Allgemeine Zeitung. Nr. 130. Augsburg, 9. Mai 1840.überall erbaut oder gar schon befahren werden, wenn man bedenkt, daß Baden, Bayern, Hessen, Nassau, Sachsen - außerhalb Deutschland gelegener Länder gar nicht zu gedenken - an diesem nützlichen und zeitsparenden Beförderungsmittel emsig arbeiten, daß Oesterreich uns hierin mit Riesenschritten vorauseilt, daß Preußen, welches sich früher lange zurückhielt, nun mit Ueberzeugung die Nothwendigkeit der Einführung dieser Bauten erkennt, so mag wohl der Wunsch eines würtembergischen Vaterlandsfreundes sehr verzeihlich erscheinen, daß von unsrer Regierung, welche in Maaßregeln für das Wohl ihrer Unterthanen gewiß nicht zurückbleibt, auch in dieser Beziehung jetzt, wo schon so viele Erfahrungen vorliegen, rasch und mit Energie an dieses Werk geschritten werden möge. Es dürfte darüber wohl nur Eine Stimme herrschen, daß die Regierung selbst den Bau unternehme, und daß sie allein zum Nutzen und Frommen des ganzen Landes das Unternehmen leite und verwalte. Obgleich der Einsender dieß von der Ergiebigkeit einer Eisenbahn in Würtemberg, wenn der Bahnenzug mit Umsicht gewählt wird, überzeugt ist, so kann hier doch nicht zur Frage kommen, ob die Eisenbahn die Zinsen des Anlagecapitals decke oder gar noch Ueberschuß gewähre; wurden ja in früheren Zeiten bei ähnlichen Staatsanlagen, bei den ersten Chausseen, bei Wasserleitungen, bei Brücken etc. auch keine solche Berechnungen gepflogen. Man schritt zur Ausführung solcher Werke, sobald man von deren Nothwendigkeit und Nützlichkeit, selbst für spätere Geschlechter überzeugt war; und wollen wir gegen unsre Nachbarn, gegen ganz Deutschland, ja gegen das übrige Europa nicht zurückbleiben, so muß auch bei uns an das Werk der Eisenbahnen gegriffen werden, da sie ein mächtiger Hebel der Industrie und bald als ein Bedürfniß des jetzigen gesellschaftlichen Zustandes zu betrachten sind. Die Errichtung der Eisenbahnen in unserm Vaterlande wurde bis jetzt dadurch verzögert, daß zu weit aussehende Plane damit verknüpft werden wollten, welche sehr wahrscheinlich schwer und nur in späteren Zeiten sich realisiren, und welche zuletzt - wie die neueste Erfahrung lehrt - gewiß nicht den Vortheil gewähren dürften, welchen man sich bis jetzt davon versprach. Möge daher unsre Regierung nicht länger zaudern, dieser wohlthätigen und nützlichen Anstalt auch die jetzige Generation theilhaftig werden zu lassen. Die Gefahr, dem Lande dadurch große Kosten aufzubürden, wird vermindert, wenn vorläufig nur mit einer Strecke der Anfang gemacht, und dafür ein solcher District gewählt wird, welcher den größten Personenverkehr und die größte Bevölkerung aufweist. Dieser District ist in unserm Lande unstreitig die Gegend von Stuttgart bis Heilbronn und eben deßwegen am besten dazu geeignet, daß zwischen diesen Städten eine Bahn als erster Versuch in unserm Lande errichtet werde. Der Personen- und Güterverkehr ist in diesem Theile unsers Vaterlandes bei weitem der größte; der Feldbau, welcher zur Belebung des Verkehrs so Vieles beiträgt, ist in dieser Gegend auf der höchsten Stufe, und die Bevölkerung im Neckarthale zwischen beiden genannten Städten, diese mit inbegriffen, darf wenigstens zu 100,000 Einwohnern angeschlagen werden, ohne daß die Einwohnerzahl derjenigen Städte und Marktflecken, welche in der Nähe liegen und wohl zu dem Bereich dieser Bahnlinie gehören, nur dabei gerechnet würde." Karlsruhe, 4 Mai. Berathung der zweite Kammer über das Strafgesetzbuch. Nach Verlesung und Genehmigung einiger rückständigen Redactionen wurde der Tit. XL von verursachten Ueberschwemmungen berathen. "Wer vorsätzlich eine mit Gefahr für Leben oder mit Gefahr großer Eigenthumsbeschädigungen verbundene Ueberschwemmung dadurch verursacht, daß er Dämme oder Deiche beschädigt oder zerstört, oder Schleusen unbefugterweise öffnet, wird (nach §. 515) mit Arbeitshaus oder Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft." Werden dadurch bewohnte Gebäude in Wassernoth gesetzt, so soll nach §. 518 Zuchthaus nicht unter fünf Jahren eintreten. Nach einer langen Discussion wurde auf den Vorschlag des Staatsraths Jolly beschlossen, diese besondere Strafandrohung wegzulassen, und dafür im §. 515 unbeschränkt Zuchthaus (neben dem Arbeitshaus) zu drohen. Tit. XLI von andern Beschädigungen an Sachen. Der §. 519 droht für solche Beschädigungen, wenn sie aus Bosheit, Rachsucht oder Eigennutz geschehen, nach der Schadensgröße die nämlichen Strafen, wie sie bei der Unterschlagung und dem Betrug eintreten. Der §. 520 führt verschiedene Erschwerungsgründe auf, bei deren Daseyn nach §. 521 ein Strafzusatz bis zu sechs Monaten (oder wo die Beschädigung an dem Gottesdienst gewidmeten Sachen geschah, bis zu 12 Monaten) in der sonst verschuldeten Strafart zu erkennen ist. Es wurden vielerlei Vorschläge gemacht, die Zahl der Erschwerungsfälle zu vermehren, so daß v. Rotteck bemerkte, es würde, wenn man diese Vorschläge annehmen wollte, räthlicher seyn, die Fälle aufzuzählen, wo keine Erschwerung eintrete. Es wurde beschlossen, allgemein bei Beschädigungen an Gegenständen, die ihrer Natur nach nicht wohl verwahrt werden können, eine Erschwerung anzunehmen, womit die vielen einzelnen Vorschläge als unnöthig beseitigt wurden. Pforzheim, 4 Mai. Der gestrige und vorgestrige Tag waren Tage des Jammers für unsere Stadt: eine Feuersbrunst verheerte in der kurzen Zeit von zwei Stunden zehn Häuser mit allen Zugehörden, worunter ungefähr eben so viel Scheunen etc. Am 2 Mai Nachmittags um 3 Uhr vernahm man den ersten Feuerlärm, und kaum waren die aufgeschreckten Bürger und Arbeiter zur Brandstätte geeilt, als schon in drei Gebäuden zu gleicher Zeit mächtige Flammen zu den Dächern sich herausdrängten. Ein stark wehender Nordostwind begünstigte die gemeinsamen Anstrengungen; wäre nur ein schwacher Südwestwind entstanden, läge jetzt vielleicht der größte Theil unserer Stadt in Asche! Unter den Gebäulichkeiten, welche ein Raub der Flammen wurden, ist namentlich das schöne Postgebäude zu bemerken, welches beinahe bis auf den Grund niederbrannte, sodann noch drei andere Gasthäuser: der Anker, der goldene Adler und der grüne Baum. Die übrigen Gebäude gehörten Privaten, und waren großentheils von Miethleuten bewohnt. Sämmtliche Briefe, Gelder und sonstige in dem Postbureau befindliche Papiere wurden in Sicherheit gebracht. Leider hat es an persönlichen Unglücksfällen nicht gefehlt: von den zur Hülfe hierher beorderten Pionieren, welche durch Einreißen der brennenden Gebäude den Flammen Einhalt thaten, sanken drei zwischen niederfallendes, in Gluth befindliches Gebälke; zwei von ihnen kamen mit leichten Quetsch- und Brandwunden davon, der dritte aber ist so stark beschädigt und verbrannt, daß die Aerzte an seinem Aufkommen zweifeln. Eben so vermißt man einen Zimmermann, welcher in die Gluthen gesunken seyn soll. Ferner ward einem Knaben durch einen herabfallenden Ziegel die Hirnschale zerschmettert, und mehrere Pferde und Schweine sind lebendig verbrannt. Während wir dieses schreiben, ist übrigens von den durch diesen Brand in Schaden versetzten Wirthschaftsinhabern schon alle Vorsorge getroffen, ihren Freunden und Gästen in anderweitigen Localen Gelegenheit zu geben, sie zu besuchen. (Karlsr. Z.) Darmstadt, 1 Mai. Bei dem gegenwärtigen hiesigen Aufenthalte des Großfürsten-Thronfolgers ist es interessant einen Rückblick auf die früheren Familienverbindungen des russischen Kaiserhauses mit unserer Fürstenfamilie zu werfen. Wilhelmine, die vierte Tochter jener durch die strengreligiöse Erziehung ihrer Kinder vielgerühmten Landgräfin Henriette Karoline, Gemahlin des sogenannten Pirmasenser Ludwigs IX, welcher Friedrich der Große als letzten Tribut der Hochachtung ihres großen Charakters auf das ihr von ihm errichtete Grabmonument im hiesigen Schloßgarten die Worte graben ließ: überall erbaut oder gar schon befahren werden, wenn man bedenkt, daß Baden, Bayern, Hessen, Nassau, Sachsen – außerhalb Deutschland gelegener Länder gar nicht zu gedenken – an diesem nützlichen und zeitsparenden Beförderungsmittel emsig arbeiten, daß Oesterreich uns hierin mit Riesenschritten vorauseilt, daß Preußen, welches sich früher lange zurückhielt, nun mit Ueberzeugung die Nothwendigkeit der Einführung dieser Bauten erkennt, so mag wohl der Wunsch eines würtembergischen Vaterlandsfreundes sehr verzeihlich erscheinen, daß von unsrer Regierung, welche in Maaßregeln für das Wohl ihrer Unterthanen gewiß nicht zurückbleibt, auch in dieser Beziehung jetzt, wo schon so viele Erfahrungen vorliegen, rasch und mit Energie an dieses Werk geschritten werden möge. Es dürfte darüber wohl nur Eine Stimme herrschen, daß die Regierung selbst den Bau unternehme, und daß sie allein zum Nutzen und Frommen des ganzen Landes das Unternehmen leite und verwalte. Obgleich der Einsender dieß von der Ergiebigkeit einer Eisenbahn in Würtemberg, wenn der Bahnenzug mit Umsicht gewählt wird, überzeugt ist, so kann hier doch nicht zur Frage kommen, ob die Eisenbahn die Zinsen des Anlagecapitals decke oder gar noch Ueberschuß gewähre; wurden ja in früheren Zeiten bei ähnlichen Staatsanlagen, bei den ersten Chausseen, bei Wasserleitungen, bei Brücken etc. auch keine solche Berechnungen gepflogen. Man schritt zur Ausführung solcher Werke, sobald man von deren Nothwendigkeit und Nützlichkeit, selbst für spätere Geschlechter überzeugt war; und wollen wir gegen unsre Nachbarn, gegen ganz Deutschland, ja gegen das übrige Europa nicht zurückbleiben, so muß auch bei uns an das Werk der Eisenbahnen gegriffen werden, da sie ein mächtiger Hebel der Industrie und bald als ein Bedürfniß des jetzigen gesellschaftlichen Zustandes zu betrachten sind. Die Errichtung der Eisenbahnen in unserm Vaterlande wurde bis jetzt dadurch verzögert, daß zu weit aussehende Plane damit verknüpft werden wollten, welche sehr wahrscheinlich schwer und nur in späteren Zeiten sich realisiren, und welche zuletzt – wie die neueste Erfahrung lehrt – gewiß nicht den Vortheil gewähren dürften, welchen man sich bis jetzt davon versprach. Möge daher unsre Regierung nicht länger zaudern, dieser wohlthätigen und nützlichen Anstalt auch die jetzige Generation theilhaftig werden zu lassen. Die Gefahr, dem Lande dadurch große Kosten aufzubürden, wird vermindert, wenn vorläufig nur mit einer Strecke der Anfang gemacht, und dafür ein solcher District gewählt wird, welcher den größten Personenverkehr und die größte Bevölkerung aufweist. Dieser District ist in unserm Lande unstreitig die Gegend von Stuttgart bis Heilbronn und eben deßwegen am besten dazu geeignet, daß zwischen diesen Städten eine Bahn als erster Versuch in unserm Lande errichtet werde. Der Personen- und Güterverkehr ist in diesem Theile unsers Vaterlandes bei weitem der größte; der Feldbau, welcher zur Belebung des Verkehrs so Vieles beiträgt, ist in dieser Gegend auf der höchsten Stufe, und die Bevölkerung im Neckarthale zwischen beiden genannten Städten, diese mit inbegriffen, darf wenigstens zu 100,000 Einwohnern angeschlagen werden, ohne daß die Einwohnerzahl derjenigen Städte und Marktflecken, welche in der Nähe liegen und wohl zu dem Bereich dieser Bahnlinie gehören, nur dabei gerechnet würde.“ Karlsruhe, 4 Mai. Berathung der zweite Kammer über das Strafgesetzbuch. Nach Verlesung und Genehmigung einiger rückständigen Redactionen wurde der Tit. XL von verursachten Ueberschwemmungen berathen. „Wer vorsätzlich eine mit Gefahr für Leben oder mit Gefahr großer Eigenthumsbeschädigungen verbundene Ueberschwemmung dadurch verursacht, daß er Dämme oder Deiche beschädigt oder zerstört, oder Schleusen unbefugterweise öffnet, wird (nach §. 515) mit Arbeitshaus oder Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft.“ Werden dadurch bewohnte Gebäude in Wassernoth gesetzt, so soll nach §. 518 Zuchthaus nicht unter fünf Jahren eintreten. Nach einer langen Discussion wurde auf den Vorschlag des Staatsraths Jolly beschlossen, diese besondere Strafandrohung wegzulassen, und dafür im §. 515 unbeschränkt Zuchthaus (neben dem Arbeitshaus) zu drohen. Tit. XLI von andern Beschädigungen an Sachen. Der §. 519 droht für solche Beschädigungen, wenn sie aus Bosheit, Rachsucht oder Eigennutz geschehen, nach der Schadensgröße die nämlichen Strafen, wie sie bei der Unterschlagung und dem Betrug eintreten. Der §. 520 führt verschiedene Erschwerungsgründe auf, bei deren Daseyn nach §. 521 ein Strafzusatz bis zu sechs Monaten (oder wo die Beschädigung an dem Gottesdienst gewidmeten Sachen geschah, bis zu 12 Monaten) in der sonst verschuldeten Strafart zu erkennen ist. Es wurden vielerlei Vorschläge gemacht, die Zahl der Erschwerungsfälle zu vermehren, so daß v. Rotteck bemerkte, es würde, wenn man diese Vorschläge annehmen wollte, räthlicher seyn, die Fälle aufzuzählen, wo keine Erschwerung eintrete. Es wurde beschlossen, allgemein bei Beschädigungen an Gegenständen, die ihrer Natur nach nicht wohl verwahrt werden können, eine Erschwerung anzunehmen, womit die vielen einzelnen Vorschläge als unnöthig beseitigt wurden. Pforzheim, 4 Mai. Der gestrige und vorgestrige Tag waren Tage des Jammers für unsere Stadt: eine Feuersbrunst verheerte in der kurzen Zeit von zwei Stunden zehn Häuser mit allen Zugehörden, worunter ungefähr eben so viel Scheunen etc. Am 2 Mai Nachmittags um 3 Uhr vernahm man den ersten Feuerlärm, und kaum waren die aufgeschreckten Bürger und Arbeiter zur Brandstätte geeilt, als schon in drei Gebäuden zu gleicher Zeit mächtige Flammen zu den Dächern sich herausdrängten. Ein stark wehender Nordostwind begünstigte die gemeinsamen Anstrengungen; wäre nur ein schwacher Südwestwind entstanden, läge jetzt vielleicht der größte Theil unserer Stadt in Asche! Unter den Gebäulichkeiten, welche ein Raub der Flammen wurden, ist namentlich das schöne Postgebäude zu bemerken, welches beinahe bis auf den Grund niederbrannte, sodann noch drei andere Gasthäuser: der Anker, der goldene Adler und der grüne Baum. Die übrigen Gebäude gehörten Privaten, und waren großentheils von Miethleuten bewohnt. Sämmtliche Briefe, Gelder und sonstige in dem Postbureau befindliche Papiere wurden in Sicherheit gebracht. Leider hat es an persönlichen Unglücksfällen nicht gefehlt: von den zur Hülfe hierher beorderten Pionieren, welche durch Einreißen der brennenden Gebäude den Flammen Einhalt thaten, sanken drei zwischen niederfallendes, in Gluth befindliches Gebälke; zwei von ihnen kamen mit leichten Quetsch- und Brandwunden davon, der dritte aber ist so stark beschädigt und verbrannt, daß die Aerzte an seinem Aufkommen zweifeln. Eben so vermißt man einen Zimmermann, welcher in die Gluthen gesunken seyn soll. Ferner ward einem Knaben durch einen herabfallenden Ziegel die Hirnschale zerschmettert, und mehrere Pferde und Schweine sind lebendig verbrannt. Während wir dieses schreiben, ist übrigens von den durch diesen Brand in Schaden versetzten Wirthschaftsinhabern schon alle Vorsorge getroffen, ihren Freunden und Gästen in anderweitigen Localen Gelegenheit zu geben, sie zu besuchen. (Karlsr. Z.) Darmstadt, 1 Mai. Bei dem gegenwärtigen hiesigen Aufenthalte des Großfürsten-Thronfolgers ist es interessant einen Rückblick auf die früheren Familienverbindungen des russischen Kaiserhauses mit unserer Fürstenfamilie zu werfen. Wilhelmine, die vierte Tochter jener durch die strengreligiöse Erziehung ihrer Kinder vielgerühmten Landgräfin Henriette Karoline, Gemahlin des sogenannten Pirmasenser Ludwigs IX, welcher Friedrich der Große als letzten Tribut der Hochachtung ihres großen Charakters auf das ihr von ihm errichtete Grabmonument im hiesigen Schloßgarten die Worte graben ließ: <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="jArticle" n="2"> <p><pb facs="#f0005" n="1037"/> überall erbaut oder gar schon befahren werden, wenn man bedenkt, daß Baden, Bayern, Hessen, Nassau, Sachsen – außerhalb Deutschland gelegener Länder gar nicht zu gedenken – an diesem nützlichen und zeitsparenden Beförderungsmittel emsig arbeiten, daß Oesterreich uns hierin mit Riesenschritten vorauseilt, daß Preußen, welches sich früher lange zurückhielt, nun mit Ueberzeugung die Nothwendigkeit der Einführung dieser Bauten erkennt, so mag wohl der Wunsch eines würtembergischen Vaterlandsfreundes sehr verzeihlich erscheinen, daß von unsrer Regierung, welche in Maaßregeln für das Wohl ihrer Unterthanen gewiß nicht zurückbleibt, auch in dieser Beziehung jetzt, wo schon so viele Erfahrungen vorliegen, rasch und mit Energie an dieses Werk geschritten werden möge. Es dürfte darüber wohl nur Eine Stimme herrschen, daß die Regierung selbst den Bau unternehme, und daß sie allein zum Nutzen und Frommen des ganzen Landes das Unternehmen leite und verwalte. Obgleich der Einsender dieß von der Ergiebigkeit einer Eisenbahn in Würtemberg, wenn der Bahnenzug mit Umsicht gewählt wird, überzeugt ist, so kann hier doch nicht zur Frage kommen, ob die Eisenbahn die Zinsen des Anlagecapitals decke oder gar noch Ueberschuß gewähre; wurden ja in früheren Zeiten bei ähnlichen Staatsanlagen, bei den ersten Chausseen, bei Wasserleitungen, bei Brücken etc. auch keine solche Berechnungen gepflogen. Man schritt zur Ausführung solcher Werke, sobald man von deren Nothwendigkeit und Nützlichkeit, selbst für spätere Geschlechter überzeugt war; und wollen wir gegen unsre Nachbarn, gegen ganz Deutschland, ja gegen das übrige Europa nicht zurückbleiben, so muß auch bei uns an das Werk der Eisenbahnen gegriffen werden, da sie ein mächtiger Hebel der Industrie und bald als ein Bedürfniß des jetzigen gesellschaftlichen Zustandes zu betrachten sind. Die Errichtung der Eisenbahnen in unserm Vaterlande wurde bis jetzt dadurch verzögert, daß zu weit aussehende Plane damit verknüpft werden wollten, welche sehr wahrscheinlich schwer und nur in späteren Zeiten sich realisiren, und welche zuletzt – wie die neueste Erfahrung lehrt – gewiß nicht den Vortheil gewähren dürften, welchen man sich bis jetzt davon versprach. Möge daher unsre Regierung nicht länger zaudern, dieser wohlthätigen und nützlichen Anstalt auch die jetzige Generation theilhaftig werden zu lassen. Die Gefahr, dem Lande dadurch große Kosten aufzubürden, wird vermindert, wenn vorläufig nur mit einer Strecke der Anfang gemacht, und dafür ein solcher District gewählt wird, welcher den größten Personenverkehr und die größte Bevölkerung aufweist. Dieser District ist in unserm Lande unstreitig die Gegend von Stuttgart bis Heilbronn und eben deßwegen am besten dazu geeignet, daß zwischen diesen Städten eine Bahn als erster Versuch in unserm Lande errichtet werde. Der Personen- und Güterverkehr ist in diesem Theile unsers Vaterlandes bei weitem der größte; der Feldbau, welcher zur Belebung des Verkehrs so Vieles beiträgt, ist in dieser Gegend auf der höchsten Stufe, und die Bevölkerung im Neckarthale zwischen beiden genannten Städten, diese mit inbegriffen, darf wenigstens zu 100,000 Einwohnern angeschlagen werden, ohne daß die Einwohnerzahl derjenigen Städte und Marktflecken, welche in der Nähe liegen und wohl zu dem Bereich dieser Bahnlinie gehören, nur dabei gerechnet würde.“</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <byline> <docAuthor> <gap reason="insignificant"/> </docAuthor> </byline> <dateline><hi rendition="#b">Karlsruhe,</hi> 4 Mai.</dateline> <p> Berathung der zweite Kammer über das Strafgesetzbuch. Nach Verlesung und Genehmigung einiger rückständigen Redactionen wurde der Tit. 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Der §. 520 führt verschiedene Erschwerungsgründe auf, bei deren Daseyn nach §. 521 ein Strafzusatz bis zu sechs Monaten (oder wo die Beschädigung an dem Gottesdienst gewidmeten Sachen geschah, bis zu 12 Monaten) in der sonst verschuldeten Strafart zu erkennen ist. Es wurden vielerlei Vorschläge gemacht, die Zahl der Erschwerungsfälle zu vermehren, so daß v. <hi rendition="#g">Rotteck</hi> bemerkte, es würde, wenn man diese Vorschläge annehmen wollte, räthlicher seyn, die Fälle aufzuzählen, wo <hi rendition="#g">keine</hi> Erschwerung eintrete. 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Ein stark wehender Nordostwind begünstigte die gemeinsamen Anstrengungen; wäre nur ein schwacher Südwestwind entstanden, läge jetzt vielleicht der größte Theil unserer Stadt in Asche! Unter den Gebäulichkeiten, welche ein Raub der Flammen wurden, ist namentlich das schöne Postgebäude zu bemerken, welches beinahe bis auf den Grund niederbrannte, sodann noch drei andere Gasthäuser: der Anker, der goldene Adler und der grüne Baum. Die übrigen Gebäude gehörten Privaten, und waren großentheils von Miethleuten bewohnt. Sämmtliche Briefe, Gelder und sonstige in dem Postbureau befindliche Papiere wurden in Sicherheit gebracht. Leider hat es an persönlichen Unglücksfällen nicht gefehlt: von den zur Hülfe hierher beorderten Pionieren, welche durch Einreißen der brennenden Gebäude den Flammen Einhalt thaten, sanken drei zwischen niederfallendes, in Gluth befindliches Gebälke; zwei von ihnen kamen mit leichten Quetsch- und Brandwunden davon, der dritte aber ist so stark beschädigt und verbrannt, daß die Aerzte an seinem Aufkommen zweifeln. Eben so vermißt man einen Zimmermann, welcher in die Gluthen gesunken seyn soll. Ferner ward einem Knaben durch einen herabfallenden Ziegel die Hirnschale zerschmettert, und mehrere Pferde und Schweine sind lebendig verbrannt. Während wir dieses schreiben, ist übrigens von den durch diesen Brand in Schaden versetzten Wirthschaftsinhabern schon alle Vorsorge getroffen, ihren Freunden und Gästen in anderweitigen Localen Gelegenheit zu geben, sie zu besuchen. (<hi rendition="#g">Karlsr</hi>. 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_ Karlsruhe, 4 Mai. Berathung der zweite Kammer über das Strafgesetzbuch. Nach Verlesung und Genehmigung einiger rückständigen Redactionen wurde der Tit. XL von verursachten Ueberschwemmungen berathen. „Wer vorsätzlich eine mit Gefahr für Leben oder mit Gefahr großer Eigenthumsbeschädigungen verbundene Ueberschwemmung dadurch verursacht, daß er Dämme oder Deiche beschädigt oder zerstört, oder Schleusen unbefugterweise öffnet, wird (nach §. 515) mit Arbeitshaus oder Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft.“ Werden dadurch bewohnte Gebäude in Wassernoth gesetzt, so soll nach §. 518 Zuchthaus nicht unter fünf Jahren eintreten. Nach einer langen Discussion wurde auf den Vorschlag des Staatsraths Jolly beschlossen, diese besondere Strafandrohung wegzulassen, und dafür im §. 515 unbeschränkt Zuchthaus (neben dem Arbeitshaus) zu drohen. Tit. XLI von andern Beschädigungen an Sachen. Der §. 519 droht für solche Beschädigungen, wenn sie aus Bosheit, Rachsucht oder Eigennutz geschehen, nach der Schadensgröße die nämlichen Strafen, wie sie bei der Unterschlagung und dem Betrug eintreten. Der §. 520 führt verschiedene Erschwerungsgründe auf, bei deren Daseyn nach §. 521 ein Strafzusatz bis zu sechs Monaten (oder wo die Beschädigung an dem Gottesdienst gewidmeten Sachen geschah, bis zu 12 Monaten) in der sonst verschuldeten Strafart zu erkennen ist. Es wurden vielerlei Vorschläge gemacht, die Zahl der Erschwerungsfälle zu vermehren, so daß v. Rotteck bemerkte, es würde, wenn man diese Vorschläge annehmen wollte, räthlicher seyn, die Fälle aufzuzählen, wo keine Erschwerung eintrete. Es wurde beschlossen, allgemein bei Beschädigungen an Gegenständen, die ihrer Natur nach nicht wohl verwahrt werden können, eine Erschwerung anzunehmen, womit die vielen einzelnen Vorschläge als unnöthig beseitigt wurden.
_ Pforzheim, 4 Mai. Der gestrige und vorgestrige Tag waren Tage des Jammers für unsere Stadt: eine Feuersbrunst verheerte in der kurzen Zeit von zwei Stunden zehn Häuser mit allen Zugehörden, worunter ungefähr eben so viel Scheunen etc. Am 2 Mai Nachmittags um 3 Uhr vernahm man den ersten Feuerlärm, und kaum waren die aufgeschreckten Bürger und Arbeiter zur Brandstätte geeilt, als schon in drei Gebäuden zu gleicher Zeit mächtige Flammen zu den Dächern sich herausdrängten. Ein stark wehender Nordostwind begünstigte die gemeinsamen Anstrengungen; wäre nur ein schwacher Südwestwind entstanden, läge jetzt vielleicht der größte Theil unserer Stadt in Asche! Unter den Gebäulichkeiten, welche ein Raub der Flammen wurden, ist namentlich das schöne Postgebäude zu bemerken, welches beinahe bis auf den Grund niederbrannte, sodann noch drei andere Gasthäuser: der Anker, der goldene Adler und der grüne Baum. Die übrigen Gebäude gehörten Privaten, und waren großentheils von Miethleuten bewohnt. Sämmtliche Briefe, Gelder und sonstige in dem Postbureau befindliche Papiere wurden in Sicherheit gebracht. Leider hat es an persönlichen Unglücksfällen nicht gefehlt: von den zur Hülfe hierher beorderten Pionieren, welche durch Einreißen der brennenden Gebäude den Flammen Einhalt thaten, sanken drei zwischen niederfallendes, in Gluth befindliches Gebälke; zwei von ihnen kamen mit leichten Quetsch- und Brandwunden davon, der dritte aber ist so stark beschädigt und verbrannt, daß die Aerzte an seinem Aufkommen zweifeln. Eben so vermißt man einen Zimmermann, welcher in die Gluthen gesunken seyn soll. Ferner ward einem Knaben durch einen herabfallenden Ziegel die Hirnschale zerschmettert, und mehrere Pferde und Schweine sind lebendig verbrannt. Während wir dieses schreiben, ist übrigens von den durch diesen Brand in Schaden versetzten Wirthschaftsinhabern schon alle Vorsorge getroffen, ihren Freunden und Gästen in anderweitigen Localen Gelegenheit zu geben, sie zu besuchen. (Karlsr. Z.)
_ Darmstadt, 1 Mai. Bei dem gegenwärtigen hiesigen Aufenthalte des Großfürsten-Thronfolgers ist es interessant einen Rückblick auf die früheren Familienverbindungen des russischen Kaiserhauses mit unserer Fürstenfamilie zu werfen. Wilhelmine, die vierte Tochter jener durch die strengreligiöse Erziehung ihrer Kinder vielgerühmten Landgräfin Henriette Karoline, Gemahlin des sogenannten Pirmasenser Ludwigs IX, welcher Friedrich der Große als letzten Tribut der Hochachtung ihres großen Charakters auf das ihr von ihm errichtete Grabmonument im hiesigen Schloßgarten die Worte graben ließ:
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(2016-06-28T11:37:15Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2016-06-28T11:37:15Z)
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