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Allgemeine Zeitung. Nr. 161. Augsburg, 9. Juni 1840.

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sollen, so wird Napoleon den Gebrauch, den ich von seinem Vertrauen mache, billigen. Ich rechne auf Sie, mein lieber Marschall, daß Sie die hingebende Huldigung meiner Gefühle dem Lande, dessen Sympathien für den Mann, den ich am meisten geliebt, mich tief gerührt haben, auf angemessene Weise darbringen werden. Genehmigen Sie meine alte Freundschaft, Ihr ergebener Freund Joseph Napoleon."

(Commerce.) In einem Augenblick, wo die Vorbereitungen zur Beisetzung der Asche Napoleons in Frankreich thätig betrieben werden, und die Frage des kaiserlichen Grabs die öffentliche Meinung so sehr beschäftigt, hat in gewissen Cirkeln die bestimmte Nachricht große Sensation gemacht, daß der König Ludwig Philipp sein Grab in der Capelle von Dreux habe bereiten lassen, wo bereits mehrere Mitglieder der Familie Orleans, unter andern die Herzogin von Würtemberg, ruhen. Die Stelle seines Grabs hat der König selbst bezeichnet.

Wir tragen einige Bemerkungen des Hrn. Thiers aus der Sitzung der Deputirtenkammer vom 2 Jun. nach, in Bezug auf die Interpellationen, die Hr. Mauguin gemacht hatte. "Frankreich, sagte Hr. Thiers, unterhalte in einigen seiner Colonien, namentlich in Cayenne, bewaffnete Negercompagnien, die, übrigens frei, eine festbestimmte Zeit von 15 Jahren zu dienen haben. Recruten dieser Art, keine Sklaven, seyen es gewesen, welche jenes von den Engländern bei Port Louis aufgebrachte Schiff fuhr, das übrigens kein Schiff des Staats, sondern Eigenthum eines Kaufmanns sey, der sich mit der Ueberfahrt dieser Neger beschäftigte. Uebrigens seyen die nöthigen Unterhandlungen deßhalb im Gange. Was das Schwefelmonopol betreffe, so könne er keineswegs die Meinung des Hrn. Mauguin theilen. Indem einer Gesellschaft das Recht gegeben werde, den Preis des Schwefels willkürlich zu bestimmen, sey der Handel beeinträchtigt. Man habe zwar vorgegeben, die Eigenthümer des Schwefels in Sicilien verkauften ihn der Gesellschaft, doch sey das nur eine scheinbare Freiheit, die immer den Preis in den Händen der Gesellschaft lasse, und daher könne er, ohne weiter in die Verhandlung einzugehen, nur die Politik seiner Vorgänger im Ministerium billigen, daß sie seit zwei Jahren schon auf der Aufhebung des Monopols bestanden. - Die Angelegenheit der Juden in Damaskus hält Hr. Thiers noch nicht klar genug, um darüber zu urtheilen. Wenigstens findet er noch keinen Grund, den französischen Agenten daselbst für schuldig zu erklären. "Die Sache verhält sich so, sagt der Conseilpräsident: In Damaskus lebte ein Priester, Pater Thomas, der schon seit 32 Jahren ein Muster der Frömmigkeit und der Wohlthätigkeit in der Stadt war. Von allen Religionen geachtet und geliebt, unterstützte er die Armen, heilte die Kranken, und stand mit dem Orden, dem er angehörte, wie man im Orient sagt, unter Frankreichs Schutz. Plötzlich verschwindet dieser Unglückliche mit seinem Diener, der ihn gewöhnlich begleitete. Man suchte ihn lange; endlich vernimmt unser Consul durch eine Art Volksaufstand, daß man die Mörder des P. Thomas entdeckt zu haben glaubt, daß es Juden seyen. Gott bewahre mich, daß ich einer solchen Anklage die geringste Folge gebe! Ich erzähle nur, was geschehen ist. Der Consul eilt herbei, der Auflauf findet vor dem Kloster des Mönchs statt, man ist mittelst Leitern eingedrungen, man hat alles Mögliche gethan, sich zu versichern, daß der P. Thomas mit der Absicht, wieder zurückzukehren, aus seinem Kloster weggegangen ist, und daß er nur in Folge von Gewaltthätigkeiten habe sterben können. Ebenso hat man die Ueberzeugung gewonnen, daß man das Verbrechen nicht, um ihn zu berauben, begangen, denn seine kleine Habe war im Kloster. Ein solches Ereigniß hat ernstem Verdacht Raum gegeben. Eine Untersuchung wurde begonnen. Was that der Consul? Er erfüllte die Pflicht eines Consularagenten. Vor seine Gerichtsbarkeit konnte er die Sache nicht fordern, denn es handelte sich um einen Schützling Frankreichs gegen Einwohner des Landes. Er konnte nur Kläger seyn, nicht Richter, da es nicht Franzosen gegen Franzosen betraf. Nach allen Nachrichten, die ich erhalten, hat er sicher die schändlichen Martern nicht verlangt; ich sage nur, nach den Berichten, die ich erhalten. Soll ich dem österreichischen Consul mehr glauben als den französischen Nachrichten, besonders, da der Vorgesetzte des Consuls von Damaskus, der Generalconsul von Alexandria, Hr. Cochelet, sich zu Gunsten des Consuls in Damaskus ausspricht? Auf die einfache Versicherung des österreichischen Consuls beide Consuln opfern, war unmöglich. Ich mußte daher Hrn. Cochelet den Auftrag geben, einen fähigen und zuverlässigen Mann an Ort und Stelle zu schicken, um die Sache dort zu untersuchen und Documente zu erhalten, damit die Regierung sich unterrichten und dann urtheilen könne. Schon wird der ägyptische Commissär in Damaskus angekommen, seine Untersuchung muß schon sehr vorgeschritten seyn; ich hoffe in kurzem über diese wichtige und traurige Angelegenheit ein gerechtes und begründetes Urtheil fassen zu können!" Graf de la Borde erwähnt, daß die jüdische Nation im Orient einer wohlverdienten Achtung genösse, und daß er wie Hr. v. Lamartine die herzlichste und offenste Gastfreundschaft in den bedeutendsten Familien derselben getroffen hätte. "Ich wurde daher sehr schmerzlich bei der Nachricht bewegt, welch ein Loos eine achtungswerthe Familie, die ich in Damaskus kennen lernte, getroffen, und besonders von dem Verdacht, der nach dem Gerücht unsern Consul wegen der Theilnahme an den Martern derselben traf. Dieser Verdacht kann auf einem Franzosen und einem so achtungswürdigen Mann, wie der Consul, nicht lasten bleiben. Man muß daher das Geschehene genau untersuchen." Hr. Isembert spricht von der erklärten Schuld des Consuls. "Auch ich, sagt Thiers, wollte ich leichtsinnig absprechen, könnte es thun; ich habe Documente in den Händen, die mir erlaubten, gegen die einen oder andern strenge Urtheile zu fällen. Doch ich achte meine Stellung als Minister, ich achte diese ernste Angelegenheit und wünsche, daß man auch seine Stellung als Deputirter achte und nicht leichtsinnig im Angesicht Frankreichs zweifelhafte Thatsachen gebe."

Ueber die Aeußerung, die Hr. Thiers in derselben Sitzung in Betreff des englischen Consuls in Algier gegeben, urtheilt der National: "Es wäre besser gewesen, wenn Hr. Thiers auf die Frage des Hrn. Mauguin gar nicht geantwortet hätte. Der Conseilpräsident sagte nämlich: "Der brittische Consul blieb in Algerien auf demselben Fuße, auf dem er dem Dey gegenüber gewesen; nur die neu eingesetzten Consuln brauchen eine Anerkennungsacte. Es verhält sich mit den Consuln nicht wie mit den Gesandten; letztere sind politische, die andern sind nur Handelsagenten." Entweder hat sich Hr. Thiers über die Kammer lustig gemacht, oder eine unbegreifliche Ignoranz an den Tag gelegt. In der That sind alle auswärtigen Agenten gehalten, neue Beglaubigungsschreiben und ein neues Exequatur, nicht nur bei Einsetzung einer neuen Regierung in einem Lande, sondern in Monarchien selbst bei jedem Regierungswechsel zu empfangen. In dieser Hinsicht findet derselbe Fall bei den Consuln und den andern Gesandten statt. Selbst wenn der von Hrn. Thiers angegebene Unterschied zwischen politischen und Handelsagenten richtig ist, so findet er doch keine Anwendung auf den vorliegenden Fall; denn jeder nur etwas im Studium des Völkerrechts Bewanderte weiß, daß die Consulate der Levante als völlig verschieden von den gewöhnlichen

sollen, so wird Napoleon den Gebrauch, den ich von seinem Vertrauen mache, billigen. Ich rechne auf Sie, mein lieber Marschall, daß Sie die hingebende Huldigung meiner Gefühle dem Lande, dessen Sympathien für den Mann, den ich am meisten geliebt, mich tief gerührt haben, auf angemessene Weise darbringen werden. Genehmigen Sie meine alte Freundschaft, Ihr ergebener Freund Joseph Napoleon.“

(Commerce.) In einem Augenblick, wo die Vorbereitungen zur Beisetzung der Asche Napoleons in Frankreich thätig betrieben werden, und die Frage des kaiserlichen Grabs die öffentliche Meinung so sehr beschäftigt, hat in gewissen Cirkeln die bestimmte Nachricht große Sensation gemacht, daß der König Ludwig Philipp sein Grab in der Capelle von Dreux habe bereiten lassen, wo bereits mehrere Mitglieder der Familie Orleans, unter andern die Herzogin von Würtemberg, ruhen. Die Stelle seines Grabs hat der König selbst bezeichnet.

Wir tragen einige Bemerkungen des Hrn. Thiers aus der Sitzung der Deputirtenkammer vom 2 Jun. nach, in Bezug auf die Interpellationen, die Hr. Mauguin gemacht hatte. „Frankreich, sagte Hr. Thiers, unterhalte in einigen seiner Colonien, namentlich in Cayenne, bewaffnete Negercompagnien, die, übrigens frei, eine festbestimmte Zeit von 15 Jahren zu dienen haben. Recruten dieser Art, keine Sklaven, seyen es gewesen, welche jenes von den Engländern bei Port Louis aufgebrachte Schiff fuhr, das übrigens kein Schiff des Staats, sondern Eigenthum eines Kaufmanns sey, der sich mit der Ueberfahrt dieser Neger beschäftigte. Uebrigens seyen die nöthigen Unterhandlungen deßhalb im Gange. Was das Schwefelmonopol betreffe, so könne er keineswegs die Meinung des Hrn. Mauguin theilen. Indem einer Gesellschaft das Recht gegeben werde, den Preis des Schwefels willkürlich zu bestimmen, sey der Handel beeinträchtigt. Man habe zwar vorgegeben, die Eigenthümer des Schwefels in Sicilien verkauften ihn der Gesellschaft, doch sey das nur eine scheinbare Freiheit, die immer den Preis in den Händen der Gesellschaft lasse, und daher könne er, ohne weiter in die Verhandlung einzugehen, nur die Politik seiner Vorgänger im Ministerium billigen, daß sie seit zwei Jahren schon auf der Aufhebung des Monopols bestanden. – Die Angelegenheit der Juden in Damaskus hält Hr. Thiers noch nicht klar genug, um darüber zu urtheilen. Wenigstens findet er noch keinen Grund, den französischen Agenten daselbst für schuldig zu erklären. „Die Sache verhält sich so, sagt der Conseilpräsident: In Damaskus lebte ein Priester, Pater Thomas, der schon seit 32 Jahren ein Muster der Frömmigkeit und der Wohlthätigkeit in der Stadt war. Von allen Religionen geachtet und geliebt, unterstützte er die Armen, heilte die Kranken, und stand mit dem Orden, dem er angehörte, wie man im Orient sagt, unter Frankreichs Schutz. Plötzlich verschwindet dieser Unglückliche mit seinem Diener, der ihn gewöhnlich begleitete. Man suchte ihn lange; endlich vernimmt unser Consul durch eine Art Volksaufstand, daß man die Mörder des P. Thomas entdeckt zu haben glaubt, daß es Juden seyen. Gott bewahre mich, daß ich einer solchen Anklage die geringste Folge gebe! Ich erzähle nur, was geschehen ist. Der Consul eilt herbei, der Auflauf findet vor dem Kloster des Mönchs statt, man ist mittelst Leitern eingedrungen, man hat alles Mögliche gethan, sich zu versichern, daß der P. Thomas mit der Absicht, wieder zurückzukehren, aus seinem Kloster weggegangen ist, und daß er nur in Folge von Gewaltthätigkeiten habe sterben können. Ebenso hat man die Ueberzeugung gewonnen, daß man das Verbrechen nicht, um ihn zu berauben, begangen, denn seine kleine Habe war im Kloster. Ein solches Ereigniß hat ernstem Verdacht Raum gegeben. Eine Untersuchung wurde begonnen. Was that der Consul? Er erfüllte die Pflicht eines Consularagenten. Vor seine Gerichtsbarkeit konnte er die Sache nicht fordern, denn es handelte sich um einen Schützling Frankreichs gegen Einwohner des Landes. Er konnte nur Kläger seyn, nicht Richter, da es nicht Franzosen gegen Franzosen betraf. Nach allen Nachrichten, die ich erhalten, hat er sicher die schändlichen Martern nicht verlangt; ich sage nur, nach den Berichten, die ich erhalten. Soll ich dem österreichischen Consul mehr glauben als den französischen Nachrichten, besonders, da der Vorgesetzte des Consuls von Damaskus, der Generalconsul von Alexandria, Hr. Cochelet, sich zu Gunsten des Consuls in Damaskus ausspricht? Auf die einfache Versicherung des österreichischen Consuls beide Consuln opfern, war unmöglich. Ich mußte daher Hrn. Cochelet den Auftrag geben, einen fähigen und zuverlässigen Mann an Ort und Stelle zu schicken, um die Sache dort zu untersuchen und Documente zu erhalten, damit die Regierung sich unterrichten und dann urtheilen könne. Schon wird der ägyptische Commissär in Damaskus angekommen, seine Untersuchung muß schon sehr vorgeschritten seyn; ich hoffe in kurzem über diese wichtige und traurige Angelegenheit ein gerechtes und begründetes Urtheil fassen zu können!“ Graf de la Borde erwähnt, daß die jüdische Nation im Orient einer wohlverdienten Achtung genösse, und daß er wie Hr. v. Lamartine die herzlichste und offenste Gastfreundschaft in den bedeutendsten Familien derselben getroffen hätte. „Ich wurde daher sehr schmerzlich bei der Nachricht bewegt, welch ein Loos eine achtungswerthe Familie, die ich in Damaskus kennen lernte, getroffen, und besonders von dem Verdacht, der nach dem Gerücht unsern Consul wegen der Theilnahme an den Martern derselben traf. Dieser Verdacht kann auf einem Franzosen und einem so achtungswürdigen Mann, wie der Consul, nicht lasten bleiben. Man muß daher das Geschehene genau untersuchen.“ Hr. Isembert spricht von der erklärten Schuld des Consuls. „Auch ich, sagt Thiers, wollte ich leichtsinnig absprechen, könnte es thun; ich habe Documente in den Händen, die mir erlaubten, gegen die einen oder andern strenge Urtheile zu fällen. Doch ich achte meine Stellung als Minister, ich achte diese ernste Angelegenheit und wünsche, daß man auch seine Stellung als Deputirter achte und nicht leichtsinnig im Angesicht Frankreichs zweifelhafte Thatsachen gebe.“

Ueber die Aeußerung, die Hr. Thiers in derselben Sitzung in Betreff des englischen Consuls in Algier gegeben, urtheilt der National: „Es wäre besser gewesen, wenn Hr. Thiers auf die Frage des Hrn. Mauguin gar nicht geantwortet hätte. Der Conseilpräsident sagte nämlich: „Der brittische Consul blieb in Algerien auf demselben Fuße, auf dem er dem Dey gegenüber gewesen; nur die neu eingesetzten Consuln brauchen eine Anerkennungsacte. Es verhält sich mit den Consuln nicht wie mit den Gesandten; letztere sind politische, die andern sind nur Handelsagenten.“ Entweder hat sich Hr. Thiers über die Kammer lustig gemacht, oder eine unbegreifliche Ignoranz an den Tag gelegt. In der That sind alle auswärtigen Agenten gehalten, neue Beglaubigungsschreiben und ein neues Exequatur, nicht nur bei Einsetzung einer neuen Regierung in einem Lande, sondern in Monarchien selbst bei jedem Regierungswechsel zu empfangen. In dieser Hinsicht findet derselbe Fall bei den Consuln und den andern Gesandten statt. Selbst wenn der von Hrn. Thiers angegebene Unterschied zwischen politischen und Handelsagenten richtig ist, so findet er doch keine Anwendung auf den vorliegenden Fall; denn jeder nur etwas im Studium des Völkerrechts Bewanderte weiß, daß die Consulate der Levante als völlig verschieden von den gewöhnlichen

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Man habe zwar vorgegeben, die Eigenthümer des Schwefels in Sicilien verkauften ihn der Gesellschaft, doch sey das nur eine scheinbare Freiheit, die immer den Preis in den Händen der Gesellschaft lasse, und daher könne er, ohne weiter in die Verhandlung einzugehen, nur die Politik seiner Vorgänger im Ministerium billigen, daß sie seit zwei Jahren schon auf der Aufhebung des Monopols bestanden. &#x2013; Die Angelegenheit der Juden in Damaskus hält Hr. Thiers noch nicht klar genug, um darüber zu urtheilen. Wenigstens findet er noch keinen Grund, den französischen Agenten daselbst für schuldig zu erklären. &#x201E;Die Sache verhält sich so, sagt der Conseilpräsident: In Damaskus lebte ein Priester, Pater Thomas, der schon seit 32 Jahren ein Muster der Frömmigkeit und der Wohlthätigkeit in der Stadt war. Von allen Religionen geachtet und geliebt, unterstützte er die Armen, heilte die Kranken, und stand mit dem Orden, dem er angehörte, wie man im Orient sagt, unter Frankreichs Schutz. Plötzlich verschwindet dieser Unglückliche mit seinem Diener, der ihn gewöhnlich begleitete. Man suchte ihn lange; endlich vernimmt unser Consul durch eine Art Volksaufstand, daß man die Mörder des P. Thomas entdeckt zu haben glaubt, daß es Juden seyen. Gott bewahre mich, daß ich einer solchen Anklage die geringste Folge gebe! Ich erzähle nur, was geschehen ist. Der Consul eilt herbei, der Auflauf findet vor dem Kloster des Mönchs statt, man ist mittelst Leitern eingedrungen, man hat alles Mögliche gethan, sich zu versichern, daß der P. Thomas mit der Absicht, wieder zurückzukehren, aus seinem Kloster weggegangen ist, und daß er nur in Folge von Gewaltthätigkeiten habe sterben können. Ebenso hat man die Ueberzeugung gewonnen, daß man das Verbrechen nicht, um ihn zu berauben, begangen, denn seine kleine Habe war im Kloster. Ein solches Ereigniß hat ernstem Verdacht Raum gegeben. Eine Untersuchung wurde begonnen. Was that der Consul? Er erfüllte die Pflicht eines Consularagenten. Vor seine Gerichtsbarkeit konnte er die Sache nicht fordern, denn es handelte sich um einen Schützling Frankreichs gegen Einwohner des Landes. Er konnte nur Kläger seyn, nicht Richter, da es nicht Franzosen gegen Franzosen betraf. Nach allen Nachrichten, die ich erhalten, hat er sicher die schändlichen Martern nicht verlangt; ich sage nur, nach den Berichten, die ich erhalten. Soll ich dem österreichischen Consul mehr glauben als den französischen Nachrichten, besonders, da der Vorgesetzte des Consuls von Damaskus, der Generalconsul von Alexandria, Hr. Cochelet, sich zu Gunsten des Consuls in Damaskus ausspricht? Auf die einfache Versicherung des österreichischen Consuls beide Consuln opfern, war unmöglich. Ich mußte daher Hrn. Cochelet den Auftrag geben, einen fähigen und zuverlässigen Mann an Ort und Stelle zu schicken, um die Sache dort zu untersuchen und Documente zu erhalten, damit die Regierung sich unterrichten und dann urtheilen könne. 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[1285/0005] sollen, so wird Napoleon den Gebrauch, den ich von seinem Vertrauen mache, billigen. Ich rechne auf Sie, mein lieber Marschall, daß Sie die hingebende Huldigung meiner Gefühle dem Lande, dessen Sympathien für den Mann, den ich am meisten geliebt, mich tief gerührt haben, auf angemessene Weise darbringen werden. Genehmigen Sie meine alte Freundschaft, Ihr ergebener Freund Joseph Napoleon.“ (Commerce.) In einem Augenblick, wo die Vorbereitungen zur Beisetzung der Asche Napoleons in Frankreich thätig betrieben werden, und die Frage des kaiserlichen Grabs die öffentliche Meinung so sehr beschäftigt, hat in gewissen Cirkeln die bestimmte Nachricht große Sensation gemacht, daß der König Ludwig Philipp sein Grab in der Capelle von Dreux habe bereiten lassen, wo bereits mehrere Mitglieder der Familie Orleans, unter andern die Herzogin von Würtemberg, ruhen. Die Stelle seines Grabs hat der König selbst bezeichnet. Wir tragen einige Bemerkungen des Hrn. Thiers aus der Sitzung der Deputirtenkammer vom 2 Jun. nach, in Bezug auf die Interpellationen, die Hr. Mauguin gemacht hatte. „Frankreich, sagte Hr. Thiers, unterhalte in einigen seiner Colonien, namentlich in Cayenne, bewaffnete Negercompagnien, die, übrigens frei, eine festbestimmte Zeit von 15 Jahren zu dienen haben. Recruten dieser Art, keine Sklaven, seyen es gewesen, welche jenes von den Engländern bei Port Louis aufgebrachte Schiff fuhr, das übrigens kein Schiff des Staats, sondern Eigenthum eines Kaufmanns sey, der sich mit der Ueberfahrt dieser Neger beschäftigte. Uebrigens seyen die nöthigen Unterhandlungen deßhalb im Gange. Was das Schwefelmonopol betreffe, so könne er keineswegs die Meinung des Hrn. Mauguin theilen. Indem einer Gesellschaft das Recht gegeben werde, den Preis des Schwefels willkürlich zu bestimmen, sey der Handel beeinträchtigt. Man habe zwar vorgegeben, die Eigenthümer des Schwefels in Sicilien verkauften ihn der Gesellschaft, doch sey das nur eine scheinbare Freiheit, die immer den Preis in den Händen der Gesellschaft lasse, und daher könne er, ohne weiter in die Verhandlung einzugehen, nur die Politik seiner Vorgänger im Ministerium billigen, daß sie seit zwei Jahren schon auf der Aufhebung des Monopols bestanden. – Die Angelegenheit der Juden in Damaskus hält Hr. Thiers noch nicht klar genug, um darüber zu urtheilen. Wenigstens findet er noch keinen Grund, den französischen Agenten daselbst für schuldig zu erklären. „Die Sache verhält sich so, sagt der Conseilpräsident: In Damaskus lebte ein Priester, Pater Thomas, der schon seit 32 Jahren ein Muster der Frömmigkeit und der Wohlthätigkeit in der Stadt war. Von allen Religionen geachtet und geliebt, unterstützte er die Armen, heilte die Kranken, und stand mit dem Orden, dem er angehörte, wie man im Orient sagt, unter Frankreichs Schutz. Plötzlich verschwindet dieser Unglückliche mit seinem Diener, der ihn gewöhnlich begleitete. Man suchte ihn lange; endlich vernimmt unser Consul durch eine Art Volksaufstand, daß man die Mörder des P. Thomas entdeckt zu haben glaubt, daß es Juden seyen. Gott bewahre mich, daß ich einer solchen Anklage die geringste Folge gebe! Ich erzähle nur, was geschehen ist. Der Consul eilt herbei, der Auflauf findet vor dem Kloster des Mönchs statt, man ist mittelst Leitern eingedrungen, man hat alles Mögliche gethan, sich zu versichern, daß der P. Thomas mit der Absicht, wieder zurückzukehren, aus seinem Kloster weggegangen ist, und daß er nur in Folge von Gewaltthätigkeiten habe sterben können. Ebenso hat man die Ueberzeugung gewonnen, daß man das Verbrechen nicht, um ihn zu berauben, begangen, denn seine kleine Habe war im Kloster. Ein solches Ereigniß hat ernstem Verdacht Raum gegeben. Eine Untersuchung wurde begonnen. Was that der Consul? Er erfüllte die Pflicht eines Consularagenten. Vor seine Gerichtsbarkeit konnte er die Sache nicht fordern, denn es handelte sich um einen Schützling Frankreichs gegen Einwohner des Landes. Er konnte nur Kläger seyn, nicht Richter, da es nicht Franzosen gegen Franzosen betraf. Nach allen Nachrichten, die ich erhalten, hat er sicher die schändlichen Martern nicht verlangt; ich sage nur, nach den Berichten, die ich erhalten. Soll ich dem österreichischen Consul mehr glauben als den französischen Nachrichten, besonders, da der Vorgesetzte des Consuls von Damaskus, der Generalconsul von Alexandria, Hr. Cochelet, sich zu Gunsten des Consuls in Damaskus ausspricht? Auf die einfache Versicherung des österreichischen Consuls beide Consuln opfern, war unmöglich. Ich mußte daher Hrn. Cochelet den Auftrag geben, einen fähigen und zuverlässigen Mann an Ort und Stelle zu schicken, um die Sache dort zu untersuchen und Documente zu erhalten, damit die Regierung sich unterrichten und dann urtheilen könne. Schon wird der ägyptische Commissär in Damaskus angekommen, seine Untersuchung muß schon sehr vorgeschritten seyn; ich hoffe in kurzem über diese wichtige und traurige Angelegenheit ein gerechtes und begründetes Urtheil fassen zu können!“ Graf de la Borde erwähnt, daß die jüdische Nation im Orient einer wohlverdienten Achtung genösse, und daß er wie Hr. v. Lamartine die herzlichste und offenste Gastfreundschaft in den bedeutendsten Familien derselben getroffen hätte. „Ich wurde daher sehr schmerzlich bei der Nachricht bewegt, welch ein Loos eine achtungswerthe Familie, die ich in Damaskus kennen lernte, getroffen, und besonders von dem Verdacht, der nach dem Gerücht unsern Consul wegen der Theilnahme an den Martern derselben traf. Dieser Verdacht kann auf einem Franzosen und einem so achtungswürdigen Mann, wie der Consul, nicht lasten bleiben. Man muß daher das Geschehene genau untersuchen.“ Hr. Isembert spricht von der erklärten Schuld des Consuls. „Auch ich, sagt Thiers, wollte ich leichtsinnig absprechen, könnte es thun; ich habe Documente in den Händen, die mir erlaubten, gegen die einen oder andern strenge Urtheile zu fällen. Doch ich achte meine Stellung als Minister, ich achte diese ernste Angelegenheit und wünsche, daß man auch seine Stellung als Deputirter achte und nicht leichtsinnig im Angesicht Frankreichs zweifelhafte Thatsachen gebe.“ Ueber die Aeußerung, die Hr. Thiers in derselben Sitzung in Betreff des englischen Consuls in Algier gegeben, urtheilt der National: „Es wäre besser gewesen, wenn Hr. Thiers auf die Frage des Hrn. Mauguin gar nicht geantwortet hätte. Der Conseilpräsident sagte nämlich: „Der brittische Consul blieb in Algerien auf demselben Fuße, auf dem er dem Dey gegenüber gewesen; nur die neu eingesetzten Consuln brauchen eine Anerkennungsacte. Es verhält sich mit den Consuln nicht wie mit den Gesandten; letztere sind politische, die andern sind nur Handelsagenten.“ Entweder hat sich Hr. Thiers über die Kammer lustig gemacht, oder eine unbegreifliche Ignoranz an den Tag gelegt. In der That sind alle auswärtigen Agenten gehalten, neue Beglaubigungsschreiben und ein neues Exequatur, nicht nur bei Einsetzung einer neuen Regierung in einem Lande, sondern in Monarchien selbst bei jedem Regierungswechsel zu empfangen. In dieser Hinsicht findet derselbe Fall bei den Consuln und den andern Gesandten statt. Selbst wenn der von Hrn. Thiers angegebene Unterschied zwischen politischen und Handelsagenten richtig ist, so findet er doch keine Anwendung auf den vorliegenden Fall; denn jeder nur etwas im Studium des Völkerrechts Bewanderte weiß, daß die Consulate der Levante als völlig verschieden von den gewöhnlichen

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 161. Augsburg, 9. Juni 1840, S. 1285. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_161_18400609/5>, abgerufen am 21.11.2024.