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Allgemeine Zeitung. Nr. 141. Augsburg, 20. Mai 1840.

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hätte die Nacht über Niemand darin geschlafen. Doch zeigte sich C. - wenigstens bis zum ersten Verhör - fortwährend standhaft und unerschrocken: er drückte seine feste Ueberzeugung aus, daß er bald von der schrecklichen Beschuldigung freigesprochen werden müsse, und versprach dem ihm beigegebenen Gerichtsdiener, daß er sich dann für dessen Artigkeit gegen ihn dankbar erzeigen wolle. - Ueber des Lords Dogge erfährt man jetzt, daß sie am letzten Abend bis 9 Uhr bei ihrem Herrn auf dem Zimmer blieb, und dann, wie gewöhnlich, vom Kutscher nach ihrem Schlafort im Stalle geführt wurde.

Haus der Gemeinen. Sitzungen vom 11 und 12 Mai. Die meiste Zeit beider Sitzungen wird hingebracht mit Streitigkeiten über das Aufschieben oder Nichtaufschieben der von Grafen Darlington gemachten Motion über Erlassung eines neuen Wahlbefehls (writ) für Ludlow. Um Aufschiebung nämlich hatte Hr. E. J. Stanley den edlen Grafen ersucht, auf ausdrücklichen Wunsch des edlen Lords, Secretärs für die Colonien, damit Zeitersparniß halber das Writ von Ludlow zugleich mit dem von Cambridge am nächsten Donnerstag verhandelt werden möge. Die Opposition und mit ihr auch ein anderer Theil des Hauses widersetzt sich diesem Wunsche, um, wo möglich, die Anklagepunkte der Bestechung gegen Ludlow zu keiner umständlichen Erörterung kommen zu lassen. Die ministerielle Partei dringt wiederholt, aber immer vergebens, auf Vertagung: bis endlich in der Sitzung vom 12 Mai Sir Robert Peel im Namen seiner Partei die Vertagung zugesteht.

Aus den im gestrigen Blatt von uns erwähnten drei im Oberhaus gehaltenen Reden über den chinesischen Krieg und den Opiumhandel, nämlich den Reden des Grafen Stanhope, des Viscount Melbourne und des Herzogs v. Wellington, theilen wir heute unsern Lesern folgende mehr ins Einzelne gehende Angaben und Auszüge mit. Aus Graf Stanhope's Rede. (Antragend auf eine Adresse an die Königin gegen den Opiumhandel.) Der Gedanke, den wir bei Beurtheilung unserer Verhältnisse mit China hauptsächlich festhalten müssen, ist der moralisch-politische Grundsatz, daß die Gesetze eines jeden Landes von den Fremden heilig geachtet werden müssen, auch wenn die Unterthanen des Landes selbst dagegen freveln. Oder sollte unsere Regierung heute vielleicht fremden Nationen den Schleichhandel an unserer Küste deßhalb gestatten, weil selbiger gerade jetzt von brittischen Unterthanen - darunter einigen von sehr hohem Rang - aufs keckste und mit einem sicheren Gewinn von 10 Proc. allgemein getrieben wird? - Daß das Einführen des Opiums in China durchaus gegen den Willen der Regierung geschah, kann ich hier durch eine große Menge Urkunden aufs umständlichste beweisen - (darunter auch ein Bericht, daß drei Mitglieder der kaiserlichen Familie wegen Opiumrauchens degradirt worden sind). Wenn Jemand nach Gründen für einen solchen Beschluß der Regierung fragen will, so brauch' ich ihn nur kurz an zweierlei zu erinnern: einmal, an die schreckliche leib- und seelenzerrüttende Wirkung des Opiumgenusses, die so weit geht, daß die jetzt in China eingeschmuggelte Quantität dieser Waare hinreichen würde, 12 Millionen Raucher binnen kurzem in die andere Welt zu schicken; zweitens, an eine in einem Cantoner Blatt gedruckte englische Aeußerung, daß, indem man den Chinesen durch den Opiumhandel ihr Silber immer mehr abzapfte, man die Regierung bald vielleicht durch Geldmangel zu neuen vortheilhaften Handelsbedingungen würde nöthigen können. Darf man sich also noch beleidigt halten, wenn die chinesische Regierung nun endlich jenes Mittel zum moralischen wie commerciellen Ruin ihres Landes, jene gesetzmäßig verbotene Schmuggelwaare gewaltsam wegnehmen und zerstören läßt, da sie ja, nach englischen Gesetzen, statt dieser bloßen Wegnahme, den dreifachen Betrag des Werthes der Waare als Buße für Uebertretung der Gesetze gegen den Schleichhandel hätte verlangen können? Im Gefühl dieses vollen Rechts der chinesischen Regierung haben sich auch die amerikanischen Opium einführenden Kaufleute alsobald gefügt, und der Gedanke an einen bewaffneten Widerstand, zu dem sie doch bei weitem besser als wir gerüstet waren, ist den Amerikanern gar nicht eingekommen. Was aber die sogenannte Einkerkerung unseres sogenannten Gesandten betrifft, so war erstens Capitän Elliot kein Gesandter, sondern nichts als ein Consularagent; zweitens war auch seine Verhaftung nichts als einstweilige Detention. In Bezug aber auf die Rechtmäßigkeit letzterer erinnere ich noch an folgende, dem Capitän Elliot vom Lord Palmerston am 15 Jun. 1838 zugefertigte Erklärung: "Hinsichtlich des Schleichhandels mit Opium muß ich bemerken, daß Ihrer Maj. Regierung durchaus hier nicht einschreiten kann, um brittische Unterthanen in Stand zu setzen, gegen die Gesetze eines Landes, mit dem sie Handel treiben, zu freveln. Jeden Verlust demnach, den solche Personen in Folge einer wirksamern Anwendung der chinesischen hierauf bezüglichen Gesetze erfahren werden, müssen sie, als von ihnen selbst verursacht, ohne weitere Beschwerde hinnehmen." - Will die Regierung jetzt von diesen ehrenhaften Grundsätzen abweichen, vielleicht bloß weil es ihr eingefallen ist, daß China keine Kriegsmacht hat, und selbst zu schwach ist, um einen bewaffneten Schleichhandel ganz zu unterdrücken? Gewiß, durch eine solche unmoralische Berechnung würde sie die Rache des Himmels auf sich herabrufen, und der Verlust des indischen Reichs würde für ihre Pflichtvergessenheit die gerechte Strafe seyn.

(Fortsetzung folgt.)

Frankreich.

Telegraphische Depesche. Toulon, 13 Mai. Der Marschall Valee an den Kriegsminister. Scherschel, 9 Mai. Die Armee ist durch die ganze Ebene Metidscha und durch die Thäler des Uad-el-Haschem und Uad-Bellac marschirt. Fünf für unsere Truppen sehr rühmliche Gefechte wurden geliefert. Der Feind hat viele Leute verloren; wir haben 20 Todte und 100 Verwundete, die ich nach Algier bringen lasse. Ich lasse am Fuße des Atlas bei Hausch-Musaya ein Lager befestigen; bedeutender Proviant wurde dorthin gebracht. Scherschel ist sechs Tage lang angegriffen worden. Die Garnison hat den Feind geworfen und ihm große Verluste beigebracht. Ich setze meine Operationen fort und werde in drei Tagen den Atlas überschritten haben. Die Prinzen befinden sich wohl. - Die Provinz Oran ist vollkommen ruhig. Ich habe nach Scherschel drei Bataillone dieser Division kommen lassen; sie werden baldigst zu ihrem Corps stoßen.

Aus obiger Depesche und einigen Mittheilungen des Journal des Debats aus Toulon ersieht man, daß nicht die Expeditionsarmee, wie der vorgestrige Moniteur gemeldet, sondern nur einige Corps den Rückmarsch nach Hausch-Musaya angetreten hatten, sowohl um dort eine feste Stellung in der Nähe des Gebirgsweges nach Medeah einzunehmen, als um den bedrängten Lagerbesatzungen der Metidscha beizustehen. Obwohl der Marschall Valee in obiger Depesche kein Wort über die Richtung sagt, in welcher er zunächst seine Armee führen wird, so macht es die Besetzung und Befestigung von Hausch-Musaya doch höchst wahrscheinlich, daß er nicht zuerst nach Miliana ziehen, sondern den befestigten Engpaß Teniah einnehmen wird, welchen die französische Armee bei früherer Gelegenheit bereits dreimal überschritten hat. Allem Anschein nach steht dort der

hätte die Nacht über Niemand darin geschlafen. Doch zeigte sich C. – wenigstens bis zum ersten Verhör – fortwährend standhaft und unerschrocken: er drückte seine feste Ueberzeugung aus, daß er bald von der schrecklichen Beschuldigung freigesprochen werden müsse, und versprach dem ihm beigegebenen Gerichtsdiener, daß er sich dann für dessen Artigkeit gegen ihn dankbar erzeigen wolle. – Ueber des Lords Dogge erfährt man jetzt, daß sie am letzten Abend bis 9 Uhr bei ihrem Herrn auf dem Zimmer blieb, und dann, wie gewöhnlich, vom Kutscher nach ihrem Schlafort im Stalle geführt wurde.

Haus der Gemeinen. Sitzungen vom 11 und 12 Mai. Die meiste Zeit beider Sitzungen wird hingebracht mit Streitigkeiten über das Aufschieben oder Nichtaufschieben der von Grafen Darlington gemachten Motion über Erlassung eines neuen Wahlbefehls (writ) für Ludlow. Um Aufschiebung nämlich hatte Hr. E. J. Stanley den edlen Grafen ersucht, auf ausdrücklichen Wunsch des edlen Lords, Secretärs für die Colonien, damit Zeitersparniß halber das Writ von Ludlow zugleich mit dem von Cambridge am nächsten Donnerstag verhandelt werden möge. Die Opposition und mit ihr auch ein anderer Theil des Hauses widersetzt sich diesem Wunsche, um, wo möglich, die Anklagepunkte der Bestechung gegen Ludlow zu keiner umständlichen Erörterung kommen zu lassen. Die ministerielle Partei dringt wiederholt, aber immer vergebens, auf Vertagung: bis endlich in der Sitzung vom 12 Mai Sir Robert Peel im Namen seiner Partei die Vertagung zugesteht.

Aus den im gestrigen Blatt von uns erwähnten drei im Oberhaus gehaltenen Reden über den chinesischen Krieg und den Opiumhandel, nämlich den Reden des Grafen Stanhope, des Viscount Melbourne und des Herzogs v. Wellington, theilen wir heute unsern Lesern folgende mehr ins Einzelne gehende Angaben und Auszüge mit. Aus Graf Stanhope's Rede. (Antragend auf eine Adresse an die Königin gegen den Opiumhandel.) Der Gedanke, den wir bei Beurtheilung unserer Verhältnisse mit China hauptsächlich festhalten müssen, ist der moralisch-politische Grundsatz, daß die Gesetze eines jeden Landes von den Fremden heilig geachtet werden müssen, auch wenn die Unterthanen des Landes selbst dagegen freveln. Oder sollte unsere Regierung heute vielleicht fremden Nationen den Schleichhandel an unserer Küste deßhalb gestatten, weil selbiger gerade jetzt von brittischen Unterthanen – darunter einigen von sehr hohem Rang – aufs keckste und mit einem sicheren Gewinn von 10 Proc. allgemein getrieben wird? – Daß das Einführen des Opiums in China durchaus gegen den Willen der Regierung geschah, kann ich hier durch eine große Menge Urkunden aufs umständlichste beweisen – (darunter auch ein Bericht, daß drei Mitglieder der kaiserlichen Familie wegen Opiumrauchens degradirt worden sind). Wenn Jemand nach Gründen für einen solchen Beschluß der Regierung fragen will, so brauch' ich ihn nur kurz an zweierlei zu erinnern: einmal, an die schreckliche leib- und seelenzerrüttende Wirkung des Opiumgenusses, die so weit geht, daß die jetzt in China eingeschmuggelte Quantität dieser Waare hinreichen würde, 12 Millionen Raucher binnen kurzem in die andere Welt zu schicken; zweitens, an eine in einem Cantoner Blatt gedruckte englische Aeußerung, daß, indem man den Chinesen durch den Opiumhandel ihr Silber immer mehr abzapfte, man die Regierung bald vielleicht durch Geldmangel zu neuen vortheilhaften Handelsbedingungen würde nöthigen können. Darf man sich also noch beleidigt halten, wenn die chinesische Regierung nun endlich jenes Mittel zum moralischen wie commerciellen Ruin ihres Landes, jene gesetzmäßig verbotene Schmuggelwaare gewaltsam wegnehmen und zerstören läßt, da sie ja, nach englischen Gesetzen, statt dieser bloßen Wegnahme, den dreifachen Betrag des Werthes der Waare als Buße für Uebertretung der Gesetze gegen den Schleichhandel hätte verlangen können? Im Gefühl dieses vollen Rechts der chinesischen Regierung haben sich auch die amerikanischen Opium einführenden Kaufleute alsobald gefügt, und der Gedanke an einen bewaffneten Widerstand, zu dem sie doch bei weitem besser als wir gerüstet waren, ist den Amerikanern gar nicht eingekommen. Was aber die sogenannte Einkerkerung unseres sogenannten Gesandten betrifft, so war erstens Capitän Elliot kein Gesandter, sondern nichts als ein Consularagent; zweitens war auch seine Verhaftung nichts als einstweilige Detention. In Bezug aber auf die Rechtmäßigkeit letzterer erinnere ich noch an folgende, dem Capitän Elliot vom Lord Palmerston am 15 Jun. 1838 zugefertigte Erklärung: „Hinsichtlich des Schleichhandels mit Opium muß ich bemerken, daß Ihrer Maj. Regierung durchaus hier nicht einschreiten kann, um brittische Unterthanen in Stand zu setzen, gegen die Gesetze eines Landes, mit dem sie Handel treiben, zu freveln. Jeden Verlust demnach, den solche Personen in Folge einer wirksamern Anwendung der chinesischen hierauf bezüglichen Gesetze erfahren werden, müssen sie, als von ihnen selbst verursacht, ohne weitere Beschwerde hinnehmen.“ – Will die Regierung jetzt von diesen ehrenhaften Grundsätzen abweichen, vielleicht bloß weil es ihr eingefallen ist, daß China keine Kriegsmacht hat, und selbst zu schwach ist, um einen bewaffneten Schleichhandel ganz zu unterdrücken? Gewiß, durch eine solche unmoralische Berechnung würde sie die Rache des Himmels auf sich herabrufen, und der Verlust des indischen Reichs würde für ihre Pflichtvergessenheit die gerechte Strafe seyn.

(Fortsetzung folgt.)

Frankreich.

Telegraphische Depesche. Toulon, 13 Mai. Der Marschall Valée an den Kriegsminister. Scherschel, 9 Mai. Die Armee ist durch die ganze Ebene Metidscha und durch die Thäler des Uad-el-Haschem und Uad-Bellac marschirt. Fünf für unsere Truppen sehr rühmliche Gefechte wurden geliefert. Der Feind hat viele Leute verloren; wir haben 20 Todte und 100 Verwundete, die ich nach Algier bringen lasse. Ich lasse am Fuße des Atlas bei Hausch-Musaya ein Lager befestigen; bedeutender Proviant wurde dorthin gebracht. Scherschel ist sechs Tage lang angegriffen worden. Die Garnison hat den Feind geworfen und ihm große Verluste beigebracht. Ich setze meine Operationen fort und werde in drei Tagen den Atlas überschritten haben. Die Prinzen befinden sich wohl. – Die Provinz Oran ist vollkommen ruhig. Ich habe nach Scherschel drei Bataillone dieser Division kommen lassen; sie werden baldigst zu ihrem Corps stoßen.

Aus obiger Depesche und einigen Mittheilungen des Journal des Débats aus Toulon ersieht man, daß nicht die Expeditionsarmee, wie der vorgestrige Moniteur gemeldet, sondern nur einige Corps den Rückmarsch nach Hausch-Musaya angetreten hatten, sowohl um dort eine feste Stellung in der Nähe des Gebirgsweges nach Medeah einzunehmen, als um den bedrängten Lagerbesatzungen der Metidscha beizustehen. Obwohl der Marschall Valée in obiger Depesche kein Wort über die Richtung sagt, in welcher er zunächst seine Armee führen wird, so macht es die Besetzung und Befestigung von Hausch-Musaya doch höchst wahrscheinlich, daß er nicht zuerst nach Miliana ziehen, sondern den befestigten Engpaß Teniah einnehmen wird, welchen die französische Armee bei früherer Gelegenheit bereits dreimal überschritten hat. Allem Anschein nach steht dort der

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[1122/0002] hätte die Nacht über Niemand darin geschlafen. Doch zeigte sich C. – wenigstens bis zum ersten Verhör – fortwährend standhaft und unerschrocken: er drückte seine feste Ueberzeugung aus, daß er bald von der schrecklichen Beschuldigung freigesprochen werden müsse, und versprach dem ihm beigegebenen Gerichtsdiener, daß er sich dann für dessen Artigkeit gegen ihn dankbar erzeigen wolle. – Ueber des Lords Dogge erfährt man jetzt, daß sie am letzten Abend bis 9 Uhr bei ihrem Herrn auf dem Zimmer blieb, und dann, wie gewöhnlich, vom Kutscher nach ihrem Schlafort im Stalle geführt wurde. Haus der Gemeinen. Sitzungen vom 11 und 12 Mai. Die meiste Zeit beider Sitzungen wird hingebracht mit Streitigkeiten über das Aufschieben oder Nichtaufschieben der von Grafen Darlington gemachten Motion über Erlassung eines neuen Wahlbefehls (writ) für Ludlow. Um Aufschiebung nämlich hatte Hr. E. J. Stanley den edlen Grafen ersucht, auf ausdrücklichen Wunsch des edlen Lords, Secretärs für die Colonien, damit Zeitersparniß halber das Writ von Ludlow zugleich mit dem von Cambridge am nächsten Donnerstag verhandelt werden möge. Die Opposition und mit ihr auch ein anderer Theil des Hauses widersetzt sich diesem Wunsche, um, wo möglich, die Anklagepunkte der Bestechung gegen Ludlow zu keiner umständlichen Erörterung kommen zu lassen. Die ministerielle Partei dringt wiederholt, aber immer vergebens, auf Vertagung: bis endlich in der Sitzung vom 12 Mai Sir Robert Peel im Namen seiner Partei die Vertagung zugesteht. Aus den im gestrigen Blatt von uns erwähnten drei im Oberhaus gehaltenen Reden über den chinesischen Krieg und den Opiumhandel, nämlich den Reden des Grafen Stanhope, des Viscount Melbourne und des Herzogs v. Wellington, theilen wir heute unsern Lesern folgende mehr ins Einzelne gehende Angaben und Auszüge mit. Aus Graf Stanhope's Rede. (Antragend auf eine Adresse an die Königin gegen den Opiumhandel.) Der Gedanke, den wir bei Beurtheilung unserer Verhältnisse mit China hauptsächlich festhalten müssen, ist der moralisch-politische Grundsatz, daß die Gesetze eines jeden Landes von den Fremden heilig geachtet werden müssen, auch wenn die Unterthanen des Landes selbst dagegen freveln. Oder sollte unsere Regierung heute vielleicht fremden Nationen den Schleichhandel an unserer Küste deßhalb gestatten, weil selbiger gerade jetzt von brittischen Unterthanen – darunter einigen von sehr hohem Rang – aufs keckste und mit einem sicheren Gewinn von 10 Proc. allgemein getrieben wird? – Daß das Einführen des Opiums in China durchaus gegen den Willen der Regierung geschah, kann ich hier durch eine große Menge Urkunden aufs umständlichste beweisen – (darunter auch ein Bericht, daß drei Mitglieder der kaiserlichen Familie wegen Opiumrauchens degradirt worden sind). Wenn Jemand nach Gründen für einen solchen Beschluß der Regierung fragen will, so brauch' ich ihn nur kurz an zweierlei zu erinnern: einmal, an die schreckliche leib- und seelenzerrüttende Wirkung des Opiumgenusses, die so weit geht, daß die jetzt in China eingeschmuggelte Quantität dieser Waare hinreichen würde, 12 Millionen Raucher binnen kurzem in die andere Welt zu schicken; zweitens, an eine in einem Cantoner Blatt gedruckte englische Aeußerung, daß, indem man den Chinesen durch den Opiumhandel ihr Silber immer mehr abzapfte, man die Regierung bald vielleicht durch Geldmangel zu neuen vortheilhaften Handelsbedingungen würde nöthigen können. Darf man sich also noch beleidigt halten, wenn die chinesische Regierung nun endlich jenes Mittel zum moralischen wie commerciellen Ruin ihres Landes, jene gesetzmäßig verbotene Schmuggelwaare gewaltsam wegnehmen und zerstören läßt, da sie ja, nach englischen Gesetzen, statt dieser bloßen Wegnahme, den dreifachen Betrag des Werthes der Waare als Buße für Uebertretung der Gesetze gegen den Schleichhandel hätte verlangen können? Im Gefühl dieses vollen Rechts der chinesischen Regierung haben sich auch die amerikanischen Opium einführenden Kaufleute alsobald gefügt, und der Gedanke an einen bewaffneten Widerstand, zu dem sie doch bei weitem besser als wir gerüstet waren, ist den Amerikanern gar nicht eingekommen. Was aber die sogenannte Einkerkerung unseres sogenannten Gesandten betrifft, so war erstens Capitän Elliot kein Gesandter, sondern nichts als ein Consularagent; zweitens war auch seine Verhaftung nichts als einstweilige Detention. In Bezug aber auf die Rechtmäßigkeit letzterer erinnere ich noch an folgende, dem Capitän Elliot vom Lord Palmerston am 15 Jun. 1838 zugefertigte Erklärung: „Hinsichtlich des Schleichhandels mit Opium muß ich bemerken, daß Ihrer Maj. Regierung durchaus hier nicht einschreiten kann, um brittische Unterthanen in Stand zu setzen, gegen die Gesetze eines Landes, mit dem sie Handel treiben, zu freveln. Jeden Verlust demnach, den solche Personen in Folge einer wirksamern Anwendung der chinesischen hierauf bezüglichen Gesetze erfahren werden, müssen sie, als von ihnen selbst verursacht, ohne weitere Beschwerde hinnehmen.“ – Will die Regierung jetzt von diesen ehrenhaften Grundsätzen abweichen, vielleicht bloß weil es ihr eingefallen ist, daß China keine Kriegsmacht hat, und selbst zu schwach ist, um einen bewaffneten Schleichhandel ganz zu unterdrücken? Gewiß, durch eine solche unmoralische Berechnung würde sie die Rache des Himmels auf sich herabrufen, und der Verlust des indischen Reichs würde für ihre Pflichtvergessenheit die gerechte Strafe seyn. (Fortsetzung folgt.) Frankreich. _ Paris, 15 Mai. Telegraphische Depesche. Toulon, 13 Mai. Der Marschall Valée an den Kriegsminister. Scherschel, 9 Mai. Die Armee ist durch die ganze Ebene Metidscha und durch die Thäler des Uad-el-Haschem und Uad-Bellac marschirt. Fünf für unsere Truppen sehr rühmliche Gefechte wurden geliefert. Der Feind hat viele Leute verloren; wir haben 20 Todte und 100 Verwundete, die ich nach Algier bringen lasse. Ich lasse am Fuße des Atlas bei Hausch-Musaya ein Lager befestigen; bedeutender Proviant wurde dorthin gebracht. Scherschel ist sechs Tage lang angegriffen worden. Die Garnison hat den Feind geworfen und ihm große Verluste beigebracht. Ich setze meine Operationen fort und werde in drei Tagen den Atlas überschritten haben. Die Prinzen befinden sich wohl. – Die Provinz Oran ist vollkommen ruhig. Ich habe nach Scherschel drei Bataillone dieser Division kommen lassen; sie werden baldigst zu ihrem Corps stoßen. Aus obiger Depesche und einigen Mittheilungen des Journal des Débats aus Toulon ersieht man, daß nicht die Expeditionsarmee, wie der vorgestrige Moniteur gemeldet, sondern nur einige Corps den Rückmarsch nach Hausch-Musaya angetreten hatten, sowohl um dort eine feste Stellung in der Nähe des Gebirgsweges nach Medeah einzunehmen, als um den bedrängten Lagerbesatzungen der Metidscha beizustehen. Obwohl der Marschall Valée in obiger Depesche kein Wort über die Richtung sagt, in welcher er zunächst seine Armee führen wird, so macht es die Besetzung und Befestigung von Hausch-Musaya doch höchst wahrscheinlich, daß er nicht zuerst nach Miliana ziehen, sondern den befestigten Engpaß Teniah einnehmen wird, welchen die französische Armee bei früherer Gelegenheit bereits dreimal überschritten hat. Allem Anschein nach steht dort der

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 141. Augsburg, 20. Mai 1840, S. 1122. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_141_18400520/2>, abgerufen am 23.11.2024.