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Allgemeine Zeitung. Nr. 172. Augsburg, 20. Juni 1840.

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befahl, immer noch sehr aufgeregt, eine Untersuchung der Sache; doch forderte er den Brief vom Kriegsminister zurück. Andern Tags berichtete dieser, daß jener Officier sich wirklich in einer sehr traurigen Lage befinde, indem er das Unglück gehabt, stets mit Bewerbern zu concurriren, die stärkere Berechtigungen und Befähigungen zu den Posten gehabt hätten, als er; deßhalb sey er unversorgt geblieben; inzwischen müsse seines Schreibens wegen natürlich ein strenges Verfahren eingeleitet werden. Der König erwiederte: "Nein! ich habe mich besonnen. Der Mann ist entweder in Folge seines Unglücks sehr krank, und dann dürfen wir nichts gegen ihn thun, oder er ist gar in seinem Recht gegen uns, und dann hätten wir sogar schwere Verschuldung. Stellen Sie ihm also diese 100 Louisdor von mir zu, und lassen Sie ihm wissen, daß für seine Anstellung gesorgt werden solle." - Im Jahr 1828 hatte der König sich den Fuß gebrochen. In dieser Zeit erhielt der Kriegsminister plötzlich eine Meldung aus Glatz, daß der bekannte Obrist v. Massenbach, der wegen seiner schriftlichen Angriffe auf den König zur Festungsstrafe verurtheilt war, in Folge der eingegangenen Cabinetsordre auf freien Fuß gesetzt, und nach seinen Gütern abgereist sey. Der Kriegsminister, welcher von nichts wußte, war höchst bestürzt, denn er vermuthete eine verfälschte Ordre - ein Weg, auf welchem schon öfters Freilassungen betrügerisch erwirkt waren. Er eilt zum König, und trägt diesem den Fall vor. Der König, noch krank, lächelt und spricht: "Es hat seine Richtigkeit so. Vor einiger Zeit lag ich hier Nachts und konnte vor Schmerzen an meinem Fuß nicht schlafen, da dacht ich: wer mag dir wohl im Leben am feindseligsten begegnet seyn, dich am bittersten gekränkt haben? Dem möchtest du wohl vergeben, und ihm eine Freude machen! Massenbach fiel mir ein, und ich befahl, ihn auf freien Fuß zu setzen."

Schweden.

Se. kais. Hoh. der Herzog von Leuchtenberg reiste am Sonnabend um 9 Uhr Abends wieder von hier ab, auf demselben kaiserl. Dampfschiffe, auf dem er hieher gekommen. Der Kronprinz begleitete ihn bis an Bord. Während der wenigen Tage, die er hier zugebracht, besah er in Gesellschaft des Kronprinzen einen Theil unserer öffentlichen Einrichtungen, und wohnte mehreremal den Waffenübungen der Truppen auf der Ebene von Ladugardsgärde bei. - Der Constitutionsausschuß, welcher jetzt die Lesung der Staatsrathsprotokolle für die sechs letzten Jahre definitiv beendigt, hat Sonnabends sein Gutachten darüber an die Reichsstände abgeliefert. In diesem Gutachten hat der Ausschuß 72 Bemerkungen gegen die zurückgetretenen Staatsräthe aufgestellt, alle darauf abzielend, daß dieselben in ihren Rathschlägen über zu ergreifende öffentliche Maaßregeln den wahren Nutzen des Reichs nicht wahrgenommen, oder, wie es auch im Grundgesetz heißt, ihre Vertrauensämter nicht mit gehöriger Unparteilichkeit, Eifer, Fähigkeit und Betriebsamkeit ausgeübt hätten. Am Schlusse seines Berichtes setzt der Ausschuß hinzu: "Was der Ausschuß in den durch die betreffenden Grundgesetzparagraphen bestimmten Beziehungen anmerkungswürdig befunden, ist hier gewissenhaft vor die Augen der Reichsstände gebracht, denen Recht und Pflicht nun gebieten zu prüfen, was das Wohl des Reichs erheische. Die Stände können auf Veranlassung solcher Anmerkungen des Constitutionsausschusses nichts Weiteres thun, als dem König den Wunsch ausdrücken, daß es Sr. Maj. gefallen möge, diesen oder jenen, gegen welche Anmerkungen gemacht worden, des Amtes zu entlassen. Da nun die betheiligten Staatsräthe bereits ihrer Stellen enthoben sind (in Folge der jüngsten Reorganisation des ganzen Staatsraths), so scheint kein eigentliches Resultat daraus erfolgen zu können. Allein indem der Ausschuß jene Anmerkungen gemacht, hat er zugleich ein Verzeichniß von 31 wirklichen Anklagepunkten gefertigt, welche zufolge des §. 106 an den Justizbevollmächtigten der Reichsstände überwiesen worden, mit dem Befehl von Seite des Ausschusses, diejenigen, welche an den betreffenden Rathschlägen Theil genommen, als Verletzer des Grundgesetzes vor dem Reichsgericht zu belangen." Die Mehrzahl dieser Klagepunkte läuft darauf hinaus, daß außerordentliche Besoldungen und Gehaltserhöhungen an verschiedene Beamte gewährt worden. Die erheblichsten der übrigen Anklagen sind die schon früher erwähnte über die Emancipation der Juden und die ihrer Religionsübung vorgeschriebene Ordnung, ferner über die Anordnung zur Unterstützung des königl. Theaters, die Verweigerung Privattheater in der Hauptstadt anzulegen, über Maaßregeln hinsichtlich der von der Cabinetscasse ausgefertigten Bürgschaftsleistungen etc. Die höchste Strafe, wozu die Beklagten verurtheilt werden könnten, ist Entsetzung, welcher sie durch ihre bereits gegebene Dimission entgangen sind. - Der Constitutionsausschuß hat jetzt auch den Antrag gestellt, daß künftighin die Reichstage alle drei Jahre, statt wie bisher jedes fünfte Jahr, gehalten werden sollen.

Türkei.

Am 30 v. M. veranstaltete der kais. österreichische Internuncius, Baron v. Stürmer, zur Feier des Namensfestes seines Kaisers in der unter dem österreichischen Schutze stehenden Pfarrkirche von Sancta Maria Draperis ein Hochamt, welchem der Erzherzog Friedrich, die Geschäftsträger von Sardinien, Neapel und Toscana, das gesammte Internunciaturpersonal, die Officiere der hier befindlichen Fregatte Guerriera, und der k. k. Brigg Ussaro, so wie mehrere der österreichischen Nationalen und Handelsleute dahier beiwohnten. Bei Anstimmung des Tedeums gaben genannte Kriegsschiffe Salven von 21 Kanonenschüssen. Nach dem Hochamte begab sich der Erzherzog mit dem Internuncius in dessen Hotel, um daselbst die Glückwünsche der österreichischen Unterthanen zu empfangen, wobei die ausgezeichnetern Gratulanten dem Erzherzog vorgestellt zu werden die Ehre hatten. Hierauf empfing der Internuncius die Besuche des diplomatischen Corps und des von Seite des Sultans in Begleitung des Pfortendolmetschs abgesandten großherrlichen Cabinetssecretärs Fewfik Bey. Um 4 Uhr fand sodann beim Internuncius ein großes Gastmahl statt, welches auch der Erzherzog mit seiner Gegenwart beehrte, und welchem der Handelsminister und künftige Schwager des Sultans, Ahmed Fethi Pascha, der Minister des Auswärtigen, Reschid Pascha, der Staatsrath desselben Departements, Rifat Bey, der Pfortendolmetsch, Ali Effendi, sodann die Geschäftsträger von Sardinien, Neapel und Toscana, die hier anwesenden k. k. Marineofficiere, und die vorzüglichsten österreichischen Kaufleute dahier beiwohnten. Es wurden auf die Gesundheit des Kaisers von Oesterreich, des Sultans und des Erzherzogs Friedrich Toaste ausgebracht, während welcher die Kriegsschiffe und die Batterie von Tepchana Salven gaben. Eine in der Nähe des Speisesaals aufgestellte Musikbande der Fregatte Guerriera führte während des Mahles Tonstücke aus den beliebtesten Opern aus. Se. kais. Hoh. der Erzherzog Friedrich verweilt noch hier, und ist fortwährend der Gegenstand großer Aufmerksamkeit von Seite der Pforte. Die Sehenswürdigkeiten dieser Hauptstadt und ihrer Umgebung nehmen Sr. kais. Hoh. die meiste Zeit in Anspruch. - Am 31 v. M. Nachmittags verkündete der Kanonendonner sämmtlicher Batterien und Kriegsschiffe die Geburt der osmanischen Prinzessin Mewhibe, ersten lebenden Tochter des regierenden Sultans. Aus

befahl, immer noch sehr aufgeregt, eine Untersuchung der Sache; doch forderte er den Brief vom Kriegsminister zurück. Andern Tags berichtete dieser, daß jener Officier sich wirklich in einer sehr traurigen Lage befinde, indem er das Unglück gehabt, stets mit Bewerbern zu concurriren, die stärkere Berechtigungen und Befähigungen zu den Posten gehabt hätten, als er; deßhalb sey er unversorgt geblieben; inzwischen müsse seines Schreibens wegen natürlich ein strenges Verfahren eingeleitet werden. Der König erwiederte: „Nein! ich habe mich besonnen. Der Mann ist entweder in Folge seines Unglücks sehr krank, und dann dürfen wir nichts gegen ihn thun, oder er ist gar in seinem Recht gegen uns, und dann hätten wir sogar schwere Verschuldung. Stellen Sie ihm also diese 100 Louisdor von mir zu, und lassen Sie ihm wissen, daß für seine Anstellung gesorgt werden solle.“ – Im Jahr 1828 hatte der König sich den Fuß gebrochen. In dieser Zeit erhielt der Kriegsminister plötzlich eine Meldung aus Glatz, daß der bekannte Obrist v. Massenbach, der wegen seiner schriftlichen Angriffe auf den König zur Festungsstrafe verurtheilt war, in Folge der eingegangenen Cabinetsordre auf freien Fuß gesetzt, und nach seinen Gütern abgereist sey. Der Kriegsminister, welcher von nichts wußte, war höchst bestürzt, denn er vermuthete eine verfälschte Ordre – ein Weg, auf welchem schon öfters Freilassungen betrügerisch erwirkt waren. Er eilt zum König, und trägt diesem den Fall vor. Der König, noch krank, lächelt und spricht: „Es hat seine Richtigkeit so. Vor einiger Zeit lag ich hier Nachts und konnte vor Schmerzen an meinem Fuß nicht schlafen, da dacht ich: wer mag dir wohl im Leben am feindseligsten begegnet seyn, dich am bittersten gekränkt haben? Dem möchtest du wohl vergeben, und ihm eine Freude machen! Massenbach fiel mir ein, und ich befahl, ihn auf freien Fuß zu setzen.“

Schweden.

Se. kais. Hoh. der Herzog von Leuchtenberg reiste am Sonnabend um 9 Uhr Abends wieder von hier ab, auf demselben kaiserl. Dampfschiffe, auf dem er hieher gekommen. Der Kronprinz begleitete ihn bis an Bord. Während der wenigen Tage, die er hier zugebracht, besah er in Gesellschaft des Kronprinzen einen Theil unserer öffentlichen Einrichtungen, und wohnte mehreremal den Waffenübungen der Truppen auf der Ebene von Ladugårdsgärde bei. – Der Constitutionsausschuß, welcher jetzt die Lesung der Staatsrathsprotokolle für die sechs letzten Jahre definitiv beendigt, hat Sonnabends sein Gutachten darüber an die Reichsstände abgeliefert. In diesem Gutachten hat der Ausschuß 72 Bemerkungen gegen die zurückgetretenen Staatsräthe aufgestellt, alle darauf abzielend, daß dieselben in ihren Rathschlägen über zu ergreifende öffentliche Maaßregeln den wahren Nutzen des Reichs nicht wahrgenommen, oder, wie es auch im Grundgesetz heißt, ihre Vertrauensämter nicht mit gehöriger Unparteilichkeit, Eifer, Fähigkeit und Betriebsamkeit ausgeübt hätten. Am Schlusse seines Berichtes setzt der Ausschuß hinzu: „Was der Ausschuß in den durch die betreffenden Grundgesetzparagraphen bestimmten Beziehungen anmerkungswürdig befunden, ist hier gewissenhaft vor die Augen der Reichsstände gebracht, denen Recht und Pflicht nun gebieten zu prüfen, was das Wohl des Reichs erheische. Die Stände können auf Veranlassung solcher Anmerkungen des Constitutionsausschusses nichts Weiteres thun, als dem König den Wunsch ausdrücken, daß es Sr. Maj. gefallen möge, diesen oder jenen, gegen welche Anmerkungen gemacht worden, des Amtes zu entlassen. Da nun die betheiligten Staatsräthe bereits ihrer Stellen enthoben sind (in Folge der jüngsten Reorganisation des ganzen Staatsraths), so scheint kein eigentliches Resultat daraus erfolgen zu können. Allein indem der Ausschuß jene Anmerkungen gemacht, hat er zugleich ein Verzeichniß von 31 wirklichen Anklagepunkten gefertigt, welche zufolge des §. 106 an den Justizbevollmächtigten der Reichsstände überwiesen worden, mit dem Befehl von Seite des Ausschusses, diejenigen, welche an den betreffenden Rathschlägen Theil genommen, als Verletzer des Grundgesetzes vor dem Reichsgericht zu belangen.“ Die Mehrzahl dieser Klagepunkte läuft darauf hinaus, daß außerordentliche Besoldungen und Gehaltserhöhungen an verschiedene Beamte gewährt worden. Die erheblichsten der übrigen Anklagen sind die schon früher erwähnte über die Emancipation der Juden und die ihrer Religionsübung vorgeschriebene Ordnung, ferner über die Anordnung zur Unterstützung des königl. Theaters, die Verweigerung Privattheater in der Hauptstadt anzulegen, über Maaßregeln hinsichtlich der von der Cabinetscasse ausgefertigten Bürgschaftsleistungen etc. Die höchste Strafe, wozu die Beklagten verurtheilt werden könnten, ist Entsetzung, welcher sie durch ihre bereits gegebene Dimission entgangen sind. – Der Constitutionsausschuß hat jetzt auch den Antrag gestellt, daß künftighin die Reichstage alle drei Jahre, statt wie bisher jedes fünfte Jahr, gehalten werden sollen.

Türkei.

Am 30 v. M. veranstaltete der kais. österreichische Internuncius, Baron v. Stürmer, zur Feier des Namensfestes seines Kaisers in der unter dem österreichischen Schutze stehenden Pfarrkirche von Sancta Maria Draperis ein Hochamt, welchem der Erzherzog Friedrich, die Geschäftsträger von Sardinien, Neapel und Toscana, das gesammte Internunciaturpersonal, die Officiere der hier befindlichen Fregatte Guerriera, und der k. k. Brigg Ussaro, so wie mehrere der österreichischen Nationalen und Handelsleute dahier beiwohnten. Bei Anstimmung des Tedeums gaben genannte Kriegsschiffe Salven von 21 Kanonenschüssen. Nach dem Hochamte begab sich der Erzherzog mit dem Internuncius in dessen Hotel, um daselbst die Glückwünsche der österreichischen Unterthanen zu empfangen, wobei die ausgezeichnetern Gratulanten dem Erzherzog vorgestellt zu werden die Ehre hatten. Hierauf empfing der Internuncius die Besuche des diplomatischen Corps und des von Seite des Sultans in Begleitung des Pfortendolmetschs abgesandten großherrlichen Cabinetssecretärs Fewfik Bey. Um 4 Uhr fand sodann beim Internuncius ein großes Gastmahl statt, welches auch der Erzherzog mit seiner Gegenwart beehrte, und welchem der Handelsminister und künftige Schwager des Sultans, Ahmed Fethi Pascha, der Minister des Auswärtigen, Reschid Pascha, der Staatsrath desselben Departements, Rifat Bey, der Pfortendolmetsch, Ali Effendi, sodann die Geschäftsträger von Sardinien, Neapel und Toscana, die hier anwesenden k. k. Marineofficiere, und die vorzüglichsten österreichischen Kaufleute dahier beiwohnten. Es wurden auf die Gesundheit des Kaisers von Oesterreich, des Sultans und des Erzherzogs Friedrich Toaste ausgebracht, während welcher die Kriegsschiffe und die Batterie von Tepchana Salven gaben. Eine in der Nähe des Speisesaals aufgestellte Musikbande der Fregatte Guerriera führte während des Mahles Tonstücke aus den beliebtesten Opern aus. Se. kais. Hoh. der Erzherzog Friedrich verweilt noch hier, und ist fortwährend der Gegenstand großer Aufmerksamkeit von Seite der Pforte. Die Sehenswürdigkeiten dieser Hauptstadt und ihrer Umgebung nehmen Sr. kais. Hoh. die meiste Zeit in Anspruch. – Am 31 v. M. Nachmittags verkündete der Kanonendonner sämmtlicher Batterien und Kriegsschiffe die Geburt der osmanischen Prinzessin Mewhibe, ersten lebenden Tochter des regierenden Sultans. Aus

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[1375/0007] befahl, immer noch sehr aufgeregt, eine Untersuchung der Sache; doch forderte er den Brief vom Kriegsminister zurück. Andern Tags berichtete dieser, daß jener Officier sich wirklich in einer sehr traurigen Lage befinde, indem er das Unglück gehabt, stets mit Bewerbern zu concurriren, die stärkere Berechtigungen und Befähigungen zu den Posten gehabt hätten, als er; deßhalb sey er unversorgt geblieben; inzwischen müsse seines Schreibens wegen natürlich ein strenges Verfahren eingeleitet werden. Der König erwiederte: „Nein! ich habe mich besonnen. Der Mann ist entweder in Folge seines Unglücks sehr krank, und dann dürfen wir nichts gegen ihn thun, oder er ist gar in seinem Recht gegen uns, und dann hätten wir sogar schwere Verschuldung. Stellen Sie ihm also diese 100 Louisdor von mir zu, und lassen Sie ihm wissen, daß für seine Anstellung gesorgt werden solle.“ – Im Jahr 1828 hatte der König sich den Fuß gebrochen. In dieser Zeit erhielt der Kriegsminister plötzlich eine Meldung aus Glatz, daß der bekannte Obrist v. Massenbach, der wegen seiner schriftlichen Angriffe auf den König zur Festungsstrafe verurtheilt war, in Folge der eingegangenen Cabinetsordre auf freien Fuß gesetzt, und nach seinen Gütern abgereist sey. Der Kriegsminister, welcher von nichts wußte, war höchst bestürzt, denn er vermuthete eine verfälschte Ordre – ein Weg, auf welchem schon öfters Freilassungen betrügerisch erwirkt waren. Er eilt zum König, und trägt diesem den Fall vor. Der König, noch krank, lächelt und spricht: „Es hat seine Richtigkeit so. Vor einiger Zeit lag ich hier Nachts und konnte vor Schmerzen an meinem Fuß nicht schlafen, da dacht ich: wer mag dir wohl im Leben am feindseligsten begegnet seyn, dich am bittersten gekränkt haben? Dem möchtest du wohl vergeben, und ihm eine Freude machen! Massenbach fiel mir ein, und ich befahl, ihn auf freien Fuß zu setzen.“ Schweden. _ Stockholm, 9 Jun. Se. kais. Hoh. der Herzog von Leuchtenberg reiste am Sonnabend um 9 Uhr Abends wieder von hier ab, auf demselben kaiserl. Dampfschiffe, auf dem er hieher gekommen. Der Kronprinz begleitete ihn bis an Bord. Während der wenigen Tage, die er hier zugebracht, besah er in Gesellschaft des Kronprinzen einen Theil unserer öffentlichen Einrichtungen, und wohnte mehreremal den Waffenübungen der Truppen auf der Ebene von Ladugårdsgärde bei. – Der Constitutionsausschuß, welcher jetzt die Lesung der Staatsrathsprotokolle für die sechs letzten Jahre definitiv beendigt, hat Sonnabends sein Gutachten darüber an die Reichsstände abgeliefert. In diesem Gutachten hat der Ausschuß 72 Bemerkungen gegen die zurückgetretenen Staatsräthe aufgestellt, alle darauf abzielend, daß dieselben in ihren Rathschlägen über zu ergreifende öffentliche Maaßregeln den wahren Nutzen des Reichs nicht wahrgenommen, oder, wie es auch im Grundgesetz heißt, ihre Vertrauensämter nicht mit gehöriger Unparteilichkeit, Eifer, Fähigkeit und Betriebsamkeit ausgeübt hätten. Am Schlusse seines Berichtes setzt der Ausschuß hinzu: „Was der Ausschuß in den durch die betreffenden Grundgesetzparagraphen bestimmten Beziehungen anmerkungswürdig befunden, ist hier gewissenhaft vor die Augen der Reichsstände gebracht, denen Recht und Pflicht nun gebieten zu prüfen, was das Wohl des Reichs erheische. Die Stände können auf Veranlassung solcher Anmerkungen des Constitutionsausschusses nichts Weiteres thun, als dem König den Wunsch ausdrücken, daß es Sr. Maj. gefallen möge, diesen oder jenen, gegen welche Anmerkungen gemacht worden, des Amtes zu entlassen. Da nun die betheiligten Staatsräthe bereits ihrer Stellen enthoben sind (in Folge der jüngsten Reorganisation des ganzen Staatsraths), so scheint kein eigentliches Resultat daraus erfolgen zu können. Allein indem der Ausschuß jene Anmerkungen gemacht, hat er zugleich ein Verzeichniß von 31 wirklichen Anklagepunkten gefertigt, welche zufolge des §. 106 an den Justizbevollmächtigten der Reichsstände überwiesen worden, mit dem Befehl von Seite des Ausschusses, diejenigen, welche an den betreffenden Rathschlägen Theil genommen, als Verletzer des Grundgesetzes vor dem Reichsgericht zu belangen.“ Die Mehrzahl dieser Klagepunkte läuft darauf hinaus, daß außerordentliche Besoldungen und Gehaltserhöhungen an verschiedene Beamte gewährt worden. Die erheblichsten der übrigen Anklagen sind die schon früher erwähnte über die Emancipation der Juden und die ihrer Religionsübung vorgeschriebene Ordnung, ferner über die Anordnung zur Unterstützung des königl. Theaters, die Verweigerung Privattheater in der Hauptstadt anzulegen, über Maaßregeln hinsichtlich der von der Cabinetscasse ausgefertigten Bürgschaftsleistungen etc. Die höchste Strafe, wozu die Beklagten verurtheilt werden könnten, ist Entsetzung, welcher sie durch ihre bereits gegebene Dimission entgangen sind. – Der Constitutionsausschuß hat jetzt auch den Antrag gestellt, daß künftighin die Reichstage alle drei Jahre, statt wie bisher jedes fünfte Jahr, gehalten werden sollen. Türkei. _ Konstantinopel, 3 Jun. Am 30 v. M. veranstaltete der kais. österreichische Internuncius, Baron v. Stürmer, zur Feier des Namensfestes seines Kaisers in der unter dem österreichischen Schutze stehenden Pfarrkirche von Sancta Maria Draperis ein Hochamt, welchem der Erzherzog Friedrich, die Geschäftsträger von Sardinien, Neapel und Toscana, das gesammte Internunciaturpersonal, die Officiere der hier befindlichen Fregatte Guerriera, und der k. k. Brigg Ussaro, so wie mehrere der österreichischen Nationalen und Handelsleute dahier beiwohnten. Bei Anstimmung des Tedeums gaben genannte Kriegsschiffe Salven von 21 Kanonenschüssen. Nach dem Hochamte begab sich der Erzherzog mit dem Internuncius in dessen Hotel, um daselbst die Glückwünsche der österreichischen Unterthanen zu empfangen, wobei die ausgezeichnetern Gratulanten dem Erzherzog vorgestellt zu werden die Ehre hatten. Hierauf empfing der Internuncius die Besuche des diplomatischen Corps und des von Seite des Sultans in Begleitung des Pfortendolmetschs abgesandten großherrlichen Cabinetssecretärs Fewfik Bey. Um 4 Uhr fand sodann beim Internuncius ein großes Gastmahl statt, welches auch der Erzherzog mit seiner Gegenwart beehrte, und welchem der Handelsminister und künftige Schwager des Sultans, Ahmed Fethi Pascha, der Minister des Auswärtigen, Reschid Pascha, der Staatsrath desselben Departements, Rifat Bey, der Pfortendolmetsch, Ali Effendi, sodann die Geschäftsträger von Sardinien, Neapel und Toscana, die hier anwesenden k. k. Marineofficiere, und die vorzüglichsten österreichischen Kaufleute dahier beiwohnten. Es wurden auf die Gesundheit des Kaisers von Oesterreich, des Sultans und des Erzherzogs Friedrich Toaste ausgebracht, während welcher die Kriegsschiffe und die Batterie von Tepchana Salven gaben. Eine in der Nähe des Speisesaals aufgestellte Musikbande der Fregatte Guerriera führte während des Mahles Tonstücke aus den beliebtesten Opern aus. Se. kais. Hoh. der Erzherzog Friedrich verweilt noch hier, und ist fortwährend der Gegenstand großer Aufmerksamkeit von Seite der Pforte. Die Sehenswürdigkeiten dieser Hauptstadt und ihrer Umgebung nehmen Sr. kais. Hoh. die meiste Zeit in Anspruch. – Am 31 v. M. Nachmittags verkündete der Kanonendonner sämmtlicher Batterien und Kriegsschiffe die Geburt der osmanischen Prinzessin Mewhibe, ersten lebenden Tochter des regierenden Sultans. Aus

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 172. Augsburg, 20. Juni 1840, S. 1375. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_172_18400620/7>, abgerufen am 23.11.2024.