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Allgemeine Zeitung. Nr. 157. Augsburg, 5. Juni 1840.

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Tempels an die versammelten Gläubigen unter dem Donner der Kanonen und Geläute aller Glocken ertheilt.

Der russische Gesandte, Hr. v. Potemkin, hat mittelst einer officiellen Note dem Cardinal-Staatssecretär Lambruschini die Anzeige von der Arretirung des Bischofs von Podlachien, Mons. Gutkoroski, und der Deportation desselben aus seiner Diöcese nach einem Kloster im Gouvernement Mohilew, gemacht. Als Grund dieser gewaltsamen Handlung wird ein von dem Prälaten erlassenes Schreiben angegeben. Es ist noch nicht bekannt, welche Antwort auf diese Anzeige erfolgte, aber man wird sich leicht einen Begriff machen können, welche Wirkung solches Verfahren hier hervorrufen muß, und leider ist man noch auf weitere willkürliche Maaßregeln gegen die Kirche in Rußland vorbereitet, die nächstens erfolgen dürften. - Der oft genannte Agent von Don Carlos, Marchese di Villa Franca, ist seit mehreren Tagen hier und soll sich, wie er bereits an andern Höfen gethan, lebhaft für eine Verwendung beim französischen Cabinet, wegen Freilassung seines Herrn, an die hohe Geistlichkeit gewendet haben. - Der bekannte General der Trappisten, Abbe Maria Joseph de Geramb, Verfasser des Voyage de la Trappe a Rome, ist heute über Civita vecchia nach Frankreich abgereist.

Deutschland.

In einer der letzten Sitzungen der Stände erklärte der Landtagscommissär sich für beauftragt, bei der Ständeversammlung sowohl als deren Präsidenten und Ausschüssen nach Kräften darauf hinzuwirken, daß unter gehöriger Beobachtung der ständischen Geschäftsordnung das Verfahren und die Behandlung der Geschäfte sprach- und zweckmäßig eingerichtet werde und vorschreite. Es sehe sich die Regierung gedrungen, an die Ständeversammlung die Aufforderung ergehen zu lassen, eine weniger detaillirte und mehr beschleunigte Behandlung der Vorlagen und eine, auf die Gegenstände der Proposition sich beschränkende, Thätigkeit zum Ziele ihres Strebens zu nehmen. Der Präsident verwahrte die Versammlung dagegen, als bleibe sie nicht in ihren verfassungsmäßigen Schranken, und fügte hinzu: die Absicht der Staatsregierung könne es nicht seyn, die Versammlung zu hindern, selbstständige Anträge ihrer Mitglieder zu vernehmen, und darüber zu beschließen, oder die Eingaben von Unterthanen von der Berathung auszuschließen. Er war für Ueberweisung dieser Eröffnung an einen Ausschuß. Die Ueberweisung an den Budgetausschuß ward beschlossen. (Kass. A. Z.)

Der heutige Geburtstag des Kronprinzen k. H. hat keine Festlichkeiten gebracht, und wird selbst die Anwesenheit des Großherzogs von Oldenburg und der Herzogin von Anhalt-Dessau, die zu diesem Tage die hiesige Residenz besucht haben, zu Festlichkeiten keinen Anlaß geben: es heißt, Se. Maj. der König liebe seit einiger Zeit größere und geräuschvollere Versammlungen nicht mehr. Der Ständeversammlung, die gestern um Erlaubniß bat, in corpore oder durch eine zahlreiche Deputation ihre Glückwünsche darzubringen, ward erwiedert: königliche Hoheit danke für die guten Intentionen, müsse aber die Deputation ablehnen, um nicht dadurch eine Unterbrechung der Kammer in ihrem wichtigen Werke zu veranlassen. Dieses wichtige Werk schreitet denn auch ziemlich rasch vorwärts. Der Entwurf des neuen Reglements ist jetzt der Ständeversammlung mitgetheilt; daß die unangenehmen Erfahrungen der letzten Jahre dabei benutzt, und Wiederholung derselben überall vorgebeugt worden, läßt sich denken (die Beschlußfähigkeit zweiter Kammer ist an die Anwesenheit von 20 Mitgliedern gebunden); in noch reicherem Maaße werden die Erfahrungen der letzten drei Jahre bei dem Wahlgesetze benutzt seyn, mit dessen Entwerfung die Regierung jetzt beschäftigt ist. Wie diese Erfahrungen und der bittere Eindruck, den sie gemacht haben, überall zu Grunde gelegt wird, geht aus einer Menge Bestimmungen der neuen Verfassung, oft auch nur aus neuen Interpretationen früher für ganz unschuldig und nichtssagend gehaltener Sätze hervor. So z. B. hat die (auch im Staatsgrundgesetz enthaltene) Bestimmung des Verfassungsentwurfs, daß "die beim Schlusse eines Landtags abtretenden Deputirten wieder wählbar sind" - die man bisher als unbedeutend übersah - eine große Bedeutung erhalten durch die (bei Berathung derselben in zweiter Kammer ausdrücklich hervorgehobene) Interpretation, die man ihr per argumentum a contrario zu geben gedenkt, daß nämlich nur die beim "Schlusse" eines Landtags, nicht aber während desselben (durch Resignation) abtretenden Deputirten wieder wählbar sind. Und so mehreres. - Ein Gerücht will wissen, daß zu den am Oberappellationsgerichte für den neu einzurichtenden Criminalsenat zu schaffenden fünf neuen Rathsstellen die Justizräthe v. Knesebeck (zu Göttingen, bekannt durch seine Broschüre vom Jahre 1831), v. Wangenheim (zu Hannover, Mitglied erster Kammer und Coreferent bei der Commission über die Minoritätswählen), v. Bothmer (zu Celle, nicht der von der Universität gewählte Justizrath gleichen Namens), Hofrath Klenze (bekannt) und Oberamtmann Hagemann (zu Wennighen, bekannt durch seine Stadtdirectorschaft vom 17 Jul. v. J.) ernannt werden würden. Da nun obendrein in kurzem das neue Gesetz über das Verfahren in Criminalstrafsachen publicirt werden wird, nach welchem bekanntlich ein "auf Impuls des Justizministeriums handelnder Fiscal" in geeigneten Fällen auf Strafschärfung (reformatio in pejus) antragen kann, so glaubt man den Schlüssel zu der Hemmung gefunden zu haben, welche die Criminaluntersuchung gegen den Magistrat vor kurzem erlitten. Es heißt, man wolle Zeit gewinnen zur Publication jener Gesetze (über die Einrichtung des Criminalsenats und des Criminalstrafverfahrens). Ob diese Vermuthung gegründet, oder nur von Uebelwollenden erfunden worden, steht dahin.

Laut Briefen aus Wismar ist dem dortigen Magistrat von Seite der großherzoglichen Regierung in Schwerin die Anzeige gemacht, daß diese die Einwilligung zur Errichtung einer Eisenbahn von dort über Boitzenburg geben würde, wenn die Stadt die Ausbaggerung des Hafens, so daß 200 Schiffe bequem darin liegen können, auf ihre Kosten übernehmen und das Octroi so wie den dort bestehenden Durchgangszoll aufheben wolle, zu welcher Aufhebung sie sich bereit erklärt hat. Man glaubt, daß eine Uebereinkunft zwischen den Regierungen von Rußland, Preußen, Hannover und Mecklenburg getroffen, zufolge welcher die Dampfschifffahrt von St. Petersburg für die Folge anstatt nach Lübeck nach Wismar gehen soll, wenn eine Eisenbahn von dort aus gelegt wird, die sich bis zur Elbe erstreckt, und auf dem südlichen Ufer fortgesetzt würde. Hierdurch wären die Ansprüche, welche Kiel ungeachtet seiner Lage in dem nordwestlichsten Winkel der Ostsee auf diese Schifffahrt macht, beseitigt. Das arme Lübeck ist also nicht mehr zu retten, selbst wenn es sich der Krone Dänemark unterwirft und dadurch eine Eisenbahn nach hier erlangt, wir müßten denn gleichfalls im Stande seyn, eine nach dem Süden zu bauen, was wir schon vor fünf Jahren beabsichtigten, aber durch höhere Gewalten daran, so wie an der nach Norden, verhindert wurden.

Preußen.

Nächst der großartigen Reiterstatue von Rauchs Meisterhand will Berlin auch durch andere, mehr die bürgerlichen Regententugenden Friedrichs symbolisirende Stiftungen das Andenken des Königs ehren. Der Magistrat

Tempels an die versammelten Gläubigen unter dem Donner der Kanonen und Geläute aller Glocken ertheilt.

Der russische Gesandte, Hr. v. Potemkin, hat mittelst einer officiellen Note dem Cardinal-Staatssecretär Lambruschini die Anzeige von der Arretirung des Bischofs von Podlachien, Mons. Gutkoroski, und der Deportation desselben aus seiner Diöcese nach einem Kloster im Gouvernement Mohilew, gemacht. Als Grund dieser gewaltsamen Handlung wird ein von dem Prälaten erlassenes Schreiben angegeben. Es ist noch nicht bekannt, welche Antwort auf diese Anzeige erfolgte, aber man wird sich leicht einen Begriff machen können, welche Wirkung solches Verfahren hier hervorrufen muß, und leider ist man noch auf weitere willkürliche Maaßregeln gegen die Kirche in Rußland vorbereitet, die nächstens erfolgen dürften. – Der oft genannte Agent von Don Carlos, Marchese di Villa Franca, ist seit mehreren Tagen hier und soll sich, wie er bereits an andern Höfen gethan, lebhaft für eine Verwendung beim französischen Cabinet, wegen Freilassung seines Herrn, an die hohe Geistlichkeit gewendet haben. – Der bekannte General der Trappisten, Abbé Maria Joseph de Géramb, Verfasser des Voyage de la Trappe à Rome, ist heute über Civita vecchia nach Frankreich abgereist.

Deutschland.

In einer der letzten Sitzungen der Stände erklärte der Landtagscommissär sich für beauftragt, bei der Ständeversammlung sowohl als deren Präsidenten und Ausschüssen nach Kräften darauf hinzuwirken, daß unter gehöriger Beobachtung der ständischen Geschäftsordnung das Verfahren und die Behandlung der Geschäfte sprach- und zweckmäßig eingerichtet werde und vorschreite. Es sehe sich die Regierung gedrungen, an die Ständeversammlung die Aufforderung ergehen zu lassen, eine weniger detaillirte und mehr beschleunigte Behandlung der Vorlagen und eine, auf die Gegenstände der Proposition sich beschränkende, Thätigkeit zum Ziele ihres Strebens zu nehmen. Der Präsident verwahrte die Versammlung dagegen, als bleibe sie nicht in ihren verfassungsmäßigen Schranken, und fügte hinzu: die Absicht der Staatsregierung könne es nicht seyn, die Versammlung zu hindern, selbstständige Anträge ihrer Mitglieder zu vernehmen, und darüber zu beschließen, oder die Eingaben von Unterthanen von der Berathung auszuschließen. Er war für Ueberweisung dieser Eröffnung an einen Ausschuß. Die Ueberweisung an den Budgetausschuß ward beschlossen. (Kass. A. Z.)

Der heutige Geburtstag des Kronprinzen k. H. hat keine Festlichkeiten gebracht, und wird selbst die Anwesenheit des Großherzogs von Oldenburg und der Herzogin von Anhalt-Dessau, die zu diesem Tage die hiesige Residenz besucht haben, zu Festlichkeiten keinen Anlaß geben: es heißt, Se. Maj. der König liebe seit einiger Zeit größere und geräuschvollere Versammlungen nicht mehr. Der Ständeversammlung, die gestern um Erlaubniß bat, in corpore oder durch eine zahlreiche Deputation ihre Glückwünsche darzubringen, ward erwiedert: königliche Hoheit danke für die guten Intentionen, müsse aber die Deputation ablehnen, um nicht dadurch eine Unterbrechung der Kammer in ihrem wichtigen Werke zu veranlassen. Dieses wichtige Werk schreitet denn auch ziemlich rasch vorwärts. Der Entwurf des neuen Reglements ist jetzt der Ständeversammlung mitgetheilt; daß die unangenehmen Erfahrungen der letzten Jahre dabei benutzt, und Wiederholung derselben überall vorgebeugt worden, läßt sich denken (die Beschlußfähigkeit zweiter Kammer ist an die Anwesenheit von 20 Mitgliedern gebunden); in noch reicherem Maaße werden die Erfahrungen der letzten drei Jahre bei dem Wahlgesetze benutzt seyn, mit dessen Entwerfung die Regierung jetzt beschäftigt ist. Wie diese Erfahrungen und der bittere Eindruck, den sie gemacht haben, überall zu Grunde gelegt wird, geht aus einer Menge Bestimmungen der neuen Verfassung, oft auch nur aus neuen Interpretationen früher für ganz unschuldig und nichtssagend gehaltener Sätze hervor. So z. B. hat die (auch im Staatsgrundgesetz enthaltene) Bestimmung des Verfassungsentwurfs, daß „die beim Schlusse eines Landtags abtretenden Deputirten wieder wählbar sind“ – die man bisher als unbedeutend übersah – eine große Bedeutung erhalten durch die (bei Berathung derselben in zweiter Kammer ausdrücklich hervorgehobene) Interpretation, die man ihr per argumentum a contrario zu geben gedenkt, daß nämlich nur die beim „Schlusse“ eines Landtags, nicht aber während desselben (durch Resignation) abtretenden Deputirten wieder wählbar sind. Und so mehreres. – Ein Gerücht will wissen, daß zu den am Oberappellationsgerichte für den neu einzurichtenden Criminalsenat zu schaffenden fünf neuen Rathsstellen die Justizräthe v. Knesebeck (zu Göttingen, bekannt durch seine Broschüre vom Jahre 1831), v. Wangenheim (zu Hannover, Mitglied erster Kammer und Coreferent bei der Commission über die Minoritätswählen), v. Bothmer (zu Celle, nicht der von der Universität gewählte Justizrath gleichen Namens), Hofrath Klenze (bekannt) und Oberamtmann Hagemann (zu Wennighen, bekannt durch seine Stadtdirectorschaft vom 17 Jul. v. J.) ernannt werden würden. Da nun obendrein in kurzem das neue Gesetz über das Verfahren in Criminalstrafsachen publicirt werden wird, nach welchem bekanntlich ein „auf Impuls des Justizministeriums handelnder Fiscal“ in geeigneten Fällen auf Strafschärfung (reformatio in pejus) antragen kann, so glaubt man den Schlüssel zu der Hemmung gefunden zu haben, welche die Criminaluntersuchung gegen den Magistrat vor kurzem erlitten. Es heißt, man wolle Zeit gewinnen zur Publication jener Gesetze (über die Einrichtung des Criminalsenats und des Criminalstrafverfahrens). Ob diese Vermuthung gegründet, oder nur von Uebelwollenden erfunden worden, steht dahin.

Laut Briefen aus Wismar ist dem dortigen Magistrat von Seite der großherzoglichen Regierung in Schwerin die Anzeige gemacht, daß diese die Einwilligung zur Errichtung einer Eisenbahn von dort über Boitzenburg geben würde, wenn die Stadt die Ausbaggerung des Hafens, so daß 200 Schiffe bequem darin liegen können, auf ihre Kosten übernehmen und das Octroi so wie den dort bestehenden Durchgangszoll aufheben wolle, zu welcher Aufhebung sie sich bereit erklärt hat. Man glaubt, daß eine Uebereinkunft zwischen den Regierungen von Rußland, Preußen, Hannover und Mecklenburg getroffen, zufolge welcher die Dampfschifffahrt von St. Petersburg für die Folge anstatt nach Lübeck nach Wismar gehen soll, wenn eine Eisenbahn von dort aus gelegt wird, die sich bis zur Elbe erstreckt, und auf dem südlichen Ufer fortgesetzt würde. Hierdurch wären die Ansprüche, welche Kiel ungeachtet seiner Lage in dem nordwestlichsten Winkel der Ostsee auf diese Schifffahrt macht, beseitigt. Das arme Lübeck ist also nicht mehr zu retten, selbst wenn es sich der Krone Dänemark unterwirft und dadurch eine Eisenbahn nach hier erlangt, wir müßten denn gleichfalls im Stande seyn, eine nach dem Süden zu bauen, was wir schon vor fünf Jahren beabsichtigten, aber durch höhere Gewalten daran, so wie an der nach Norden, verhindert wurden.

Preußen.

Nächst der großartigen Reiterstatue von Rauchs Meisterhand will Berlin auch durch andere, mehr die bürgerlichen Regententugenden Friedrichs symbolisirende Stiftungen das Andenken des Königs ehren. Der Magistrat

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[1254/0006] Tempels an die versammelten Gläubigen unter dem Donner der Kanonen und Geläute aller Glocken ertheilt. _ Rom, 26 Mai. Der russische Gesandte, Hr. v. Potemkin, hat mittelst einer officiellen Note dem Cardinal-Staatssecretär Lambruschini die Anzeige von der Arretirung des Bischofs von Podlachien, Mons. Gutkoroski, und der Deportation desselben aus seiner Diöcese nach einem Kloster im Gouvernement Mohilew, gemacht. Als Grund dieser gewaltsamen Handlung wird ein von dem Prälaten erlassenes Schreiben angegeben. Es ist noch nicht bekannt, welche Antwort auf diese Anzeige erfolgte, aber man wird sich leicht einen Begriff machen können, welche Wirkung solches Verfahren hier hervorrufen muß, und leider ist man noch auf weitere willkürliche Maaßregeln gegen die Kirche in Rußland vorbereitet, die nächstens erfolgen dürften. – Der oft genannte Agent von Don Carlos, Marchese di Villa Franca, ist seit mehreren Tagen hier und soll sich, wie er bereits an andern Höfen gethan, lebhaft für eine Verwendung beim französischen Cabinet, wegen Freilassung seines Herrn, an die hohe Geistlichkeit gewendet haben. – Der bekannte General der Trappisten, Abbé Maria Joseph de Géramb, Verfasser des Voyage de la Trappe à Rome, ist heute über Civita vecchia nach Frankreich abgereist. Deutschland. _ Kassel, 29 Mai. In einer der letzten Sitzungen der Stände erklärte der Landtagscommissär sich für beauftragt, bei der Ständeversammlung sowohl als deren Präsidenten und Ausschüssen nach Kräften darauf hinzuwirken, daß unter gehöriger Beobachtung der ständischen Geschäftsordnung das Verfahren und die Behandlung der Geschäfte sprach- und zweckmäßig eingerichtet werde und vorschreite. Es sehe sich die Regierung gedrungen, an die Ständeversammlung die Aufforderung ergehen zu lassen, eine weniger detaillirte und mehr beschleunigte Behandlung der Vorlagen und eine, auf die Gegenstände der Proposition sich beschränkende, Thätigkeit zum Ziele ihres Strebens zu nehmen. Der Präsident verwahrte die Versammlung dagegen, als bleibe sie nicht in ihren verfassungsmäßigen Schranken, und fügte hinzu: die Absicht der Staatsregierung könne es nicht seyn, die Versammlung zu hindern, selbstständige Anträge ihrer Mitglieder zu vernehmen, und darüber zu beschließen, oder die Eingaben von Unterthanen von der Berathung auszuschließen. Er war für Ueberweisung dieser Eröffnung an einen Ausschuß. Die Ueberweisung an den Budgetausschuß ward beschlossen. (Kass. A. Z.) _ Hannover, 27 Mai. Der heutige Geburtstag des Kronprinzen k. H. hat keine Festlichkeiten gebracht, und wird selbst die Anwesenheit des Großherzogs von Oldenburg und der Herzogin von Anhalt-Dessau, die zu diesem Tage die hiesige Residenz besucht haben, zu Festlichkeiten keinen Anlaß geben: es heißt, Se. Maj. der König liebe seit einiger Zeit größere und geräuschvollere Versammlungen nicht mehr. Der Ständeversammlung, die gestern um Erlaubniß bat, in corpore oder durch eine zahlreiche Deputation ihre Glückwünsche darzubringen, ward erwiedert: königliche Hoheit danke für die guten Intentionen, müsse aber die Deputation ablehnen, um nicht dadurch eine Unterbrechung der Kammer in ihrem wichtigen Werke zu veranlassen. Dieses wichtige Werk schreitet denn auch ziemlich rasch vorwärts. Der Entwurf des neuen Reglements ist jetzt der Ständeversammlung mitgetheilt; daß die unangenehmen Erfahrungen der letzten Jahre dabei benutzt, und Wiederholung derselben überall vorgebeugt worden, läßt sich denken (die Beschlußfähigkeit zweiter Kammer ist an die Anwesenheit von 20 Mitgliedern gebunden); in noch reicherem Maaße werden die Erfahrungen der letzten drei Jahre bei dem Wahlgesetze benutzt seyn, mit dessen Entwerfung die Regierung jetzt beschäftigt ist. Wie diese Erfahrungen und der bittere Eindruck, den sie gemacht haben, überall zu Grunde gelegt wird, geht aus einer Menge Bestimmungen der neuen Verfassung, oft auch nur aus neuen Interpretationen früher für ganz unschuldig und nichtssagend gehaltener Sätze hervor. So z. B. hat die (auch im Staatsgrundgesetz enthaltene) Bestimmung des Verfassungsentwurfs, daß „die beim Schlusse eines Landtags abtretenden Deputirten wieder wählbar sind“ – die man bisher als unbedeutend übersah – eine große Bedeutung erhalten durch die (bei Berathung derselben in zweiter Kammer ausdrücklich hervorgehobene) Interpretation, die man ihr per argumentum a contrario zu geben gedenkt, daß nämlich nur die beim „Schlusse“ eines Landtags, nicht aber während desselben (durch Resignation) abtretenden Deputirten wieder wählbar sind. Und so mehreres. – Ein Gerücht will wissen, daß zu den am Oberappellationsgerichte für den neu einzurichtenden Criminalsenat zu schaffenden fünf neuen Rathsstellen die Justizräthe v. Knesebeck (zu Göttingen, bekannt durch seine Broschüre vom Jahre 1831), v. Wangenheim (zu Hannover, Mitglied erster Kammer und Coreferent bei der Commission über die Minoritätswählen), v. Bothmer (zu Celle, nicht der von der Universität gewählte Justizrath gleichen Namens), Hofrath Klenze (bekannt) und Oberamtmann Hagemann (zu Wennighen, bekannt durch seine Stadtdirectorschaft vom 17 Jul. v. J.) ernannt werden würden. Da nun obendrein in kurzem das neue Gesetz über das Verfahren in Criminalstrafsachen publicirt werden wird, nach welchem bekanntlich ein „auf Impuls des Justizministeriums handelnder Fiscal“ in geeigneten Fällen auf Strafschärfung (reformatio in pejus) antragen kann, so glaubt man den Schlüssel zu der Hemmung gefunden zu haben, welche die Criminaluntersuchung gegen den Magistrat vor kurzem erlitten. Es heißt, man wolle Zeit gewinnen zur Publication jener Gesetze (über die Einrichtung des Criminalsenats und des Criminalstrafverfahrens). Ob diese Vermuthung gegründet, oder nur von Uebelwollenden erfunden worden, steht dahin. _ Hamburg, 29 Mai. Laut Briefen aus Wismar ist dem dortigen Magistrat von Seite der großherzoglichen Regierung in Schwerin die Anzeige gemacht, daß diese die Einwilligung zur Errichtung einer Eisenbahn von dort über Boitzenburg geben würde, wenn die Stadt die Ausbaggerung des Hafens, so daß 200 Schiffe bequem darin liegen können, auf ihre Kosten übernehmen und das Octroi so wie den dort bestehenden Durchgangszoll aufheben wolle, zu welcher Aufhebung sie sich bereit erklärt hat. Man glaubt, daß eine Uebereinkunft zwischen den Regierungen von Rußland, Preußen, Hannover und Mecklenburg getroffen, zufolge welcher die Dampfschifffahrt von St. Petersburg für die Folge anstatt nach Lübeck nach Wismar gehen soll, wenn eine Eisenbahn von dort aus gelegt wird, die sich bis zur Elbe erstreckt, und auf dem südlichen Ufer fortgesetzt würde. Hierdurch wären die Ansprüche, welche Kiel ungeachtet seiner Lage in dem nordwestlichsten Winkel der Ostsee auf diese Schifffahrt macht, beseitigt. Das arme Lübeck ist also nicht mehr zu retten, selbst wenn es sich der Krone Dänemark unterwirft und dadurch eine Eisenbahn nach hier erlangt, wir müßten denn gleichfalls im Stande seyn, eine nach dem Süden zu bauen, was wir schon vor fünf Jahren beabsichtigten, aber durch höhere Gewalten daran, so wie an der nach Norden, verhindert wurden. Preußen. _ Berlin, 30 Mai. Nächst der großartigen Reiterstatue von Rauchs Meisterhand will Berlin auch durch andere, mehr die bürgerlichen Regententugenden Friedrichs symbolisirende Stiftungen das Andenken des Königs ehren. Der Magistrat

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 157. Augsburg, 5. Juni 1840, S. 1254. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_157_18400605/6>, abgerufen am 21.11.2024.