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Allgemeine Zeitung. Nr. 162. Augsburg, 10. Juni 1840.

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auf kleineren Straßen ganz unmöglich würden; Hr. Baring erwiedert, daß diese Aufhebung einen Ausfall von 154,000 Pf. bewirken würde. - Das Haus tritt dann wieder zusammen, um Bericht zu empfangen über die Canadabill, wobei Hr. Hume auf Freilassung des in dem Aufstand compromittirten 75jährigen Hrn. Viger antrug. - Darauf ward noch die Canada-Kirchengüterbill zum erstenmal gelesen, und das Haus trennte sich kurz vor 1 Uhr.

Haus der Lords, Sitzung vom 2 Juni. Nach Vorlegung mehrerer Petitionen, worunter auch einige von Lord Breadalbane eingereichte gegen Einschiebung von Pfarrern in die schottische Kirche und um Aufrechterhaltung der geistlichen Jurisdiction der Kirche, erhob sich Lord Lyndhurst, um das Ministerium darüber zur Rechenschaft aufzufordern, daß unter den mitgetheilten Papieren über die neapolitanische Schwefelfrage weder eine Abschrift des zwischen Herrn Mac-Gregor und der neapolitanischen Regierung im November des Jahrs 1839 abgeschlossenen Handelsvertrags noch auch eine Abschrift des zwischen Herrn Mac-Gregor und Lord Palmerston hierüber geführten Briefwechsels befindlich sey. Er trage daher darauf an, der Königin eine Adresse um Vorlegung dieser Documente einzureichen. Der edle Lord gründet seinen Antrag theils auf ein früheres obwohl später zurückgenommenes Versprechen Lord Melbourne's, theils auf die hohe Wichtigkeit des Mac-Gregorischen Vertrags zu Gunsten Englands; denn, obwohl dem Hause noch nicht mitgetheilt, seyen dessen Bedingungen doch bereits der ganzen Welt bekannt. "Der Besteuerungsunterschied englischer Schiffe von neapolitanischen, der sich früher auf 30-40 Procent belief, wird dadurch vollkommen aufgehoben, alle Zölle auf englische Einfuhr werden um 10 Procent, die auf unsre Colonialwaaren auf die Hälfte herabgesetzt; der Tarif der Zölle wird auf 10 Jahre hinausbestimmt, und aller Monopolhandel - mit Ausnahme der drei königlichen Monopole Salz, Tabak und Schießpulver - wird von einem bestimmten Tag an abgeschafft. Kann man sich bei solchen Bedingungen über das allgemeine Mißvergnügen wundern, das die Nichtratification des Vertrags bei unsern Kaufleuten erzeugt hat? Ja auch die sicilischen Landeigenthümer, die dafür auf Reciprocität rechnen, warten ängstlich auf die Ratificirung. Und warum hat man diese Ratification verschoben? Nach einem Brief des Hrn. Temple an Lord Palmerston zu schließen, bloß wegen des scheinbaren Bruchs des Schwefelvertrags von 1816 von Seiten Neapels, obwohl die neapolitanische Regierung selbst einen solchen Bruch nicht zugeben will. Gewiß kann die kleine Frage über den zu verlangenden Schadenersatz wegen des etwaigen Bruches kein Grund seyn, daß wir deßhalb alle Vortheile jenes umfassenden Handelsvertrags - nach dem das Schwefelmonopol überdieß von einem bestimmten Tag an aufhören mußte - fortwährend verlieren sollen, und zwar verlieren gerade zu einer Zeit, wo der 1837 von Neapel abgeschlossene Schwefelmonopolsvertrag allen unsern Handel mit Sicilien zu vernichten droht!" Der edle Lord liest, um letztres zu beweisen, einige Stellen vor aus den vorliegenden Briefen Hrn. Mac-Gregors, aus denen unter Anderm hervorgeht, daß in einem Jahre der Verlust des Hauses Tennent und Comp. von Glasgow in Ausfuhr gegen Schwefeleinfuhr 53,000 Pfd. betrug. Auch beruft er sich auf eine bei der Handelskammer eingereichte Bittschrift der brittischen Kaufleute in Sicilien, in der ausdrücklich gesagt wird, daß sie nicht einen einzigen Tag Verlust mehr ertragen können. "Und doch dauert der Gang der angefangenen Unterhandlungen nun schon fast 6 Monate, also gerade so lang als die Eigenthümer des Monopols und die neapolitanische Regierung selbst verlangt hatten, um vollkommen befriedigt zu seyn; denn die brittischen Kaufleute haben gründlich nachgewiesen, daß wenn das Monopol dem Rechte nach bis zum 1 Juni dauert, es sich der Sache nach, wegen Ueberfüllung aller Märkte Europa's mit Monopolschwefel, bis zum 31 December erstreckt. Der Monat Junius ist nun gekommen, und wir müssen also, durch Schuld des Ministeriums, unsre Handelsinteressen dem Spott von Europa preisgegeben sehen. So triumphirt Hr. Taix selbst in einem nach Palermo geschriebnen und von Hrn. Mac-Gregor mitgetheilten Brief darüber, daß seine Gesellschaft, Dank sey es der Standhaftigkeit des Königs, einen vollkommenen Sieg über die Engländer avec Mr. Macgregor a leur tete davon getragen habe." Der edle Lord parodirt schließlich noch einige Stellen einer im Jahr 1830 von Lord Palmerston - "der auch einmal zur Opposition gehörte" - gehaltenen Rede, und behauptet, daß man heute mit viel mehr Grund als damals sagen könne: die Regierung ist mit den Vorwürfen des Volks beladen. Viscount Melbourne: "Das Haus wird sich erinnern, daß ich ihm bei einer früheren Gelegenheit von den Versuchen des Hrn. Mac Gregor, die der edle Lord, der eben gesprochen, für Unterhandlungen ausgibt, und von dem Document, das er einen Vertrag nennt, Bericht abgestattet habe; und der Irrthum und die Falschheit der von dem edlen Lord vorgebrachten Beweisgründe beruht großentheils auf dieser falschen Ansicht und diesen falschen Benennungen. Hr. Mac Gregor ist zu nichts gekommen, als zu einer vorläufigen mit Fürst Cassaro verabredeten Festsetzung eines neuen Tarifs, und das ist das Document, das, so zweckmäßig es auch im Ganzen berechnet seyn mag, die Basis eines künftigen Handelsvertrags zu bilden, doch im Einzelnen noch sehr wesentlich berichtigt und ausgeführt zu werden verlangt. Von Aufhebung der Monopole ist darin keineswegs die Rede, sondern es heißt nur, daß der englische Handel künftig nicht mehr durch Monopole gehemmt werden solle - ein Ausdruck, welcher den Boden, den wir schon 1816 gewonnen, wieder aufgibt. Die Regierung hat mit jenem Document nichts thun können, als die einzelnen darin enthaltenen Bestimmungen bei Entwerfung eines wirklichen Handelsvertrags zu berücksichtigen, indem sie das Falsche darin änderte, Ueberflüssiges wegließ, Fehlendes hinzusetzte, und den so entworfenen Handelsvertrag hat sie nun auch wirklich dem Repräsentanten Ihrer Maj. in Neapel zugeschickt. Die Bestimmungen selbst sind nichts als Proceduren im Gang der Unterhandlung und schon deßhalb, so lange die Unterhandlungen noch schwebend sind, durchaus ungeeignet, dem Hause vorgelegt zu werden. Ebenso ist auch die Erneuerung des Schwefelvertrags von 1816, auf den sich ein Theil der Mac Gregor'schen Noten bezieht, in diesem Augenblick schwebend: ich hoffe also, daß das Haus nicht in diesem Falle von dem alten Grundsatz, daß bei nicht beendeten Unterhandlungen das Vorlegen der Acten unweise sey, abweichen wird. Was den Vorwurf der Langsamkeit in dieser Sache betrifft, den der edle Lord dem Ministerium gemacht hat, so gründet sich die Verzögerung eines Abschlusses theils auf das Betragen der neapolitanischen Regierung, die das Monopol mehrmals abzuschaffen versprach, und doch nicht abschaffte, theils auf die Umständlichkeit, mit der das Nachweisen des erlittenen Schadens und des zu fodernden Ersatzes für die einzelnen englischen Kaufleute vor dem vermittelnden französischen Ministerium nothwendig verknüpft ist. Uebrigens ist diese Vermittelung von Seite Frankreichs noch keinen Augenblick abgebrochen worden, und wird auch, wie ich hoffe, nicht abgebrochen werden, ehe sie zu Stande gekommen ist. Allen weiteren Erläuterungen und Rechtfertigungen des Betragens unsrer Regierung muß ich mich, da sie nicht ohne einen Commentar über das Betragen der neapolitanischen Regierung möglich wären, enthalten." Auf eine Frage Lord Lyndhursts,

auf kleineren Straßen ganz unmöglich würden; Hr. Baring erwiedert, daß diese Aufhebung einen Ausfall von 154,000 Pf. bewirken würde. – Das Haus tritt dann wieder zusammen, um Bericht zu empfangen über die Canadabill, wobei Hr. Hume auf Freilassung des in dem Aufstand compromittirten 75jährigen Hrn. Viger antrug. – Darauf ward noch die Canada-Kirchengüterbill zum erstenmal gelesen, und das Haus trennte sich kurz vor 1 Uhr.

Haus der Lords, Sitzung vom 2 Juni. Nach Vorlegung mehrerer Petitionen, worunter auch einige von Lord Breadalbane eingereichte gegen Einschiebung von Pfarrern in die schottische Kirche und um Aufrechterhaltung der geistlichen Jurisdiction der Kirche, erhob sich Lord Lyndhurst, um das Ministerium darüber zur Rechenschaft aufzufordern, daß unter den mitgetheilten Papieren über die neapolitanische Schwefelfrage weder eine Abschrift des zwischen Herrn Mac-Gregor und der neapolitanischen Regierung im November des Jahrs 1839 abgeschlossenen Handelsvertrags noch auch eine Abschrift des zwischen Herrn Mac-Gregor und Lord Palmerston hierüber geführten Briefwechsels befindlich sey. Er trage daher darauf an, der Königin eine Adresse um Vorlegung dieser Documente einzureichen. Der edle Lord gründet seinen Antrag theils auf ein früheres obwohl später zurückgenommenes Versprechen Lord Melbourne's, theils auf die hohe Wichtigkeit des Mac-Gregorischen Vertrags zu Gunsten Englands; denn, obwohl dem Hause noch nicht mitgetheilt, seyen dessen Bedingungen doch bereits der ganzen Welt bekannt. „Der Besteuerungsunterschied englischer Schiffe von neapolitanischen, der sich früher auf 30-40 Procent belief, wird dadurch vollkommen aufgehoben, alle Zölle auf englische Einfuhr werden um 10 Procent, die auf unsre Colonialwaaren auf die Hälfte herabgesetzt; der Tarif der Zölle wird auf 10 Jahre hinausbestimmt, und aller Monopolhandel – mit Ausnahme der drei königlichen Monopole Salz, Tabak und Schießpulver – wird von einem bestimmten Tag an abgeschafft. Kann man sich bei solchen Bedingungen über das allgemeine Mißvergnügen wundern, das die Nichtratification des Vertrags bei unsern Kaufleuten erzeugt hat? Ja auch die sicilischen Landeigenthümer, die dafür auf Reciprocität rechnen, warten ängstlich auf die Ratificirung. Und warum hat man diese Ratification verschoben? Nach einem Brief des Hrn. Temple an Lord Palmerston zu schließen, bloß wegen des scheinbaren Bruchs des Schwefelvertrags von 1816 von Seiten Neapels, obwohl die neapolitanische Regierung selbst einen solchen Bruch nicht zugeben will. Gewiß kann die kleine Frage über den zu verlangenden Schadenersatz wegen des etwaigen Bruches kein Grund seyn, daß wir deßhalb alle Vortheile jenes umfassenden Handelsvertrags – nach dem das Schwefelmonopol überdieß von einem bestimmten Tag an aufhören mußte – fortwährend verlieren sollen, und zwar verlieren gerade zu einer Zeit, wo der 1837 von Neapel abgeschlossene Schwefelmonopolsvertrag allen unsern Handel mit Sicilien zu vernichten droht!“ Der edle Lord liest, um letztres zu beweisen, einige Stellen vor aus den vorliegenden Briefen Hrn. Mac-Gregors, aus denen unter Anderm hervorgeht, daß in einem Jahre der Verlust des Hauses Tennent und Comp. von Glasgow in Ausfuhr gegen Schwefeleinfuhr 53,000 Pfd. betrug. Auch beruft er sich auf eine bei der Handelskammer eingereichte Bittschrift der brittischen Kaufleute in Sicilien, in der ausdrücklich gesagt wird, daß sie nicht einen einzigen Tag Verlust mehr ertragen können. „Und doch dauert der Gang der angefangenen Unterhandlungen nun schon fast 6 Monate, also gerade so lang als die Eigenthümer des Monopols und die neapolitanische Regierung selbst verlangt hatten, um vollkommen befriedigt zu seyn; denn die brittischen Kaufleute haben gründlich nachgewiesen, daß wenn das Monopol dem Rechte nach bis zum 1 Juni dauert, es sich der Sache nach, wegen Ueberfüllung aller Märkte Europa's mit Monopolschwefel, bis zum 31 December erstreckt. Der Monat Junius ist nun gekommen, und wir müssen also, durch Schuld des Ministeriums, unsre Handelsinteressen dem Spott von Europa preisgegeben sehen. So triumphirt Hr. Taix selbst in einem nach Palermo geschriebnen und von Hrn. Mac-Gregor mitgetheilten Brief darüber, daß seine Gesellschaft, Dank sey es der Standhaftigkeit des Königs, einen vollkommenen Sieg über die Engländer avec Mr. Macgregor à leur tête davon getragen habe.“ Der edle Lord parodirt schließlich noch einige Stellen einer im Jahr 1830 von Lord Palmerston – „der auch einmal zur Opposition gehörte“ – gehaltenen Rede, und behauptet, daß man heute mit viel mehr Grund als damals sagen könne: die Regierung ist mit den Vorwürfen des Volks beladen. Viscount Melbourne: „Das Haus wird sich erinnern, daß ich ihm bei einer früheren Gelegenheit von den Versuchen des Hrn. Mac Gregor, die der edle Lord, der eben gesprochen, für Unterhandlungen ausgibt, und von dem Document, das er einen Vertrag nennt, Bericht abgestattet habe; und der Irrthum und die Falschheit der von dem edlen Lord vorgebrachten Beweisgründe beruht großentheils auf dieser falschen Ansicht und diesen falschen Benennungen. Hr. Mac Gregor ist zu nichts gekommen, als zu einer vorläufigen mit Fürst Cassaro verabredeten Festsetzung eines neuen Tarifs, und das ist das Document, das, so zweckmäßig es auch im Ganzen berechnet seyn mag, die Basis eines künftigen Handelsvertrags zu bilden, doch im Einzelnen noch sehr wesentlich berichtigt und ausgeführt zu werden verlangt. Von Aufhebung der Monopole ist darin keineswegs die Rede, sondern es heißt nur, daß der englische Handel künftig nicht mehr durch Monopole gehemmt werden solle – ein Ausdruck, welcher den Boden, den wir schon 1816 gewonnen, wieder aufgibt. Die Regierung hat mit jenem Document nichts thun können, als die einzelnen darin enthaltenen Bestimmungen bei Entwerfung eines wirklichen Handelsvertrags zu berücksichtigen, indem sie das Falsche darin änderte, Ueberflüssiges wegließ, Fehlendes hinzusetzte, und den so entworfenen Handelsvertrag hat sie nun auch wirklich dem Repräsentanten Ihrer Maj. in Neapel zugeschickt. Die Bestimmungen selbst sind nichts als Proceduren im Gang der Unterhandlung und schon deßhalb, so lange die Unterhandlungen noch schwebend sind, durchaus ungeeignet, dem Hause vorgelegt zu werden. Ebenso ist auch die Erneuerung des Schwefelvertrags von 1816, auf den sich ein Theil der Mac Gregor'schen Noten bezieht, in diesem Augenblick schwebend: ich hoffe also, daß das Haus nicht in diesem Falle von dem alten Grundsatz, daß bei nicht beendeten Unterhandlungen das Vorlegen der Acten unweise sey, abweichen wird. Was den Vorwurf der Langsamkeit in dieser Sache betrifft, den der edle Lord dem Ministerium gemacht hat, so gründet sich die Verzögerung eines Abschlusses theils auf das Betragen der neapolitanischen Regierung, die das Monopol mehrmals abzuschaffen versprach, und doch nicht abschaffte, theils auf die Umständlichkeit, mit der das Nachweisen des erlittenen Schadens und des zu fodernden Ersatzes für die einzelnen englischen Kaufleute vor dem vermittelnden französischen Ministerium nothwendig verknüpft ist. Uebrigens ist diese Vermittelung von Seite Frankreichs noch keinen Augenblick abgebrochen worden, und wird auch, wie ich hoffe, nicht abgebrochen werden, ehe sie zu Stande gekommen ist. Allen weiteren Erläuterungen und Rechtfertigungen des Betragens unsrer Regierung muß ich mich, da sie nicht ohne einen Commentar über das Betragen der neapolitanischen Regierung möglich wären, enthalten.“ Auf eine Frage Lord Lyndhursts,

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Der edle Lord gründet seinen Antrag theils auf ein früheres obwohl später zurückgenommenes Versprechen Lord Melbourne's, theils auf die hohe Wichtigkeit des Mac-Gregorischen Vertrags zu Gunsten Englands; denn, obwohl dem Hause noch nicht mitgetheilt, seyen dessen Bedingungen doch bereits der ganzen Welt bekannt. &#x201E;Der Besteuerungsunterschied englischer Schiffe von neapolitanischen, der sich früher auf 30-40 Procent belief, wird dadurch vollkommen aufgehoben, alle Zölle auf englische Einfuhr werden um 10 Procent, die auf unsre Colonialwaaren auf die Hälfte herabgesetzt; der Tarif der Zölle wird auf 10 Jahre hinausbestimmt, und aller Monopolhandel &#x2013; mit Ausnahme der drei königlichen Monopole Salz, Tabak und Schießpulver &#x2013; wird von einem bestimmten Tag an abgeschafft. Kann man sich bei solchen Bedingungen über das allgemeine Mißvergnügen wundern, das die Nichtratification des Vertrags bei unsern Kaufleuten erzeugt hat? Ja auch die sicilischen Landeigenthümer, die dafür auf Reciprocität rechnen, warten ängstlich auf die Ratificirung. Und warum hat man diese Ratification verschoben? Nach einem Brief des Hrn. Temple an Lord Palmerston zu schließen, bloß wegen des scheinbaren Bruchs des Schwefelvertrags von 1816 von Seiten Neapels, obwohl die neapolitanische Regierung selbst einen solchen Bruch nicht zugeben will. Gewiß kann die kleine Frage über den zu verlangenden Schadenersatz wegen des etwaigen Bruches kein Grund seyn, daß wir deßhalb alle Vortheile jenes umfassenden Handelsvertrags &#x2013; nach dem das Schwefelmonopol überdieß von einem bestimmten Tag an aufhören mußte &#x2013; fortwährend verlieren sollen, und zwar verlieren gerade zu einer Zeit, wo der 1837 von Neapel abgeschlossene Schwefelmonopolsvertrag allen unsern Handel mit Sicilien zu vernichten droht!&#x201C; Der edle Lord liest, um letztres zu beweisen, einige Stellen vor aus den vorliegenden Briefen Hrn. Mac-Gregors, aus denen unter Anderm hervorgeht, daß in einem Jahre der Verlust des Hauses Tennent und Comp. von Glasgow in Ausfuhr gegen Schwefeleinfuhr 53,000 Pfd. betrug. Auch beruft er sich auf eine bei der Handelskammer eingereichte Bittschrift der brittischen Kaufleute in Sicilien, in der ausdrücklich gesagt wird, daß sie nicht einen einzigen Tag Verlust mehr ertragen können. &#x201E;Und doch dauert der Gang der angefangenen Unterhandlungen nun schon fast 6 Monate, also gerade so lang als die Eigenthümer des Monopols und die neapolitanische Regierung selbst verlangt hatten, um vollkommen befriedigt zu seyn; denn die brittischen Kaufleute haben gründlich nachgewiesen, daß wenn das Monopol dem Rechte nach bis zum 1 Juni dauert, es sich der Sache nach, wegen Ueberfüllung aller Märkte Europa's mit Monopolschwefel, bis zum 31 December erstreckt. Der Monat Junius ist nun gekommen, und wir müssen also, durch Schuld des Ministeriums, unsre Handelsinteressen dem Spott von Europa preisgegeben sehen. So triumphirt Hr. Taix selbst in einem nach Palermo geschriebnen und von Hrn. Mac-Gregor mitgetheilten Brief darüber, daß seine Gesellschaft, Dank sey es der Standhaftigkeit des Königs, einen vollkommenen Sieg über die Engländer avec Mr. Macgregor à leur tête davon getragen habe.&#x201C; Der edle Lord parodirt schließlich noch einige Stellen einer im Jahr 1830 von Lord Palmerston &#x2013; &#x201E;der auch einmal zur Opposition gehörte&#x201C; &#x2013; gehaltenen Rede, und behauptet, daß man heute mit viel mehr Grund als damals sagen könne: die Regierung ist mit den Vorwürfen des Volks beladen. Viscount <hi rendition="#g">Melbourne</hi>: &#x201E;Das Haus wird sich erinnern, daß ich ihm bei einer früheren Gelegenheit von den Versuchen des Hrn. Mac Gregor, die der edle Lord, der eben gesprochen, für Unterhandlungen ausgibt, und von dem Document, das er einen Vertrag nennt, Bericht abgestattet habe; und der Irrthum und die Falschheit der von dem edlen Lord vorgebrachten Beweisgründe beruht großentheils auf dieser falschen Ansicht und diesen falschen Benennungen. Hr. Mac Gregor ist zu nichts gekommen, als zu einer vorläufigen mit Fürst Cassaro verabredeten Festsetzung eines neuen Tarifs, und das ist das Document, das, so zweckmäßig es auch im Ganzen berechnet seyn mag, die Basis eines künftigen Handelsvertrags zu bilden, doch im Einzelnen noch sehr wesentlich berichtigt und ausgeführt zu werden verlangt. Von Aufhebung der Monopole ist darin keineswegs die Rede, sondern es heißt nur, daß der englische Handel künftig nicht mehr durch Monopole gehemmt werden solle &#x2013; ein Ausdruck, welcher den Boden, den wir schon 1816 gewonnen, wieder aufgibt. Die Regierung hat mit jenem Document nichts thun können, als die einzelnen darin enthaltenen Bestimmungen bei Entwerfung eines wirklichen Handelsvertrags zu berücksichtigen, indem sie das Falsche darin änderte, Ueberflüssiges wegließ, Fehlendes hinzusetzte, und den so entworfenen Handelsvertrag hat sie nun auch wirklich dem Repräsentanten Ihrer Maj. in Neapel zugeschickt. Die Bestimmungen selbst sind nichts als Proceduren im Gang der Unterhandlung und schon deßhalb, so lange die Unterhandlungen noch schwebend sind, durchaus ungeeignet, dem Hause vorgelegt zu werden. Ebenso ist auch die Erneuerung des Schwefelvertrags von 1816, auf den sich ein Theil der Mac Gregor'schen Noten bezieht, in diesem Augenblick schwebend: ich hoffe also, daß das Haus nicht in diesem Falle von dem alten Grundsatz, daß bei nicht beendeten Unterhandlungen das Vorlegen der Acten unweise sey, abweichen wird. Was den Vorwurf der Langsamkeit in dieser Sache betrifft, den der edle Lord dem Ministerium gemacht hat, so gründet sich die Verzögerung eines Abschlusses theils auf das Betragen der neapolitanischen Regierung, die das Monopol mehrmals abzuschaffen versprach, und doch nicht abschaffte, theils auf die Umständlichkeit, mit der das Nachweisen des erlittenen Schadens und des zu fodernden Ersatzes für die einzelnen englischen Kaufleute vor dem vermittelnden französischen Ministerium nothwendig verknüpft ist. Uebrigens ist diese Vermittelung von Seite Frankreichs noch keinen Augenblick abgebrochen worden, und wird auch, wie ich hoffe, nicht abgebrochen werden, ehe sie zu Stande gekommen ist. Allen weiteren Erläuterungen und Rechtfertigungen des Betragens unsrer Regierung muß ich mich, da sie nicht ohne einen Commentar über das Betragen der neapolitanischen Regierung möglich wären, enthalten.&#x201C; Auf eine Frage Lord Lyndhursts,<lb/></p>
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[1291/0003] auf kleineren Straßen ganz unmöglich würden; Hr. Baring erwiedert, daß diese Aufhebung einen Ausfall von 154,000 Pf. bewirken würde. – Das Haus tritt dann wieder zusammen, um Bericht zu empfangen über die Canadabill, wobei Hr. Hume auf Freilassung des in dem Aufstand compromittirten 75jährigen Hrn. Viger antrug. – Darauf ward noch die Canada-Kirchengüterbill zum erstenmal gelesen, und das Haus trennte sich kurz vor 1 Uhr. Haus der Lords, Sitzung vom 2 Juni. Nach Vorlegung mehrerer Petitionen, worunter auch einige von Lord Breadalbane eingereichte gegen Einschiebung von Pfarrern in die schottische Kirche und um Aufrechterhaltung der geistlichen Jurisdiction der Kirche, erhob sich Lord Lyndhurst, um das Ministerium darüber zur Rechenschaft aufzufordern, daß unter den mitgetheilten Papieren über die neapolitanische Schwefelfrage weder eine Abschrift des zwischen Herrn Mac-Gregor und der neapolitanischen Regierung im November des Jahrs 1839 abgeschlossenen Handelsvertrags noch auch eine Abschrift des zwischen Herrn Mac-Gregor und Lord Palmerston hierüber geführten Briefwechsels befindlich sey. Er trage daher darauf an, der Königin eine Adresse um Vorlegung dieser Documente einzureichen. Der edle Lord gründet seinen Antrag theils auf ein früheres obwohl später zurückgenommenes Versprechen Lord Melbourne's, theils auf die hohe Wichtigkeit des Mac-Gregorischen Vertrags zu Gunsten Englands; denn, obwohl dem Hause noch nicht mitgetheilt, seyen dessen Bedingungen doch bereits der ganzen Welt bekannt. „Der Besteuerungsunterschied englischer Schiffe von neapolitanischen, der sich früher auf 30-40 Procent belief, wird dadurch vollkommen aufgehoben, alle Zölle auf englische Einfuhr werden um 10 Procent, die auf unsre Colonialwaaren auf die Hälfte herabgesetzt; der Tarif der Zölle wird auf 10 Jahre hinausbestimmt, und aller Monopolhandel – mit Ausnahme der drei königlichen Monopole Salz, Tabak und Schießpulver – wird von einem bestimmten Tag an abgeschafft. Kann man sich bei solchen Bedingungen über das allgemeine Mißvergnügen wundern, das die Nichtratification des Vertrags bei unsern Kaufleuten erzeugt hat? Ja auch die sicilischen Landeigenthümer, die dafür auf Reciprocität rechnen, warten ängstlich auf die Ratificirung. Und warum hat man diese Ratification verschoben? Nach einem Brief des Hrn. Temple an Lord Palmerston zu schließen, bloß wegen des scheinbaren Bruchs des Schwefelvertrags von 1816 von Seiten Neapels, obwohl die neapolitanische Regierung selbst einen solchen Bruch nicht zugeben will. Gewiß kann die kleine Frage über den zu verlangenden Schadenersatz wegen des etwaigen Bruches kein Grund seyn, daß wir deßhalb alle Vortheile jenes umfassenden Handelsvertrags – nach dem das Schwefelmonopol überdieß von einem bestimmten Tag an aufhören mußte – fortwährend verlieren sollen, und zwar verlieren gerade zu einer Zeit, wo der 1837 von Neapel abgeschlossene Schwefelmonopolsvertrag allen unsern Handel mit Sicilien zu vernichten droht!“ Der edle Lord liest, um letztres zu beweisen, einige Stellen vor aus den vorliegenden Briefen Hrn. Mac-Gregors, aus denen unter Anderm hervorgeht, daß in einem Jahre der Verlust des Hauses Tennent und Comp. von Glasgow in Ausfuhr gegen Schwefeleinfuhr 53,000 Pfd. betrug. Auch beruft er sich auf eine bei der Handelskammer eingereichte Bittschrift der brittischen Kaufleute in Sicilien, in der ausdrücklich gesagt wird, daß sie nicht einen einzigen Tag Verlust mehr ertragen können. „Und doch dauert der Gang der angefangenen Unterhandlungen nun schon fast 6 Monate, also gerade so lang als die Eigenthümer des Monopols und die neapolitanische Regierung selbst verlangt hatten, um vollkommen befriedigt zu seyn; denn die brittischen Kaufleute haben gründlich nachgewiesen, daß wenn das Monopol dem Rechte nach bis zum 1 Juni dauert, es sich der Sache nach, wegen Ueberfüllung aller Märkte Europa's mit Monopolschwefel, bis zum 31 December erstreckt. Der Monat Junius ist nun gekommen, und wir müssen also, durch Schuld des Ministeriums, unsre Handelsinteressen dem Spott von Europa preisgegeben sehen. So triumphirt Hr. Taix selbst in einem nach Palermo geschriebnen und von Hrn. Mac-Gregor mitgetheilten Brief darüber, daß seine Gesellschaft, Dank sey es der Standhaftigkeit des Königs, einen vollkommenen Sieg über die Engländer avec Mr. Macgregor à leur tête davon getragen habe.“ Der edle Lord parodirt schließlich noch einige Stellen einer im Jahr 1830 von Lord Palmerston – „der auch einmal zur Opposition gehörte“ – gehaltenen Rede, und behauptet, daß man heute mit viel mehr Grund als damals sagen könne: die Regierung ist mit den Vorwürfen des Volks beladen. Viscount Melbourne: „Das Haus wird sich erinnern, daß ich ihm bei einer früheren Gelegenheit von den Versuchen des Hrn. Mac Gregor, die der edle Lord, der eben gesprochen, für Unterhandlungen ausgibt, und von dem Document, das er einen Vertrag nennt, Bericht abgestattet habe; und der Irrthum und die Falschheit der von dem edlen Lord vorgebrachten Beweisgründe beruht großentheils auf dieser falschen Ansicht und diesen falschen Benennungen. Hr. Mac Gregor ist zu nichts gekommen, als zu einer vorläufigen mit Fürst Cassaro verabredeten Festsetzung eines neuen Tarifs, und das ist das Document, das, so zweckmäßig es auch im Ganzen berechnet seyn mag, die Basis eines künftigen Handelsvertrags zu bilden, doch im Einzelnen noch sehr wesentlich berichtigt und ausgeführt zu werden verlangt. Von Aufhebung der Monopole ist darin keineswegs die Rede, sondern es heißt nur, daß der englische Handel künftig nicht mehr durch Monopole gehemmt werden solle – ein Ausdruck, welcher den Boden, den wir schon 1816 gewonnen, wieder aufgibt. Die Regierung hat mit jenem Document nichts thun können, als die einzelnen darin enthaltenen Bestimmungen bei Entwerfung eines wirklichen Handelsvertrags zu berücksichtigen, indem sie das Falsche darin änderte, Ueberflüssiges wegließ, Fehlendes hinzusetzte, und den so entworfenen Handelsvertrag hat sie nun auch wirklich dem Repräsentanten Ihrer Maj. in Neapel zugeschickt. Die Bestimmungen selbst sind nichts als Proceduren im Gang der Unterhandlung und schon deßhalb, so lange die Unterhandlungen noch schwebend sind, durchaus ungeeignet, dem Hause vorgelegt zu werden. Ebenso ist auch die Erneuerung des Schwefelvertrags von 1816, auf den sich ein Theil der Mac Gregor'schen Noten bezieht, in diesem Augenblick schwebend: ich hoffe also, daß das Haus nicht in diesem Falle von dem alten Grundsatz, daß bei nicht beendeten Unterhandlungen das Vorlegen der Acten unweise sey, abweichen wird. Was den Vorwurf der Langsamkeit in dieser Sache betrifft, den der edle Lord dem Ministerium gemacht hat, so gründet sich die Verzögerung eines Abschlusses theils auf das Betragen der neapolitanischen Regierung, die das Monopol mehrmals abzuschaffen versprach, und doch nicht abschaffte, theils auf die Umständlichkeit, mit der das Nachweisen des erlittenen Schadens und des zu fodernden Ersatzes für die einzelnen englischen Kaufleute vor dem vermittelnden französischen Ministerium nothwendig verknüpft ist. Uebrigens ist diese Vermittelung von Seite Frankreichs noch keinen Augenblick abgebrochen worden, und wird auch, wie ich hoffe, nicht abgebrochen werden, ehe sie zu Stande gekommen ist. Allen weiteren Erläuterungen und Rechtfertigungen des Betragens unsrer Regierung muß ich mich, da sie nicht ohne einen Commentar über das Betragen der neapolitanischen Regierung möglich wären, enthalten.“ Auf eine Frage Lord Lyndhursts,

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 162. Augsburg, 10. Juni 1840, S. 1291. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_162_18400610/3>, abgerufen am 28.04.2024.