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Allgemeine Zeitung. Nr. 155. Augsburg, 3. Juni 1840.

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Die Besitzer von Promessen 11ter Emission a 200 fl., wovon 9861 Stück in Umlauf sind, haben auf jede Promesse 100 fl. einzuzahlen, wogegen sie für je zwei solcher Promessen Eine Actie und Eine neue Promesse a 100 fl. erhalten.

Die Besitzer von Promessen 1. Emission, wovon 278 Stück in Umlauf, und auf welche bereits 350 fl. eingezahlt sind, haben die noch fehlenden 150 fl. per Stück einzuzahlen, wogegen sie für jede solche Promesse Eine Actie erhalten.

Diese Einzahlungen sind bei den Bank-Cassen in München oder Augsburg am 1 Julius dieses Jahres zu leisten.

Für später, jedoch noch im Lauf des nämlichen Monats erfolgende

Einzahlungen werden 4 Procent
für noch spätere aber 6 Procent

Verzugszinsen, vom 1 Julius
anfangend, berechnet werden

Den Einzahlungen sind die Promessen nebst einem genauen Verzeichniß ihrer Nummern, und diesem Verzeichniß die Namen, auf welche die Actien und die neuen Promessen ausgestellt werden sollen, beizufügen.

Von den Bank-Cassen wird über jede Einlieferung von Promessen ein Haftschein ausgestellt werden, welcher den Termin zur Beziehung der Actien und neuen Promessen anzeigen wird.

München, den 14 Mai 1840.

Simon Freiherr v. Eichthal.

[2179-81]

Gesellschaft zur Ausfuhr innerösterr. Erzeugnisse.

Die unterzeichnete Direction bringt hiemit zur öffentlichen Kenntniß, daß ihr von der hohen k. k. allgemeinen Hofkammer die Begünstigung zu Theil wurde, unter Beobachtung besonderer Vorschriften, alle österreichischen Natur-, Gewerbs- und Kunsterzeugnisse, welche mit Anweisungs-Bolleten zur Amtshandlung an das hiesige löbliche k. k. Hauptzollamt für die Gesellschaft zur Ausfuhr innerösterreichischer Erzeugnisse hieher gelangen, dergestalt in ihre eigenen Magazine aufzunehmen, daß solche die österreichische Nationalität beibehalten, und daher ganz oder theilweise nach Bedarf gebührenfrei in das Zollgebiet zurückgebracht, oder nach dem lombardisch-venezianischen Königreich weiter befördert oder nach Verlauf des bis zu einem Jahr ausgedehnten, nach Umständen noch zu erweiternden Losungstermines zurückgesendet, oder endlich gegen Entrichtung des Ausfuhrzolles zum hiesigen Verbrauch verwendet oder in das Ausland versendet werden können. - Triest, den 18 April 1840.

Der Director: J. Walland.

Die Consultoren: M. Coen. J. Hagenauer.

[2186-87]
[Tabelle]

Bekanntmachung des Directoriums der k. pr. Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft.

Die halbjährige fixe Dividende von 6 Proc. pro 1840 wird
vom 30 Junius d. J. an
bei dem Handlungshause Georg Platner dahier gegen die quittirten Coupons bezahlt.

Nürnberg, den 30 Mai 1840.

Scharrer.

[2150-53]
[Tabelle]

Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft.

Achte Actien-Einzahlung von 10 Proc.

Die HH. Actionnäre der rheinischen Eisenbahn werden mit Bezug auf die §§. 14, 15 und 16 der Gesellschafts-Statuten hiermit aufgefordert, die achte Einzahlung auf ihre Actien mit 10 Proc. oder 25 Thaler per Actie bis zum
ersten August d. J.
zu leisten, und die in ihren Händen befindlichen Quittungsscheine über die geleistete siebente Einzahlung mit einzuliefern, indem die neuen Quittungsscheine über 80 Proc. oder 200 Rthlr. pr. Actie lauten, und nur gegen Zurückgabe der am 16 März c. von uns ertheilten Quittungen verabfolgt werden.

Die Einzahlungen geschehen
in Köln bei uns oder bei den HH. J. D. Herstatt, Sal. Oppenheim jun. & Comp., Abr. Schaaffhausen und J. H. Stein;
in Aachen (nach dem in diesem Jahr erfolgten Ableben des Hrn. Karl Martin Adenau und Eingehen seines Geschäfts) bei den HH. Oeder & Comp. und N. Wergifosse;
in Berlin bei den HH. Mendelssohn & Comp.
und werden die vorgenannten Bankhäuser wie bisher über die empfangenen Einzahlungen Interims-Quittungen ertheilen, welche demnächst gegen die förmlichen Actien-Quittungen bei denselben Bankhäusern umzutauschen sind.

Noch machen wir unter Bezugnahme auf §. 2 Art. 4 des Gesetzes über die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3 November 1838 hierdurch bekannt, daß für die Actien der Rheinischen Eisenbahn, auf welche bisher 70 Proc. eingezahlt wurden (mit Ausnahme derjenigen 4000 Actien Nr. 14001 bis 18000 einschließlich, für deren volle Einzahlung die drei Bankhäuser J. D. Herstatt, S. Oppenheim jun. & Comp. und J. H. Stein hieselbst verhaftet bleiben), die ursprünglichen Zeichner durch Directionsbeschluß vom 3 d. M. ihrer ferneren Verpflichtungen entbunden sind. - Köln, den 27 Mai 1840.

Die Direction der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft.

Hirte, Spec.-Dir.-Subst.

Die Besitzer von Promessen 11ter Emission à 200 fl., wovon 9861 Stück in Umlauf sind, haben auf jede Promesse 100 fl. einzuzahlen, wogegen sie für je zwei solcher Promessen Eine Actie und Eine neue Promesse à 100 fl. erhalten.

Die Besitzer von Promessen 1. Emission, wovon 278 Stück in Umlauf, und auf welche bereits 350 fl. eingezahlt sind, haben die noch fehlenden 150 fl. per Stück einzuzahlen, wogegen sie für jede solche Promesse Eine Actie erhalten.

Diese Einzahlungen sind bei den Bank-Cassen in München oder Augsburg am 1 Julius dieses Jahres zu leisten.

Für später, jedoch noch im Lauf des nämlichen Monats erfolgende

Einzahlungen werden 4 Procent
für noch spätere aber 6 Procent

Verzugszinsen, vom 1 Julius
anfangend, berechnet werden

Den Einzahlungen sind die Promessen nebst einem genauen Verzeichniß ihrer Nummern, und diesem Verzeichniß die Namen, auf welche die Actien und die neuen Promessen ausgestellt werden sollen, beizufügen.

Von den Bank-Cassen wird über jede Einlieferung von Promessen ein Haftschein ausgestellt werden, welcher den Termin zur Beziehung der Actien und neuen Promessen anzeigen wird.

München, den 14 Mai 1840.

Simon Freiherr v. Eichthal.

[2179-81]

Gesellschaft zur Ausfuhr innerösterr. Erzeugnisse.

Die unterzeichnete Direction bringt hiemit zur öffentlichen Kenntniß, daß ihr von der hohen k. k. allgemeinen Hofkammer die Begünstigung zu Theil wurde, unter Beobachtung besonderer Vorschriften, alle österreichischen Natur-, Gewerbs- und Kunsterzeugnisse, welche mit Anweisungs-Bolleten zur Amtshandlung an das hiesige löbliche k. k. Hauptzollamt für die Gesellschaft zur Ausfuhr innerösterreichischer Erzeugnisse hieher gelangen, dergestalt in ihre eigenen Magazine aufzunehmen, daß solche die österreichische Nationalität beibehalten, und daher ganz oder theilweise nach Bedarf gebührenfrei in das Zollgebiet zurückgebracht, oder nach dem lombardisch-venezianischen Königreich weiter befördert oder nach Verlauf des bis zu einem Jahr ausgedehnten, nach Umständen noch zu erweiternden Losungstermines zurückgesendet, oder endlich gegen Entrichtung des Ausfuhrzolles zum hiesigen Verbrauch verwendet oder in das Ausland versendet werden können. – Triest, den 18 April 1840.

Der Director: J. Walland.

Die Consultoren: M. Coen. J. Hagenauer.

[2186-87]
[Tabelle]

Bekanntmachung des Directoriums der k. pr. Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft.

Die halbjährige fixe Dividende von 6 Proc. pro 1840 wird
vom 30 Junius d. J. an
bei dem Handlungshause Georg Platner dahier gegen die quittirten Coupons bezahlt.

Nürnberg, den 30 Mai 1840.

Scharrer.

[2150-53]
[Tabelle]

Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft.

Achte Actien-Einzahlung von 10 Proc.

Die HH. Actionnäre der rheinischen Eisenbahn werden mit Bezug auf die §§. 14, 15 und 16 der Gesellschafts-Statuten hiermit aufgefordert, die achte Einzahlung auf ihre Actien mit 10 Proc. oder 25 Thaler per Actie bis zum
ersten August d. J.
zu leisten, und die in ihren Händen befindlichen Quittungsscheine über die geleistete siebente Einzahlung mit einzuliefern, indem die neuen Quittungsscheine über 80 Proc. oder 200 Rthlr. pr. Actie lauten, und nur gegen Zurückgabe der am 16 März c. von uns ertheilten Quittungen verabfolgt werden.

Die Einzahlungen geschehen
in Köln bei uns oder bei den HH. J. D. Herstatt, Sal. Oppenheim jun. & Comp., Abr. Schaaffhausen und J. H. Stein;
in Aachen (nach dem in diesem Jahr erfolgten Ableben des Hrn. Karl Martin Adenau und Eingehen seines Geschäfts) bei den HH. Oeder & Comp. und N. Wergifosse;
in Berlin bei den HH. Mendelssohn & Comp.
und werden die vorgenannten Bankhäuser wie bisher über die empfangenen Einzahlungen Interims-Quittungen ertheilen, welche demnächst gegen die förmlichen Actien-Quittungen bei denselben Bankhäusern umzutauschen sind.

Noch machen wir unter Bezugnahme auf §. 2 Art. 4 des Gesetzes über die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3 November 1838 hierdurch bekannt, daß für die Actien der Rheinischen Eisenbahn, auf welche bisher 70 Proc. eingezahlt wurden (mit Ausnahme derjenigen 4000 Actien Nr. 14001 bis 18000 einschließlich, für deren volle Einzahlung die drei Bankhäuser J. D. Herstatt, S. Oppenheim jun. & Comp. und J. H. Stein hieselbst verhaftet bleiben), die ursprünglichen Zeichner durch Directionsbeschluß vom 3 d. M. ihrer ferneren Verpflichtungen entbunden sind. – Köln, den 27 Mai 1840.

Die Direction der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft.

Hirte, Spec.-Dir.-Subst.

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[1237/0013] Die Besitzer von Promessen 11ter Emission à 200 fl., wovon 9861 Stück in Umlauf sind, haben auf jede Promesse 100 fl. einzuzahlen, wogegen sie für je zwei solcher Promessen Eine Actie und Eine neue Promesse à 100 fl. erhalten. Die Besitzer von Promessen 1. Emission, wovon 278 Stück in Umlauf, und auf welche bereits 350 fl. eingezahlt sind, haben die noch fehlenden 150 fl. per Stück einzuzahlen, wogegen sie für jede solche Promesse Eine Actie erhalten. Diese Einzahlungen sind bei den Bank-Cassen in München oder Augsburg am 1 Julius dieses Jahres zu leisten. Für später, jedoch noch im Lauf des nämlichen Monats erfolgende Einzahlungen werden 4 Procent für noch spätere aber 6 Procent Verzugszinsen, vom 1 Julius anfangend, berechnet werden Den Einzahlungen sind die Promessen nebst einem genauen Verzeichniß ihrer Nummern, und diesem Verzeichniß die Namen, auf welche die Actien und die neuen Promessen ausgestellt werden sollen, beizufügen. Von den Bank-Cassen wird über jede Einlieferung von Promessen ein Haftschein ausgestellt werden, welcher den Termin zur Beziehung der Actien und neuen Promessen anzeigen wird. München, den 14 Mai 1840. Simon Freiherr v. Eichthal. [2179-81] Gesellschaft zur Ausfuhr innerösterr. Erzeugnisse. Die unterzeichnete Direction bringt hiemit zur öffentlichen Kenntniß, daß ihr von der hohen k. k. allgemeinen Hofkammer die Begünstigung zu Theil wurde, unter Beobachtung besonderer Vorschriften, alle österreichischen Natur-, Gewerbs- und Kunsterzeugnisse, welche mit Anweisungs-Bolleten zur Amtshandlung an das hiesige löbliche k. k. Hauptzollamt für die Gesellschaft zur Ausfuhr innerösterreichischer Erzeugnisse hieher gelangen, dergestalt in ihre eigenen Magazine aufzunehmen, daß solche die österreichische Nationalität beibehalten, und daher ganz oder theilweise nach Bedarf gebührenfrei in das Zollgebiet zurückgebracht, oder nach dem lombardisch-venezianischen Königreich weiter befördert oder nach Verlauf des bis zu einem Jahr ausgedehnten, nach Umständen noch zu erweiternden Losungstermines zurückgesendet, oder endlich gegen Entrichtung des Ausfuhrzolles zum hiesigen Verbrauch verwendet oder in das Ausland versendet werden können. – Triest, den 18 April 1840. Der Director: J. Walland. Die Consultoren: M. Coen. J. Hagenauer. [2186-87] Bekanntmachung des Directoriums der k. pr. Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft. Die halbjährige fixe Dividende von 6 Proc. pro 1840 wird vom 30 Junius d. J. an bei dem Handlungshause Georg Platner dahier gegen die quittirten Coupons bezahlt. Nürnberg, den 30 Mai 1840. Scharrer. [2150-53] Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft. Achte Actien-Einzahlung von 10 Proc. Die HH. Actionnäre der rheinischen Eisenbahn werden mit Bezug auf die §§. 14, 15 und 16 der Gesellschafts-Statuten hiermit aufgefordert, die achte Einzahlung auf ihre Actien mit 10 Proc. oder 25 Thaler per Actie bis zum ersten August d. J. zu leisten, und die in ihren Händen befindlichen Quittungsscheine über die geleistete siebente Einzahlung mit einzuliefern, indem die neuen Quittungsscheine über 80 Proc. oder 200 Rthlr. pr. Actie lauten, und nur gegen Zurückgabe der am 16 März c. von uns ertheilten Quittungen verabfolgt werden. Die Einzahlungen geschehen in Köln bei uns oder bei den HH. J. D. Herstatt, Sal. Oppenheim jun. & Comp., Abr. Schaaffhausen und J. H. Stein; in Aachen (nach dem in diesem Jahr erfolgten Ableben des Hrn. Karl Martin Adenau und Eingehen seines Geschäfts) bei den HH. Oeder & Comp. und N. Wergifosse; in Berlin bei den HH. Mendelssohn & Comp. und werden die vorgenannten Bankhäuser wie bisher über die empfangenen Einzahlungen Interims-Quittungen ertheilen, welche demnächst gegen die förmlichen Actien-Quittungen bei denselben Bankhäusern umzutauschen sind. Noch machen wir unter Bezugnahme auf §. 2 Art. 4 des Gesetzes über die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3 November 1838 hierdurch bekannt, daß für die Actien der Rheinischen Eisenbahn, auf welche bisher 70 Proc. eingezahlt wurden (mit Ausnahme derjenigen 4000 Actien Nr. 14001 bis 18000 einschließlich, für deren volle Einzahlung die drei Bankhäuser J. D. Herstatt, S. Oppenheim jun. & Comp. und J. H. Stein hieselbst verhaftet bleiben), die ursprünglichen Zeichner durch Directionsbeschluß vom 3 d. M. ihrer ferneren Verpflichtungen entbunden sind. – Köln, den 27 Mai 1840. Die Direction der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft. Hirte, Spec.-Dir.-Subst.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 155. Augsburg, 3. Juni 1840, S. 1237. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_155_18400603/13>, abgerufen am 03.12.2024.