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Allgemeine Zeitung. Nr. 124. Augsburg, 3. Mai 1840.

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[1593]

Bekanntmachung
für die Actionnäre der würtembergischen Gesellschaft für Zuckerfabrication.

In Folge der Ermächtigung der - am 11 Januar d. J. abgehaltenen - Generalversammlung der Actionnäre der würtembergischen Gesellschaft für Zuckerfabrication, im Laufe dieses Jahres weitere 15 Procent von dem Nominalbetrage jeder Actie einzufordern, und mit Anrechnung der auf den 1 April d. J. bereits eingeforderten und wirklich eingezahlten 10 Procent dieses Betrags hat die Direction der Gesellschaft auf den Grund des §. 18 der Statuten beschlossen, die für dieses Jahr noch zu erhebenden 5 Procent einzufordern.

Wir ersuchen demnach die HH. Actionnäre, besagte
Fünf Procent, oder 25 fl. für jede Actie auf den 1 Junius d. J.
und zwar:
a) in Stuttgart auf dem Bureau der Gesellschaft, Königsstraße Nr. 43 zwei Treppen hoch, oder
b) in Karlsruhe an das Bankierhaus der HH. S. v. Haber u. Söhne
gegen Empfangnahme der Interimsscheine kostenfrei auszuzahlen.

Stuttgart, den 23 April 1840.

Direction der würtemberg. Gesellschaft für Zuckerfabrication.

[1518-20]
[Tabelle]

Rheinische Eisenbahn.

Wegen eingetretener Verhinderungen kann die auf den 7 Mai c. berufene General-Versammlung der Actionäre an diesem Tage nicht stattfinden, und wird dieselbe hiemit auf
Freitag den 15 Mai c., Vormittags 9 1/2 Uhr,
in dem hiesigen großen Rathhaussaale anberaumt. - Köln, den 16 April 1840.

Die Direction der rhein. Eisenbahn-Gesellschaft.

Hauchecorne.

[648-50]

Edictal-Vorladung.

Im Namen Sr. Majestät des Königs
von Bayern.

Der k. Geh. Rath und Commenthur des Ritterordens vom heiligen Georg, Clemens Wenzeslaus Frhr. v. Thünefeld, hat sich entschlossen, aus seinen in den Landgerichtsbezirken von Landsberg und Bruck gelegenen, mit der Patrimonialgerichtsbarkeit IIter Classe versehenen Landgütern Schmiechen und Türkenfeld ein Familien-Fideicommiß zu errichten, und zu diesem Zwecke bei dem unterfertigten Gerichtshofe die erforderliche Einleitung gemacht.

Es werden daher gemäß §. 26 des Edicts über die Familien-Fideicommisse diejenigen, welche hinsichtlich des zum Fideicommisse bestimmten Vermögens persönliche oder hypothekarische Forderungen zu machen haben, zu deren Angabe
binnen sechs Monaten
unter dem Rechtsnachtheil aufgefordert, daß nach Ablauf dieser Frist das obgedachte Vermögen als ein Familien-Fideicommiß unmatriculirt werden würde, folglich die allenfallsigen Prätendenten wegen der nicht angezeigten Forderungen sich nicht mehr an die Substanz des Fideicommißvermögens, sondern nur an das Allodial-Vermögen des Schuldners, oder in dessen Ermangelung an die Früchte des Fideicommisses, zu halten berechtigt seyn sollten, und selbst hier nur unter der Beschränkung, daß sie denjenigen Gläubigern nachgehen, welche sich innerhalb der besagten Frist gemeldet haben.

Freysing, den 7 Februar 1840.

Königliches Appellationsgericht für Oberbayern.

v. Hörmaun, Präsident.

Hacker, Secr.

[1452-54]

Bekanntmachung.

Auf Antrag des kais. k. niederösterr. Appellations- und Criminalobergerichts in Wien wird nachstehende Bekanntmachung zur öffentlichen Kenntniß gebracht:
Convoe. der Erben und Gläubiger der Verstorbenen: Marzelin Eberle und Johann Mayenberg.

Vor dem Prediger-Ordens-Grundbuchsamt in Wien, Stadt Nr. 669 im Dominikanerkloster haben alle jene, welche an die Verlassenschaften des ohne letztwillige Anordnung am 20 Januar 1840 verstorbenen Hausknechtes zu Nußdorf Nr. 58. Marzelin Eberle, angeblich verheirathet, und von Bernbeuern im Königreich Bayern gebürtig; dann des gleichfalls ohne Testament am 26 Januar 1840 verstorbenen Papiermachergesellen und Kleinhäusler Nr. 25 zu Ramersdorf, Johann Mayenberg von Baar, Kantons Zug in der Schweiz, gebürtig, als Erben oder als Gläubiger oder aus einem sonstigen Rechtstitel Ansprüche zu haben glauben, dieselben
binnen einem Jahr und sechs Wochen,
längstens also bis 31 März 1841, früh 10 Uhr, anzumelden und zu liquidiren, widrigens diese Verlassenschafts-Abhandlungsgeschäfte zwischen den Angemeldeten der Ordnung nach ausgemacht, und die Einautwortung an jene derselben erfolgen würde, denen der Nachlaß nach den Gesetzen gebührt.

Wien, den 14 Februar 1840.

Vom Prediger-Ordens-Grundbuchsamte.

(L. S.) Zwetler, Verwalter.

Augsburg, am 12 April 1840.

Königlich bayer. Kreis- und Stadtgericht.

Lic. Kellerer, Director.

Pichler.

[1619-21]

Edictal-Ladung.

Nachdem
1) Fr. Louise Margarethe Wahl in Eythra, daß ihr Ehemann, der vormalige Kaufmann Hr. Traugott Albert Wilhelm Wahl zu Leipzig, sie seit dem Monat November 1838 verlassen, unter der Versicherung, daß ihr von dessen Aufenthalt, Leben und Tod einige Nachricht nicht zugekommen sey, angebracht, und auf Trennung der mit demselben geschlossenen Ehe angetragen hat, auch
2) in dem vom königlichen Appellationsgericht allhier auf die von Christianen Wilhelminen Büttner in Nossen gegen ihren abwesenden Ehemann, den im Jahre 1813 bei dem Platzcommandanten von Gößnitz in Nossen als Dolmetscher in Dienst gestandenen, aus Straßburg gebürtigen Fleischhauergesellen Johann Büttner, erhobene Ehedesertionsklage am 18 d. M. anberaumt gewesenen ersten Edictaltermin der Beklagte nicht erschienen ist, so werden hierdurch ernannte Ehemänner, Wahl und Büttner, peremtorisch geladen, daß sie
den 15 Julius 1840,
des Vormittags 10 Uhr, im hiesigen königlichen Appellationsgericht persönlich erscheinen, Wahl mit seiner Ehefrau die Güte pflege, dafern jedoch eine Aussöhnung nicht zu Stande kommt, sich auf die erhobene Klage einlasse, Büttner aber erhebliche Behinderungen, weßhalb er im obberegten ersten Termine nicht erschienen ist: anzeige, und beide Beklagte der Bekanntmachung eines Erkenntnisses sich zu gewärtigen, indem sie außerdem, daß bei ihrem Außenbleiben ermelderes Erkenntniß Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht werde erachtet werden, zu gewarten haben, und rücksichtlich auf der Klägerin Suchen ferner in der Sache geschehen wird was Recht ist.

Leipzig, am 21 März 1840.

Königlich sächsisches Appellationsgericht.

Dr. Schreckenberger.

Hincke.

[1368-70]

Aufforderung.

Nachbenannte, schon seit langer Zeit, unbekannt wo, abwesenden Söhnen des verstorbenen hiesigen Bürgers und Schneidermeisters Johann Friedrich Zöller, nämlich: dem Johann Georg Zöller, geboren am 26 April 1751, und dem Johann Wilhelm Zöller, geboren am 28 Julius 1759, sind durch den am 4 Mai 1824 erfolgten Tod ihres Bruders Friedrich Balthasar Zöller, großherzogl. Hoflakaien dahier, Erbschaften, jede un Betrag von 742 fl. 10 kr., zugefallen und zeither curatorisch verwaltet worden.

Da nunmehr die Zeit herannaht, wo diese curatorische Verwaltung ihr Ende nehmen muß, so werden die genannten Abwesenden, Johann Georg Zöller und Johann Wilhelm Zöller, oder etwaige Descendenten derselben, hiermit aufgefordert, sich um so gewisser
binnen 3 Monaten,
von heute an, bei dem unterzeichneten Commissär zu melden und sich gehörig zu legitimiren, als nach Ablauf dieser Frist über die in Rede stehenden Erbtheile gesetzlich verfügt werden soll.

Darmstadt, den 1 April 1840.

Der von dem Extrajudictal-Senat großherzogl. hess. Hofgerichts der Provinz Starkenburg bestellte Commissär
Meyer, Hofgerichts-Secretär.

[1617-18]

Wiblingen.

Joseph Nuber von Mietingen, geboren den 22 März 1776, ist schon seit 48 Jahren verschollen. Da die Intestat-Erben nm die Ausfolge seines in öffentlicher Verwaltung stehenden Vermögens von 2114 fl. gegen Caution gebeten haben, so werden hiemit Joseph Nuber oder dessen etwaige Leibeserben aufgefordert, sich
binnen 45 Tagen
vor der unterzeichneten Gerichtsstelle zu melden, widrigenfalls das Vermögen an die nächsten Seitenverwandten gegen einfache Caution ausgefolgt werden würde.

Den 24 April 1840.

Das königl. würtemb. Oberamtsgericht.

v. Zwerger.

[1593]

Bekanntmachung
für die Actionnäre der würtembergischen Gesellschaft für Zuckerfabrication.

In Folge der Ermächtigung der – am 11 Januar d. J. abgehaltenen – Generalversammlung der Actionnäre der würtembergischen Gesellschaft für Zuckerfabrication, im Laufe dieses Jahres weitere 15 Procent von dem Nominalbetrage jeder Actie einzufordern, und mit Anrechnung der auf den 1 April d. J. bereits eingeforderten und wirklich eingezahlten 10 Procent dieses Betrags hat die Direction der Gesellschaft auf den Grund des §. 18 der Statuten beschlossen, die für dieses Jahr noch zu erhebenden 5 Procent einzufordern.

Wir ersuchen demnach die HH. Actionnäre, besagte
Fünf Procent, oder 25 fl. für jede Actie auf den 1 Junius d. J.
und zwar:
a) in Stuttgart auf dem Bureau der Gesellschaft, Königsstraße Nr. 43 zwei Treppen hoch, oder
b) in Karlsruhe an das Bankierhaus der HH. S. v. Haber u. Söhne
gegen Empfangnahme der Interimsscheine kostenfrei auszuzahlen.

Stuttgart, den 23 April 1840.

Direction der würtemberg. Gesellschaft für Zuckerfabrication.

[1518-20]
[Tabelle]

Rheinische Eisenbahn.

Wegen eingetretener Verhinderungen kann die auf den 7 Mai c. berufene General-Versammlung der Actionäre an diesem Tage nicht stattfinden, und wird dieselbe hiemit auf
Freitag den 15 Mai c., Vormittags 9 1/2 Uhr,
in dem hiesigen großen Rathhaussaale anberaumt. – Köln, den 16 April 1840.

Die Direction der rhein. Eisenbahn-Gesellschaft.

Hauchecorne.

[648-50]

Edictal-Vorladung.

Im Namen Sr. Majestät des Königs
von Bayern.

Der k. Geh. Rath und Commenthur des Ritterordens vom heiligen Georg, Clemens Wenzeslaus Frhr. v. Thünefeld, hat sich entschlossen, aus seinen in den Landgerichtsbezirken von Landsberg und Bruck gelegenen, mit der Patrimonialgerichtsbarkeit IIter Classe versehenen Landgütern Schmiechen und Türkenfeld ein Familien-Fideicommiß zu errichten, und zu diesem Zwecke bei dem unterfertigten Gerichtshofe die erforderliche Einleitung gemacht.

Es werden daher gemäß §. 26 des Edicts über die Familien-Fideicommisse diejenigen, welche hinsichtlich des zum Fideicommisse bestimmten Vermögens persönliche oder hypothekarische Forderungen zu machen haben, zu deren Angabe
binnen sechs Monaten
unter dem Rechtsnachtheil aufgefordert, daß nach Ablauf dieser Frist das obgedachte Vermögen als ein Familien-Fideicommiß unmatriculirt werden würde, folglich die allenfallsigen Prätendenten wegen der nicht angezeigten Forderungen sich nicht mehr an die Substanz des Fideicommißvermögens, sondern nur an das Allodial-Vermögen des Schuldners, oder in dessen Ermangelung an die Früchte des Fideicommisses, zu halten berechtigt seyn sollten, und selbst hier nur unter der Beschränkung, daß sie denjenigen Gläubigern nachgehen, welche sich innerhalb der besagten Frist gemeldet haben.

Freysing, den 7 Februar 1840.

Königliches Appellationsgericht für Oberbayern.

v. Hörmaun, Präsident.

Hacker, Secr.

[1452-54]

Bekanntmachung.

Auf Antrag des kais. k. niederösterr. Appellations- und Criminalobergerichts in Wien wird nachstehende Bekanntmachung zur öffentlichen Kenntniß gebracht:
Convoe. der Erben und Gläubiger der Verstorbenen: Marzelin Eberle und Johann Mayenberg.

Vor dem Prediger-Ordens-Grundbuchsamt in Wien, Stadt Nr. 669 im Dominikanerkloster haben alle jene, welche an die Verlassenschaften des ohne letztwillige Anordnung am 20 Januar 1840 verstorbenen Hausknechtes zu Nußdorf Nr. 58. Marzelin Eberle, angeblich verheirathet, und von Bernbeuern im Königreich Bayern gebürtig; dann des gleichfalls ohne Testament am 26 Januar 1840 verstorbenen Papiermachergesellen und Kleinhäusler Nr. 25 zu Ramersdorf, Johann Mayenberg von Báar, Kantons Zug in der Schweiz, gebürtig, als Erben oder als Gläubiger oder aus einem sonstigen Rechtstitel Ansprüche zu haben glauben, dieselben
binnen einem Jahr und sechs Wochen,
längstens also bis 31 März 1841, früh 10 Uhr, anzumelden und zu liquidiren, widrigens diese Verlassenschafts-Abhandlungsgeschäfte zwischen den Angemeldeten der Ordnung nach ausgemacht, und die Einautwortung an jene derselben erfolgen würde, denen der Nachlaß nach den Gesetzen gebührt.

Wien, den 14 Februar 1840.

Vom Prediger-Ordens-Grundbuchsamte.

(L. S.) Zwetler, Verwalter.

Augsburg, am 12 April 1840.

Königlich bayer. Kreis- und Stadtgericht.

Lic. Kellerer, Director.

Pichler.

[1619-21]

Edictal-Ladung.

Nachdem
1) Fr. Louise Margarethe Wahl in Eythra, daß ihr Ehemann, der vormalige Kaufmann Hr. Traugott Albert Wilhelm Wahl zu Leipzig, sie seit dem Monat November 1838 verlassen, unter der Versicherung, daß ihr von dessen Aufenthalt, Leben und Tod einige Nachricht nicht zugekommen sey, angebracht, und auf Trennung der mit demselben geschlossenen Ehe angetragen hat, auch
2) in dem vom königlichen Appellationsgericht allhier auf die von Christianen Wilhelminen Büttner in Nossen gegen ihren abwesenden Ehemann, den im Jahre 1813 bei dem Platzcommandanten von Gößnitz in Nossen als Dolmetscher in Dienst gestandenen, aus Straßburg gebürtigen Fleischhauergesellen Johann Büttner, erhobene Ehedesertionsklage am 18 d. M. anberaumt gewesenen ersten Edictaltermin der Beklagte nicht erschienen ist, so werden hierdurch ernannte Ehemänner, Wahl und Büttner, peremtorisch geladen, daß sie
den 15 Julius 1840,
des Vormittags 10 Uhr, im hiesigen königlichen Appellationsgericht persönlich erscheinen, Wahl mit seiner Ehefrau die Güte pflege, dafern jedoch eine Aussöhnung nicht zu Stande kommt, sich auf die erhobene Klage einlasse, Büttner aber erhebliche Behinderungen, weßhalb er im obberegten ersten Termine nicht erschienen ist: anzeige, und beide Beklagte der Bekanntmachung eines Erkenntnisses sich zu gewärtigen, indem sie außerdem, daß bei ihrem Außenbleiben ermelderes Erkenntniß Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht werde erachtet werden, zu gewarten haben, und rücksichtlich auf der Klägerin Suchen ferner in der Sache geschehen wird was Recht ist.

Leipzig, am 21 März 1840.

Königlich sächsisches Appellationsgericht.

Dr. Schreckenberger.

Hincke.

[1368-70]

Aufforderung.

Nachbenannte, schon seit langer Zeit, unbekannt wo, abwesenden Söhnen des verstorbenen hiesigen Bürgers und Schneidermeisters Johann Friedrich Zöller, nämlich: dem Johann Georg Zöller, geboren am 26 April 1751, und dem Johann Wilhelm Zöller, geboren am 28 Julius 1759, sind durch den am 4 Mai 1824 erfolgten Tod ihres Bruders Friedrich Balthasar Zöller, großherzogl. Hoflakaien dahier, Erbschaften, jede un Betrag von 742 fl. 10 kr., zugefallen und zeither curatorisch verwaltet worden.

Da nunmehr die Zeit herannaht, wo diese curatorische Verwaltung ihr Ende nehmen muß, so werden die genannten Abwesenden, Johann Georg Zöller und Johann Wilhelm Zöller, oder etwaige Descendenten derselben, hiermit aufgefordert, sich um so gewisser
binnen 3 Monaten,
von heute an, bei dem unterzeichneten Commissär zu melden und sich gehörig zu legitimiren, als nach Ablauf dieser Frist über die in Rede stehenden Erbtheile gesetzlich verfügt werden soll.

Darmstadt, den 1 April 1840.

Der von dem Extrajudictal-Senat großherzogl. hess. Hofgerichts der Provinz Starkenburg bestellte Commissär
Meyer, Hofgerichts-Secretär.

[1617-18]

Wiblingen.

Joseph Nuber von Mietingen, geboren den 22 März 1776, ist schon seit 48 Jahren verschollen. Da die Intestat-Erben nm die Ausfolge seines in öffentlicher Verwaltung stehenden Vermögens von 2114 fl. gegen Caution gebeten haben, so werden hiemit Joseph Nuber oder dessen etwaige Leibeserben aufgefordert, sich
binnen 45 Tagen
vor der unterzeichneten Gerichtsstelle zu melden, widrigenfalls das Vermögen an die nächsten Seitenverwandten gegen einfache Caution ausgefolgt werden würde.

Den 24 April 1840.

Das königl. würtemb. Oberamtsgericht.

v. Zwerger.

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[0991/0015] [1593] Bekanntmachung für die Actionnäre der würtembergischen Gesellschaft für Zuckerfabrication. In Folge der Ermächtigung der – am 11 Januar d. J. abgehaltenen – Generalversammlung der Actionnäre der würtembergischen Gesellschaft für Zuckerfabrication, im Laufe dieses Jahres weitere 15 Procent von dem Nominalbetrage jeder Actie einzufordern, und mit Anrechnung der auf den 1 April d. J. bereits eingeforderten und wirklich eingezahlten 10 Procent dieses Betrags hat die Direction der Gesellschaft auf den Grund des §. 18 der Statuten beschlossen, die für dieses Jahr noch zu erhebenden 5 Procent einzufordern. Wir ersuchen demnach die HH. Actionnäre, besagte Fünf Procent, oder 25 fl. für jede Actie auf den 1 Junius d. J. und zwar: a) in Stuttgart auf dem Bureau der Gesellschaft, Königsstraße Nr. 43 zwei Treppen hoch, oder b) in Karlsruhe an das Bankierhaus der HH. S. v. Haber u. Söhne gegen Empfangnahme der Interimsscheine kostenfrei auszuzahlen. Stuttgart, den 23 April 1840. Direction der würtemberg. Gesellschaft für Zuckerfabrication. [1518-20] Rheinische Eisenbahn. Wegen eingetretener Verhinderungen kann die auf den 7 Mai c. berufene General-Versammlung der Actionäre an diesem Tage nicht stattfinden, und wird dieselbe hiemit auf Freitag den 15 Mai c., Vormittags 9 1/2 Uhr, in dem hiesigen großen Rathhaussaale anberaumt. – Köln, den 16 April 1840. Die Direction der rhein. Eisenbahn-Gesellschaft. Hauchecorne. [648-50] Edictal-Vorladung. Im Namen Sr. Majestät des Königs von Bayern. Der k. Geh. Rath und Commenthur des Ritterordens vom heiligen Georg, Clemens Wenzeslaus Frhr. v. Thünefeld, hat sich entschlossen, aus seinen in den Landgerichtsbezirken von Landsberg und Bruck gelegenen, mit der Patrimonialgerichtsbarkeit IIter Classe versehenen Landgütern Schmiechen und Türkenfeld ein Familien-Fideicommiß zu errichten, und zu diesem Zwecke bei dem unterfertigten Gerichtshofe die erforderliche Einleitung gemacht. Es werden daher gemäß §. 26 des Edicts über die Familien-Fideicommisse diejenigen, welche hinsichtlich des zum Fideicommisse bestimmten Vermögens persönliche oder hypothekarische Forderungen zu machen haben, zu deren Angabe binnen sechs Monaten unter dem Rechtsnachtheil aufgefordert, daß nach Ablauf dieser Frist das obgedachte Vermögen als ein Familien-Fideicommiß unmatriculirt werden würde, folglich die allenfallsigen Prätendenten wegen der nicht angezeigten Forderungen sich nicht mehr an die Substanz des Fideicommißvermögens, sondern nur an das Allodial-Vermögen des Schuldners, oder in dessen Ermangelung an die Früchte des Fideicommisses, zu halten berechtigt seyn sollten, und selbst hier nur unter der Beschränkung, daß sie denjenigen Gläubigern nachgehen, welche sich innerhalb der besagten Frist gemeldet haben. Freysing, den 7 Februar 1840. Königliches Appellationsgericht für Oberbayern. v. Hörmaun, Präsident. Hacker, Secr. [1452-54] Bekanntmachung. Auf Antrag des kais. k. niederösterr. Appellations- und Criminalobergerichts in Wien wird nachstehende Bekanntmachung zur öffentlichen Kenntniß gebracht: Convoe. der Erben und Gläubiger der Verstorbenen: Marzelin Eberle und Johann Mayenberg. Vor dem Prediger-Ordens-Grundbuchsamt in Wien, Stadt Nr. 669 im Dominikanerkloster haben alle jene, welche an die Verlassenschaften des ohne letztwillige Anordnung am 20 Januar 1840 verstorbenen Hausknechtes zu Nußdorf Nr. 58. Marzelin Eberle, angeblich verheirathet, und von Bernbeuern im Königreich Bayern gebürtig; dann des gleichfalls ohne Testament am 26 Januar 1840 verstorbenen Papiermachergesellen und Kleinhäusler Nr. 25 zu Ramersdorf, Johann Mayenberg von Báar, Kantons Zug in der Schweiz, gebürtig, als Erben oder als Gläubiger oder aus einem sonstigen Rechtstitel Ansprüche zu haben glauben, dieselben binnen einem Jahr und sechs Wochen, längstens also bis 31 März 1841, früh 10 Uhr, anzumelden und zu liquidiren, widrigens diese Verlassenschafts-Abhandlungsgeschäfte zwischen den Angemeldeten der Ordnung nach ausgemacht, und die Einautwortung an jene derselben erfolgen würde, denen der Nachlaß nach den Gesetzen gebührt. Wien, den 14 Februar 1840. Vom Prediger-Ordens-Grundbuchsamte. (L. S.) Zwetler, Verwalter. Augsburg, am 12 April 1840. Königlich bayer. Kreis- und Stadtgericht. Lic. Kellerer, Director. Pichler. [1619-21] Edictal-Ladung. Nachdem 1) Fr. Louise Margarethe Wahl in Eythra, daß ihr Ehemann, der vormalige Kaufmann Hr. Traugott Albert Wilhelm Wahl zu Leipzig, sie seit dem Monat November 1838 verlassen, unter der Versicherung, daß ihr von dessen Aufenthalt, Leben und Tod einige Nachricht nicht zugekommen sey, angebracht, und auf Trennung der mit demselben geschlossenen Ehe angetragen hat, auch 2) in dem vom königlichen Appellationsgericht allhier auf die von Christianen Wilhelminen Büttner in Nossen gegen ihren abwesenden Ehemann, den im Jahre 1813 bei dem Platzcommandanten von Gößnitz in Nossen als Dolmetscher in Dienst gestandenen, aus Straßburg gebürtigen Fleischhauergesellen Johann Büttner, erhobene Ehedesertionsklage am 18 d. M. anberaumt gewesenen ersten Edictaltermin der Beklagte nicht erschienen ist, so werden hierdurch ernannte Ehemänner, Wahl und Büttner, peremtorisch geladen, daß sie den 15 Julius 1840, des Vormittags 10 Uhr, im hiesigen königlichen Appellationsgericht persönlich erscheinen, Wahl mit seiner Ehefrau die Güte pflege, dafern jedoch eine Aussöhnung nicht zu Stande kommt, sich auf die erhobene Klage einlasse, Büttner aber erhebliche Behinderungen, weßhalb er im obberegten ersten Termine nicht erschienen ist: anzeige, und beide Beklagte der Bekanntmachung eines Erkenntnisses sich zu gewärtigen, indem sie außerdem, daß bei ihrem Außenbleiben ermelderes Erkenntniß Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht werde erachtet werden, zu gewarten haben, und rücksichtlich auf der Klägerin Suchen ferner in der Sache geschehen wird was Recht ist. Leipzig, am 21 März 1840. Königlich sächsisches Appellationsgericht. Dr. Schreckenberger. Hincke. [1368-70] Aufforderung. Nachbenannte, schon seit langer Zeit, unbekannt wo, abwesenden Söhnen des verstorbenen hiesigen Bürgers und Schneidermeisters Johann Friedrich Zöller, nämlich: dem Johann Georg Zöller, geboren am 26 April 1751, und dem Johann Wilhelm Zöller, geboren am 28 Julius 1759, sind durch den am 4 Mai 1824 erfolgten Tod ihres Bruders Friedrich Balthasar Zöller, großherzogl. Hoflakaien dahier, Erbschaften, jede un Betrag von 742 fl. 10 kr., zugefallen und zeither curatorisch verwaltet worden. Da nunmehr die Zeit herannaht, wo diese curatorische Verwaltung ihr Ende nehmen muß, so werden die genannten Abwesenden, Johann Georg Zöller und Johann Wilhelm Zöller, oder etwaige Descendenten derselben, hiermit aufgefordert, sich um so gewisser binnen 3 Monaten, von heute an, bei dem unterzeichneten Commissär zu melden und sich gehörig zu legitimiren, als nach Ablauf dieser Frist über die in Rede stehenden Erbtheile gesetzlich verfügt werden soll. Darmstadt, den 1 April 1840. Der von dem Extrajudictal-Senat großherzogl. hess. Hofgerichts der Provinz Starkenburg bestellte Commissär Meyer, Hofgerichts-Secretär. [1617-18] Wiblingen. Joseph Nuber von Mietingen, geboren den 22 März 1776, ist schon seit 48 Jahren verschollen. Da die Intestat-Erben nm die Ausfolge seines in öffentlicher Verwaltung stehenden Vermögens von 2114 fl. gegen Caution gebeten haben, so werden hiemit Joseph Nuber oder dessen etwaige Leibeserben aufgefordert, sich binnen 45 Tagen vor der unterzeichneten Gerichtsstelle zu melden, widrigenfalls das Vermögen an die nächsten Seitenverwandten gegen einfache Caution ausgefolgt werden würde. Den 24 April 1840. Das königl. würtemb. Oberamtsgericht. v. Zwerger.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 124. Augsburg, 3. Mai 1840, S. 0991. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_124_18400503/15>, abgerufen am 24.11.2024.