Allgemeine Zeitung. Nr. 165. Augsburg, 13. Juni 1840.[2310-12] [Tabelle] Die Direction der k. k. priv. lombardisch-venezianischen Ferdinands-Bahn. Da durch die allerhöchste Gnade die definitive Bewilligung zur Ausführung des Unternehmens erlangt worden ist, so beehrt sich die gesammte Direction der Gesellschaft diejenigen HH. Actionnäre, die dazu laut dem Art. 22 der Statuten berufen sind, zur General-Versammlung einzuladen, welche Diejenigen, welche zufolge des Art. 34 von dem Rechte Gebrauch zu machen beabsichtigen, sich vertreten zu lassen, werden benachrichtigt, daß die Vollmachten in italienischer Sprache abgefaßt, vorschriftmäßig beglaubigt, und spätestens bis zum 25 genannten Monats im Bureau der Direction in Venedig vorgelegt werden müssen. Außerdem bringt man zur Kenntniß, daß um 9 Uhr die Liste der Beiwohnenden geschlossen, und die Sitzung ihren Anfang nehmen wird. Die Direction wird den HH. Actionnären außer den im Art. 26 berührten Gegenständen auch noch folgende vortragen: a) Ablesung der höhern Mittheilungen in Betreff der allerhöchsten Bewilligung der Statuten und der definitiven Ermächtigung zur Ausführung des Werkes; b) die Wiederersetzung der austretenden Directoren, laut Art. 45; [2310-12] [Tabelle] Die Direction der k. k. priv. lombardisch-venezianischen Ferdinands-Bahn. Da durch die allerhöchste Gnade die definitive Bewilligung zur Ausführung des Unternehmens erlangt worden ist, so beehrt sich die gesammte Direction der Gesellschaft diejenigen HH. Actionnäre, die dazu laut dem Art. 22 der Statuten berufen sind, zur General-Versammlung einzuladen, welche Diejenigen, welche zufolge des Art. 34 von dem Rechte Gebrauch zu machen beabsichtigen, sich vertreten zu lassen, werden benachrichtigt, daß die Vollmachten in italienischer Sprache abgefaßt, vorschriftmäßig beglaubigt, und spätestens bis zum 25 genannten Monats im Bureau der Direction in Venedig vorgelegt werden müssen. Außerdem bringt man zur Kenntniß, daß um 9 Uhr die Liste der Beiwohnenden geschlossen, und die Sitzung ihren Anfang nehmen wird. Die Direction wird den HH. Actionnären außer den im Art. 26 berührten Gegenständen auch noch folgende vortragen: a) Ablesung der höhern Mittheilungen in Betreff der allerhöchsten Bewilligung der Statuten und der definitiven Ermächtigung zur Ausführung des Werkes; b) die Wiederersetzung der austretenden Directoren, laut Art. 45; <TEI> <text> <body> <div type="jAnnouncements"> <pb facs="#f0015" n="1318"/> <div xml:id="jAn2310-12" type="jAn" n="2"> <head>[2310-12]</head><lb/> <table> <row> <cell/> </row> </table> <p>Die Direction der k. k. priv. lombardisch-venezianischen Ferdinands-Bahn.</p><lb/> <p>Da durch die allerhöchste Gnade die definitive Bewilligung zur Ausführung des Unternehmens erlangt worden ist, so beehrt sich die gesammte Direction der Gesellschaft diejenigen HH. Actionnäre, die dazu laut dem Art. 22 der Statuten berufen sind, zur General-Versammlung einzuladen, welche<lb/> den 30 künftigen Monats Julius<lb/> in Venedig, präcis 8 Uhr Vormittags, in den Sälen der Börse stattfinden wird.</p><lb/> <p>Diejenigen, welche zufolge des Art. 34 von dem Rechte Gebrauch zu machen beabsichtigen, sich vertreten zu lassen, werden benachrichtigt, daß die Vollmachten in italienischer Sprache abgefaßt, vorschriftmäßig beglaubigt, und spätestens bis zum 25 genannten Monats im Bureau der Direction in Venedig vorgelegt werden müssen.</p><lb/> <p>Außerdem bringt man zur Kenntniß, daß um 9 Uhr die Liste der Beiwohnenden geschlossen, und die Sitzung ihren Anfang nehmen wird.</p><lb/> <p>Die Direction wird den HH. Actionnären außer den im Art. 26 berührten Gegenständen auch noch folgende vortragen:</p><lb/> <p>a) Ablesung der höhern Mittheilungen in Betreff der allerhöchsten Bewilligung der Statuten und der definitiven Ermächtigung zur Ausführung des Werkes;</p><lb/> <p>b) die Wiederersetzung der austretenden Directoren, laut Art. 45;</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1318/0015]
[2310-12]
Die Direction der k. k. priv. lombardisch-venezianischen Ferdinands-Bahn.
Da durch die allerhöchste Gnade die definitive Bewilligung zur Ausführung des Unternehmens erlangt worden ist, so beehrt sich die gesammte Direction der Gesellschaft diejenigen HH. Actionnäre, die dazu laut dem Art. 22 der Statuten berufen sind, zur General-Versammlung einzuladen, welche
den 30 künftigen Monats Julius
in Venedig, präcis 8 Uhr Vormittags, in den Sälen der Börse stattfinden wird.
Diejenigen, welche zufolge des Art. 34 von dem Rechte Gebrauch zu machen beabsichtigen, sich vertreten zu lassen, werden benachrichtigt, daß die Vollmachten in italienischer Sprache abgefaßt, vorschriftmäßig beglaubigt, und spätestens bis zum 25 genannten Monats im Bureau der Direction in Venedig vorgelegt werden müssen.
Außerdem bringt man zur Kenntniß, daß um 9 Uhr die Liste der Beiwohnenden geschlossen, und die Sitzung ihren Anfang nehmen wird.
Die Direction wird den HH. Actionnären außer den im Art. 26 berührten Gegenständen auch noch folgende vortragen:
a) Ablesung der höhern Mittheilungen in Betreff der allerhöchsten Bewilligung der Statuten und der definitiven Ermächtigung zur Ausführung des Werkes;
b) die Wiederersetzung der austretenden Directoren, laut Art. 45;
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