Allgemeine Zeitung. Nr. 182. Augsburg, 30. Juni 1840.einige Tage vor der Feier der silbernen Hochzeit Ihrer Majestäten die Frage aufwarfen, ob eine allgemeine Illumination bei dieser Veranlassung passend sey, worauf Se. Majestät sich selbige verbeten. Die Frage, ob am Krönungstage illuminirt werden sollte, ist noch nicht discutirt worden; der König hat dieselbe bereits im voraus durch ein an die dänische Kanzlei erlassenes, gestern durch öffentliche Anschläge publicirtes Rescript entschieden, und sich jede öffentliche Freudenbezeugung in und außer Kopenhagen verbeten. Se. Majestät sagen in diesem Rescript, daß Sie nach den vielen bereits empfangenen Beweisen von der Liebe Ihrer getreuen Unterthanen dergleichen erwarten müßten, aber jeden Kostenaufwand zu vermeiden wünschen. - Die Nachricht von dem Tode des Königs von Preußen hat hier viel Theilnahme erregt, und seine edle, einfache Leichenfeier viel Beifall gefunden. Reflexionen über den kostspieligen und wenig zeitgemäßen Pomp, der anderwärts bei einer ähnlichen Gelegenheit statt fand, sind natürlich nicht ausgeblieben. - "Fädrelandet" enthält die Nachricht, die Regierung stehe in Begriff, die Gehalte der untergeordneten Beamten in der Kanzlei zu vermindern. Ich muß annehmen, daß hier eine Irrung obwaltet. Seit langer Zeit ward von der Regierung und den höchsten Behörden, von der liberalen und der legitimen Presse, ja sogar von den eifrigsten Vertheidigern der Ersparungen offen anerkannt, daß die dänischen Unterbeamten - fast ohne Ausnahme - von ihren Gehalten nicht leben können, daß sie zum Theil schlechter dienen als ein Taglöhner, und daß Vermehrung ihrer Einnahme um des Staats selbst willen nothwendig ist. Wie ließe es sich nun reimen, daß Christian der Achte diese kleinen Gagen noch verringern wollte, während Friedrich der Sechste nur durch den Tod an ihrer Verdopplung gehindert wurde? - Nachschrift: Das Gerücht spricht von der Ankunft des Kaisers von Rußland zur Krönung. Die nach Friedrichsbay beorderten Truppen haben scharfe Patronen erhalten; man scheint am Krönungstage eine Erneuerung der neulichen Unordnungen in der Hauptstadt zu fürchten. [2474-75] Bekanntmachung. Die dießjährige Versammlung homöopathischer Aerzte findet beschlußmäßig am 10 August in Berlin statt. Im Auftrage des erwähnten Vereins lade ich hierdurch alle homöopathischen Aerzte des In- und Auslandes, so wie alle Freunde der reformirten Heilkunst freundlichst ein, möglichst zahlreich zu erscheinen, oder im Behinderungsfalle schriftliche Mittheilungen, welche für die Homöopathie von allgemeinen Interesse sind, gefälligst einsenden zu wollen. Den Statuten gemäß wird schon am Abend des 9 August eine vorläufige Besprechung gehalten werden, um den Geschäftsgang für den nächsten Tag zu ordnen. Berlin, am 4 Junius 1840. Dr. Reisig, d. Z. Director des Vereins. [2332-33] Denkmünze auf Joh. Froben. Aus Anlaß der Säcularfeier der Erfindung der Buchdruckerkunst ist von dem hiesigen Festcomite die Prägung einer Medaille mit des berühmtesten Basler Buchdruckers Brustbilde von Bovy's Meisterhand veranstaltet worden. Wir liefern Exemplare in Silber a 8 fl., in Bronze a 3 fl. 30 kr. Basel, Junius 1840. Schweighauser'sche Buchhandlung. [2452-54] Bekanntmachung. Wegen des in mehreren Gegenden bestehenden Gerüchtes, als herrschten die Blattern im hiesigen Badeorte, sieht sich unterfertigte Behörde veranlaßt, zu erklären, daß zwar im verflossenen Winter in hiesiger Gegend einige leichte Variolidenerkrankungen vorgekommen, daß sich aber seit Ende des Winters weder hier noch in der Umgegend ein neuer Fall dieser Art ergeben, und daß der Gesundheitszustand dahier im Allgemeinen vollkommen befriedigend sey. Kissingen, den 17 Junius 1840. Königl. Landgericht und Bade-Commissariat. Freiherr v. Rotenhan. coll. Müllmerstadt. [2204-5] [Tabelle] Aufforderung zur zweiten Einzahlung für die Eisenbahn von Nürnberg über Bamberg an die nördliche Reichsgränze. Unter Bezugnahme auf die Erklärung der beiden Gesellschafts-Organe vom 7 l. M., dann unter Hinweisung auf Art. XII und XIV der allerhöchstgenehmigten Statuten werden alle Inhaber von Quittungen der ursprünglichen Unternehmer über bezahlte 5 fl. Initiativkosten, d. d. Nürnberg den 11 December 1837 andurch aufgefordert, von heute an innerhalb 45 Tagen, so nach längstens bis zum 4 August l. J., Abends 6 Uhr, diese Quittungen nebst dem Betrage von Zwanzig Gulden in bayer. Reichswährung für jedes Stück in Nürnberg an die HH. Lödel & Merkel, in Bamberg an den Hrn. Joh. Gabr. Keilholz, in München an den Hrn. J. v. Hirsch und an die HH. Gebrüder Marx, in Würzburg an den Hrn. J. J. v. Hirsch abzuliefern und einzuzahlen, und dagegen die auf Zwanzig Fünf Gulden lautenden, von den treffenden HH. Emittenden mit zu unterzeichnenden Interimsscheine sogleich in Empfang zu nehmen, wobei bemerkt wird, daß gemäß dem citirten Artikel XIV die nach obigem Zeitpunkt etwa noch in Umlauf sich befindenden Quittungen vom 11 December 1837 und deren Inhaber alle Rechte und Ansprüche an die Gesellschaft und deren Vermögen, so wie auf die gezahlten Initiativkosten verlieren. - Nürnberg, den 20 Junius 1840. Directorium der Gesellschaft für die Herstellung einer Eisenbahn von Nürnberg über Bamberg zur nördlichen Reichsgränze. Binder, Vorstand. einige Tage vor der Feier der silbernen Hochzeit Ihrer Majestäten die Frage aufwarfen, ob eine allgemeine Illumination bei dieser Veranlassung passend sey, worauf Se. Majestät sich selbige verbeten. Die Frage, ob am Krönungstage illuminirt werden sollte, ist noch nicht discutirt worden; der König hat dieselbe bereits im voraus durch ein an die dänische Kanzlei erlassenes, gestern durch öffentliche Anschläge publicirtes Rescript entschieden, und sich jede öffentliche Freudenbezeugung in und außer Kopenhagen verbeten. Se. Majestät sagen in diesem Rescript, daß Sie nach den vielen bereits empfangenen Beweisen von der Liebe Ihrer getreuen Unterthanen dergleichen erwarten müßten, aber jeden Kostenaufwand zu vermeiden wünschen. – Die Nachricht von dem Tode des Königs von Preußen hat hier viel Theilnahme erregt, und seine edle, einfache Leichenfeier viel Beifall gefunden. Reflexionen über den kostspieligen und wenig zeitgemäßen Pomp, der anderwärts bei einer ähnlichen Gelegenheit statt fand, sind natürlich nicht ausgeblieben. – „Fädrelandet“ enthält die Nachricht, die Regierung stehe in Begriff, die Gehalte der untergeordneten Beamten in der Kanzlei zu vermindern. Ich muß annehmen, daß hier eine Irrung obwaltet. Seit langer Zeit ward von der Regierung und den höchsten Behörden, von der liberalen und der legitimen Presse, ja sogar von den eifrigsten Vertheidigern der Ersparungen offen anerkannt, daß die dänischen Unterbeamten – fast ohne Ausnahme – von ihren Gehalten nicht leben können, daß sie zum Theil schlechter dienen als ein Taglöhner, und daß Vermehrung ihrer Einnahme um des Staats selbst willen nothwendig ist. Wie ließe es sich nun reimen, daß Christian der Achte diese kleinen Gagen noch verringern wollte, während Friedrich der Sechste nur durch den Tod an ihrer Verdopplung gehindert wurde? – Nachschrift: Das Gerücht spricht von der Ankunft des Kaisers von Rußland zur Krönung. Die nach Friedrichsbay beorderten Truppen haben scharfe Patronen erhalten; man scheint am Krönungstage eine Erneuerung der neulichen Unordnungen in der Hauptstadt zu fürchten. [2474-75] Bekanntmachung. Die dießjährige Versammlung homöopathischer Aerzte findet beschlußmäßig am 10 August in Berlin statt. Im Auftrage des erwähnten Vereins lade ich hierdurch alle homöopathischen Aerzte des In- und Auslandes, so wie alle Freunde der reformirten Heilkunst freundlichst ein, möglichst zahlreich zu erscheinen, oder im Behinderungsfalle schriftliche Mittheilungen, welche für die Homöopathie von allgemeinen Interesse sind, gefälligst einsenden zu wollen. Den Statuten gemäß wird schon am Abend des 9 August eine vorläufige Besprechung gehalten werden, um den Geschäftsgang für den nächsten Tag zu ordnen. Berlin, am 4 Junius 1840. Dr. Reisig, d. Z. Director des Vereins. [2332-33] Denkmünze auf Joh. Froben. Aus Anlaß der Säcularfeier der Erfindung der Buchdruckerkunst ist von dem hiesigen Festcomité die Prägung einer Medaille mit des berühmtesten Basler Buchdruckers Brustbilde von Bovy's Meisterhand veranstaltet worden. Wir liefern Exemplare in Silber à 8 fl., in Bronze à 3 fl. 30 kr. Basel, Junius 1840. Schweighauser'sche Buchhandlung. [2452-54] Bekanntmachung. Wegen des in mehreren Gegenden bestehenden Gerüchtes, als herrschten die Blattern im hiesigen Badeorte, sieht sich unterfertigte Behörde veranlaßt, zu erklären, daß zwar im verflossenen Winter in hiesiger Gegend einige leichte Variolidenerkrankungen vorgekommen, daß sich aber seit Ende des Winters weder hier noch in der Umgegend ein neuer Fall dieser Art ergeben, und daß der Gesundheitszustand dahier im Allgemeinen vollkommen befriedigend sey. Kissingen, den 17 Junius 1840. Königl. Landgericht und Bade-Commissariat. Freiherr v. Rotenhan. coll. Müllmerstadt. [2204-5] [Tabelle] Aufforderung zur zweiten Einzahlung für die Eisenbahn von Nürnberg über Bamberg an die nördliche Reichsgränze. Unter Bezugnahme auf die Erklärung der beiden Gesellschafts-Organe vom 7 l. M., dann unter Hinweisung auf Art. XII und XIV der allerhöchstgenehmigten Statuten werden alle Inhaber von Quittungen der ursprünglichen Unternehmer über bezahlte 5 fl. Initiativkosten, d. d. Nürnberg den 11 December 1837 andurch aufgefordert, von heute an innerhalb 45 Tagen, so nach längstens bis zum 4 August l. J., Abends 6 Uhr, diese Quittungen nebst dem Betrage von Zwanzig Gulden in bayer. Reichswährung für jedes Stück in Nürnberg an die HH. Lödel & Merkel, in Bamberg an den Hrn. Joh. Gabr. Keilholz, in München an den Hrn. J. v. Hirsch und an die HH. Gebrüder Marx, in Würzburg an den Hrn. J. J. v. Hirsch abzuliefern und einzuzahlen, und dagegen die auf Zwanzig Fünf Gulden lautenden, von den treffenden HH. Emittenden mit zu unterzeichnenden Interimsscheine sogleich in Empfang zu nehmen, wobei bemerkt wird, daß gemäß dem citirten Artikel XIV die nach obigem Zeitpunkt etwa noch in Umlauf sich befindenden Quittungen vom 11 December 1837 und deren Inhaber alle Rechte und Ansprüche an die Gesellschaft und deren Vermögen, so wie auf die gezahlten Initiativkosten verlieren. – Nürnberg, den 20 Junius 1840. 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Majestät sagen in diesem Rescript, daß Sie nach den vielen bereits empfangenen Beweisen von der Liebe Ihrer getreuen Unterthanen dergleichen erwarten müßten, aber jeden Kostenaufwand zu vermeiden wünschen. – Die Nachricht von dem Tode des Königs von Preußen hat hier viel Theilnahme erregt, und seine edle, einfache Leichenfeier viel Beifall gefunden. Reflexionen über den kostspieligen und wenig zeitgemäßen Pomp, der anderwärts bei einer ähnlichen Gelegenheit statt fand, sind natürlich nicht ausgeblieben. – „Fädrelandet“ enthält die Nachricht, die Regierung stehe in Begriff, die Gehalte der untergeordneten Beamten in der Kanzlei zu vermindern. Ich muß annehmen, daß hier eine Irrung obwaltet. Seit langer Zeit ward von der Regierung und den höchsten Behörden, von der liberalen und der legitimen Presse, ja sogar von den eifrigsten Vertheidigern der Ersparungen offen anerkannt, daß die dänischen Unterbeamten – fast ohne Ausnahme – von ihren Gehalten nicht leben können, daß sie zum Theil schlechter dienen als ein Taglöhner, und daß Vermehrung ihrer Einnahme um des Staats selbst willen nothwendig ist. Wie ließe es sich nun reimen, daß Christian der Achte diese kleinen Gagen noch verringern wollte, während Friedrich der Sechste nur durch den Tod an ihrer Verdopplung gehindert wurde? – <hi rendition="#g">Nachschrift</hi>: Das Gerücht spricht von der Ankunft des Kaisers von Rußland zur Krönung. 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[2474-75]
Bekanntmachung.
Die dießjährige Versammlung homöopathischer Aerzte findet beschlußmäßig am 10 August in Berlin statt. Im Auftrage des erwähnten Vereins lade ich hierdurch alle homöopathischen Aerzte des In- und Auslandes, so wie alle Freunde der reformirten Heilkunst freundlichst ein, möglichst zahlreich zu erscheinen, oder im Behinderungsfalle schriftliche Mittheilungen, welche für die Homöopathie von allgemeinen Interesse sind, gefälligst einsenden zu wollen. Den Statuten gemäß wird schon am Abend des 9 August eine vorläufige Besprechung gehalten werden, um den Geschäftsgang für den nächsten Tag zu ordnen.
Berlin, am 4 Junius 1840.
Dr. Reisig, d. Z. Director des Vereins.
[2332-33]
Denkmünze auf Joh. Froben.
Aus Anlaß der Säcularfeier der Erfindung der Buchdruckerkunst ist von dem hiesigen Festcomité die Prägung einer Medaille mit des berühmtesten Basler Buchdruckers Brustbilde von Bovy's Meisterhand veranstaltet worden. Wir liefern Exemplare in Silber à 8 fl., in Bronze à 3 fl. 30 kr.
Basel, Junius 1840.
Schweighauser'sche Buchhandlung.
[2452-54]
Bekanntmachung.
Wegen des in mehreren Gegenden bestehenden Gerüchtes, als herrschten die Blattern im hiesigen Badeorte, sieht sich unterfertigte Behörde veranlaßt, zu erklären, daß zwar im verflossenen Winter in hiesiger Gegend einige leichte Variolidenerkrankungen vorgekommen, daß sich aber seit Ende des Winters weder hier noch in der Umgegend ein neuer Fall dieser Art ergeben, und daß der Gesundheitszustand dahier im Allgemeinen vollkommen befriedigend sey.
Kissingen, den 17 Junius 1840.
Königl. Landgericht und Bade-Commissariat.
Freiherr v. Rotenhan.
coll. Müllmerstadt.
[2204-5]
Aufforderung zur zweiten Einzahlung für die Eisenbahn von Nürnberg über Bamberg an die nördliche Reichsgränze.
Unter Bezugnahme auf die Erklärung der beiden Gesellschafts-Organe vom 7 l. M., dann unter Hinweisung auf Art. XII und XIV der allerhöchstgenehmigten Statuten werden alle Inhaber von Quittungen der ursprünglichen Unternehmer über bezahlte 5 fl. Initiativkosten, d. d. Nürnberg den 11 December 1837 andurch aufgefordert, von heute an innerhalb 45 Tagen, so nach längstens bis zum 4 August l. J., Abends 6 Uhr, diese Quittungen nebst dem Betrage von Zwanzig Gulden in bayer. Reichswährung für jedes Stück
in Nürnberg an die HH. Lödel & Merkel,
in Bamberg an den Hrn. Joh. Gabr. Keilholz,
in München an den Hrn. J. v. Hirsch und an die HH. Gebrüder Marx,
in Würzburg an den Hrn. J. J. v. Hirsch
abzuliefern und einzuzahlen, und dagegen die auf Zwanzig Fünf Gulden lautenden, von den treffenden HH. Emittenden mit zu unterzeichnenden Interimsscheine sogleich in Empfang zu nehmen, wobei bemerkt wird, daß gemäß dem citirten Artikel XIV die nach obigem Zeitpunkt etwa noch in Umlauf sich befindenden Quittungen vom 11 December 1837 und deren Inhaber alle Rechte und Ansprüche an die Gesellschaft und deren Vermögen, so wie auf die gezahlten Initiativkosten verlieren. – Nürnberg, den 20 Junius 1840.
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(2016-06-28T11:37:15Z)
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