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Allgemeine Zeitung. Nr. 120. Augsburg, 29. April 1840.

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über wüste Ländereien durch competente Behörden zu Colonisationszwecken unmöglich machen muß. Ebenso nachtheilig ist diese Praxis für die Eingebornen, indem sie allgemeine und systematische Landvorbehalte für ihre Benützung verhindert, so daß ein Stamm nach dem andern allmählich seiner ordentlichen Subsistenzmittel beraubt wird. 12) Einem Ministerialerlaß d. d. 19 Julius 1839 zufolge ist eine Art diplomatischer Agent mit dem Titel eines Consuls ernannt, mit der Weisung, eine Souveränetätsabtretung von den eingebornen Häuptlingen zu erlangen, damit das also abgetretene Gebiet ein Theil der Colonie Neu-Südwales werden könne, die Autorität dieses Agenten aber scheint auf solche Territorien beschränkt zu seyn, welche zur Zeit wirklich von brittischen Unterthanen bewohnt werden. 13) Hingegen, nach den bisher von colonisirenden Staaten anerkannten und, wie die Bittsteller glauben, durch das allgemeine Völkerrecht sanctionirten Grundsätzen besaß Großbritannien, als die entdeckende Macht, vom Jahr 1769 an allen fremden Staaten gegenüber das alleinige Recht, von den Eingebornen Neu-Seelands Gebiet zu erwerben. Insofern liegt weder in der Ueberreichung einer Nationalfahne an eine kleine Zahl von Häuptlingen in einem Winkel einer der Inseln, noch in der Anstellung eines auf Unterhandlung über Souveränetätsabtretung instruirten Consuls eine Verzichtleistung Großbritanniens auf sein Recht, im Vorzug vor allen fremden Staaten daselbst die Herrschaft auszuüben, vielmehr sind diese Maaßnahmen lediglich als Handlungen zu betrachten, mittelst deren die brittische Krone eine Regelung der politischen Beziehungen zu den eingebornen Häuptlingen bezweckte, zu denen sie allein berechtigt ist. 14) Bald nach dem Abgang des besagten Consuls auf seinen Posten, und nach geschehener Veröffentlichung eines Theils seiner Instructionen machte sich in Frankreich eine Aufregung über diese Acte der brittischen Regierung und die brittische Auswanderung nach Neu-Seeland bemerkbar. Die Folge war die Bildung einer französischen Compagnie mit einer Million Francs Capital und dem Zweck, eine französische Niederlassung in Neu-Seeland zu gründen, und zwar an der Banks'-Peninsula in der südlichen Insel, zu welchem Zweck völkerrechtswidrig eine Expedition in Rochefort ausgerüstet wurde. Diese Expedition führte, wie wir hören, 40 Matrosen von der k. französischen Marine an Bord, und wurde von der französischen Regierung mit Geld unterstützt, welche den Leitern derselben auftrug, über die Tauglichkeit der Banks'-Peninsula zu einem Deportationsort für französische Verbrecher zu berichten, jedenfalls aber ein Fünftel des Gebiets, das sie in jenem Theile des brittischen Reichs erwerben würden, der französischen Regierung zu reserviren. 15) Selbst wenn Frankreich wirklich ein Colonisationsrecht in Neu-Seeland besäße, müssen wir, die Unterzeichner dieser Petition, doch auf das ernstlichste gegen den Plan protestiren, daselbst eine Strafcolonie zu errichten, da es offenbar unmöglich wäre, eine Deportirtendisciplin in der unmittelbaren Nachbarschaft von eingebornen Stämmen und brittischen Ansiedlern aufrecht zu halten. Die französischen Deportirten würden entwischen, sich mit entlaufenen brittischen Deportirten aus Australien verbinden, allmählich das ganze Land demoralisiren und damit die Möglichkeit ausschließen, daß die Inseln das Ziel achtbarer brittischer Auswanderer werden. Zugleich würden jene Auswürflinge der bürgerlichen Gesellschaft die Ausrottung der Eingebornen befördern, indem sie an deren Kriegen Theil nehmen und ihnen nur die Laster der Civilisation lehren würden." Die Petition klagt daun, daß unter solchen Umständen, wo eine feindliche Collision zwischen englischen und französischen Ansiedlern in Neu-Seeland keineswegs unwahrscheinlich sey, kein englisches Kriegsschiff daselbst stationire und so der Consul ganz von allen Schutz- und Trutzmitteln entblößt sey, und schließt mit der Bitte, alle obenberührten Punkte wohl zu berücksichtigen und Neu-Seeland in jedem Betracht als brittische Colonie zu organisiren.

(Beschluß folgt.)

Böhmens Steinkohlenlager und die Pilsner Eisenbahn,
von F. X. M. Zippa.

Unter allen Ländern der österreichischen Monarchie und im ganzen südlichen Deutschland besitzt Böhmen die reichsten und ausgedehntesten Ablagerungen von Braunkohlen und Schwarzkohlen. Die erstern sind in drei großen und mehreren kleinern Becken im nordwestlichen und nördlichen Theile des Landes, von der Westgränze bei Eger längs dem Fuße des Erzgebirges und in den Ebenen, welche sich an diesem ausbreiten, in den Gegenden von Falkenau, Karlsbad, Schlackenwerth, Kommotau, Laun, Bilin, Teplitz, im Mittelgebirg an beiden Seiten der Elde bei Kulin, Außig, Wernstadtl, bis zur nördlichen Landesgränze bei Grottau, verbreitet. Sie versehen nicht nur die Gegenden ihres Vorkommens mit dem nöthigen Brennstoff für die Haushaltungen und für eine sehr bedeutende Anzahl von Schwefel-, Vitriol- und Alaunwerken und andern Fabriken, es wird auch eine bedeutende Masse auf der Elbe ins Ausland verschifft und in entlegene Gegenden des Inlandes verführt. Nach den vorhandenen Angaben beträgt die jährliche Ausbeute an Braunkohlen nahe an eine Million Centner.

Weit wichtiger noch als diese reichen Ablagerungen der Braunkohle sind die der Schwarzkohle oder eigentlichen Steinkohle. Die Gebirgsbildungen, welche eine große Menge Lager dieses Brennstoffes einschließen, gehören zu den ältesten Flötzformationen, und finden sich theils im Nordosten des Landes am Fuße der Sudeten und in den Verzweigungen dieses Gebirgszuges, theils in der Mitte und bis gegen die Westgränze hin an dem Fuß des Böhmerwaldes verbreitet. Die nordöstlichen in der Gegend von Rahod, Schazlar und Semil stehen zum Theil mit dem berühmten Kohlengebirg von Waldenburg und Neurode in Schlesien im Zusammenhang; ihre Ausbeute betrug im Jahre 1834 über 130,000 Centner, seitdem sind mehrere neue Gruben eröffnet worden, und man hat angefangen, die Kohlen zu verknacken und in Eisenwerken zu verwenden, wodurch das Ausbringen mächtig gesteigert werden dürfte. Die wichtigste Ablagerung der Kohlenformation in der Mitte des Landes beginnt 3 Meilen nördlich von Prag unweit des Zusammenflusses der Moldau und Elbe, und verbreitet sich vom linken Moldauufer bei Mühlhausen in westlicher Richtung durch den Rackonitzer Kreis; von dieser durch einen Zwischenraum von beiläufig 4 Meilen getrennt ist die große Kohlenablagerung im Westen des Landes im Pilsner Kreise. Nebst diesen beiden großen Kohlenfeldern finden sich noch mehrere kleinere isolirte Becken, und alle zusammen mögen ungefähr einen Flächenraum von 16 Quadratmeilen einnehmen.

Der Reichthum an Brennstoff in diesen Kohlenfeldern des Rakonitzer und Pilsner Kreises ist im eigentlichen Sinne des Wortes unerschöpflich, denn noch hat man in der Mitte der beiden großen Kohlenfelder nur sehr wenige und bloß die obersten Lager eröffnet; fast aller Bergbau auf Kohlen findet sich bis jetzt am Rande der Formation, wo die Lager häufig an der Oberfläche der Erde sichtbar werden, daher auch leicht aufzufinden, und wegen geringer Tiefe leicht und ohne kostspielige Vorrichtungen abzubauen sind.

Die Kohlen sind theils sogenannte trockene Kohlen, theils Backkohle, welche treffliche Kohks liefert, alle aber gehören zu der Abänderung, welche mit dem Namen Schieferkohle bezeichnet wird. Als Brennmaterial betrachtet gehören sie zu den besten, die es gibt, und manche Abänderungen, so insbesondere die von Liblin und Radnitz, hinterlassen nur 3 Proc. Asche. Aus den zahlreichen Kohlengruben des Rakonitzer Kreises, worunter die von Buschtierad den ersten Rang behaupten, wird Prag und ein großer Theil des mittlern Böhmens mit Brennstoff versorgt. Wegen der Nähe der Hauptstadt und der beiden Hauptflüsse des Landes ist hier der Bergbau auf einigen Punkten, welche dem Transporte bequem

über wüste Ländereien durch competente Behörden zu Colonisationszwecken unmöglich machen muß. Ebenso nachtheilig ist diese Praxis für die Eingebornen, indem sie allgemeine und systematische Landvorbehalte für ihre Benützung verhindert, so daß ein Stamm nach dem andern allmählich seiner ordentlichen Subsistenzmittel beraubt wird. 12) Einem Ministerialerlaß d. d. 19 Julius 1839 zufolge ist eine Art diplomatischer Agent mit dem Titel eines Consuls ernannt, mit der Weisung, eine Souveränetätsabtretung von den eingebornen Häuptlingen zu erlangen, damit das also abgetretene Gebiet ein Theil der Colonie Neu-Südwales werden könne, die Autorität dieses Agenten aber scheint auf solche Territorien beschränkt zu seyn, welche zur Zeit wirklich von brittischen Unterthanen bewohnt werden. 13) Hingegen, nach den bisher von colonisirenden Staaten anerkannten und, wie die Bittsteller glauben, durch das allgemeine Völkerrecht sanctionirten Grundsätzen besaß Großbritannien, als die entdeckende Macht, vom Jahr 1769 an allen fremden Staaten gegenüber das alleinige Recht, von den Eingebornen Neu-Seelands Gebiet zu erwerben. Insofern liegt weder in der Ueberreichung einer Nationalfahne an eine kleine Zahl von Häuptlingen in einem Winkel einer der Inseln, noch in der Anstellung eines auf Unterhandlung über Souveränetätsabtretung instruirten Consuls eine Verzichtleistung Großbritanniens auf sein Recht, im Vorzug vor allen fremden Staaten daselbst die Herrschaft auszuüben, vielmehr sind diese Maaßnahmen lediglich als Handlungen zu betrachten, mittelst deren die brittische Krone eine Regelung der politischen Beziehungen zu den eingebornen Häuptlingen bezweckte, zu denen sie allein berechtigt ist. 14) Bald nach dem Abgang des besagten Consuls auf seinen Posten, und nach geschehener Veröffentlichung eines Theils seiner Instructionen machte sich in Frankreich eine Aufregung über diese Acte der brittischen Regierung und die brittische Auswanderung nach Neu-Seeland bemerkbar. Die Folge war die Bildung einer französischen Compagnie mit einer Million Francs Capital und dem Zweck, eine französische Niederlassung in Neu-Seeland zu gründen, und zwar an der Banks'-Peninsula in der südlichen Insel, zu welchem Zweck völkerrechtswidrig eine Expedition in Rochefort ausgerüstet wurde. Diese Expedition führte, wie wir hören, 40 Matrosen von der k. französischen Marine an Bord, und wurde von der französischen Regierung mit Geld unterstützt, welche den Leitern derselben auftrug, über die Tauglichkeit der Banks'-Peninsula zu einem Deportationsort für französische Verbrecher zu berichten, jedenfalls aber ein Fünftel des Gebiets, das sie in jenem Theile des brittischen Reichs erwerben würden, der französischen Regierung zu reserviren. 15) Selbst wenn Frankreich wirklich ein Colonisationsrecht in Neu-Seeland besäße, müssen wir, die Unterzeichner dieser Petition, doch auf das ernstlichste gegen den Plan protestiren, daselbst eine Strafcolonie zu errichten, da es offenbar unmöglich wäre, eine Deportirtendisciplin in der unmittelbaren Nachbarschaft von eingebornen Stämmen und brittischen Ansiedlern aufrecht zu halten. Die französischen Deportirten würden entwischen, sich mit entlaufenen brittischen Deportirten aus Australien verbinden, allmählich das ganze Land demoralisiren und damit die Möglichkeit ausschließen, daß die Inseln das Ziel achtbarer brittischer Auswanderer werden. Zugleich würden jene Auswürflinge der bürgerlichen Gesellschaft die Ausrottung der Eingebornen befördern, indem sie an deren Kriegen Theil nehmen und ihnen nur die Laster der Civilisation lehren würden.“ Die Petition klagt daun, daß unter solchen Umständen, wo eine feindliche Collision zwischen englischen und französischen Ansiedlern in Neu-Seeland keineswegs unwahrscheinlich sey, kein englisches Kriegsschiff daselbst stationire und so der Consul ganz von allen Schutz- und Trutzmitteln entblößt sey, und schließt mit der Bitte, alle obenberührten Punkte wohl zu berücksichtigen und Neu-Seeland in jedem Betracht als brittische Colonie zu organisiren.

(Beschluß folgt.)

Böhmens Steinkohlenlager und die Pilsner Eisenbahn,
von F. X. M. Zippa.

Unter allen Ländern der österreichischen Monarchie und im ganzen südlichen Deutschland besitzt Böhmen die reichsten und ausgedehntesten Ablagerungen von Braunkohlen und Schwarzkohlen. Die erstern sind in drei großen und mehreren kleinern Becken im nordwestlichen und nördlichen Theile des Landes, von der Westgränze bei Eger längs dem Fuße des Erzgebirges und in den Ebenen, welche sich an diesem ausbreiten, in den Gegenden von Falkenau, Karlsbad, Schlackenwerth, Kommotau, Laun, Bilin, Teplitz, im Mittelgebirg an beiden Seiten der Elde bei Kulin, Außig, Wernstadtl, bis zur nördlichen Landesgränze bei Grottau, verbreitet. Sie versehen nicht nur die Gegenden ihres Vorkommens mit dem nöthigen Brennstoff für die Haushaltungen und für eine sehr bedeutende Anzahl von Schwefel-, Vitriol- und Alaunwerken und andern Fabriken, es wird auch eine bedeutende Masse auf der Elbe ins Ausland verschifft und in entlegene Gegenden des Inlandes verführt. Nach den vorhandenen Angaben beträgt die jährliche Ausbeute an Braunkohlen nahe an eine Million Centner.

Weit wichtiger noch als diese reichen Ablagerungen der Braunkohle sind die der Schwarzkohle oder eigentlichen Steinkohle. Die Gebirgsbildungen, welche eine große Menge Lager dieses Brennstoffes einschließen, gehören zu den ältesten Flötzformationen, und finden sich theils im Nordosten des Landes am Fuße der Sudeten und in den Verzweigungen dieses Gebirgszuges, theils in der Mitte und bis gegen die Westgränze hin an dem Fuß des Böhmerwaldes verbreitet. Die nordöstlichen in der Gegend von Rahod, Schazlar und Semil stehen zum Theil mit dem berühmten Kohlengebirg von Waldenburg und Neurode in Schlesien im Zusammenhang; ihre Ausbeute betrug im Jahre 1834 über 130,000 Centner, seitdem sind mehrere neue Gruben eröffnet worden, und man hat angefangen, die Kohlen zu verknacken und in Eisenwerken zu verwenden, wodurch das Ausbringen mächtig gesteigert werden dürfte. Die wichtigste Ablagerung der Kohlenformation in der Mitte des Landes beginnt 3 Meilen nördlich von Prag unweit des Zusammenflusses der Moldau und Elbe, und verbreitet sich vom linken Moldauufer bei Mühlhausen in westlicher Richtung durch den Rackonitzer Kreis; von dieser durch einen Zwischenraum von beiläufig 4 Meilen getrennt ist die große Kohlenablagerung im Westen des Landes im Pilsner Kreise. Nebst diesen beiden großen Kohlenfeldern finden sich noch mehrere kleinere isolirte Becken, und alle zusammen mögen ungefähr einen Flächenraum von 16 Quadratmeilen einnehmen.

Der Reichthum an Brennstoff in diesen Kohlenfeldern des Rakonitzer und Pilsner Kreises ist im eigentlichen Sinne des Wortes unerschöpflich, denn noch hat man in der Mitte der beiden großen Kohlenfelder nur sehr wenige und bloß die obersten Lager eröffnet; fast aller Bergbau auf Kohlen findet sich bis jetzt am Rande der Formation, wo die Lager häufig an der Oberfläche der Erde sichtbar werden, daher auch leicht aufzufinden, und wegen geringer Tiefe leicht und ohne kostspielige Vorrichtungen abzubauen sind.

Die Kohlen sind theils sogenannte trockene Kohlen, theils Backkohle, welche treffliche Kohks liefert, alle aber gehören zu der Abänderung, welche mit dem Namen Schieferkohle bezeichnet wird. Als Brennmaterial betrachtet gehören sie zu den besten, die es gibt, und manche Abänderungen, so insbesondere die von Liblin und Radnitz, hinterlassen nur 3 Proc. Asche. Aus den zahlreichen Kohlengruben des Rakonitzer Kreises, worunter die von Buschtierad den ersten Rang behaupten, wird Prag und ein großer Theil des mittlern Böhmens mit Brennstoff versorgt. Wegen der Nähe der Hauptstadt und der beiden Hauptflüsse des Landes ist hier der Bergbau auf einigen Punkten, welche dem Transporte bequem

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über wüste Ländereien durch competente Behörden zu Colonisationszwecken unmöglich machen muß. Ebenso nachtheilig ist diese Praxis für die Eingebornen, indem sie allgemeine und systematische Landvorbehalte für ihre Benützung verhindert, so daß ein Stamm nach dem andern allmählich seiner ordentlichen Subsistenzmittel beraubt wird. 12) Einem Ministerialerlaß d. d. 19 Julius 1839 zufolge ist eine Art diplomatischer Agent mit dem Titel eines Consuls ernannt, mit der Weisung, eine Souveränetätsabtretung von den eingebornen Häuptlingen zu erlangen, damit das also abgetretene Gebiet ein Theil der Colonie Neu-Südwales werden könne, die Autorität dieses Agenten aber scheint auf solche Territorien beschränkt zu seyn, welche zur Zeit wirklich von brittischen Unterthanen bewohnt werden. 13) Hingegen, nach den bisher von colonisirenden Staaten anerkannten und, wie die Bittsteller glauben, durch das allgemeine Völkerrecht sanctionirten Grundsätzen besaß Großbritannien, als die entdeckende Macht, vom Jahr 1769 an allen fremden Staaten gegenüber das alleinige Recht, von den Eingebornen Neu-Seelands Gebiet zu erwerben. Insofern liegt weder in der Ueberreichung einer Nationalfahne an eine kleine Zahl von Häuptlingen in einem Winkel einer der Inseln, noch in der Anstellung eines auf Unterhandlung über Souveränetätsabtretung instruirten Consuls eine Verzichtleistung Großbritanniens auf sein Recht, im Vorzug vor allen fremden Staaten daselbst die Herrschaft auszuüben, vielmehr sind diese Maaßnahmen lediglich als Handlungen zu betrachten, mittelst deren die brittische Krone eine Regelung der politischen Beziehungen zu den eingebornen Häuptlingen bezweckte, zu denen sie allein berechtigt ist. 14) Bald nach dem Abgang des besagten Consuls auf seinen Posten, und nach geschehener Veröffentlichung eines Theils seiner Instructionen machte sich in Frankreich eine Aufregung über diese Acte der brittischen Regierung und die brittische Auswanderung nach Neu-Seeland bemerkbar. Die Folge war die Bildung einer französischen Compagnie mit einer Million Francs Capital und dem Zweck, eine französische Niederlassung in Neu-Seeland zu gründen, und zwar an der Banks'-Peninsula in der südlichen Insel, zu welchem Zweck völkerrechtswidrig eine Expedition in Rochefort ausgerüstet wurde. Diese Expedition führte, wie wir hören, 40 Matrosen von der k. französischen Marine an Bord, und wurde von der französischen Regierung mit Geld unterstützt, welche den Leitern derselben auftrug, über die Tauglichkeit der Banks'-Peninsula zu einem Deportationsort für französische Verbrecher zu berichten, jedenfalls aber ein Fünftel des Gebiets, das sie in jenem Theile des brittischen Reichs erwerben würden, der französischen Regierung zu reserviren. 15) Selbst wenn Frankreich wirklich ein Colonisationsrecht in Neu-Seeland besäße, müssen wir, die Unterzeichner dieser Petition, doch auf das ernstlichste gegen den Plan protestiren, daselbst eine Strafcolonie zu errichten, da es offenbar unmöglich wäre, eine Deportirtendisciplin in der unmittelbaren Nachbarschaft von eingebornen Stämmen und brittischen Ansiedlern aufrecht zu halten. Die französischen Deportirten würden entwischen, sich mit entlaufenen brittischen Deportirten aus Australien verbinden, allmählich das ganze Land demoralisiren und damit die Möglichkeit ausschließen, daß die Inseln das Ziel achtbarer brittischer Auswanderer werden. Zugleich würden jene Auswürflinge der bürgerlichen Gesellschaft die Ausrottung der Eingebornen befördern, indem sie an deren Kriegen Theil nehmen und ihnen nur die Laster der Civilisation lehren würden.&#x201C; Die Petition klagt daun, daß unter solchen Umständen, wo eine feindliche Collision zwischen englischen und französischen Ansiedlern in Neu-Seeland keineswegs unwahrscheinlich sey, kein englisches Kriegsschiff daselbst stationire und so der Consul ganz von allen Schutz- und Trutzmitteln entblößt sey, und schließt mit der Bitte, alle obenberührten Punkte wohl zu berücksichtigen und Neu-Seeland in jedem Betracht als brittische Colonie zu organisiren.</p><lb/>
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[0958/0014] über wüste Ländereien durch competente Behörden zu Colonisationszwecken unmöglich machen muß. Ebenso nachtheilig ist diese Praxis für die Eingebornen, indem sie allgemeine und systematische Landvorbehalte für ihre Benützung verhindert, so daß ein Stamm nach dem andern allmählich seiner ordentlichen Subsistenzmittel beraubt wird. 12) Einem Ministerialerlaß d. d. 19 Julius 1839 zufolge ist eine Art diplomatischer Agent mit dem Titel eines Consuls ernannt, mit der Weisung, eine Souveränetätsabtretung von den eingebornen Häuptlingen zu erlangen, damit das also abgetretene Gebiet ein Theil der Colonie Neu-Südwales werden könne, die Autorität dieses Agenten aber scheint auf solche Territorien beschränkt zu seyn, welche zur Zeit wirklich von brittischen Unterthanen bewohnt werden. 13) Hingegen, nach den bisher von colonisirenden Staaten anerkannten und, wie die Bittsteller glauben, durch das allgemeine Völkerrecht sanctionirten Grundsätzen besaß Großbritannien, als die entdeckende Macht, vom Jahr 1769 an allen fremden Staaten gegenüber das alleinige Recht, von den Eingebornen Neu-Seelands Gebiet zu erwerben. Insofern liegt weder in der Ueberreichung einer Nationalfahne an eine kleine Zahl von Häuptlingen in einem Winkel einer der Inseln, noch in der Anstellung eines auf Unterhandlung über Souveränetätsabtretung instruirten Consuls eine Verzichtleistung Großbritanniens auf sein Recht, im Vorzug vor allen fremden Staaten daselbst die Herrschaft auszuüben, vielmehr sind diese Maaßnahmen lediglich als Handlungen zu betrachten, mittelst deren die brittische Krone eine Regelung der politischen Beziehungen zu den eingebornen Häuptlingen bezweckte, zu denen sie allein berechtigt ist. 14) Bald nach dem Abgang des besagten Consuls auf seinen Posten, und nach geschehener Veröffentlichung eines Theils seiner Instructionen machte sich in Frankreich eine Aufregung über diese Acte der brittischen Regierung und die brittische Auswanderung nach Neu-Seeland bemerkbar. Die Folge war die Bildung einer französischen Compagnie mit einer Million Francs Capital und dem Zweck, eine französische Niederlassung in Neu-Seeland zu gründen, und zwar an der Banks'-Peninsula in der südlichen Insel, zu welchem Zweck völkerrechtswidrig eine Expedition in Rochefort ausgerüstet wurde. Diese Expedition führte, wie wir hören, 40 Matrosen von der k. französischen Marine an Bord, und wurde von der französischen Regierung mit Geld unterstützt, welche den Leitern derselben auftrug, über die Tauglichkeit der Banks'-Peninsula zu einem Deportationsort für französische Verbrecher zu berichten, jedenfalls aber ein Fünftel des Gebiets, das sie in jenem Theile des brittischen Reichs erwerben würden, der französischen Regierung zu reserviren. 15) Selbst wenn Frankreich wirklich ein Colonisationsrecht in Neu-Seeland besäße, müssen wir, die Unterzeichner dieser Petition, doch auf das ernstlichste gegen den Plan protestiren, daselbst eine Strafcolonie zu errichten, da es offenbar unmöglich wäre, eine Deportirtendisciplin in der unmittelbaren Nachbarschaft von eingebornen Stämmen und brittischen Ansiedlern aufrecht zu halten. Die französischen Deportirten würden entwischen, sich mit entlaufenen brittischen Deportirten aus Australien verbinden, allmählich das ganze Land demoralisiren und damit die Möglichkeit ausschließen, daß die Inseln das Ziel achtbarer brittischer Auswanderer werden. Zugleich würden jene Auswürflinge der bürgerlichen Gesellschaft die Ausrottung der Eingebornen befördern, indem sie an deren Kriegen Theil nehmen und ihnen nur die Laster der Civilisation lehren würden.“ Die Petition klagt daun, daß unter solchen Umständen, wo eine feindliche Collision zwischen englischen und französischen Ansiedlern in Neu-Seeland keineswegs unwahrscheinlich sey, kein englisches Kriegsschiff daselbst stationire und so der Consul ganz von allen Schutz- und Trutzmitteln entblößt sey, und schließt mit der Bitte, alle obenberührten Punkte wohl zu berücksichtigen und Neu-Seeland in jedem Betracht als brittische Colonie zu organisiren. (Beschluß folgt.) Böhmens Steinkohlenlager und die Pilsner Eisenbahn, von F. X. M. Zippa. Unter allen Ländern der österreichischen Monarchie und im ganzen südlichen Deutschland besitzt Böhmen die reichsten und ausgedehntesten Ablagerungen von Braunkohlen und Schwarzkohlen. Die erstern sind in drei großen und mehreren kleinern Becken im nordwestlichen und nördlichen Theile des Landes, von der Westgränze bei Eger längs dem Fuße des Erzgebirges und in den Ebenen, welche sich an diesem ausbreiten, in den Gegenden von Falkenau, Karlsbad, Schlackenwerth, Kommotau, Laun, Bilin, Teplitz, im Mittelgebirg an beiden Seiten der Elde bei Kulin, Außig, Wernstadtl, bis zur nördlichen Landesgränze bei Grottau, verbreitet. Sie versehen nicht nur die Gegenden ihres Vorkommens mit dem nöthigen Brennstoff für die Haushaltungen und für eine sehr bedeutende Anzahl von Schwefel-, Vitriol- und Alaunwerken und andern Fabriken, es wird auch eine bedeutende Masse auf der Elbe ins Ausland verschifft und in entlegene Gegenden des Inlandes verführt. Nach den vorhandenen Angaben beträgt die jährliche Ausbeute an Braunkohlen nahe an eine Million Centner. Weit wichtiger noch als diese reichen Ablagerungen der Braunkohle sind die der Schwarzkohle oder eigentlichen Steinkohle. Die Gebirgsbildungen, welche eine große Menge Lager dieses Brennstoffes einschließen, gehören zu den ältesten Flötzformationen, und finden sich theils im Nordosten des Landes am Fuße der Sudeten und in den Verzweigungen dieses Gebirgszuges, theils in der Mitte und bis gegen die Westgränze hin an dem Fuß des Böhmerwaldes verbreitet. Die nordöstlichen in der Gegend von Rahod, Schazlar und Semil stehen zum Theil mit dem berühmten Kohlengebirg von Waldenburg und Neurode in Schlesien im Zusammenhang; ihre Ausbeute betrug im Jahre 1834 über 130,000 Centner, seitdem sind mehrere neue Gruben eröffnet worden, und man hat angefangen, die Kohlen zu verknacken und in Eisenwerken zu verwenden, wodurch das Ausbringen mächtig gesteigert werden dürfte. Die wichtigste Ablagerung der Kohlenformation in der Mitte des Landes beginnt 3 Meilen nördlich von Prag unweit des Zusammenflusses der Moldau und Elbe, und verbreitet sich vom linken Moldauufer bei Mühlhausen in westlicher Richtung durch den Rackonitzer Kreis; von dieser durch einen Zwischenraum von beiläufig 4 Meilen getrennt ist die große Kohlenablagerung im Westen des Landes im Pilsner Kreise. Nebst diesen beiden großen Kohlenfeldern finden sich noch mehrere kleinere isolirte Becken, und alle zusammen mögen ungefähr einen Flächenraum von 16 Quadratmeilen einnehmen. Der Reichthum an Brennstoff in diesen Kohlenfeldern des Rakonitzer und Pilsner Kreises ist im eigentlichen Sinne des Wortes unerschöpflich, denn noch hat man in der Mitte der beiden großen Kohlenfelder nur sehr wenige und bloß die obersten Lager eröffnet; fast aller Bergbau auf Kohlen findet sich bis jetzt am Rande der Formation, wo die Lager häufig an der Oberfläche der Erde sichtbar werden, daher auch leicht aufzufinden, und wegen geringer Tiefe leicht und ohne kostspielige Vorrichtungen abzubauen sind. Die Kohlen sind theils sogenannte trockene Kohlen, theils Backkohle, welche treffliche Kohks liefert, alle aber gehören zu der Abänderung, welche mit dem Namen Schieferkohle bezeichnet wird. Als Brennmaterial betrachtet gehören sie zu den besten, die es gibt, und manche Abänderungen, so insbesondere die von Liblin und Radnitz, hinterlassen nur 3 Proc. Asche. Aus den zahlreichen Kohlengruben des Rakonitzer Kreises, worunter die von Buschtierad den ersten Rang behaupten, wird Prag und ein großer Theil des mittlern Böhmens mit Brennstoff versorgt. Wegen der Nähe der Hauptstadt und der beiden Hauptflüsse des Landes ist hier der Bergbau auf einigen Punkten, welche dem Transporte bequem

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 120. Augsburg, 29. April 1840, S. 0958. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_120_18400429/14>, abgerufen am 21.11.2024.