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Allgemeine Zeitung. Nr. 117. Augsburg, 26. April 1840.

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III. Zwischen Triest und Ancona.

Abfahrt von Triest: den 8 und 24
Abfahrt von Ancona: den 10 und 26

jeden Monats, Nachmittag.

Dauer der Ueberfahrt ungefähr 16 Stunden.

Eine zweite Gelegenheit von Triest nach Ancona bietet sich durch die Dampfschiffe dar, welche am 1 und 16 jeden Monats von Triest nach der Levante gehen. - Diese Dampfschiffe berühren Ancona auch auf ihrer Rückfahrt, sind aber dann der Quarantäne unterworfen.

IV. Zwischen Triest und der Levante.

Abfahrt von Triest: am 1 und 16 jeden Monats, Nachmittags.

Abfahrt von Konstantinopel: am 5 und 20 jeden Monats.

Das am 1 und 16 von Triest abgehende Dampfschiff gelangt nach Berührung von Ancona, Corfu, Patras und Piräus (Athen) ungefähr den 9 und 24 nach Syra, wo es mit dem von Konstantinopel kommenden Dampfschiffe zusammentrifft, welches unterwegs bei den Dardanellen und Smyrna anläuft. In Syra werden die Reisenden umgeschifft, da jedes der beiden Dampfschiffe von dort mit abermaliger Berührung der genannten Zwischenhäfen wieder zurückkehrt. Das nach Konstantinopel bestimmte Schiff langt dort um den 13 und 28 an, und das andere kommt am 18 und 3 nach Triest zurück.

Auf der Rückreise werden die Dampfschiffe von einem österr. Sanitätswächter begleitet, wodurch die Begünstigung erlangt wird, daß die Reisetage von Corfu an sowohl in Ancona als in Triest von der Quarantäne abgerechnet werden. - Demnach haben die Passagiere aus Griechenland und den jonischen Inseln in Triest nur ungefähr 9 Tage Quarantäne zu machen; durch Umwechslung der Kleider können diese 9 Tage selbst auf ungefähr 3 Tage vermindert werden.

Der ganze Dienst der Dampfschifffahrt des österr. Lloyd wird durchaus mit neuen trefflich eingerichteten Schiffen versehen, welche die größte Zufriedenheit Aller erlangten, die sich ihrer bedient haben.

Die mäßigen Preistarife der Fahrten können bei den Agenten der Gesellschaft in allen von den Dampfschiffen berührten Häfen eingesehen werden.

Die Fahrten der österr. Dampfschiffe zwischen Syra und Alexandrien sind einstweilen eingestellt, doch finden die Passagiere in Syra regelmäßige Gelegenheit zur Weiterreise nach Aegypten mit den französischen Dampfbooten, welche von Syra am 1, 11 und 21 des Monats nach Alexandrien abgehen.

[1365-67]
[Abbildung]

Rheinische Eisenbahn.

Wegen eingetretener Verhinderungen kann die auf den 7 Mai c. berufene General-Versammlung der Actionnäre an diesem Tage nicht stattfinden, und wird dieselbe hiemit auf
Freitag den 15 Mai c., Vormittags 9 1/2 Uhr,
in dem hiesigen großen Rathhaussaale anberaumt. - Köln, den 16 April 1840.

Die Direction der rhein. Eisenbahn-Gesellschaft.

Hauchecorne.

[1455-57]

Bekanntmachung.

Der bürgerl. Handelsmann Simon Erber dahier ist am 10 d. gestorben. Alle diejenigen, welche aus was immer für einem Titel Forderungsansprüche machen zu können glauben, werden hiemit aufgefordert, selbe
innerhalb 30 Tagen a dato
bei der unterzeichneten Verlassenschaftsbehörde geltend zu machen, als außerdem bei Bereinigung der Verlassenschaft keine weitere Rücksicht auf sie genommen wird.

Wer etwas zur Erbsmasse gehörig in Handen hat, hat solches innerhalb desselben Termines bei Gericht zu übergeben.

Nach dem von den Erben gestellten Antrage wird am
Montag den 1 Junius d. J.
das ganz gemauerte Wohnhaus mit realer Handelsgerechtsame und Ladeneinrichtung auf dem Stadtplatze dahier, von Vormittags 9 Uhr bis 12 Uhr an den Meistbietenden in der Gerichtskanzlei öffentlich versteigert, und bemerkt, daß der Hinschlag mit dem Glockenschlage 12 Uhr geschieht.

Die Kaufsbedingungen werden am Verkaufstage selbst näher bekannt gegeben; auswärtige und dem Gerichte unbekannte Käufer haben sich hinsichtlich der Aufnahme von Seite des hiesigen Magistrates, dann ihres Vermögens und Leumundes durch gerichtliche Zeugnisse auszuweisen.

Am Dienstag den 2 Junius
und die folgenden Tage wird der gesammelte Rücklaß des Simon Erber, bestehend in verschiedenem Silberzeug, Betten, Uhren, Leinwand, Zinn, Kupfer und verschiedenen Meubeln und sonstiger Hauseinrichtung, sodann dem Waarenlager, bestehend in Tüchern, Kasimir, Wollen-, Taffent- und Seidenzeugen, wie auch Specerei- und Materialwaaren, Rauch- und Schnupftabak, öffentlich an die Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung versteigert, wozu Kaufslustige hiemit eingeladen werden.

Burghausen, den 16 April 1840.

Königl. Landgericht Burghausen.

Appel.

[1488-90]

Vorladung.

Johann Mützel, Sohn des Knopfmachermeisters Johann Engelbert Mützel von hier, ist seit 36 Jahren von hier abwesend, und hat seit dem Jahre 1819, zu welcher Zeit er sich, wie anderweit ausgemittels wurde, in Wien befand, von seinem Leben und Aufenthalte keine Nachricht gegeben. Derselbe oder dessen etwaige Leibeserben werden nunmehr aufgefordert, sich
binnen 3 Monaten
zur Empfangnahme des in 1029 fl. 28 kr. bestehenden Vermögens zu melden, widrigenfalls die bisher bestandene Curatel aufgelöst, und dieses Vermögen an die nächsten Verwandten gegen Caution ausgehändigt wird.

Schweinfurt, den 14 April 1840.

Königliches bayer. Kreis- und Stadtgericht.

Seuffert.

Brand.

[1466-68]

Concurs Eröffnung.

Franz Xav. Stelzhammer'sches Vermögen.

Von dem Magistrat der k. k. lf. Stadt Braunau im Innkreise wird hiemit bekannt gemacht: es sey in die Eröffnung eines Concurses über das sämmtliche bewegliche und das im Lande ob der Enns gelegene unbewegliche Vermögen des Fr. Xaver Stelzhammer, b. Silberarbeiters in Braunau, gewilligt worden.

Daher wird Jedermann, welcher an den genannten Verschuldeten eine Forderung zu stellen berechtigt zu seyn glaubt, hiemit aufgefordert,
bis 8 Mai d. J.
die Anmeldung derselben in Gestalt einer förmlichen Klage wider den Hrn. Dr. Peitler als aufgestellten Concursmassevertreter bei diesem Magistrat um so gewisser einzureichen, und in demselben nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Classe gesetzt zu werden begehrt, zu erweisen, widrigens nach Verfließung des bestimmten Termins Niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderungen bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten oben bezeichneten Vermögens ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein Compensationsrecht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn ihre Forderung auf ein liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt wäre, so daß solche Gläubiger, wenn sie etwa in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld ungehindert des Compensations-, Eigenthums- oder Pfandrechts, das ihnen sonst zu Statten gekommen wäre, abzutragen verhalten werden würden.

Zugleich wird zur Wahl der Gläubigerausschüsse, dann des Masseverwalters und zur allenfälligen gütlichen Ausgleichung dieser Concurssache auf
den 9 Mai d. J.,
um 9 Uhr Vormittags, eine Tagsatzung angeordnet, bei welcher die sämmtlichen Gläubiger zu erscheinen haben, widrigens die Ausbleibenden mit der Mehrheit für einverstanden erachtet werden würden.

Braunau, am 22 März 1840.

Eggmüller, Bürgermeister.

Haala, Synd.

[1480]

Bei F. H. Nestler & Melle in Hamburg ist erschienen und in allen Buchhandlungen vorräthig:

Bericht an Se. Majestät den Kaiser von Russland über das Ministerium des öffentlichen Unterrichts für das Jahr 1838. Sauber brosch. 9 gGr.

Borchers, Fr. Ad., Pastor zu Estebrügge, Der Mensch in seinem Verhältnisse zu Gott, diesseits und jenseits des Grabes, im Lichte des Evangeliums; oder: Die ewige Gerechtigkeit ist ewig die Liebe. Zur Verständigung und Erbauung. 17 1/2 Bogen. Gr. 8. Preis 21 gGr.

III. Zwischen Triest und Ancona.

Abfahrt von Triest: den 8 und 24
Abfahrt von Ancona: den 10 und 26

jeden Monats, Nachmittag.

Dauer der Ueberfahrt ungefähr 16 Stunden.

Eine zweite Gelegenheit von Triest nach Ancona bietet sich durch die Dampfschiffe dar, welche am 1 und 16 jeden Monats von Triest nach der Levante gehen. – Diese Dampfschiffe berühren Ancona auch auf ihrer Rückfahrt, sind aber dann der Quarantäne unterworfen.

IV. Zwischen Triest und der Levante.

Abfahrt von Triest: am 1 und 16 jeden Monats, Nachmittags.

Abfahrt von Konstantinopel: am 5 und 20 jeden Monats.

Das am 1 und 16 von Triest abgehende Dampfschiff gelangt nach Berührung von Ancona, Corfu, Patras und Piräus (Athen) ungefähr den 9 und 24 nach Syra, wo es mit dem von Konstantinopel kommenden Dampfschiffe zusammentrifft, welches unterwegs bei den Dardanellen und Smyrna anläuft. In Syra werden die Reisenden umgeschifft, da jedes der beiden Dampfschiffe von dort mit abermaliger Berührung der genannten Zwischenhäfen wieder zurückkehrt. Das nach Konstantinopel bestimmte Schiff langt dort um den 13 und 28 an, und das andere kommt am 18 und 3 nach Triest zurück.

Auf der Rückreise werden die Dampfschiffe von einem österr. Sanitätswächter begleitet, wodurch die Begünstigung erlangt wird, daß die Reisetage von Corfu an sowohl in Ancona als in Triest von der Quarantäne abgerechnet werden. – Demnach haben die Passagiere aus Griechenland und den jonischen Inseln in Triest nur ungefähr 9 Tage Quarantäne zu machen; durch Umwechslung der Kleider können diese 9 Tage selbst auf ungefähr 3 Tage vermindert werden.

Der ganze Dienst der Dampfschifffahrt des österr. Lloyd wird durchaus mit neuen trefflich eingerichteten Schiffen versehen, welche die größte Zufriedenheit Aller erlangten, die sich ihrer bedient haben.

Die mäßigen Preistarife der Fahrten können bei den Agenten der Gesellschaft in allen von den Dampfschiffen berührten Häfen eingesehen werden.

Die Fahrten der österr. Dampfschiffe zwischen Syra und Alexandrien sind einstweilen eingestellt, doch finden die Passagiere in Syra regelmäßige Gelegenheit zur Weiterreise nach Aegypten mit den französischen Dampfbooten, welche von Syra am 1, 11 und 21 des Monats nach Alexandrien abgehen.

[1365-67]
[Abbildung]

Rheinische Eisenbahn.

Wegen eingetretener Verhinderungen kann die auf den 7 Mai c. berufene General-Versammlung der Actionnäre an diesem Tage nicht stattfinden, und wird dieselbe hiemit auf
Freitag den 15 Mai c., Vormittags 9 1/2 Uhr,
in dem hiesigen großen Rathhaussaale anberaumt. – Köln, den 16 April 1840.

Die Direction der rhein. Eisenbahn-Gesellschaft.

Hauchecorne.

[1455-57]

Bekanntmachung.

Der bürgerl. Handelsmann Simon Erber dahier ist am 10 d. gestorben. Alle diejenigen, welche aus was immer für einem Titel Forderungsansprüche machen zu können glauben, werden hiemit aufgefordert, selbe
innerhalb 30 Tagen a dato
bei der unterzeichneten Verlassenschaftsbehörde geltend zu machen, als außerdem bei Bereinigung der Verlassenschaft keine weitere Rücksicht auf sie genommen wird.

Wer etwas zur Erbsmasse gehörig in Handen hat, hat solches innerhalb desselben Termines bei Gericht zu übergeben.

Nach dem von den Erben gestellten Antrage wird am
Montag den 1 Junius d. J.
das ganz gemauerte Wohnhaus mit realer Handelsgerechtsame und Ladeneinrichtung auf dem Stadtplatze dahier, von Vormittags 9 Uhr bis 12 Uhr an den Meistbietenden in der Gerichtskanzlei öffentlich versteigert, und bemerkt, daß der Hinschlag mit dem Glockenschlage 12 Uhr geschieht.

Die Kaufsbedingungen werden am Verkaufstage selbst näher bekannt gegeben; auswärtige und dem Gerichte unbekannte Käufer haben sich hinsichtlich der Aufnahme von Seite des hiesigen Magistrates, dann ihres Vermögens und Leumundes durch gerichtliche Zeugnisse auszuweisen.

Am Dienstag den 2 Junius
und die folgenden Tage wird der gesammelte Rücklaß des Simon Erber, bestehend in verschiedenem Silberzeug, Betten, Uhren, Leinwand, Zinn, Kupfer und verschiedenen Meubeln und sonstiger Hauseinrichtung, sodann dem Waarenlager, bestehend in Tüchern, Kasimir, Wollen-, Taffent- und Seidenzeugen, wie auch Specerei- und Materialwaaren, Rauch- und Schnupftabak, öffentlich an die Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung versteigert, wozu Kaufslustige hiemit eingeladen werden.

Burghausen, den 16 April 1840.

Königl. Landgericht Burghausen.

Appel.

[1488-90]

Vorladung.

Johann Mützel, Sohn des Knopfmachermeisters Johann Engelbert Mützel von hier, ist seit 36 Jahren von hier abwesend, und hat seit dem Jahre 1819, zu welcher Zeit er sich, wie anderweit ausgemittels wurde, in Wien befand, von seinem Leben und Aufenthalte keine Nachricht gegeben. Derselbe oder dessen etwaige Leibeserben werden nunmehr aufgefordert, sich
binnen 3 Monaten
zur Empfangnahme des in 1029 fl. 28 kr. bestehenden Vermögens zu melden, widrigenfalls die bisher bestandene Curatel aufgelöst, und dieses Vermögen an die nächsten Verwandten gegen Caution ausgehändigt wird.

Schweinfurt, den 14 April 1840.

Königliches bayer. Kreis- und Stadtgericht.

Seuffert.

Brand.

[1466-68]

Concurs Eröffnung.

Franz Xav. Stelzhammer'sches Vermögen.

Von dem Magistrat der k. k. lf. Stadt Braunau im Innkreise wird hiemit bekannt gemacht: es sey in die Eröffnung eines Concurses über das sämmtliche bewegliche und das im Lande ob der Enns gelegene unbewegliche Vermögen des Fr. Xaver Stelzhammer, b. Silberarbeiters in Braunau, gewilligt worden.

Daher wird Jedermann, welcher an den genannten Verschuldeten eine Forderung zu stellen berechtigt zu seyn glaubt, hiemit aufgefordert,
bis 8 Mai d. J.
die Anmeldung derselben in Gestalt einer förmlichen Klage wider den Hrn. Dr. Peitler als aufgestellten Concursmassevertreter bei diesem Magistrat um so gewisser einzureichen, und in demselben nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Classe gesetzt zu werden begehrt, zu erweisen, widrigens nach Verfließung des bestimmten Termins Niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderungen bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten oben bezeichneten Vermögens ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein Compensationsrecht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn ihre Forderung auf ein liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt wäre, so daß solche Gläubiger, wenn sie etwa in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld ungehindert des Compensations-, Eigenthums- oder Pfandrechts, das ihnen sonst zu Statten gekommen wäre, abzutragen verhalten werden würden.

Zugleich wird zur Wahl der Gläubigerausschüsse, dann des Masseverwalters und zur allenfälligen gütlichen Ausgleichung dieser Concurssache auf
den 9 Mai d. J.,
um 9 Uhr Vormittags, eine Tagsatzung angeordnet, bei welcher die sämmtlichen Gläubiger zu erscheinen haben, widrigens die Ausbleibenden mit der Mehrheit für einverstanden erachtet werden würden.

Braunau, am 22 März 1840.

Eggmüller, Bürgermeister.

Haala, Synd.

[1480]

Bei F. H. Nestler & Melle in Hamburg ist erschienen und in allen Buchhandlungen vorräthig:

Bericht an Se. Majestät den Kaiser von Russland über das Ministerium des öffentlichen Unterrichts für das Jahr 1838. Sauber brosch. 9 gGr.

Borchers, Fr. Ad., Pastor zu Estebrügge, Der Mensch in seinem Verhältnisse zu Gott, diesseits und jenseits des Grabes, im Lichte des Evangeliums; oder: Die ewige Gerechtigkeit ist ewig die Liebe. Zur Verständigung und Erbauung. 17 1/2 Bogen. Gr. 8. Preis 21 gGr.

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Die mäßigen Preistarife der Fahrten können bei den Agenten der Gesellschaft in allen von den Dampfschiffen berührten Häfen eingesehen werden. Die Fahrten der österr. Dampfschiffe zwischen Syra und Alexandrien sind einstweilen eingestellt, doch finden die Passagiere in Syra regelmäßige Gelegenheit zur Weiterreise nach Aegypten mit den französischen Dampfbooten, welche von Syra am 1, 11 und 21 des Monats nach Alexandrien abgehen. [1365-67] [Abbildung] Rheinische Eisenbahn. Wegen eingetretener Verhinderungen kann die auf den 7 Mai c. berufene General-Versammlung der Actionnäre an diesem Tage nicht stattfinden, und wird dieselbe hiemit auf Freitag den 15 Mai c., Vormittags 9 1/2 Uhr, in dem hiesigen großen Rathhaussaale anberaumt. – Köln, den 16 April 1840. Die Direction der rhein. Eisenbahn-Gesellschaft. Hauchecorne. [1455-57] Bekanntmachung. Der bürgerl. Handelsmann Simon Erber dahier ist am 10 d. gestorben. Alle diejenigen, welche aus was immer für einem Titel Forderungsansprüche machen zu können glauben, werden hiemit aufgefordert, selbe innerhalb 30 Tagen a dato bei der unterzeichneten Verlassenschaftsbehörde geltend zu machen, als außerdem bei Bereinigung der Verlassenschaft keine weitere Rücksicht auf sie genommen wird. Wer etwas zur Erbsmasse gehörig in Handen hat, hat solches innerhalb desselben Termines bei Gericht zu übergeben. Nach dem von den Erben gestellten Antrage wird am Montag den 1 Junius d. J. das ganz gemauerte Wohnhaus mit realer Handelsgerechtsame und Ladeneinrichtung auf dem Stadtplatze dahier, von Vormittags 9 Uhr bis 12 Uhr an den Meistbietenden in der Gerichtskanzlei öffentlich versteigert, und bemerkt, daß der Hinschlag mit dem Glockenschlage 12 Uhr geschieht. Die Kaufsbedingungen werden am Verkaufstage selbst näher bekannt gegeben; auswärtige und dem Gerichte unbekannte Käufer haben sich hinsichtlich der Aufnahme von Seite des hiesigen Magistrates, dann ihres Vermögens und Leumundes durch gerichtliche Zeugnisse auszuweisen. Am Dienstag den 2 Junius und die folgenden Tage wird der gesammelte Rücklaß des Simon Erber, bestehend in verschiedenem Silberzeug, Betten, Uhren, Leinwand, Zinn, Kupfer und verschiedenen Meubeln und sonstiger Hauseinrichtung, sodann dem Waarenlager, bestehend in Tüchern, Kasimir, Wollen-, Taffent- und Seidenzeugen, wie auch Specerei- und Materialwaaren, Rauch- und Schnupftabak, öffentlich an die Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung versteigert, wozu Kaufslustige hiemit eingeladen werden. Burghausen, den 16 April 1840. Königl. Landgericht Burghausen. Appel. [1488-90] Vorladung. Johann Mützel, Sohn des Knopfmachermeisters Johann Engelbert Mützel von hier, ist seit 36 Jahren von hier abwesend, und hat seit dem Jahre 1819, zu welcher Zeit er sich, wie anderweit ausgemittels wurde, in Wien befand, von seinem Leben und Aufenthalte keine Nachricht gegeben. Derselbe oder dessen etwaige Leibeserben werden nunmehr aufgefordert, sich binnen 3 Monaten zur Empfangnahme des in 1029 fl. 28 kr. bestehenden Vermögens zu melden, widrigenfalls die bisher bestandene Curatel aufgelöst, und dieses Vermögen an die nächsten Verwandten gegen Caution ausgehändigt wird. Schweinfurt, den 14 April 1840. Königliches bayer. Kreis- und Stadtgericht. Seuffert. Brand. [1466-68] Concurs Eröffnung. Franz Xav. Stelzhammer'sches Vermögen. Von dem Magistrat der k. k. lf. Stadt Braunau im Innkreise wird hiemit bekannt gemacht: es sey in die Eröffnung eines Concurses über das sämmtliche bewegliche und das im Lande ob der Enns gelegene unbewegliche Vermögen des Fr. Xaver Stelzhammer, b. Silberarbeiters in Braunau, gewilligt worden. Daher wird Jedermann, welcher an den genannten Verschuldeten eine Forderung zu stellen berechtigt zu seyn glaubt, hiemit aufgefordert, bis 8 Mai d. J. die Anmeldung derselben in Gestalt einer förmlichen Klage wider den Hrn. Dr. Peitler als aufgestellten Concursmassevertreter bei diesem Magistrat um so gewisser einzureichen, und in demselben nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Classe gesetzt zu werden begehrt, zu erweisen, widrigens nach Verfließung des bestimmten Termins Niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderungen bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten oben bezeichneten Vermögens ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein Compensationsrecht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn ihre Forderung auf ein liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt wäre, so daß solche Gläubiger, wenn sie etwa in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld ungehindert des Compensations-, Eigenthums- oder Pfandrechts, das ihnen sonst zu Statten gekommen wäre, abzutragen verhalten werden würden. Zugleich wird zur Wahl der Gläubigerausschüsse, dann des Masseverwalters und zur allenfälligen gütlichen Ausgleichung dieser Concurssache auf den 9 Mai d. J., um 9 Uhr Vormittags, eine Tagsatzung angeordnet, bei welcher die sämmtlichen Gläubiger zu erscheinen haben, widrigens die Ausbleibenden mit der Mehrheit für einverstanden erachtet werden würden. Braunau, am 22 März 1840. Eggmüller, Bürgermeister. Haala, Synd. [1480] Bei F. H. Nestler & Melle in Hamburg ist erschienen und in allen Buchhandlungen vorräthig: Bericht an Se. Majestät den Kaiser von Russland über das Ministerium des öffentlichen Unterrichts für das Jahr 1838. Sauber brosch. 9 gGr. Borchers, Fr. Ad., Pastor zu Estebrügge, Der Mensch in seinem Verhältnisse zu Gott, diesseits und jenseits des Grabes, im Lichte des Evangeliums; oder: Die ewige Gerechtigkeit ist ewig die Liebe. Zur Verständigung und Erbauung. 17 1/2 Bogen. Gr. 8. Preis 21 gGr.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 117. Augsburg, 26. April 1840, S. 0935. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_117_18400426/14>, abgerufen am 21.11.2024.