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Allgemeine Zeitung. Nr. 138. Augsburg, 17. Mai 1840.

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Ceremonien beigesetzt werden. Napoleon war der legitime Souverän dieses Landes - sein Leichenbegängniß soll das eines Herrschers seyn. Sein Degen wird auf das Monument gebracht, welches seinen Gebeinen in jenem stillen und glorreichen Asyl seiner alten Waffengefährten errichtet werden soll. Es bedarf eines ernsten Denkmals für die Reste des Kaisers, eines Denkmals, welches Schatten und Stille umgibt (Beifall). Der Gesetzesentwurf, den wir Ihnen hiemit vorlegen, hat zum Zweck, von Ihnen die Bewilligung einer Million Franken für die Versetzung und Bestattung der Asche und den Bau eines Grabmals zu verlangen." Nach der Verlesung des Gesetzesentwurfs verließen Deputirte aller Meinungen ihre Sitze und drängten sich zur Ministerbank, um die anwesenden Cabinetsmitglieder zu beglückwünschen. Hr. Hernoux bestieg die Rednerbühne und schlug vor, den verlangten Credit sogleich mit Enthusiasmus zu votiren. Der Präsident erklärte, so sehr er auch die allgemeine Begeisterung theile, so gebiete ihm doch seine Pflicht, die Kammer zu erinnern, daß kein Gesetzesentwurf früher als vierundzwanzig Stunden nach seiner Vorlegung angenommen werden dürfe. Die Sitzung blieb eine Zeit lang unterbrochen; dann wurde mit der Discussion des Zuckergesetzes fortgefahren, und die Zölle auf den ausländischen Zucker, so wie sie das Ministerium vorgeschlagen, unverändert angenommen.

Der Moniteur meldet, daß den neuesten Nachrichten aus den Departementen zufolge überall Regen sich eingestellt habe, welcher die Vegetation sehr befördert und für die Getreide-Ernte die schönsten Hoffnungen gegeben hätte.

Dem Constitutionnel war schon vor einigen Tagen aus Amsterdam gemeldet worden, ein Emissär des Kaisers von China sey dort angekommen, mit der Vollmacht, an Holländer oder irgend andere Nationen, die Lust hätten gegen die Engländer zu kreuzen, Caperbriefe im Namen des Gebieters des himmlischen Reichs zu verabreichen. Die Nachricht klang so abenteuerlich, daß wir uns enthielten, sie wiederzugeben. Jetzt wird aber dem Constitutionnel aus Brüssel geschrieben, daß der chinesische Bevollmächtigte, Namens Hoang-Tong-Kao, von Amsterdam kommend, in Antwerpen eingetroffen sey, und mit den bedeutendsten Schiffseigenthümern eine Conferenz gehabt habe. Er spreche gut französisch und englisch, und sey von dem Neffen des Commissärs Lin, einem jungen Mann von ausgezeichneter Schönheit, und dem Archimandriten der russischen Mission in Peking begleitet. Bereits habe er gegen zwanzig mit dem kaiserlichen Wappen versehene Caperbriefe ausgetheilt. Sonnabend Abend (9) würden sie in Brüssel erwartet; ihre Plätze seyen schon auf der Diligence bestellt. Trotz dieser Details sieht das Ganze fortwährend einer Fabel gleich.

Die Regierung hat über den Kampf an dem Uad-el-Dscher vom Marschall Valee keinen Bericht erhalten. In Ermangelung officieller Mittheilungen bringt der Moniteur folgendes Privatschreiben eines Augenzeugen aus dem Bivonac am Uad-el-Dscher vom 28 April datirt. "Die Expeditionsarmee hat gestern die Chiffa überschritten. Die Division des Herzogs von Orleans war von 4 Uhr Nachmittags bis 7 Uhr Abends im Feuer. Die Araber, 3 bis 4000 Mann stark, wandten sich zuerst gegen diese Division. Der Prinz manöuvrirte mit vieler Gewandtheit; Marschall Valee und die Division des Generals Rumigny nahmen später auch an dem Gefechte Theil. Wir trieben die Araber über eine Strecke von 16 Stunden lebhaft vor uns her. Alle Positionen des Feindes wurden im Sturmschritt genommen. Die Infanterie zeigte einen bewundernswerthen Eifer; die Cavallerie machte einige Angriffe. Der Herzog von Aumale griff an der Spitze des ersten Regiments der berittenen Chasseurs d'Afrique sehr tapfer an; der Kronprinz ermunterte die Tirailleurs. Unser Verlust war unbedeutend. Wir bivouakiren in diesem Augenblick am Eingang der Schluchten, die der Uad-el-Dscher durchströmt. Das gestrige Gefecht fand zwischen dem Bu-Rummi und dem Uad-el-Dscher am breitesten Theile der Metidscha statt. Die französische Cavallerie hat sich sehr gut gehalten. Es fehlt mir an Zeit, Ihnen mehr hierüber zu schreiben."

Die Ueberzeugung des unparteiischen Theils der Kammer hat sich durch die langen Debatten nunmehr dahin gebildet, daß man der Fabrication des Runkelrübenzuckers zwar ihren freien Lauf lassen, ihn aber nicht zum Nachtheil des Colonialzuckers begünstigen dürfe; die Fabrication des Runkelrübenzuckers könne, so nehmen sie an, vernünftig genommen, ohne der Getreideproduction zu schaden, nur in kleinen Quantitäten geschehen und einen Anhang zur Landwirthschaft bilden, der sie auf diese Weise selbst zum Vortheil gereiche; aber sie könne nie den Colonialzucker ersetzen; das Zuckerrohr werde, wenn man auf dasselbe nach erfolgter Emancipation der Sklaven die verbesserten Fabricationsmittel anwende, die jetzt in den inländischen Fabriken gebraucht werden, eine weit größere Ausbeute von Zuckerstoff abwerfen als bis jetzt. Zudem dürfe man im Interesse der Schifffahrt und Seemacht die Colonien nicht ruiniren. - In den Conferenzen, die während der letzten Tage zwischen Hrn. Thiers und dem Gesandten einer großen Macht in Betreff der englisch-neapolitanischen Angelegenheit stattfanden, hat der Hr. Conseilpräsident eine bedeutend schwächere Mißbilligung des Benehmens der neapolitanischen Regierung an den Tag gelegt, als es bisher die ihm ergebenen Blätter gethan haben; man versichert, jener Gesandte, der seit 1830 stets einen großen Einfluß am hiesigen Hofe ausübte, und dessen Hof mit Neapel höchst befreundet ist, habe der Gefälligkeit des Hrn. Thiers großes Lob gezollt und die Hoffnung geäußert, noch weitere Zugeständnisse von ihm zu erhalten. Ueberhaupt herrscht bei den hiesigen auswärtigen Diplomaten nur Eine Stimme über die Nachgiebigkeit des Hrn. Thiers bei allen Gelegenheiten. - Vor einiger Zeit sprachen die hiesigen Blätter von einem französischen Israeliten, Namens Wormser, der Geschäfte halber nach Dresden gekommen, dort aber ausgewiesen worden war, nach Maaßgabe der dortigen Gesetzgebung, wonach ein auswärtiger Israelit ohne besondere obrigkeitliche Erlaubniß sich dort nicht aufhalten darf. Wormser beklagte sich beim Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten über die in seiner Person einem französischen Bürger zugefügte Beleidigung; Hr. Thiers hat ihn aber abschläglich beschieden, indem man in Sachsen nur das dort gegen alle Israeliten bestehende Gesetz auf ihn angewendet habe. Nunmehr hat er sich mit einer Bittschrift an die Deputirtenkammer gewendet. Die linke Seite ist sehr geneigt, die Bittschrift an das Ministerium zu verweisen, um dieses zu nöthigen vom Auslande zu verlangen, daß es auf französische Bürger keine Distinctionen anwende, die in Frankreich nicht bestehen.

Belgien.

Im Courrier de la Meuse liest man: "Hr. Laurent, Bischof von Chersonnes, der nach Rom abgereist ist, war vor einigen Tagen zu Paris. Es scheint, daß seine Reise in die Hauptstadt der christlichen Welt den Zweck hat, vermittelst der Diplomatie die Hindernisse heben zu lassen, die seine ganz friedliche Mission findet."

Niederlande.

Der Schritt der Kammer, nicht über das Budget sich erklären zu wollen, ehe das Gesetz über das Syndikat gleichfalls mit vorgelegt worden,

Ceremonien beigesetzt werden. Napoleon war der legitime Souverän dieses Landes – sein Leichenbegängniß soll das eines Herrschers seyn. Sein Degen wird auf das Monument gebracht, welches seinen Gebeinen in jenem stillen und glorreichen Asyl seiner alten Waffengefährten errichtet werden soll. Es bedarf eines ernsten Denkmals für die Reste des Kaisers, eines Denkmals, welches Schatten und Stille umgibt (Beifall). Der Gesetzesentwurf, den wir Ihnen hiemit vorlegen, hat zum Zweck, von Ihnen die Bewilligung einer Million Franken für die Versetzung und Bestattung der Asche und den Bau eines Grabmals zu verlangen.“ Nach der Verlesung des Gesetzesentwurfs verließen Deputirte aller Meinungen ihre Sitze und drängten sich zur Ministerbank, um die anwesenden Cabinetsmitglieder zu beglückwünschen. Hr. Hernoux bestieg die Rednerbühne und schlug vor, den verlangten Credit sogleich mit Enthusiasmus zu votiren. Der Präsident erklärte, so sehr er auch die allgemeine Begeisterung theile, so gebiete ihm doch seine Pflicht, die Kammer zu erinnern, daß kein Gesetzesentwurf früher als vierundzwanzig Stunden nach seiner Vorlegung angenommen werden dürfe. Die Sitzung blieb eine Zeit lang unterbrochen; dann wurde mit der Discussion des Zuckergesetzes fortgefahren, und die Zölle auf den ausländischen Zucker, so wie sie das Ministerium vorgeschlagen, unverändert angenommen.

Der Moniteur meldet, daß den neuesten Nachrichten aus den Departementen zufolge überall Regen sich eingestellt habe, welcher die Vegetation sehr befördert und für die Getreide-Ernte die schönsten Hoffnungen gegeben hätte.

Dem Constitutionnel war schon vor einigen Tagen aus Amsterdam gemeldet worden, ein Emissär des Kaisers von China sey dort angekommen, mit der Vollmacht, an Holländer oder irgend andere Nationen, die Lust hätten gegen die Engländer zu kreuzen, Caperbriefe im Namen des Gebieters des himmlischen Reichs zu verabreichen. Die Nachricht klang so abenteuerlich, daß wir uns enthielten, sie wiederzugeben. Jetzt wird aber dem Constitutionnel aus Brüssel geschrieben, daß der chinesische Bevollmächtigte, Namens Hoang-Tong-Kao, von Amsterdam kommend, in Antwerpen eingetroffen sey, und mit den bedeutendsten Schiffseigenthümern eine Conferenz gehabt habe. Er spreche gut französisch und englisch, und sey von dem Neffen des Commissärs Lin, einem jungen Mann von ausgezeichneter Schönheit, und dem Archimandriten der russischen Mission in Peking begleitet. Bereits habe er gegen zwanzig mit dem kaiserlichen Wappen versehene Caperbriefe ausgetheilt. Sonnabend Abend (9) würden sie in Brüssel erwartet; ihre Plätze seyen schon auf der Diligence bestellt. Trotz dieser Details sieht das Ganze fortwährend einer Fabel gleich.

Die Regierung hat über den Kampf an dem Uad-el-Dscher vom Marschall Valée keinen Bericht erhalten. In Ermangelung officieller Mittheilungen bringt der Moniteur folgendes Privatschreiben eines Augenzeugen aus dem Bivonac am Uad-el-Dscher vom 28 April datirt. „Die Expeditionsarmee hat gestern die Chiffa überschritten. Die Division des Herzogs von Orleans war von 4 Uhr Nachmittags bis 7 Uhr Abends im Feuer. Die Araber, 3 bis 4000 Mann stark, wandten sich zuerst gegen diese Division. Der Prinz manöuvrirte mit vieler Gewandtheit; Marschall Valée und die Division des Generals Rumigny nahmen später auch an dem Gefechte Theil. Wir trieben die Araber über eine Strecke von 16 Stunden lebhaft vor uns her. Alle Positionen des Feindes wurden im Sturmschritt genommen. Die Infanterie zeigte einen bewundernswerthen Eifer; die Cavallerie machte einige Angriffe. Der Herzog von Aumale griff an der Spitze des ersten Regiments der berittenen Chasseurs d'Afrique sehr tapfer an; der Kronprinz ermunterte die Tirailleurs. Unser Verlust war unbedeutend. Wir bivouakiren in diesem Augenblick am Eingang der Schluchten, die der Uad-el-Dscher durchströmt. Das gestrige Gefecht fand zwischen dem Bu-Rummi und dem Uad-el-Dscher am breitesten Theile der Metidscha statt. Die französische Cavallerie hat sich sehr gut gehalten. Es fehlt mir an Zeit, Ihnen mehr hierüber zu schreiben.“

Die Ueberzeugung des unparteiischen Theils der Kammer hat sich durch die langen Debatten nunmehr dahin gebildet, daß man der Fabrication des Runkelrübenzuckers zwar ihren freien Lauf lassen, ihn aber nicht zum Nachtheil des Colonialzuckers begünstigen dürfe; die Fabrication des Runkelrübenzuckers könne, so nehmen sie an, vernünftig genommen, ohne der Getreideproduction zu schaden, nur in kleinen Quantitäten geschehen und einen Anhang zur Landwirthschaft bilden, der sie auf diese Weise selbst zum Vortheil gereiche; aber sie könne nie den Colonialzucker ersetzen; das Zuckerrohr werde, wenn man auf dasselbe nach erfolgter Emancipation der Sklaven die verbesserten Fabricationsmittel anwende, die jetzt in den inländischen Fabriken gebraucht werden, eine weit größere Ausbeute von Zuckerstoff abwerfen als bis jetzt. Zudem dürfe man im Interesse der Schifffahrt und Seemacht die Colonien nicht ruiniren. – In den Conferenzen, die während der letzten Tage zwischen Hrn. Thiers und dem Gesandten einer großen Macht in Betreff der englisch-neapolitanischen Angelegenheit stattfanden, hat der Hr. Conseilpräsident eine bedeutend schwächere Mißbilligung des Benehmens der neapolitanischen Regierung an den Tag gelegt, als es bisher die ihm ergebenen Blätter gethan haben; man versichert, jener Gesandte, der seit 1830 stets einen großen Einfluß am hiesigen Hofe ausübte, und dessen Hof mit Neapel höchst befreundet ist, habe der Gefälligkeit des Hrn. Thiers großes Lob gezollt und die Hoffnung geäußert, noch weitere Zugeständnisse von ihm zu erhalten. Ueberhaupt herrscht bei den hiesigen auswärtigen Diplomaten nur Eine Stimme über die Nachgiebigkeit des Hrn. Thiers bei allen Gelegenheiten. – Vor einiger Zeit sprachen die hiesigen Blätter von einem französischen Israeliten, Namens Wormser, der Geschäfte halber nach Dresden gekommen, dort aber ausgewiesen worden war, nach Maaßgabe der dortigen Gesetzgebung, wonach ein auswärtiger Israelit ohne besondere obrigkeitliche Erlaubniß sich dort nicht aufhalten darf. Wormser beklagte sich beim Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten über die in seiner Person einem französischen Bürger zugefügte Beleidigung; Hr. Thiers hat ihn aber abschläglich beschieden, indem man in Sachsen nur das dort gegen alle Israeliten bestehende Gesetz auf ihn angewendet habe. Nunmehr hat er sich mit einer Bittschrift an die Deputirtenkammer gewendet. Die linke Seite ist sehr geneigt, die Bittschrift an das Ministerium zu verweisen, um dieses zu nöthigen vom Auslande zu verlangen, daß es auf französische Bürger keine Distinctionen anwende, die in Frankreich nicht bestehen.

Belgien.

Im Courrier de la Meuse liest man: „Hr. Laurent, Bischof von Chersonnes, der nach Rom abgereist ist, war vor einigen Tagen zu Paris. Es scheint, daß seine Reise in die Hauptstadt der christlichen Welt den Zweck hat, vermittelst der Diplomatie die Hindernisse heben zu lassen, die seine ganz friedliche Mission findet.“

Niederlande.

Der Schritt der Kammer, nicht über das Budget sich erklären zu wollen, ehe das Gesetz über das Syndikat gleichfalls mit vorgelegt worden,

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[1098/0002] Ceremonien beigesetzt werden. Napoleon war der legitime Souverän dieses Landes – sein Leichenbegängniß soll das eines Herrschers seyn. Sein Degen wird auf das Monument gebracht, welches seinen Gebeinen in jenem stillen und glorreichen Asyl seiner alten Waffengefährten errichtet werden soll. Es bedarf eines ernsten Denkmals für die Reste des Kaisers, eines Denkmals, welches Schatten und Stille umgibt (Beifall). Der Gesetzesentwurf, den wir Ihnen hiemit vorlegen, hat zum Zweck, von Ihnen die Bewilligung einer Million Franken für die Versetzung und Bestattung der Asche und den Bau eines Grabmals zu verlangen.“ Nach der Verlesung des Gesetzesentwurfs verließen Deputirte aller Meinungen ihre Sitze und drängten sich zur Ministerbank, um die anwesenden Cabinetsmitglieder zu beglückwünschen. Hr. Hernoux bestieg die Rednerbühne und schlug vor, den verlangten Credit sogleich mit Enthusiasmus zu votiren. Der Präsident erklärte, so sehr er auch die allgemeine Begeisterung theile, so gebiete ihm doch seine Pflicht, die Kammer zu erinnern, daß kein Gesetzesentwurf früher als vierundzwanzig Stunden nach seiner Vorlegung angenommen werden dürfe. Die Sitzung blieb eine Zeit lang unterbrochen; dann wurde mit der Discussion des Zuckergesetzes fortgefahren, und die Zölle auf den ausländischen Zucker, so wie sie das Ministerium vorgeschlagen, unverändert angenommen. Der Moniteur meldet, daß den neuesten Nachrichten aus den Departementen zufolge überall Regen sich eingestellt habe, welcher die Vegetation sehr befördert und für die Getreide-Ernte die schönsten Hoffnungen gegeben hätte. Dem Constitutionnel war schon vor einigen Tagen aus Amsterdam gemeldet worden, ein Emissär des Kaisers von China sey dort angekommen, mit der Vollmacht, an Holländer oder irgend andere Nationen, die Lust hätten gegen die Engländer zu kreuzen, Caperbriefe im Namen des Gebieters des himmlischen Reichs zu verabreichen. Die Nachricht klang so abenteuerlich, daß wir uns enthielten, sie wiederzugeben. Jetzt wird aber dem Constitutionnel aus Brüssel geschrieben, daß der chinesische Bevollmächtigte, Namens Hoang-Tong-Kao, von Amsterdam kommend, in Antwerpen eingetroffen sey, und mit den bedeutendsten Schiffseigenthümern eine Conferenz gehabt habe. Er spreche gut französisch und englisch, und sey von dem Neffen des Commissärs Lin, einem jungen Mann von ausgezeichneter Schönheit, und dem Archimandriten der russischen Mission in Peking begleitet. Bereits habe er gegen zwanzig mit dem kaiserlichen Wappen versehene Caperbriefe ausgetheilt. Sonnabend Abend (9) würden sie in Brüssel erwartet; ihre Plätze seyen schon auf der Diligence bestellt. Trotz dieser Details sieht das Ganze fortwährend einer Fabel gleich. Die Regierung hat über den Kampf an dem Uad-el-Dscher vom Marschall Valée keinen Bericht erhalten. In Ermangelung officieller Mittheilungen bringt der Moniteur folgendes Privatschreiben eines Augenzeugen aus dem Bivonac am Uad-el-Dscher vom 28 April datirt. „Die Expeditionsarmee hat gestern die Chiffa überschritten. Die Division des Herzogs von Orleans war von 4 Uhr Nachmittags bis 7 Uhr Abends im Feuer. Die Araber, 3 bis 4000 Mann stark, wandten sich zuerst gegen diese Division. Der Prinz manöuvrirte mit vieler Gewandtheit; Marschall Valée und die Division des Generals Rumigny nahmen später auch an dem Gefechte Theil. Wir trieben die Araber über eine Strecke von 16 Stunden lebhaft vor uns her. Alle Positionen des Feindes wurden im Sturmschritt genommen. Die Infanterie zeigte einen bewundernswerthen Eifer; die Cavallerie machte einige Angriffe. Der Herzog von Aumale griff an der Spitze des ersten Regiments der berittenen Chasseurs d'Afrique sehr tapfer an; der Kronprinz ermunterte die Tirailleurs. Unser Verlust war unbedeutend. Wir bivouakiren in diesem Augenblick am Eingang der Schluchten, die der Uad-el-Dscher durchströmt. Das gestrige Gefecht fand zwischen dem Bu-Rummi und dem Uad-el-Dscher am breitesten Theile der Metidscha statt. Die französische Cavallerie hat sich sehr gut gehalten. Es fehlt mir an Zeit, Ihnen mehr hierüber zu schreiben.“ _ Paris, 11 Mai. Die Ueberzeugung des unparteiischen Theils der Kammer hat sich durch die langen Debatten nunmehr dahin gebildet, daß man der Fabrication des Runkelrübenzuckers zwar ihren freien Lauf lassen, ihn aber nicht zum Nachtheil des Colonialzuckers begünstigen dürfe; die Fabrication des Runkelrübenzuckers könne, so nehmen sie an, vernünftig genommen, ohne der Getreideproduction zu schaden, nur in kleinen Quantitäten geschehen und einen Anhang zur Landwirthschaft bilden, der sie auf diese Weise selbst zum Vortheil gereiche; aber sie könne nie den Colonialzucker ersetzen; das Zuckerrohr werde, wenn man auf dasselbe nach erfolgter Emancipation der Sklaven die verbesserten Fabricationsmittel anwende, die jetzt in den inländischen Fabriken gebraucht werden, eine weit größere Ausbeute von Zuckerstoff abwerfen als bis jetzt. Zudem dürfe man im Interesse der Schifffahrt und Seemacht die Colonien nicht ruiniren. – In den Conferenzen, die während der letzten Tage zwischen Hrn. Thiers und dem Gesandten einer großen Macht in Betreff der englisch-neapolitanischen Angelegenheit stattfanden, hat der Hr. Conseilpräsident eine bedeutend schwächere Mißbilligung des Benehmens der neapolitanischen Regierung an den Tag gelegt, als es bisher die ihm ergebenen Blätter gethan haben; man versichert, jener Gesandte, der seit 1830 stets einen großen Einfluß am hiesigen Hofe ausübte, und dessen Hof mit Neapel höchst befreundet ist, habe der Gefälligkeit des Hrn. Thiers großes Lob gezollt und die Hoffnung geäußert, noch weitere Zugeständnisse von ihm zu erhalten. Ueberhaupt herrscht bei den hiesigen auswärtigen Diplomaten nur Eine Stimme über die Nachgiebigkeit des Hrn. Thiers bei allen Gelegenheiten. – Vor einiger Zeit sprachen die hiesigen Blätter von einem französischen Israeliten, Namens Wormser, der Geschäfte halber nach Dresden gekommen, dort aber ausgewiesen worden war, nach Maaßgabe der dortigen Gesetzgebung, wonach ein auswärtiger Israelit ohne besondere obrigkeitliche Erlaubniß sich dort nicht aufhalten darf. Wormser beklagte sich beim Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten über die in seiner Person einem französischen Bürger zugefügte Beleidigung; Hr. Thiers hat ihn aber abschläglich beschieden, indem man in Sachsen nur das dort gegen alle Israeliten bestehende Gesetz auf ihn angewendet habe. Nunmehr hat er sich mit einer Bittschrift an die Deputirtenkammer gewendet. Die linke Seite ist sehr geneigt, die Bittschrift an das Ministerium zu verweisen, um dieses zu nöthigen vom Auslande zu verlangen, daß es auf französische Bürger keine Distinctionen anwende, die in Frankreich nicht bestehen. Belgien. _ Brüssel, 8 Mai. Im Courrier de la Meuse liest man: „Hr. Laurent, Bischof von Chersonnes, der nach Rom abgereist ist, war vor einigen Tagen zu Paris. Es scheint, daß seine Reise in die Hauptstadt der christlichen Welt den Zweck hat, vermittelst der Diplomatie die Hindernisse heben zu lassen, die seine ganz friedliche Mission findet.“ Niederlande. _ Vom Niederrhein, 10 Mai. Der Schritt der Kammer, nicht über das Budget sich erklären zu wollen, ehe das Gesetz über das Syndikat gleichfalls mit vorgelegt worden,

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 138. Augsburg, 17. Mai 1840, S. 1098. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_138_18400517/2>, abgerufen am 21.11.2024.