal auszusprechen, so finden wir darin nichts Verbrecherisches. Auch die Fassung des Artikels scheint keinen Grund zu einer Verurtheilung darzubieten. – Die Kjöbenhavspost theilt die in andern Blättern noch nicht enthaltene Neuigkeit mit, daß der König durch ein Rescript die künftige Stärke der dänischen Flotte auf 4 Linienschiffe und 6 Fregatten bestimmt und befohlen habe, in den nächsten 10 Jahren keine solchen Schiffe, dagegen bewaffnete Dampfboote zu bauen. Der See-Etat hatte in einer Reihe von Jahren eine Summe von 900,000 Rbthlr. aufgespart und hoffte aus diesen dermaleinst einen Fond zu bilden, dessen Renten sämmtliche Ausgaben des See-Etats bestreiten sollten; sowohl dieser Fonds als ein anderer zur Abhaltung der Pensionen bestimmter von 300,000 Rthlr. ist durch dasselbe Rescript eingezogen worden, wogegen die Staatscasse sich verpflichtet hat die Pensionen zu zahlen. – Durch ein königliches Patent ist allen, die mit einer Bestallung, einer Concession oder einem Privilegium begnadigt sind, befohlen worden, binnen einer festgesetzten Frist durch das betreffende Collegium die Confirmation derselben nachzusuchen. Die Confirmationsgebühren werden der Staatscasse eine sehr beträchtliche Einnahme verschaffen. [1450] Melgunoffs Erklärung an den Verfasser der Flugschrift: „H. Königs litterarische Bilder aus Rußland in ihrem wahren Lichte dargestellt.“ Berlin, 1840 in Commission bei F. A. Herbig. In einer unter diesem Titel eben erschienenen Flugschrift, deren unbekannter Verfasser doppelt strafbar, einen fremden Namen mißbrauchend, sich N. Gretsch nennt, wird mein Name wiederholt auf die böswilligste Weise erwähnt. Ich sage: „unbekannter Verfasser,“ weil nach fester Ueberzeugung ich es für rein unmöglich halte, daß sich Hr. Gretsch selbst bis zu dem Grade hätte erniedrigen können. Jedenfalls, insofern die erwähnte Flugschrift mich betrifft, erkläre ich hiermit, daß ich für unmöglich und zugleich für überflüssig halte, darauf ausführlich zu antworten. Ich halte eine Antwort für unmöglich, weil, wenn man die Unannehmlichkeit gehabt hat, von einem gemeinen Menschen auf der Straße angefallen zu werden, man, auch nur bei wenig Selbstbeherrschung vorübergeht ohne sich zu einer Erwiederung herabzulassen. Wollte man einem solchen Menschen statt einer Antwort ein paar kurze Fragen vorlegen, so würde das doch wahrlich ihm zu viel unverdiente Ehre bezeigen heißen. Wer sich moralisch vollkommen rein weiß, und das Bewußtseyn eines unbefleckten Lebens hat, wer zugleich ganz vorwurfsfrei in seinem politischen Betragen ist, der steht dergestalt erhaben über Ausfällen und Angriffen solcher Art da, daß sie ihm höchstens ein Lächeln der Verachtung abgewinnen können. – Ich halte eine ausführliche Antwort auch für überflüssig, denn der Ton jener Flugschrift und die in jeder Zeile sich verrathende Absicht sprechen selbst so sehr gegen den Verfasser, daß jeder von unparteiischem und geradem Sinn sie nach dem Lesen mit Entrüstung von sich wegstoßen wird. Nur Eins erachte ich für nöthig hinzuzufügen, nicht aus Rücksicht für den Verfasser selbst, dem ich keine Verpflichtung habe, mein politisches Bekenntniß abzulegen, sondern aus andern weit höhern Rücksichten; – und dieß Eine ist Folgendes: da der unbekannte Verfasser sich bemüht, meinen Patriotismus und meine Anhänglichkeit an die russische Regierung zu verdächtigen, so erkläre ich hiermit laut und feierlich, daß ich keinem, wer es auch sey, und am allerwenigsten dem Verfasser jener Schrift, weder in Liebe zu meinem Vaterlande, noch in Ehrerbietung gegen meinen Monarchen nachstehe. Stolz auf den Namen eines Russen, werde ich mich stets bestreben dieses Namens werth zu seyn und ihn nie durch ein unedles und verächtliches Benehmen zu entwürdigen. 29 März/10 April 1840 R. Melgunoff. [1451] Fünfter zweijähriger Bericht der orthopädischen Heilanstalt in Kannstadt. Diese nun 11 Jahre bestehende Anstalt, in welche während dieser Zeit 491 Hülfsbedürftige aufgenommen wurden, hatte sich auch seit dem letzten Berichte vom Jahre 1838 wieder eines höchst ehrenvollen Vertrauens von allen Seiten des In- und Auslandes zu erfreuen, was daraus ersichtlich ist, daß die Zahl der in den letzten zwei Jahren der Anstalt anvertrauten und an den verschiedensten orthopädischen Gebrechen leidenden Curanden sich auf 124 beläuft, von denen je nach der Art, dem Grade und Alter der Deformität eine große Zahl wieder Heilung, die Uebrigen wenigstens eine wesentliche Verbesserung ihres Zustandes erlangt haben und 70 sich noch in der Anstalt befinden. Die Cur-Resultate verhalten sich nach der Form des Uebels folgendermaßen: I. Schiefer Hals: aufgenommen 2 Fälle; geheilt entlassen 2, noch in Behandlung 1. *) II. Contractur des Armes: aufgenommen 1; geheilt entlassen 1. III. Seitliche Abweichung des Rückgrates: aufgenommen 54; wieder geheilt 25, wesentlich gebessert 29, in der Anstalt befinden sich noch 39. IV. Verkrümmung des Rückgrates nach hinten: aufgenommen 1; geheilt 2, gebessert 7. V. Verkrümmung des Rückgrates nach vornen: aufgenommen 1; gebessert entlassen 1. VI. Verkürzung des Schenkelbeines in Folge von Hüftgelenks-Krankheit (freiwilliges Hinken): aufgenommen 5; mit dauernder Verlängerung des verkürzt gewesenen Beines und überhaupt mit nahe an Heilung gränzendem Erfolg entlassen 2, ungebessert geblieben 1, in Behandlung noch 2. VII. Lähmung beider unteren Gliedmaßen, in Verbindung mit verschiedenen Deformitäten derselben, in Folge von Rückenmarks-Krankheiten, Convulsionen (Gichter) etc., wobei die Kinder seit ihren ersten Lebensjahren nur auf Händen und Füßen zu kriechen im Stande waren: aufgenommen 5; entlassen 6, wovon 4 in der Art gebessert wurden, daß außer der auffallenden Erkräftigung *) Es wird hiebei zu Vermeidung eines Irrthums bemerkt, daß die bei Abfassung des letzten Berichtes im Jahre 1838 noch in Behandlung Gebliebenen sich auch unter den Entlassenen befinden.
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Gib mir ein Zeichen, damit ich wisse, ob es mich versteht!“ – Dänisches Volk, gib du deinem König ein Zeichen, denn Jehovah thut keine Mirakel mehr, verwandle du, wie Moses seinen Stab, durch dein Wort das Todte ins Lebendige. Todt und träg und schläfrig ist ein Volk, welches schweigt und seine Stimme nicht erhebt und redet; so erhebe du deine Stimme, wende dich an die Stände und bitte durch sie deinen König um Freiheit; vielleicht erwartet er nur dein Zeichen.“ Der König hat selbst in verschiedenen Antworten auf die bekannten Adressen geäußert, daß man sich rücksichtlich der Verfassungsfrage durch die Stände an ihn zu wenden habe. Wenn also Fädrelandet seine Worte wiederholt, wenn es die Nation auffordert auf legale Weise durch die Stände die oft ausgesprochene Bitte um eine Constitution noch einmal auszusprechen, so finden wir darin nichts Verbrecherisches. Auch die Fassung des Artikels scheint keinen Grund zu einer Verurtheilung darzubieten. – Die Kjöbenhavspost theilt die in andern Blättern noch nicht enthaltene Neuigkeit mit, daß der König durch ein Rescript die künftige Stärke der dänischen Flotte auf 4 Linienschiffe und 6 Fregatten bestimmt und befohlen habe, in den nächsten 10 Jahren keine solchen Schiffe, dagegen bewaffnete Dampfboote zu bauen. Der See-Etat hatte in einer Reihe von Jahren eine Summe von 900,000 Rbthlr. aufgespart und hoffte aus diesen dermaleinst einen Fond zu bilden, dessen Renten sämmtliche Ausgaben des See-Etats bestreiten sollten; sowohl dieser Fonds als ein anderer zur Abhaltung der Pensionen bestimmter von 300,000 Rthlr. ist durch dasselbe Rescript eingezogen worden, wogegen die Staatscasse sich verpflichtet hat die Pensionen zu zahlen. – Durch ein königliches Patent ist allen, die mit einer Bestallung, einer Concession oder einem Privilegium begnadigt sind, befohlen worden, binnen einer festgesetzten Frist durch das betreffende Collegium die Confirmation derselben nachzusuchen. Die Confirmationsgebühren werden der Staatscasse eine sehr beträchtliche Einnahme verschaffen.</p> </div> </div><lb/> <div type="jAnnouncements"> <div xml:id="jAn1450" type="jAn" n="2"> <head>[1450]</head><lb/> <p>Melgunoffs Erklärung an den Verfasser der Flugschrift:</p><lb/> <p>„H. 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Wollte man einem solchen Menschen statt einer Antwort ein paar kurze Fragen vorlegen, so würde das doch wahrlich ihm zu viel unverdiente Ehre bezeigen heißen. Wer sich moralisch vollkommen rein weiß, und das Bewußtseyn eines unbefleckten Lebens hat, wer zugleich ganz vorwurfsfrei in seinem politischen Betragen ist, der steht dergestalt erhaben über Ausfällen und Angriffen solcher Art da, daß sie ihm höchstens ein Lächeln der Verachtung abgewinnen können. – Ich halte eine ausführliche Antwort auch für überflüssig, denn der Ton jener Flugschrift und die in jeder Zeile sich verrathende Absicht sprechen selbst so sehr gegen den Verfasser, daß jeder von unparteiischem und geradem Sinn sie nach dem Lesen mit Entrüstung von sich wegstoßen wird. Nur Eins erachte ich für nöthig hinzuzufügen, nicht aus Rücksicht für den Verfasser selbst, dem ich keine Verpflichtung habe, mein politisches Bekenntniß abzulegen, sondern aus andern weit höhern Rücksichten; – und dieß Eine ist Folgendes: da der unbekannte Verfasser sich bemüht, meinen Patriotismus und meine Anhänglichkeit an die russische Regierung zu verdächtigen, so erkläre ich hiermit laut und feierlich, daß ich keinem, wer es auch sey, und am allerwenigsten dem Verfasser jener Schrift, weder in Liebe zu meinem Vaterlande, noch in Ehrerbietung gegen meinen Monarchen nachstehe. Stolz auf den Namen eines Russen, werde ich mich stets bestreben dieses Namens werth zu seyn und ihn nie durch ein unedles und verächtliches Benehmen zu entwürdigen.</p><lb/> <p>29 März/10 April 1840</p><lb/> <p>R. 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[1450]
Melgunoffs Erklärung an den Verfasser der Flugschrift:
„H. Königs litterarische Bilder aus Rußland in ihrem wahren Lichte dargestellt.“ Berlin, 1840 in Commission bei F. A. Herbig.
In einer unter diesem Titel eben erschienenen Flugschrift, deren unbekannter Verfasser doppelt strafbar, einen fremden Namen mißbrauchend, sich N. Gretsch nennt, wird mein Name wiederholt auf die böswilligste Weise erwähnt. Ich sage: „unbekannter Verfasser,“ weil nach fester Ueberzeugung ich es für rein unmöglich halte, daß sich Hr. Gretsch selbst bis zu dem Grade hätte erniedrigen können. Jedenfalls, insofern die erwähnte Flugschrift mich betrifft, erkläre ich hiermit, daß ich für unmöglich und zugleich für überflüssig halte, darauf ausführlich zu antworten. Ich halte eine Antwort für unmöglich, weil, wenn man die Unannehmlichkeit gehabt hat, von einem gemeinen Menschen auf der Straße angefallen zu werden, man, auch nur bei wenig Selbstbeherrschung vorübergeht ohne sich zu einer Erwiederung herabzulassen. Wollte man einem solchen Menschen statt einer Antwort ein paar kurze Fragen vorlegen, so würde das doch wahrlich ihm zu viel unverdiente Ehre bezeigen heißen. Wer sich moralisch vollkommen rein weiß, und das Bewußtseyn eines unbefleckten Lebens hat, wer zugleich ganz vorwurfsfrei in seinem politischen Betragen ist, der steht dergestalt erhaben über Ausfällen und Angriffen solcher Art da, daß sie ihm höchstens ein Lächeln der Verachtung abgewinnen können. – Ich halte eine ausführliche Antwort auch für überflüssig, denn der Ton jener Flugschrift und die in jeder Zeile sich verrathende Absicht sprechen selbst so sehr gegen den Verfasser, daß jeder von unparteiischem und geradem Sinn sie nach dem Lesen mit Entrüstung von sich wegstoßen wird. Nur Eins erachte ich für nöthig hinzuzufügen, nicht aus Rücksicht für den Verfasser selbst, dem ich keine Verpflichtung habe, mein politisches Bekenntniß abzulegen, sondern aus andern weit höhern Rücksichten; – und dieß Eine ist Folgendes: da der unbekannte Verfasser sich bemüht, meinen Patriotismus und meine Anhänglichkeit an die russische Regierung zu verdächtigen, so erkläre ich hiermit laut und feierlich, daß ich keinem, wer es auch sey, und am allerwenigsten dem Verfasser jener Schrift, weder in Liebe zu meinem Vaterlande, noch in Ehrerbietung gegen meinen Monarchen nachstehe. Stolz auf den Namen eines Russen, werde ich mich stets bestreben dieses Namens werth zu seyn und ihn nie durch ein unedles und verächtliches Benehmen zu entwürdigen.
29 März/10 April 1840
R. Melgunoff.
[1451]
Fünfter zweijähriger Bericht der orthopädischen Heilanstalt in Kannstadt.
Diese nun 11 Jahre bestehende Anstalt, in welche während dieser Zeit 491 Hülfsbedürftige aufgenommen wurden, hatte sich auch seit dem letzten Berichte vom Jahre 1838 wieder eines höchst ehrenvollen Vertrauens von allen Seiten des In- und Auslandes zu erfreuen, was daraus ersichtlich ist, daß die Zahl der in den letzten zwei Jahren der Anstalt anvertrauten und an den verschiedensten orthopädischen Gebrechen leidenden Curanden sich auf 124 beläuft, von denen je nach der Art, dem Grade und Alter der Deformität eine große Zahl wieder Heilung, die Uebrigen wenigstens eine wesentliche Verbesserung ihres Zustandes erlangt haben und 70 sich noch in der Anstalt befinden.
Die Cur-Resultate verhalten sich nach der Form des Uebels folgendermaßen:
I. Schiefer Hals: aufgenommen 2 Fälle; geheilt entlassen 2, noch in Behandlung 1. *)
II. Contractur des Armes: aufgenommen 1; geheilt entlassen 1.
III. Seitliche Abweichung des Rückgrates: aufgenommen 54; wieder geheilt 25, wesentlich gebessert 29, in der Anstalt befinden sich noch 39.
IV. Verkrümmung des Rückgrates nach hinten: aufgenommen 1; geheilt 2, gebessert 7.
V. Verkrümmung des Rückgrates nach vornen: aufgenommen 1; gebessert entlassen 1.
VI. Verkürzung des Schenkelbeines in Folge von Hüftgelenks-Krankheit (freiwilliges Hinken): aufgenommen 5; mit dauernder Verlängerung des verkürzt gewesenen Beines und überhaupt mit nahe an Heilung gränzendem Erfolg entlassen 2, ungebessert geblieben 1, in Behandlung noch 2.
VII. Lähmung beider unteren Gliedmaßen, in Verbindung mit verschiedenen Deformitäten derselben, in Folge von Rückenmarks-Krankheiten, Convulsionen (Gichter) etc., wobei die Kinder seit ihren ersten Lebensjahren nur auf Händen und Füßen zu kriechen im Stande waren: aufgenommen 5; entlassen 6, wovon 4 in der Art gebessert wurden, daß außer der auffallenden Erkräftigung
*) Es wird hiebei zu Vermeidung eines Irrthums bemerkt, daß die bei Abfassung des letzten Berichtes im Jahre 1838 noch in Behandlung Gebliebenen sich auch unter den Entlassenen befinden.
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(2016-06-28T11:37:15Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2016-06-28T11:37:15Z)
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