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Allgemeine Zeitung. Nr. 123. Augsburg, 2. Mai 1840.

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neunten und zehnten Armeecorps zu treffende, gleiche Einführung beschränkt, mit Hinweglassung desjenigen, was sich auf den vermehrten Aufwand als Bundeslast bezieht? einstimmig bejaht.

Auf Befehl des Cabinets Sr. Maj. wurden die Wahlmänner der Stadt Celle in Folge ihrer Nichtwahl am 11 März als resignirend erkannt und neue Urwahlen ausgeschrieben. Die Urwahlen fanden am 30 und 31 März statt. Alle sieben Wahlmänner wurden wieder gewählt. Heute war nun das Wahlcollegium zur Vornahme einer Deputirtenwahl versammelt, und da ein Magistratsmitglied fehlte, so mußten auch zwei Wahlmänner austreten. Nachdem dieß ordnungsmäßig erfolgt war, eröffnete der Hr. Bürgermeister Dr. Breden ein Rescript k. Landdrostei in Lüneburg, dahin lautend: "Daß dem Wahlcollegio keineswegs das Recht zustehe, darüber gültig zu beschließen, ob eine Wahl vorgenommen werden solle oder nicht, und daß, zumal auf Seite der Wahlmänner die Annahme des auf sie gefallenen Mandats selbst redend, auch die Verpflichtung mit sich bringe, dasselbe zu vollziehen." Der Hr. Bürgermeister Dr. Breden fügte hinzu, daß die Gründe für die Vornahme einer Wahl inmittelst noch verstärkt seyen, indem bekanntlich das neue Grundgesetz in beiden Kammern der jetzigen Ständeversammlung mit aller Thätigkeit geprüft werde, und es wohl sehr zu wünschen sey, daß die Stadt Celle durch einen Deputirten daran Theil nehme, welchem es gefällig überlassen bliebe, nach Pflicht und Gewissen zu handeln und entweder pro oder contra zu stimmen. Die irrige Idee, und dafür halte er sie, daß die an sich von allen Seiten gewünschte Vereinigung zwischen Sr. Majestät und dem Lande auf einem andern wie dem jetzt vorliegenden Wege zu erreichen sey, trete doch immer klarer als solche hervor, und es lasse sich nach allen Umständen nicht mehr bezweifeln, daß eine Vereinigung jedenfalls zu Stande kommen werde; eine fortwährende Weigerung der Stadt, einen Deputirten zu wählen, könne ihr deßhalb überall nichts nützen, wohl aber bedeutend schaden, dieß sey seine Ueberzeugung, und darnach müsse er sprechen, er sey also natürlich zur Wahl bereit." Dieß waren die Worte des Hrn. Dirigenten. Hiernächst lehnten zwei Magistratsmitglieder, zwei Bürgerrepräsentanten und sämmtliche fünf Wahlmänner die Wahl eines Deputirten zu dieser Ständeversammlung unbedingt ab; ein Magistratsmitglied und ein Bürgerrepräsentant wollten zwar wählen, aber nur mit der Majorität des ganzen Wahlcollegiums. Der Hr. Bürgermeister Dr. Breden, der zur Wahl bereit war, wählte indeß nicht, somit ist die Wahl mit 11 gegen 1 abgelehnt. Von Seite der auf höhern Befehl abgesetzten ältern Wahlmänner wurde noch vor dem Wahltermin eine Verwahrung gegen die "einseitige Absetzung" dem wohllöblichen Magistrat übergeben. - Gegen die Eingangs gedachte Andeutung k. Landdrostei verwahrten sich noch alle fünf Wahlmänner, indem sie, wie es auch in der Ordnung ist, gleiche Rechte mit den Bürgerrepräsentanten in Anspruch nehmen. - Durch ein Rescript k. Landdrostei wurde es untersagt genaue Erörterungen zu Protokoll zu geben, deßhalb nahmen sowohl die Bürgerrepräsentanten wie die Wahlmänner Bezug auf ihre frühern am 11 März abgegebenen Erklärungen und Proteste. Ein Wahlmann erklärte, "daß er es dadurch, daß er fast einstimmig wieder erwählt sey, für erwiesen halte, daß seine Committenten mit seiner frühern Handlungsweise zufrieden wären, und deßhalb lehne er um so mehr die Wahl ab." - Das Resultat der vielfachen Bemühungen ist, daß ein Deputirter für die Stadt Celle wieder nicht gewählt ist.

Rußland.

Die Münchener pol. Ztg. sagt: Das "Univers" bringt nach einer Correspondenz aus Rom wichtige Nachrichten über die kirchlichen Verhältnisse Rußlands, von denen wir unsern Lesern im Auszuge das Wesentlichste mittheilen: "Man erinnert sich, so schreibt das erwähnte französische Journal, in einigen deutschen Blättern vor kurzem gelesen zu haben, der heil. Vater habe von dem Kaiser einige werthvolle Geschenke zugesandt erhalten und angenommen, worin man einen Beweis der wohlwollenden beiderseitigen Gesinnungen zu erblicken meinte. Allerdings wurde, nachdem die Allocution des heil. Vaters vom 22 Nov. v. J. zu St. Petersburg bekannt geworden, diese Gelegenheit ergriffen, um das Gehässige der zur Aufhebung der Union getroffenen Maaßregeln auf die abgefallenen unirten Bischöfe zu wälzen, und in Folge dessen ward Hr. Krywzow beauftragt, dem heil. Vater zu bezeugen, wie sehr das Benehmen der abgefallenen Bischöfe von dem Willen der russischen Regierung unabhängig gewesen sey, während jedoch beigefügt wurde, daß gegenwärtig, da die Thatsache vollendet sey, man nicht mehr auf dieselbe zurückkommen könne. Diese Erklärung begleitete man mit einigen von dem Großfürsten-Thronfolger dem heil. Vater und dem Cardinal Tosti dargebotenen Erinnerungsgeschenken, um die katholische Welt zu überzeugen, daß die vollkommenste Harmonie zwischen dem Cabinet von St. Petersburg und dem römischen Hofe herrsche. So freundschaftlich aber dem Anscheine nach die Verhältnisse sich dadurch gestalteten, so weiß der römische Hof doch nur zu gut, was er von dem St. Petersburger Cabinet zu erwarten habe. Die letzten, oben angeführten Worte des Hrn. Krywzow beurkunden dieß nur allzudeutlich, so wie auch die Bemühung der russischen Regierung, diesem Manne zu Rom eine Stellung selbst für den Fall zu verschaffen, daß die Gesandtschaft daselbst sich veranlaßt sehen sollte, die Hauptstadt der katholischen Welt zu verlassen. Hr. Krywzow wurde nämlich zum Inspector der russischen Kunst-Eleven zu Rom mit einem Jahresgehalt von 30,000 Fr. ernannt." Das "Univers" theilt hierauf zur weitern Aufklärung über die zur Beschleunigung der Aufhebung der Union angewendeten Maaßregeln den Auszug eines Berichts des Ministers des Innern für das Jahr 1836 (datirt vom 30 April 1837) und inserirt in das officielle Journal des Ministeriums des Innern (S. 53, 67 N. 7 Jul. 1837) mit, worin es heißt, daß gemäß allerhöchstem Willen die Erziehungsanstalten der jungen griechischen Geistlichen der Direction der Commission der orthodoxen kirchlichen Schulen, und ebenso alle kirchlichen Angelegenheiten der griechisch-unirten Confession der Leitung des Vorstandes der heiligen Synode unterworfen worden seyen. Es werde dadurch am schnellsten eine dauerhafte Wiederherstellung der unirten Kirche in ihrer Reinheit, und in Uebereinstimmung mit dem Ritus und den Einrichtungen der orientalischen Kirche herbeigeführt werden. Uebrigens beabsichtige das unirte Kirchencollegium schon längst die Rückkehr zu dem alten Ritus, und ihre im Februar 1834 beifällig aufgenommenen Vorschläge seyen größtentheils schon in Ausführung gebracht worden. Man habe die unirten Kirchen mit liturgischen Büchern aus Moskau versehen, das Läuten während der Messe, die Seitenaltäre und die Orgeln abgeschafft. - Nach diesem Documente folgt als Auszug aus einem Briefe aus Rußland vom September 1839 eine Namensliste von 33 unirten Priestern, die wegen ihrer Treue gegen die katholische Kirche mit Gefangenschaft, Verbannung, körperlichen Züchtigungen und selbst mit dem Tode bestraft wurden. Es ist dabei der Wunsch ausgesprochen, daß ihre Unterwürfigkeit und Treue für den heil. Stuhl und ihre gegenwärtige Lage

neunten und zehnten Armeecorps zu treffende, gleiche Einführung beschränkt, mit Hinweglassung desjenigen, was sich auf den vermehrten Aufwand als Bundeslast bezieht? einstimmig bejaht.

Auf Befehl des Cabinets Sr. Maj. wurden die Wahlmänner der Stadt Celle in Folge ihrer Nichtwahl am 11 März als resignirend erkannt und neue Urwahlen ausgeschrieben. Die Urwahlen fanden am 30 und 31 März statt. Alle sieben Wahlmänner wurden wieder gewählt. Heute war nun das Wahlcollegium zur Vornahme einer Deputirtenwahl versammelt, und da ein Magistratsmitglied fehlte, so mußten auch zwei Wahlmänner austreten. Nachdem dieß ordnungsmäßig erfolgt war, eröffnete der Hr. Bürgermeister Dr. Breden ein Rescript k. Landdrostei in Lüneburg, dahin lautend: „Daß dem Wahlcollegio keineswegs das Recht zustehe, darüber gültig zu beschließen, ob eine Wahl vorgenommen werden solle oder nicht, und daß, zumal auf Seite der Wahlmänner die Annahme des auf sie gefallenen Mandats selbst redend, auch die Verpflichtung mit sich bringe, dasselbe zu vollziehen.“ Der Hr. Bürgermeister Dr. Breden fügte hinzu, daß die Gründe für die Vornahme einer Wahl inmittelst noch verstärkt seyen, indem bekanntlich das neue Grundgesetz in beiden Kammern der jetzigen Ständeversammlung mit aller Thätigkeit geprüft werde, und es wohl sehr zu wünschen sey, daß die Stadt Celle durch einen Deputirten daran Theil nehme, welchem es gefällig überlassen bliebe, nach Pflicht und Gewissen zu handeln und entweder pro oder contra zu stimmen. Die irrige Idee, und dafür halte er sie, daß die an sich von allen Seiten gewünschte Vereinigung zwischen Sr. Majestät und dem Lande auf einem andern wie dem jetzt vorliegenden Wege zu erreichen sey, trete doch immer klarer als solche hervor, und es lasse sich nach allen Umständen nicht mehr bezweifeln, daß eine Vereinigung jedenfalls zu Stande kommen werde; eine fortwährende Weigerung der Stadt, einen Deputirten zu wählen, könne ihr deßhalb überall nichts nützen, wohl aber bedeutend schaden, dieß sey seine Ueberzeugung, und darnach müsse er sprechen, er sey also natürlich zur Wahl bereit.“ Dieß waren die Worte des Hrn. Dirigenten. Hiernächst lehnten zwei Magistratsmitglieder, zwei Bürgerrepräsentanten und sämmtliche fünf Wahlmänner die Wahl eines Deputirten zu dieser Ständeversammlung unbedingt ab; ein Magistratsmitglied und ein Bürgerrepräsentant wollten zwar wählen, aber nur mit der Majorität des ganzen Wahlcollegiums. Der Hr. Bürgermeister Dr. Breden, der zur Wahl bereit war, wählte indeß nicht, somit ist die Wahl mit 11 gegen 1 abgelehnt. Von Seite der auf höhern Befehl abgesetzten ältern Wahlmänner wurde noch vor dem Wahltermin eine Verwahrung gegen die „einseitige Absetzung“ dem wohllöblichen Magistrat übergeben. – Gegen die Eingangs gedachte Andeutung k. Landdrostei verwahrten sich noch alle fünf Wahlmänner, indem sie, wie es auch in der Ordnung ist, gleiche Rechte mit den Bürgerrepräsentanten in Anspruch nehmen. – Durch ein Rescript k. Landdrostei wurde es untersagt genaue Erörterungen zu Protokoll zu geben, deßhalb nahmen sowohl die Bürgerrepräsentanten wie die Wahlmänner Bezug auf ihre frühern am 11 März abgegebenen Erklärungen und Proteste. Ein Wahlmann erklärte, „daß er es dadurch, daß er fast einstimmig wieder erwählt sey, für erwiesen halte, daß seine Committenten mit seiner frühern Handlungsweise zufrieden wären, und deßhalb lehne er um so mehr die Wahl ab.“ – Das Resultat der vielfachen Bemühungen ist, daß ein Deputirter für die Stadt Celle wieder nicht gewählt ist.

Rußland.

Die Münchener pol. Ztg. sagt: Das „Univers“ bringt nach einer Correspondenz aus Rom wichtige Nachrichten über die kirchlichen Verhältnisse Rußlands, von denen wir unsern Lesern im Auszuge das Wesentlichste mittheilen: „Man erinnert sich, so schreibt das erwähnte französische Journal, in einigen deutschen Blättern vor kurzem gelesen zu haben, der heil. Vater habe von dem Kaiser einige werthvolle Geschenke zugesandt erhalten und angenommen, worin man einen Beweis der wohlwollenden beiderseitigen Gesinnungen zu erblicken meinte. Allerdings wurde, nachdem die Allocution des heil. Vaters vom 22 Nov. v. J. zu St. Petersburg bekannt geworden, diese Gelegenheit ergriffen, um das Gehässige der zur Aufhebung der Union getroffenen Maaßregeln auf die abgefallenen unirten Bischöfe zu wälzen, und in Folge dessen ward Hr. Krywzow beauftragt, dem heil. Vater zu bezeugen, wie sehr das Benehmen der abgefallenen Bischöfe von dem Willen der russischen Regierung unabhängig gewesen sey, während jedoch beigefügt wurde, daß gegenwärtig, da die Thatsache vollendet sey, man nicht mehr auf dieselbe zurückkommen könne. Diese Erklärung begleitete man mit einigen von dem Großfürsten-Thronfolger dem heil. Vater und dem Cardinal Tosti dargebotenen Erinnerungsgeschenken, um die katholische Welt zu überzeugen, daß die vollkommenste Harmonie zwischen dem Cabinet von St. Petersburg und dem römischen Hofe herrsche. So freundschaftlich aber dem Anscheine nach die Verhältnisse sich dadurch gestalteten, so weiß der römische Hof doch nur zu gut, was er von dem St. Petersburger Cabinet zu erwarten habe. Die letzten, oben angeführten Worte des Hrn. Krywzow beurkunden dieß nur allzudeutlich, so wie auch die Bemühung der russischen Regierung, diesem Manne zu Rom eine Stellung selbst für den Fall zu verschaffen, daß die Gesandtschaft daselbst sich veranlaßt sehen sollte, die Hauptstadt der katholischen Welt zu verlassen. Hr. Krywzow wurde nämlich zum Inspector der russischen Kunst-Eleven zu Rom mit einem Jahresgehalt von 30,000 Fr. ernannt.“ Das „Univers“ theilt hierauf zur weitern Aufklärung über die zur Beschleunigung der Aufhebung der Union angewendeten Maaßregeln den Auszug eines Berichts des Ministers des Innern für das Jahr 1836 (datirt vom 30 April 1837) und inserirt in das officielle Journal des Ministeriums des Innern (S. 53, 67 N. 7 Jul. 1837) mit, worin es heißt, daß gemäß allerhöchstem Willen die Erziehungsanstalten der jungen griechischen Geistlichen der Direction der Commission der orthodoxen kirchlichen Schulen, und ebenso alle kirchlichen Angelegenheiten der griechisch-unirten Confession der Leitung des Vorstandes der heiligen Synode unterworfen worden seyen. Es werde dadurch am schnellsten eine dauerhafte Wiederherstellung der unirten Kirche in ihrer Reinheit, und in Uebereinstimmung mit dem Ritus und den Einrichtungen der orientalischen Kirche herbeigeführt werden. Uebrigens beabsichtige das unirte Kirchencollegium schon längst die Rückkehr zu dem alten Ritus, und ihre im Februar 1834 beifällig aufgenommenen Vorschläge seyen größtentheils schon in Ausführung gebracht worden. Man habe die unirten Kirchen mit liturgischen Büchern aus Moskau versehen, das Läuten während der Messe, die Seitenaltäre und die Orgeln abgeschafft. – Nach diesem Documente folgt als Auszug aus einem Briefe aus Rußland vom September 1839 eine Namensliste von 33 unirten Priestern, die wegen ihrer Treue gegen die katholische Kirche mit Gefangenschaft, Verbannung, körperlichen Züchtigungen und selbst mit dem Tode bestraft wurden. Es ist dabei der Wunsch ausgesprochen, daß ihre Unterwürfigkeit und Treue für den heil. Stuhl und ihre gegenwärtige Lage

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[0983/0007] neunten und zehnten Armeecorps zu treffende, gleiche Einführung beschränkt, mit Hinweglassung desjenigen, was sich auf den vermehrten Aufwand als Bundeslast bezieht? einstimmig bejaht. _ Celle, 21 April. Auf Befehl des Cabinets Sr. Maj. wurden die Wahlmänner der Stadt Celle in Folge ihrer Nichtwahl am 11 März als resignirend erkannt und neue Urwahlen ausgeschrieben. Die Urwahlen fanden am 30 und 31 März statt. Alle sieben Wahlmänner wurden wieder gewählt. Heute war nun das Wahlcollegium zur Vornahme einer Deputirtenwahl versammelt, und da ein Magistratsmitglied fehlte, so mußten auch zwei Wahlmänner austreten. Nachdem dieß ordnungsmäßig erfolgt war, eröffnete der Hr. Bürgermeister Dr. Breden ein Rescript k. Landdrostei in Lüneburg, dahin lautend: „Daß dem Wahlcollegio keineswegs das Recht zustehe, darüber gültig zu beschließen, ob eine Wahl vorgenommen werden solle oder nicht, und daß, zumal auf Seite der Wahlmänner die Annahme des auf sie gefallenen Mandats selbst redend, auch die Verpflichtung mit sich bringe, dasselbe zu vollziehen.“ Der Hr. Bürgermeister Dr. Breden fügte hinzu, daß die Gründe für die Vornahme einer Wahl inmittelst noch verstärkt seyen, indem bekanntlich das neue Grundgesetz in beiden Kammern der jetzigen Ständeversammlung mit aller Thätigkeit geprüft werde, und es wohl sehr zu wünschen sey, daß die Stadt Celle durch einen Deputirten daran Theil nehme, welchem es gefällig überlassen bliebe, nach Pflicht und Gewissen zu handeln und entweder pro oder contra zu stimmen. Die irrige Idee, und dafür halte er sie, daß die an sich von allen Seiten gewünschte Vereinigung zwischen Sr. Majestät und dem Lande auf einem andern wie dem jetzt vorliegenden Wege zu erreichen sey, trete doch immer klarer als solche hervor, und es lasse sich nach allen Umständen nicht mehr bezweifeln, daß eine Vereinigung jedenfalls zu Stande kommen werde; eine fortwährende Weigerung der Stadt, einen Deputirten zu wählen, könne ihr deßhalb überall nichts nützen, wohl aber bedeutend schaden, dieß sey seine Ueberzeugung, und darnach müsse er sprechen, er sey also natürlich zur Wahl bereit.“ Dieß waren die Worte des Hrn. Dirigenten. Hiernächst lehnten zwei Magistratsmitglieder, zwei Bürgerrepräsentanten und sämmtliche fünf Wahlmänner die Wahl eines Deputirten zu dieser Ständeversammlung unbedingt ab; ein Magistratsmitglied und ein Bürgerrepräsentant wollten zwar wählen, aber nur mit der Majorität des ganzen Wahlcollegiums. Der Hr. Bürgermeister Dr. Breden, der zur Wahl bereit war, wählte indeß nicht, somit ist die Wahl mit 11 gegen 1 abgelehnt. Von Seite der auf höhern Befehl abgesetzten ältern Wahlmänner wurde noch vor dem Wahltermin eine Verwahrung gegen die „einseitige Absetzung“ dem wohllöblichen Magistrat übergeben. – Gegen die Eingangs gedachte Andeutung k. Landdrostei verwahrten sich noch alle fünf Wahlmänner, indem sie, wie es auch in der Ordnung ist, gleiche Rechte mit den Bürgerrepräsentanten in Anspruch nehmen. – Durch ein Rescript k. Landdrostei wurde es untersagt genaue Erörterungen zu Protokoll zu geben, deßhalb nahmen sowohl die Bürgerrepräsentanten wie die Wahlmänner Bezug auf ihre frühern am 11 März abgegebenen Erklärungen und Proteste. Ein Wahlmann erklärte, „daß er es dadurch, daß er fast einstimmig wieder erwählt sey, für erwiesen halte, daß seine Committenten mit seiner frühern Handlungsweise zufrieden wären, und deßhalb lehne er um so mehr die Wahl ab.“ – Das Resultat der vielfachen Bemühungen ist, daß ein Deputirter für die Stadt Celle wieder nicht gewählt ist. Rußland. Die Münchener pol. Ztg. sagt: Das „Univers“ bringt nach einer Correspondenz aus Rom wichtige Nachrichten über die kirchlichen Verhältnisse Rußlands, von denen wir unsern Lesern im Auszuge das Wesentlichste mittheilen: „Man erinnert sich, so schreibt das erwähnte französische Journal, in einigen deutschen Blättern vor kurzem gelesen zu haben, der heil. Vater habe von dem Kaiser einige werthvolle Geschenke zugesandt erhalten und angenommen, worin man einen Beweis der wohlwollenden beiderseitigen Gesinnungen zu erblicken meinte. Allerdings wurde, nachdem die Allocution des heil. Vaters vom 22 Nov. v. J. zu St. Petersburg bekannt geworden, diese Gelegenheit ergriffen, um das Gehässige der zur Aufhebung der Union getroffenen Maaßregeln auf die abgefallenen unirten Bischöfe zu wälzen, und in Folge dessen ward Hr. Krywzow beauftragt, dem heil. Vater zu bezeugen, wie sehr das Benehmen der abgefallenen Bischöfe von dem Willen der russischen Regierung unabhängig gewesen sey, während jedoch beigefügt wurde, daß gegenwärtig, da die Thatsache vollendet sey, man nicht mehr auf dieselbe zurückkommen könne. Diese Erklärung begleitete man mit einigen von dem Großfürsten-Thronfolger dem heil. Vater und dem Cardinal Tosti dargebotenen Erinnerungsgeschenken, um die katholische Welt zu überzeugen, daß die vollkommenste Harmonie zwischen dem Cabinet von St. Petersburg und dem römischen Hofe herrsche. So freundschaftlich aber dem Anscheine nach die Verhältnisse sich dadurch gestalteten, so weiß der römische Hof doch nur zu gut, was er von dem St. Petersburger Cabinet zu erwarten habe. Die letzten, oben angeführten Worte des Hrn. Krywzow beurkunden dieß nur allzudeutlich, so wie auch die Bemühung der russischen Regierung, diesem Manne zu Rom eine Stellung selbst für den Fall zu verschaffen, daß die Gesandtschaft daselbst sich veranlaßt sehen sollte, die Hauptstadt der katholischen Welt zu verlassen. Hr. Krywzow wurde nämlich zum Inspector der russischen Kunst-Eleven zu Rom mit einem Jahresgehalt von 30,000 Fr. ernannt.“ Das „Univers“ theilt hierauf zur weitern Aufklärung über die zur Beschleunigung der Aufhebung der Union angewendeten Maaßregeln den Auszug eines Berichts des Ministers des Innern für das Jahr 1836 (datirt vom 30 April 1837) und inserirt in das officielle Journal des Ministeriums des Innern (S. 53, 67 N. 7 Jul. 1837) mit, worin es heißt, daß gemäß allerhöchstem Willen die Erziehungsanstalten der jungen griechischen Geistlichen der Direction der Commission der orthodoxen kirchlichen Schulen, und ebenso alle kirchlichen Angelegenheiten der griechisch-unirten Confession der Leitung des Vorstandes der heiligen Synode unterworfen worden seyen. Es werde dadurch am schnellsten eine dauerhafte Wiederherstellung der unirten Kirche in ihrer Reinheit, und in Uebereinstimmung mit dem Ritus und den Einrichtungen der orientalischen Kirche herbeigeführt werden. Uebrigens beabsichtige das unirte Kirchencollegium schon längst die Rückkehr zu dem alten Ritus, und ihre im Februar 1834 beifällig aufgenommenen Vorschläge seyen größtentheils schon in Ausführung gebracht worden. Man habe die unirten Kirchen mit liturgischen Büchern aus Moskau versehen, das Läuten während der Messe, die Seitenaltäre und die Orgeln abgeschafft. – Nach diesem Documente folgt als Auszug aus einem Briefe aus Rußland vom September 1839 eine Namensliste von 33 unirten Priestern, die wegen ihrer Treue gegen die katholische Kirche mit Gefangenschaft, Verbannung, körperlichen Züchtigungen und selbst mit dem Tode bestraft wurden. Es ist dabei der Wunsch ausgesprochen, daß ihre Unterwürfigkeit und Treue für den heil. Stuhl und ihre gegenwärtige Lage

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 123. Augsburg, 2. Mai 1840, S. 0983. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_123_18400502/7>, abgerufen am 21.11.2024.