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Allgemeine Zeitung. Nr. 164. Augsburg, 12. Juni 1840.

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angenommen. Eben so die Feststellung des Budgets auf 2 Jahre, und der Entwurf über das periodische Abtreten der Mitglieder des Gemeinderaths in den Städten. Doch ließ man diese Gelegenheit nicht vorübergehen, ohne das Wahlprincip nach Ritterschaft, Stadt und Land als veraltet und unnütz nochmals anzugreifen. Heftigere Debatten erregte der Gesetzesentwurf über das Militärwesen, wobei besonders die gezwungene Aushebung zum Seedienst starken Widerspruch fand, und auch die Verwerfung des Entwurfs mit 36 gegen 16 Stimmen herbeiführte, obwohl mehrere sonst heftige Oppositionsmitglieder, wie van Dam van Isselt dafür stimmten. Der letzte Punkt war die ministerielle Verantwortlichkeit. Diese wurde nach dem von der Regierung veränderten Entwurfe einstimmig angenommen. Die Versammlung trennte sich erst halb 11 Uhr Abends, und sollte am folgenden Tage wieder zusammen treten, um den Entwurf über die Aufhebung des Syndicats zu berathen.

Deutschland.

Eine diesen Morgen 9 Uhr im Hotel der k. preußischen Gesandtschaft angelangte Estaffette brachte die officielle Anzeige von dem Sonntags 7 Jun. Nachmittag 3 Uhr in Berlin erfolgten Ableben Sr. Maj. des Königs Friedrich Wilhelm III. Gleich nach Empfang der Depesche, welcher, wie verlautet, Briefe der Kronprinzessin, nunmehrigen Königin Elisabeth von Preußen, an ihre königliche Mutter beilagen, verfügte sich der Gesandte, Graf v. Dönhoff nach Biederstein und darauf zu Sr. k. Hoh. dem Prinzen Karl von Bayern. Die große Theilnahme, welche diese Nachricht im Publicum erregt, beweist die hohe Achtung, die man in München dem redlichen und wohlwollenden Charakter des verstorbenen Monarchen zollt. Nach einer eben erschienenen Bekanntmachung des k. Oberstkämmererstabes wurde eine Hoftrauer von vier Wochen angeordnet. - Dem Vernehmen nach hat der Kaiser Nikolaus den König noch am Leben und bei Besinnung getroffen.

Nach Einlauf der allerhöchsten Bestimmungen hinsichtlich der Festfeier der Erfindung der Buchdruckerkunst hat sich auch hier das Festcomite aufgelöst, indem die hiesigen Buchdrucker auf das Fest verzichten. (Bayer. Blätter.)

Die Actiengesellschaft, welche sich vorlängst schon zur Herstellung einer Eisenbahn von Nürnberg nach Bamberg gebildet hat, seit Jahren aber ziemlich unthätig verblieben ist, muß nach einem neuern Regierungserlaß jetzt entweder Hand ans Werk legen oder sie geht innerhalb weniger Wochen ihrer Concession verlustig. Das bis jetzt eingezahlte eine Procent der Actien ist bis auf einige tausend Gulden verbraucht, und da der Aufforderung, weitere vier Procent einzuzahlen, um damit endlich d Bau zu beginnen, wahrscheinlich nur von den wenigsten Theilhabern entsprochen werden dürfte, so ist mit ziemlicher Gewißheit vorauszusehen, daß sich die Gesellschaft auflösen werde. Dieß ist um so wahrscheinlicher, als nach Jedermanns Meinung hier die Regierung die Absicht haben soll, das Werk eintretenden Falls selbst zu übernehmen und eine Eisenbahn nicht blos von Nürnberg nach Bamberg, sondern sogleich bis Coburg auf dem Wege nach Leipzig, also zur Verbindung des südlichen und mittlern mit dem nördlichen Deutschland, ausführen zu lassen. Erscheint das für hiesigen Handel und Gewerbfleiß überaus wichtige Unternehmen selbst daher auch wenig gefährdet, so bleibt doch zu beklagen, daß unsere Privatgesellschaften noch immer gar zu geringes Vertrauen in ihre eignen Kräfte setzen und sich sobald durch geringe Schwierigkeiten entmuthigt und in ihrem Eifer erkaltet zeigen, wie es uns denn überhaupt mit Rücksicht auf die Zukunft vortheilhafter und erfreulicher bedünken will, wenn die Eisenbahnen in Deutschland mehr aus dem Unternehmungsgeist einzelner Gesellschaften, unserer Capitalisten und unseres Handelsstandes hervorgingen, als wenn sie allein durch den Staat geschaffen werden.

Von litterarischen Notabilitäten erscheinen bei unserem Gutenbergsfeste die Dichter Freyligrath, Gutzkow, Karl Beck, Simrock, Duller und König. Diese haben bereits zugesagt; andere erwarten wir mit Zuversicht, und mehrere Litteraten aus Leipzig sollen Willens seyn, hieher zu kommen, da ihnen in Leipzig eine Betheiligung bei dem Feste in ihrem Sinne entzogen worden ist. (Hannov. Ztg).

Der hiesigen Universität steht der Verlust, von welchem schon öfter in den öffentlichen Blättern die Rede gewesen ist, nun bestimmt bevor. Hr. Professor Karl Adolf v. Vangerow (geboren zu Schiffelbach in Oberhessen den 5 Jun. 1808) hat den Ruf nach Heidelberg an Thibaut's Stelle definitiv erhalten und angenommen. Dem Vernehmen nach wird er im nächsten Winterhalbjahre seine dortige akademische Wirksamkeit mit Vorträgen über die Pandekten eröffnen. (Kass. A. Z.)

Heute befand sich ein Decret der Regierung auf der Registrande der Ständeversammlung, durch welches der Landtag bis zum 21 Jun. prolongirt wird, wo er jedoch bestimmt geschlossen werden soll. Zugleich ist durch dieses Decret der vorgelegte Preßgesetzentwurf zurückgenommen worden, weil die Zeit schon zu weit vorgerückt sey, als daß man sich noch eine Vereinigung beider Kammern darüber denken könne. So wahr dieß nun auch an sich seyn mag, so fiel die Zurücknahme selbst doch um deßwillen auf, weil gestern Nachmittag der Deputationsbericht über das Preßgesetz von der Druckerei ausgegeben worden war. Da hiernächst im Decrete Beziehung darauf genommen war, daß gedachter Gesetzentwurf schon seit fünf Monaten vorliege, und der Abg. Todt, welcher Referent in der Sache ist, darin einen Vorwurf wegen der verspäteten Berichterstattung finden wollte, so ergriff derselbe das Wort, um einen solchen Vorwurf zurückzuweisen. Er bemerkte unter Anderm: die Regierung befinde sich in ihrem Rechte, wenn sie den Gesetzesentwurf zurücknehme, er wolle ihr das nicht streitig machen. Er beklage die Zurücknahme auch nicht, da er sich von einem solchen Gesetz ohnehin kein Heil versprochen habe, und daher entschlossen gewesen sey, dagegen zu stimmen. Ihn verletze es auch nicht, daß die Mühe, welche die Deputation und insonderheit er als Referent auf die Begutachtung des Gegenstandes verwendet habe, nun umsonst aufgewendet zu seyn scheine. In der Wirklichkeit sey dieß doch nicht der Fall, denn es biete der Deputationsbericht wenigstens Material für die Zukunft, und so habe er die Sache gleich von Haus aus angesehen. Was aber den Vorwurf anlange, den man der Deputation und namentlich ihm wegen der Verzögerung gemacht habe, so sey diese keineswegs absichtlich erfolgt, wenn er auch das Gesetz nicht mit günstigen Augen angesehen. Der Verzug liege in der Umfänglichkeit der Arbeit und in den Verhältnissen (die er näher bezeichnete.) Der erst vor einigen Tagen als Stellvertreter Poppe's für den Leipziger Handelsstand eingetretene Abg. Coith aus Leipzig nahm hierauf das Wort, beklagte das Fortbestehen des traurigen Provisoriums, was durch die Zurücknahme des Gesetzesentwurfs in Aussicht gestellt sey und nur durch die humane Ausführung der Behörden einigermaßen erträglich werde, und sprach den Wunsch aus, daß die Regierung inmittelst durch Verordnung die nunmehr wieder als bleibend anzunehmenden Fesseln des Buchhandels und der Presse erleichtern werde. Da der Minister des Innern, v. Rostitz, hierauf erklärte, daß die Regierung auf diesen

angenommen. Eben so die Feststellung des Budgets auf 2 Jahre, und der Entwurf über das periodische Abtreten der Mitglieder des Gemeinderaths in den Städten. Doch ließ man diese Gelegenheit nicht vorübergehen, ohne das Wahlprincip nach Ritterschaft, Stadt und Land als veraltet und unnütz nochmals anzugreifen. Heftigere Debatten erregte der Gesetzesentwurf über das Militärwesen, wobei besonders die gezwungene Aushebung zum Seedienst starken Widerspruch fand, und auch die Verwerfung des Entwurfs mit 36 gegen 16 Stimmen herbeiführte, obwohl mehrere sonst heftige Oppositionsmitglieder, wie van Dam van Isselt dafür stimmten. Der letzte Punkt war die ministerielle Verantwortlichkeit. Diese wurde nach dem von der Regierung veränderten Entwurfe einstimmig angenommen. Die Versammlung trennte sich erst halb 11 Uhr Abends, und sollte am folgenden Tage wieder zusammen treten, um den Entwurf über die Aufhebung des Syndicats zu berathen.

Deutschland.

Eine diesen Morgen 9 Uhr im Hôtel der k. preußischen Gesandtschaft angelangte Estaffette brachte die officielle Anzeige von dem Sonntags 7 Jun. Nachmittag 3 Uhr in Berlin erfolgten Ableben Sr. Maj. des Königs Friedrich Wilhelm III. Gleich nach Empfang der Depesche, welcher, wie verlautet, Briefe der Kronprinzessin, nunmehrigen Königin Elisabeth von Preußen, an ihre königliche Mutter beilagen, verfügte sich der Gesandte, Graf v. Dönhoff nach Biederstein und darauf zu Sr. k. Hoh. dem Prinzen Karl von Bayern. Die große Theilnahme, welche diese Nachricht im Publicum erregt, beweist die hohe Achtung, die man in München dem redlichen und wohlwollenden Charakter des verstorbenen Monarchen zollt. Nach einer eben erschienenen Bekanntmachung des k. Oberstkämmererstabes wurde eine Hoftrauer von vier Wochen angeordnet. – Dem Vernehmen nach hat der Kaiser Nikolaus den König noch am Leben und bei Besinnung getroffen.

Nach Einlauf der allerhöchsten Bestimmungen hinsichtlich der Festfeier der Erfindung der Buchdruckerkunst hat sich auch hier das Festcomité aufgelöst, indem die hiesigen Buchdrucker auf das Fest verzichten. (Bayer. Blätter.)

Die Actiengesellschaft, welche sich vorlängst schon zur Herstellung einer Eisenbahn von Nürnberg nach Bamberg gebildet hat, seit Jahren aber ziemlich unthätig verblieben ist, muß nach einem neuern Regierungserlaß jetzt entweder Hand ans Werk legen oder sie geht innerhalb weniger Wochen ihrer Concession verlustig. Das bis jetzt eingezahlte eine Procent der Actien ist bis auf einige tausend Gulden verbraucht, und da der Aufforderung, weitere vier Procent einzuzahlen, um damit endlich d Bau zu beginnen, wahrscheinlich nur von den wenigsten Theilhabern entsprochen werden dürfte, so ist mit ziemlicher Gewißheit vorauszusehen, daß sich die Gesellschaft auflösen werde. Dieß ist um so wahrscheinlicher, als nach Jedermanns Meinung hier die Regierung die Absicht haben soll, das Werk eintretenden Falls selbst zu übernehmen und eine Eisenbahn nicht blos von Nürnberg nach Bamberg, sondern sogleich bis Coburg auf dem Wege nach Leipzig, also zur Verbindung des südlichen und mittlern mit dem nördlichen Deutschland, ausführen zu lassen. Erscheint das für hiesigen Handel und Gewerbfleiß überaus wichtige Unternehmen selbst daher auch wenig gefährdet, so bleibt doch zu beklagen, daß unsere Privatgesellschaften noch immer gar zu geringes Vertrauen in ihre eignen Kräfte setzen und sich sobald durch geringe Schwierigkeiten entmuthigt und in ihrem Eifer erkaltet zeigen, wie es uns denn überhaupt mit Rücksicht auf die Zukunft vortheilhafter und erfreulicher bedünken will, wenn die Eisenbahnen in Deutschland mehr aus dem Unternehmungsgeist einzelner Gesellschaften, unserer Capitalisten und unseres Handelsstandes hervorgingen, als wenn sie allein durch den Staat geschaffen werden.

Von litterarischen Notabilitäten erscheinen bei unserem Gutenbergsfeste die Dichter Freyligrath, Gutzkow, Karl Beck, Simrock, Duller und König. Diese haben bereits zugesagt; andere erwarten wir mit Zuversicht, und mehrere Litteraten aus Leipzig sollen Willens seyn, hieher zu kommen, da ihnen in Leipzig eine Betheiligung bei dem Feste in ihrem Sinne entzogen worden ist. (Hannov. Ztg).

Der hiesigen Universität steht der Verlust, von welchem schon öfter in den öffentlichen Blättern die Rede gewesen ist, nun bestimmt bevor. Hr. Professor Karl Adolf v. Vangerow (geboren zu Schiffelbach in Oberhessen den 5 Jun. 1808) hat den Ruf nach Heidelberg an Thibaut's Stelle definitiv erhalten und angenommen. Dem Vernehmen nach wird er im nächsten Winterhalbjahre seine dortige akademische Wirksamkeit mit Vorträgen über die Pandekten eröffnen. (Kass. A. Z.)

Heute befand sich ein Decret der Regierung auf der Registrande der Ständeversammlung, durch welches der Landtag bis zum 21 Jun. prolongirt wird, wo er jedoch bestimmt geschlossen werden soll. Zugleich ist durch dieses Decret der vorgelegte Preßgesetzentwurf zurückgenommen worden, weil die Zeit schon zu weit vorgerückt sey, als daß man sich noch eine Vereinigung beider Kammern darüber denken könne. So wahr dieß nun auch an sich seyn mag, so fiel die Zurücknahme selbst doch um deßwillen auf, weil gestern Nachmittag der Deputationsbericht über das Preßgesetz von der Druckerei ausgegeben worden war. Da hiernächst im Decrete Beziehung darauf genommen war, daß gedachter Gesetzentwurf schon seit fünf Monaten vorliege, und der Abg. Todt, welcher Referent in der Sache ist, darin einen Vorwurf wegen der verspäteten Berichterstattung finden wollte, so ergriff derselbe das Wort, um einen solchen Vorwurf zurückzuweisen. Er bemerkte unter Anderm: die Regierung befinde sich in ihrem Rechte, wenn sie den Gesetzesentwurf zurücknehme, er wolle ihr das nicht streitig machen. Er beklage die Zurücknahme auch nicht, da er sich von einem solchen Gesetz ohnehin kein Heil versprochen habe, und daher entschlossen gewesen sey, dagegen zu stimmen. Ihn verletze es auch nicht, daß die Mühe, welche die Deputation und insonderheit er als Referent auf die Begutachtung des Gegenstandes verwendet habe, nun umsonst aufgewendet zu seyn scheine. In der Wirklichkeit sey dieß doch nicht der Fall, denn es biete der Deputationsbericht wenigstens Material für die Zukunft, und so habe er die Sache gleich von Haus aus angesehen. Was aber den Vorwurf anlange, den man der Deputation und namentlich ihm wegen der Verzögerung gemacht habe, so sey diese keineswegs absichtlich erfolgt, wenn er auch das Gesetz nicht mit günstigen Augen angesehen. Der Verzug liege in der Umfänglichkeit der Arbeit und in den Verhältnissen (die er näher bezeichnete.) Der erst vor einigen Tagen als Stellvertreter Poppe's für den Leipziger Handelsstand eingetretene Abg. Coith aus Leipzig nahm hierauf das Wort, beklagte das Fortbestehen des traurigen Provisoriums, was durch die Zurücknahme des Gesetzesentwurfs in Aussicht gestellt sey und nur durch die humane Ausführung der Behörden einigermaßen erträglich werde, und sprach den Wunsch aus, daß die Regierung inmittelst durch Verordnung die nunmehr wieder als bleibend anzunehmenden Fesseln des Buchhandels und der Presse erleichtern werde. Da der Minister des Innern, v. Rostitz, hierauf erklärte, daß die Regierung auf diesen

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          <p> Heute befand sich ein Decret der Regierung auf der Registrande der Ständeversammlung, durch welches der Landtag bis zum 21 Jun. prolongirt wird, wo er jedoch bestimmt geschlossen werden soll. Zugleich ist durch dieses Decret der vorgelegte Preßgesetzentwurf zurückgenommen worden, weil die Zeit schon zu weit vorgerückt sey, als daß man sich noch eine Vereinigung beider Kammern darüber denken könne. So wahr dieß nun auch an sich seyn mag, so fiel die Zurücknahme selbst doch um deßwillen auf, weil gestern Nachmittag der Deputationsbericht über das Preßgesetz von der Druckerei ausgegeben worden war. Da hiernächst im Decrete Beziehung darauf genommen war, daß gedachter Gesetzentwurf schon seit fünf Monaten vorliege, und der Abg. Todt, welcher Referent in der Sache ist, darin einen Vorwurf wegen der verspäteten Berichterstattung finden wollte, so ergriff derselbe das Wort, um einen solchen Vorwurf zurückzuweisen. Er bemerkte unter Anderm: die Regierung befinde sich in ihrem Rechte, wenn sie den Gesetzesentwurf zurücknehme, er wolle ihr das nicht streitig machen. Er beklage die Zurücknahme auch nicht, da er sich von einem solchen Gesetz ohnehin kein Heil versprochen habe, und daher entschlossen gewesen sey, dagegen zu stimmen. Ihn verletze es auch nicht, daß die Mühe, welche die Deputation und insonderheit er als Referent auf die Begutachtung des Gegenstandes verwendet habe, nun umsonst aufgewendet zu seyn scheine. In der Wirklichkeit sey dieß doch nicht der Fall, denn es biete der Deputationsbericht wenigstens Material für die Zukunft, und so habe er die Sache gleich von Haus aus angesehen. Was aber den Vorwurf anlange, den man der Deputation und namentlich ihm wegen der Verzögerung gemacht habe, so sey diese keineswegs absichtlich erfolgt, wenn er auch das Gesetz nicht mit günstigen Augen angesehen. Der Verzug liege in der Umfänglichkeit der Arbeit und in den Verhältnissen (die er näher bezeichnete.) Der erst vor einigen Tagen als Stellvertreter Poppe's für den Leipziger Handelsstand eingetretene Abg. Coith aus Leipzig nahm hierauf das Wort, beklagte das Fortbestehen des traurigen Provisoriums, was durch die Zurücknahme des Gesetzesentwurfs in Aussicht gestellt sey und nur durch die humane Ausführung der Behörden einigermaßen erträglich werde, und sprach den Wunsch aus, daß die Regierung inmittelst durch Verordnung die nunmehr wieder als bleibend anzunehmenden Fesseln des Buchhandels und der Presse erleichtern werde. Da der Minister des Innern, v. Rostitz, hierauf erklärte, daß die Regierung auf diesen<lb/></p>
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[1309/0005] angenommen. Eben so die Feststellung des Budgets auf 2 Jahre, und der Entwurf über das periodische Abtreten der Mitglieder des Gemeinderaths in den Städten. Doch ließ man diese Gelegenheit nicht vorübergehen, ohne das Wahlprincip nach Ritterschaft, Stadt und Land als veraltet und unnütz nochmals anzugreifen. Heftigere Debatten erregte der Gesetzesentwurf über das Militärwesen, wobei besonders die gezwungene Aushebung zum Seedienst starken Widerspruch fand, und auch die Verwerfung des Entwurfs mit 36 gegen 16 Stimmen herbeiführte, obwohl mehrere sonst heftige Oppositionsmitglieder, wie van Dam van Isselt dafür stimmten. Der letzte Punkt war die ministerielle Verantwortlichkeit. Diese wurde nach dem von der Regierung veränderten Entwurfe einstimmig angenommen. Die Versammlung trennte sich erst halb 11 Uhr Abends, und sollte am folgenden Tage wieder zusammen treten, um den Entwurf über die Aufhebung des Syndicats zu berathen. Deutschland. _ München, 10 Jun. Eine diesen Morgen 9 Uhr im Hôtel der k. preußischen Gesandtschaft angelangte Estaffette brachte die officielle Anzeige von dem Sonntags 7 Jun. Nachmittag 3 Uhr in Berlin erfolgten Ableben Sr. Maj. des Königs Friedrich Wilhelm III. Gleich nach Empfang der Depesche, welcher, wie verlautet, Briefe der Kronprinzessin, nunmehrigen Königin Elisabeth von Preußen, an ihre königliche Mutter beilagen, verfügte sich der Gesandte, Graf v. Dönhoff nach Biederstein und darauf zu Sr. k. Hoh. dem Prinzen Karl von Bayern. Die große Theilnahme, welche diese Nachricht im Publicum erregt, beweist die hohe Achtung, die man in München dem redlichen und wohlwollenden Charakter des verstorbenen Monarchen zollt. Nach einer eben erschienenen Bekanntmachung des k. Oberstkämmererstabes wurde eine Hoftrauer von vier Wochen angeordnet. – Dem Vernehmen nach hat der Kaiser Nikolaus den König noch am Leben und bei Besinnung getroffen. _ Regensburg, 6 Jun. Nach Einlauf der allerhöchsten Bestimmungen hinsichtlich der Festfeier der Erfindung der Buchdruckerkunst hat sich auch hier das Festcomité aufgelöst, indem die hiesigen Buchdrucker auf das Fest verzichten. (Bayer. Blätter.) _ Aus Franken, 7 Jun. Die Actiengesellschaft, welche sich vorlängst schon zur Herstellung einer Eisenbahn von Nürnberg nach Bamberg gebildet hat, seit Jahren aber ziemlich unthätig verblieben ist, muß nach einem neuern Regierungserlaß jetzt entweder Hand ans Werk legen oder sie geht innerhalb weniger Wochen ihrer Concession verlustig. Das bis jetzt eingezahlte eine Procent der Actien ist bis auf einige tausend Gulden verbraucht, und da der Aufforderung, weitere vier Procent einzuzahlen, um damit endlich d Bau zu beginnen, wahrscheinlich nur von den wenigsten Theilhabern entsprochen werden dürfte, so ist mit ziemlicher Gewißheit vorauszusehen, daß sich die Gesellschaft auflösen werde. 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Erscheint das für hiesigen Handel und Gewerbfleiß überaus wichtige Unternehmen selbst daher auch wenig gefährdet, so bleibt doch zu beklagen, daß unsere Privatgesellschaften noch immer gar zu geringes Vertrauen in ihre eignen Kräfte setzen und sich sobald durch geringe Schwierigkeiten entmuthigt und in ihrem Eifer erkaltet zeigen, wie es uns denn überhaupt mit Rücksicht auf die Zukunft vortheilhafter und erfreulicher bedünken will, wenn die Eisenbahnen in Deutschland mehr aus dem Unternehmungsgeist einzelner Gesellschaften, unserer Capitalisten und unseres Handelsstandes hervorgingen, als wenn sie allein durch den Staat geschaffen werden. _ Mainz, 2 Jun. Von litterarischen Notabilitäten erscheinen bei unserem Gutenbergsfeste die Dichter Freyligrath, Gutzkow, Karl Beck, Simrock, Duller und König. Diese haben bereits zugesagt; andere erwarten wir mit Zuversicht, und mehrere Litteraten aus Leipzig sollen Willens seyn, hieher zu kommen, da ihnen in Leipzig eine Betheiligung bei dem Feste in ihrem Sinne entzogen worden ist. (Hannov. Ztg). _ Marburg, 1 Jun. Der hiesigen Universität steht der Verlust, von welchem schon öfter in den öffentlichen Blättern die Rede gewesen ist, nun bestimmt bevor. Hr. Professor Karl Adolf v. Vangerow (geboren zu Schiffelbach in Oberhessen den 5 Jun. 1808) hat den Ruf nach Heidelberg an Thibaut's Stelle definitiv erhalten und angenommen. Dem Vernehmen nach wird er im nächsten Winterhalbjahre seine dortige akademische Wirksamkeit mit Vorträgen über die Pandekten eröffnen. (Kass. A. Z.) _ Dresden, 5 Jun. Heute befand sich ein Decret der Regierung auf der Registrande der Ständeversammlung, durch welches der Landtag bis zum 21 Jun. prolongirt wird, wo er jedoch bestimmt geschlossen werden soll. Zugleich ist durch dieses Decret der vorgelegte Preßgesetzentwurf zurückgenommen worden, weil die Zeit schon zu weit vorgerückt sey, als daß man sich noch eine Vereinigung beider Kammern darüber denken könne. So wahr dieß nun auch an sich seyn mag, so fiel die Zurücknahme selbst doch um deßwillen auf, weil gestern Nachmittag der Deputationsbericht über das Preßgesetz von der Druckerei ausgegeben worden war. Da hiernächst im Decrete Beziehung darauf genommen war, daß gedachter Gesetzentwurf schon seit fünf Monaten vorliege, und der Abg. Todt, welcher Referent in der Sache ist, darin einen Vorwurf wegen der verspäteten Berichterstattung finden wollte, so ergriff derselbe das Wort, um einen solchen Vorwurf zurückzuweisen. Er bemerkte unter Anderm: die Regierung befinde sich in ihrem Rechte, wenn sie den Gesetzesentwurf zurücknehme, er wolle ihr das nicht streitig machen. Er beklage die Zurücknahme auch nicht, da er sich von einem solchen Gesetz ohnehin kein Heil versprochen habe, und daher entschlossen gewesen sey, dagegen zu stimmen. Ihn verletze es auch nicht, daß die Mühe, welche die Deputation und insonderheit er als Referent auf die Begutachtung des Gegenstandes verwendet habe, nun umsonst aufgewendet zu seyn scheine. In der Wirklichkeit sey dieß doch nicht der Fall, denn es biete der Deputationsbericht wenigstens Material für die Zukunft, und so habe er die Sache gleich von Haus aus angesehen. Was aber den Vorwurf anlange, den man der Deputation und namentlich ihm wegen der Verzögerung gemacht habe, so sey diese keineswegs absichtlich erfolgt, wenn er auch das Gesetz nicht mit günstigen Augen angesehen. Der Verzug liege in der Umfänglichkeit der Arbeit und in den Verhältnissen (die er näher bezeichnete.) Der erst vor einigen Tagen als Stellvertreter Poppe's für den Leipziger Handelsstand eingetretene Abg. Coith aus Leipzig nahm hierauf das Wort, beklagte das Fortbestehen des traurigen Provisoriums, was durch die Zurücknahme des Gesetzesentwurfs in Aussicht gestellt sey und nur durch die humane Ausführung der Behörden einigermaßen erträglich werde, und sprach den Wunsch aus, daß die Regierung inmittelst durch Verordnung die nunmehr wieder als bleibend anzunehmenden Fesseln des Buchhandels und der Presse erleichtern werde. Da der Minister des Innern, v. Rostitz, hierauf erklärte, daß die Regierung auf diesen

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (?): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 164. Augsburg, 12. Juni 1840, S. 1309. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_164_18400612/5>, abgerufen am 27.04.2024.