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Allgemeine Zeitung. Nr. 130. Augsburg, 9. Mai 1840.

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"Ingenio vir, femina sexu," vermählte sich 1773 unter dem ihr von der griechischen Kirche ertheilten Namen Nathalie Alexiewna mit dem damaligen Großfürsten, nachherigen Kaiser Paul Petrowitsch, starb aber kinderlos schon im Jahre 1776. Ihr ältester Bruder, der verstorbene Großherzog Ludwig I, trat damals als Generalmajor in russische Dienste und brach an der Donau gegen die Türken seine Lorbeern. Ein prachtvolles von ihm erobertes Paschazelt brachte er später, als er als Generallieutenant aus jenen Diensten schied, nach Darmstadt, wo es noch im Zeughause aufbewahrt wird. Die Mutter der jetzigen Kaiserin von Rußland, die unvergeßliche Königin Louise von Preußen, war nach dem frühzeitigen Tode ihrer Mutter als Enkelin der Landgräfin Georg Wilhelm von Hessen am hiesigen Hofe erzogen worden. Der König Friedrich Wilhelm III von Preußen verlobte sich mit ihr als Kronprinz in Darmstadt am 24 April 1793. Die Gemahlin des Kaisers Alexander I von Rußland, eine Tochter des als Erbprinzen verstorbenen Karl Ludwigs von Baden und seiner Gemahlin Amalie, der dritten Schwester des verstorbenen Großherzogs Ludwig I von Hessen, war die ältere Schwester der letztverstorbenen Großherzogin Wilhelmine, der Mutter der Prinzessin Marie.

Preußen.

Einige Blätter haben berichtet, daß die Functionen der Generalinspectoren der vier preußischen Armeeabtheilungen in diesem Jahre nicht besetzt werden würden, doch hat sich dieß als ungegründet erwiesen, da durch eine königliche Cabinetsordre vom 22 April dem Kronprinzen die Generalinspection der zweiten Armeeabtheilung (das dritte Armeecorps in Brandenburg und das vierte in Sachsen umfassend), dem Prinzen Wilhelm (Sohn Sr. Maj.) die der dritten Armeeabtheilung (das fünfte Armeecorps in Schlesien und das sechste in Posen) und dem Prinzen Friedrich in Düsseldorf die der vierten Armeeabtheilung (das siebente Armeecorps in Westphalen und das achte in den Rheinlanden) übertragen worden. Die erste Armeeabtheilung (das erste Armeecorps in Preußen und das zweite in Pommern umfassend) ist nicht vergeben, wahrscheinlich weil die großen Revuen, die in diesem Jahre dort stattfinden, ohnedieß die Anwesenheit mehrerer königlichen Prinzen daselbst erheischen werden. Der König selbst hat seit einigen Jahren die Revuen in den entfernteren Provinzen, der größern Anstrengung wegen die damit verbunden ist, nicht mehr abgehalten. - An die Stelle des vor kurzem in Rom verstorbenen Generals v. Lepel ist der Major v. Moliere, der sich bereits in einem ähnlichen Verhältniß zu dem verstorbenen Herzog Karl von Mecklenburg-Strelitz befand, zum Adjutanten des wegen Kränklichkeit fortdauernd in Rom residirenden Prinzen Heinrich von Preußen ernannt worden. Hr. v. Moliere wird nächstens die Reise nach Italien antreten. - Der Kriegsminister General v. Rauch hat die Auszeichnung gehabt, vom Kaiser von Rußland zu seinem Jubiläum den Andreasorden in Diamanten zu erhalten - eine Decoration, deren Werth auf 6000 Thaler geschätzt wird. Der russische Gesandte am hiesigen Hofe, Hr. v. Meyendorff, ist zum wirklichen Geheimenrath ernannt worden. Ob die Kaiserin, die noch in diesem Monat erwartet wird, auch schon vom Kaiser Nikolaus begleitet seyn werde, scheint wieder etwas zweifelhaft geworden zu seyn. Wahrscheinlich wird es auch dießmal wieder an unerwarteten kleinen Zwischenfällen und Ueberraschungen nicht fehlen. - Gutzkows Drama "Richard Savage," das für die hiesige Bühne etwas abgeändert ward, indem Savage wirklich der Sohn der vornehmen Mutter bleibt, und diese ihn am Ende anerkennt, ist vorgestern hier bei sehr vollem Hause in Anwesenheit des Hofes und mit Beifall aufgeführt worden. Der Bann, der bisher noch auf dem Schriftsteller des sogenannten jungen Deutschlands gelegen, ist hiernach als officiell aufgehoben zu betrachten.

Rußland.

Heute hier aus Odessa eingetroffene Nachrichten besagen, daß die Truppensendungen nach der tscherkessischen Küste noch immer fortdauern. Es waren in den letzten Tagen zwei Linienschiffe von je 80 Kanonen, der Chrysostomus und die Kaiserin Marie, in See gegangen und hatten die Richtung nach Sebastopol genommen. An Bord dieser beiden Linienschiffe befanden sich gegen 1500 Mann Landtruppen, die in Odessa eingeschifft worden waren, um die von Sebastopol nach Tscherkessien und Nordabchasien abgegangenen Truppen einigermaßen zu remplaciren, nach andern Briefen aber, um direct nach den tscherkessischen Küsten zu segeln. Alle russischen Forts auf der ausgedehnten Strecke von Dschah bis Gelindschik sollen bereits von den Kaukasiern eingenommen seyn.(?) Ueber das Schicksal des Forts "Nikolaus" war man in Sebastopol noch in Ungewißheit. Nach einigen Nachrichten wird es noch belagert, nach andern ist es bereits genommen. Eine bedeutende Anzahl polnischer Deserteurs, worunter viele Officiere, sollen in den Reihen der Tscherkessen kämpfen. - Am 23 war in Odessa das Kriegsschiff "Warschau" angekommen, und hatte sogleich nach der Ankunft Anstalt getroffen, wieder abzusegeln.

Oesterreich.

Die Preßburger Zeitung vom 1 d. M. enthält die fünf königlichen Resolutionen und das k. Rescript, welche in der gemischten Reichstagssitzung vom 15 April verlesen wurden. Jene über den ersten Punkt der k. Proposition (die Recrutenstellung) lautet: "Im Namen Sr. k. k. apostol. Majestät ... ist huldreich zu wissen zu geben: Se. Maj. geruhten das Offert von 38,000 Recruten, welches die Reichsstände in der am 4 April unterbreiteten Repräsentation vortrugen, als einen Beweis treuer Anhänglichkeit und zugleich der Bereitwilligkeit huldreich zu genehmigen, mit welcher die Reichsstände, dem löblichen Beispiele ihrer Vorfahren folgend, die allerhöchste Fürsorge für die Erhaltung der Stärke der ungarischen Regimenter anerkennen. Zugleich haben Se. Maj. befohlen, den Reichsständen rücksichtlich der übrigen Punkte derselben Repräsentation Folgendes zu eröffnen: Mit Vergnügen ersahen Se. Maj., daß die Reichsstände, dem steten Wunsche Allerhöchstdenselben gemäß, ein unwandelbares Vertrauen in den sorgfältig erhaltenen Frieden setzen und dieses auch für die Zukunft hegen, damit durch eine allseitige politische Ruhe das Wohl aller dem österreichischen Throne unterwürfigen Völker, folglich auch Ungarns, mit den dazu gehörigen Provinzen, herrlicher gedeihe und erblühe. Hinsichtlich der im Gesetzesentwurf erwähnten Vorbehalte und der achtjährigen Dienstzeit wünschen Se. Maj., daß die Reichsstände, welche durch dieses Offert einen edlen Beweis ihrer Fürsorge geben wollten, ihre Aufmerksamkeit auch darauf richten mögen, daß bei der nunmehr veränderten Art der Kriegführung auch zur Erlernung des Exercitiums mehr Zeit erforderlich ist als vormals, und daß die Kraft und der heroische Ruhm der ungarischen Regimenter ihren Grund auf dem vollkommenen Unterrichte habe; die Reichsstände mögen daher in Gemäßheit des 7ten Art. 1830 die Dienstzeit um zwei Jahre verlängern. Daß die Recruten durch das Loos bestimmt, daß die Bedingnisse und Vorbehalte im Einklang mit dem 7ten Art. 1830 auch mit Ausdehnung auf §. 13 beobachtet werden sollen, genehmigen Se. Maj. allerdnädigst. Da jedoch die Werbung laut 1sten Art. 1807 den k. Gerechtsamen anheimgestellt ist, so hat die Redaction das im 9ten §. darüber Angeführte wegzulassen, und da die schon Eingangs dieses §. erwähnte bestimmte und unabweisliche Entlassung am Ende desselben §. wiederholt wird, in Anbetracht der Bestrafung jener aber, die sich der Losung entziehen, der zehnjährige Dienst ganz unpassend wäre, so wünschen Se. Maj., daß der erwähnte Paragraph mit den sonst üblichen Worten geschlossen werde. Ueber die Punkte der Instruction

„Ingenio vir, femina sexu,“ vermählte sich 1773 unter dem ihr von der griechischen Kirche ertheilten Namen Nathalie Alexiewna mit dem damaligen Großfürsten, nachherigen Kaiser Paul Petrowitsch, starb aber kinderlos schon im Jahre 1776. Ihr ältester Bruder, der verstorbene Großherzog Ludwig I, trat damals als Generalmajor in russische Dienste und brach an der Donau gegen die Türken seine Lorbeern. Ein prachtvolles von ihm erobertes Paschazelt brachte er später, als er als Generallieutenant aus jenen Diensten schied, nach Darmstadt, wo es noch im Zeughause aufbewahrt wird. Die Mutter der jetzigen Kaiserin von Rußland, die unvergeßliche Königin Louise von Preußen, war nach dem frühzeitigen Tode ihrer Mutter als Enkelin der Landgräfin Georg Wilhelm von Hessen am hiesigen Hofe erzogen worden. Der König Friedrich Wilhelm III von Preußen verlobte sich mit ihr als Kronprinz in Darmstadt am 24 April 1793. Die Gemahlin des Kaisers Alexander I von Rußland, eine Tochter des als Erbprinzen verstorbenen Karl Ludwigs von Baden und seiner Gemahlin Amalie, der dritten Schwester des verstorbenen Großherzogs Ludwig I von Hessen, war die ältere Schwester der letztverstorbenen Großherzogin Wilhelmine, der Mutter der Prinzessin Marie.

Preußen.

Einige Blätter haben berichtet, daß die Functionen der Generalinspectoren der vier preußischen Armeeabtheilungen in diesem Jahre nicht besetzt werden würden, doch hat sich dieß als ungegründet erwiesen, da durch eine königliche Cabinetsordre vom 22 April dem Kronprinzen die Generalinspection der zweiten Armeeabtheilung (das dritte Armeecorps in Brandenburg und das vierte in Sachsen umfassend), dem Prinzen Wilhelm (Sohn Sr. Maj.) die der dritten Armeeabtheilung (das fünfte Armeecorps in Schlesien und das sechste in Posen) und dem Prinzen Friedrich in Düsseldorf die der vierten Armeeabtheilung (das siebente Armeecorps in Westphalen und das achte in den Rheinlanden) übertragen worden. Die erste Armeeabtheilung (das erste Armeecorps in Preußen und das zweite in Pommern umfassend) ist nicht vergeben, wahrscheinlich weil die großen Revuen, die in diesem Jahre dort stattfinden, ohnedieß die Anwesenheit mehrerer königlichen Prinzen daselbst erheischen werden. Der König selbst hat seit einigen Jahren die Revuen in den entfernteren Provinzen, der größern Anstrengung wegen die damit verbunden ist, nicht mehr abgehalten. – An die Stelle des vor kurzem in Rom verstorbenen Generals v. Lepel ist der Major v. Molière, der sich bereits in einem ähnlichen Verhältniß zu dem verstorbenen Herzog Karl von Mecklenburg-Strelitz befand, zum Adjutanten des wegen Kränklichkeit fortdauernd in Rom residirenden Prinzen Heinrich von Preußen ernannt worden. Hr. v. Molière wird nächstens die Reise nach Italien antreten. – Der Kriegsminister General v. Rauch hat die Auszeichnung gehabt, vom Kaiser von Rußland zu seinem Jubiläum den Andreasorden in Diamanten zu erhalten – eine Decoration, deren Werth auf 6000 Thaler geschätzt wird. Der russische Gesandte am hiesigen Hofe, Hr. v. Meyendorff, ist zum wirklichen Geheimenrath ernannt worden. Ob die Kaiserin, die noch in diesem Monat erwartet wird, auch schon vom Kaiser Nikolaus begleitet seyn werde, scheint wieder etwas zweifelhaft geworden zu seyn. Wahrscheinlich wird es auch dießmal wieder an unerwarteten kleinen Zwischenfällen und Ueberraschungen nicht fehlen. – Gutzkows Drama „Richard Savage,“ das für die hiesige Bühne etwas abgeändert ward, indem Savage wirklich der Sohn der vornehmen Mutter bleibt, und diese ihn am Ende anerkennt, ist vorgestern hier bei sehr vollem Hause in Anwesenheit des Hofes und mit Beifall aufgeführt worden. Der Bann, der bisher noch auf dem Schriftsteller des sogenannten jungen Deutschlands gelegen, ist hiernach als officiell aufgehoben zu betrachten.

Rußland.

Heute hier aus Odessa eingetroffene Nachrichten besagen, daß die Truppensendungen nach der tscherkessischen Küste noch immer fortdauern. Es waren in den letzten Tagen zwei Linienschiffe von je 80 Kanonen, der Chrysostomus und die Kaiserin Marie, in See gegangen und hatten die Richtung nach Sebastopol genommen. An Bord dieser beiden Linienschiffe befanden sich gegen 1500 Mann Landtruppen, die in Odessa eingeschifft worden waren, um die von Sebastopol nach Tscherkessien und Nordabchasien abgegangenen Truppen einigermaßen zu remplaciren, nach andern Briefen aber, um direct nach den tscherkessischen Küsten zu segeln. Alle russischen Forts auf der ausgedehnten Strecke von Dschah bis Gelindschik sollen bereits von den Kaukasiern eingenommen seyn.(?) Ueber das Schicksal des Forts „Nikolaus“ war man in Sebastopol noch in Ungewißheit. Nach einigen Nachrichten wird es noch belagert, nach andern ist es bereits genommen. Eine bedeutende Anzahl polnischer Deserteurs, worunter viele Officiere, sollen in den Reihen der Tscherkessen kämpfen. – Am 23 war in Odessa das Kriegsschiff „Warschau“ angekommen, und hatte sogleich nach der Ankunft Anstalt getroffen, wieder abzusegeln.

Oesterreich.

Die Preßburger Zeitung vom 1 d. M. enthält die fünf königlichen Resolutionen und das k. Rescript, welche in der gemischten Reichstagssitzung vom 15 April verlesen wurden. Jene über den ersten Punkt der k. Proposition (die Recrutenstellung) lautet: „Im Namen Sr. k. k. apostol. Majestät ... ist huldreich zu wissen zu geben: Se. Maj. geruhten das Offert von 38,000 Recruten, welches die Reichsstände in der am 4 April unterbreiteten Repräsentation vortrugen, als einen Beweis treuer Anhänglichkeit und zugleich der Bereitwilligkeit huldreich zu genehmigen, mit welcher die Reichsstände, dem löblichen Beispiele ihrer Vorfahren folgend, die allerhöchste Fürsorge für die Erhaltung der Stärke der ungarischen Regimenter anerkennen. Zugleich haben Se. Maj. befohlen, den Reichsständen rücksichtlich der übrigen Punkte derselben Repräsentation Folgendes zu eröffnen: Mit Vergnügen ersahen Se. Maj., daß die Reichsstände, dem steten Wunsche Allerhöchstdenselben gemäß, ein unwandelbares Vertrauen in den sorgfältig erhaltenen Frieden setzen und dieses auch für die Zukunft hegen, damit durch eine allseitige politische Ruhe das Wohl aller dem österreichischen Throne unterwürfigen Völker, folglich auch Ungarns, mit den dazu gehörigen Provinzen, herrlicher gedeihe und erblühe. Hinsichtlich der im Gesetzesentwurf erwähnten Vorbehalte und der achtjährigen Dienstzeit wünschen Se. Maj., daß die Reichsstände, welche durch dieses Offert einen edlen Beweis ihrer Fürsorge geben wollten, ihre Aufmerksamkeit auch darauf richten mögen, daß bei der nunmehr veränderten Art der Kriegführung auch zur Erlernung des Exercitiums mehr Zeit erforderlich ist als vormals, und daß die Kraft und der heroische Ruhm der ungarischen Regimenter ihren Grund auf dem vollkommenen Unterrichte habe; die Reichsstände mögen daher in Gemäßheit des 7ten Art. 1830 die Dienstzeit um zwei Jahre verlängern. Daß die Recruten durch das Loos bestimmt, daß die Bedingnisse und Vorbehalte im Einklang mit dem 7ten Art. 1830 auch mit Ausdehnung auf §. 13 beobachtet werden sollen, genehmigen Se. Maj. allerdnädigst. Da jedoch die Werbung laut 1sten Art. 1807 den k. Gerechtsamen anheimgestellt ist, so hat die Redaction das im 9ten §. darüber Angeführte wegzulassen, und da die schon Eingangs dieses §. erwähnte bestimmte und unabweisliche Entlassung am Ende desselben §. wiederholt wird, in Anbetracht der Bestrafung jener aber, die sich der Losung entziehen, der zehnjährige Dienst ganz unpassend wäre, so wünschen Se. Maj., daß der erwähnte Paragraph mit den sonst üblichen Worten geschlossen werde. Ueber die Punkte der Instruction

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[1038/0006] „Ingenio vir, femina sexu,“ vermählte sich 1773 unter dem ihr von der griechischen Kirche ertheilten Namen Nathalie Alexiewna mit dem damaligen Großfürsten, nachherigen Kaiser Paul Petrowitsch, starb aber kinderlos schon im Jahre 1776. Ihr ältester Bruder, der verstorbene Großherzog Ludwig I, trat damals als Generalmajor in russische Dienste und brach an der Donau gegen die Türken seine Lorbeern. Ein prachtvolles von ihm erobertes Paschazelt brachte er später, als er als Generallieutenant aus jenen Diensten schied, nach Darmstadt, wo es noch im Zeughause aufbewahrt wird. Die Mutter der jetzigen Kaiserin von Rußland, die unvergeßliche Königin Louise von Preußen, war nach dem frühzeitigen Tode ihrer Mutter als Enkelin der Landgräfin Georg Wilhelm von Hessen am hiesigen Hofe erzogen worden. Der König Friedrich Wilhelm III von Preußen verlobte sich mit ihr als Kronprinz in Darmstadt am 24 April 1793. Die Gemahlin des Kaisers Alexander I von Rußland, eine Tochter des als Erbprinzen verstorbenen Karl Ludwigs von Baden und seiner Gemahlin Amalie, der dritten Schwester des verstorbenen Großherzogs Ludwig I von Hessen, war die ältere Schwester der letztverstorbenen Großherzogin Wilhelmine, der Mutter der Prinzessin Marie. Preußen. _ Berlin, 4 Mai. Einige Blätter haben berichtet, daß die Functionen der Generalinspectoren der vier preußischen Armeeabtheilungen in diesem Jahre nicht besetzt werden würden, doch hat sich dieß als ungegründet erwiesen, da durch eine königliche Cabinetsordre vom 22 April dem Kronprinzen die Generalinspection der zweiten Armeeabtheilung (das dritte Armeecorps in Brandenburg und das vierte in Sachsen umfassend), dem Prinzen Wilhelm (Sohn Sr. Maj.) die der dritten Armeeabtheilung (das fünfte Armeecorps in Schlesien und das sechste in Posen) und dem Prinzen Friedrich in Düsseldorf die der vierten Armeeabtheilung (das siebente Armeecorps in Westphalen und das achte in den Rheinlanden) übertragen worden. Die erste Armeeabtheilung (das erste Armeecorps in Preußen und das zweite in Pommern umfassend) ist nicht vergeben, wahrscheinlich weil die großen Revuen, die in diesem Jahre dort stattfinden, ohnedieß die Anwesenheit mehrerer königlichen Prinzen daselbst erheischen werden. Der König selbst hat seit einigen Jahren die Revuen in den entfernteren Provinzen, der größern Anstrengung wegen die damit verbunden ist, nicht mehr abgehalten. – An die Stelle des vor kurzem in Rom verstorbenen Generals v. Lepel ist der Major v. Molière, der sich bereits in einem ähnlichen Verhältniß zu dem verstorbenen Herzog Karl von Mecklenburg-Strelitz befand, zum Adjutanten des wegen Kränklichkeit fortdauernd in Rom residirenden Prinzen Heinrich von Preußen ernannt worden. Hr. v. Molière wird nächstens die Reise nach Italien antreten. – Der Kriegsminister General v. Rauch hat die Auszeichnung gehabt, vom Kaiser von Rußland zu seinem Jubiläum den Andreasorden in Diamanten zu erhalten – eine Decoration, deren Werth auf 6000 Thaler geschätzt wird. Der russische Gesandte am hiesigen Hofe, Hr. v. Meyendorff, ist zum wirklichen Geheimenrath ernannt worden. Ob die Kaiserin, die noch in diesem Monat erwartet wird, auch schon vom Kaiser Nikolaus begleitet seyn werde, scheint wieder etwas zweifelhaft geworden zu seyn. Wahrscheinlich wird es auch dießmal wieder an unerwarteten kleinen Zwischenfällen und Ueberraschungen nicht fehlen. – Gutzkows Drama „Richard Savage,“ das für die hiesige Bühne etwas abgeändert ward, indem Savage wirklich der Sohn der vornehmen Mutter bleibt, und diese ihn am Ende anerkennt, ist vorgestern hier bei sehr vollem Hause in Anwesenheit des Hofes und mit Beifall aufgeführt worden. Der Bann, der bisher noch auf dem Schriftsteller des sogenannten jungen Deutschlands gelegen, ist hiernach als officiell aufgehoben zu betrachten. Rußland. _ Galacz, 25 April. Heute hier aus Odessa eingetroffene Nachrichten besagen, daß die Truppensendungen nach der tscherkessischen Küste noch immer fortdauern. Es waren in den letzten Tagen zwei Linienschiffe von je 80 Kanonen, der Chrysostomus und die Kaiserin Marie, in See gegangen und hatten die Richtung nach Sebastopol genommen. An Bord dieser beiden Linienschiffe befanden sich gegen 1500 Mann Landtruppen, die in Odessa eingeschifft worden waren, um die von Sebastopol nach Tscherkessien und Nordabchasien abgegangenen Truppen einigermaßen zu remplaciren, nach andern Briefen aber, um direct nach den tscherkessischen Küsten zu segeln. Alle russischen Forts auf der ausgedehnten Strecke von Dschah bis Gelindschik sollen bereits von den Kaukasiern eingenommen seyn.(?) Ueber das Schicksal des Forts „Nikolaus“ war man in Sebastopol noch in Ungewißheit. Nach einigen Nachrichten wird es noch belagert, nach andern ist es bereits genommen. Eine bedeutende Anzahl polnischer Deserteurs, worunter viele Officiere, sollen in den Reihen der Tscherkessen kämpfen. – Am 23 war in Odessa das Kriegsschiff „Warschau“ angekommen, und hatte sogleich nach der Ankunft Anstalt getroffen, wieder abzusegeln. Oesterreich. _ Wien, 3 Mai. Die Preßburger Zeitung vom 1 d. M. enthält die fünf königlichen Resolutionen und das k. Rescript, welche in der gemischten Reichstagssitzung vom 15 April verlesen wurden. Jene über den ersten Punkt der k. Proposition (die Recrutenstellung) lautet: „Im Namen Sr. k. k. apostol. Majestät ... ist huldreich zu wissen zu geben: Se. Maj. geruhten das Offert von 38,000 Recruten, welches die Reichsstände in der am 4 April unterbreiteten Repräsentation vortrugen, als einen Beweis treuer Anhänglichkeit und zugleich der Bereitwilligkeit huldreich zu genehmigen, mit welcher die Reichsstände, dem löblichen Beispiele ihrer Vorfahren folgend, die allerhöchste Fürsorge für die Erhaltung der Stärke der ungarischen Regimenter anerkennen. Zugleich haben Se. Maj. befohlen, den Reichsständen rücksichtlich der übrigen Punkte derselben Repräsentation Folgendes zu eröffnen: Mit Vergnügen ersahen Se. Maj., daß die Reichsstände, dem steten Wunsche Allerhöchstdenselben gemäß, ein unwandelbares Vertrauen in den sorgfältig erhaltenen Frieden setzen und dieses auch für die Zukunft hegen, damit durch eine allseitige politische Ruhe das Wohl aller dem österreichischen Throne unterwürfigen Völker, folglich auch Ungarns, mit den dazu gehörigen Provinzen, herrlicher gedeihe und erblühe. Hinsichtlich der im Gesetzesentwurf erwähnten Vorbehalte und der achtjährigen Dienstzeit wünschen Se. Maj., daß die Reichsstände, welche durch dieses Offert einen edlen Beweis ihrer Fürsorge geben wollten, ihre Aufmerksamkeit auch darauf richten mögen, daß bei der nunmehr veränderten Art der Kriegführung auch zur Erlernung des Exercitiums mehr Zeit erforderlich ist als vormals, und daß die Kraft und der heroische Ruhm der ungarischen Regimenter ihren Grund auf dem vollkommenen Unterrichte habe; die Reichsstände mögen daher in Gemäßheit des 7ten Art. 1830 die Dienstzeit um zwei Jahre verlängern. Daß die Recruten durch das Loos bestimmt, daß die Bedingnisse und Vorbehalte im Einklang mit dem 7ten Art. 1830 auch mit Ausdehnung auf §. 13 beobachtet werden sollen, genehmigen Se. Maj. allerdnädigst. Da jedoch die Werbung laut 1sten Art. 1807 den k. Gerechtsamen anheimgestellt ist, so hat die Redaction das im 9ten §. darüber Angeführte wegzulassen, und da die schon Eingangs dieses §. erwähnte bestimmte und unabweisliche Entlassung am Ende desselben §. wiederholt wird, in Anbetracht der Bestrafung jener aber, die sich der Losung entziehen, der zehnjährige Dienst ganz unpassend wäre, so wünschen Se. Maj., daß der erwähnte Paragraph mit den sonst üblichen Worten geschlossen werde. Ueber die Punkte der Instruction

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 130. Augsburg, 9. Mai 1840, S. 1038. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_130_18400509/6>, abgerufen am 21.11.2024.