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Allgemeine Zeitung. Nr. 182. Augsburg, 30. Juni 1840.

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[2492.501]

Donau-Dampfschifffahrt.

[Tabelle]

Die Schiffe der priv. bayerisch-würtembergischen Dampfschifffahrts-Gesellschaft fahren im genauen Anschlusse, sowohl bei der Thal- als Bergfahrt mit denen der österreichischen Gesellschaft an folgenden Tagen:

von Regensburg nach Linz am 1 3 6 8 11 13 16 18 21 23 26 28 31 Julius, 2 5 7 10 12 15 17 20 22 25 27 30 August;
von Linz nach Regensburg am 1 3 6 8 11 13 16 18 21 23 26 28 31 Julius, 2 5 7 10 12 15 17 20 22 25 27 30 August.

Nähere Auskunft ertheilen die Agentschaften und Erkundigungs-Bureaux der Gesellschaft.

Regensburg, im Junius 1840.

Die Verwaltung.

[1609-16]

Anzeige.

K. K. priv. österr. Lloyd in Triest.

[Tabelle]

Zweite Section. Dampfschifffahrts-Gesellschaft.

Der regelmäßige Dienst der Dampfschiffe des österreichischen Lloyd zerfällt in folgende Linien:

A. Zwischen Triest und der Levante.

Am 1 und 16 eines jeden Monats geht Abends 4 Uhr ein Dampfschiff von Triest ab, welches Ancona, Corfu, Patras, Piräus (Athen) berührt, und in Syra mit einem anderen Dampfschiffe der Gesellschaft zusammentrifft, welches Konstantinopel am 5 und 20 eines jeden Monats verläßt, und unterwegs bei den Dardanellen und in Smyrna anläuft. Von Syra geht jenes nach Triest und dieses nach Konstantinopel zurück mit Berührung der gleichen Zwischenhäfen. In dieser Rückfahrt wird Ancona am 2 oder 3 sind am 17 oder 18 berührt. Nach den neuesten Sanitätsbestimmungen sind die Reisenden aus der Levante, wenn sie sich der ärztlichen Untersuchung und dem Kleiderwechsel unterziehen, nur einer Contumaz von 9 Tagen in Syra, und dann nur noch weiterer 3 Tage in Ancona oder Triest unterworfen, da beeidete Sanitätswächter an Bord sich befinden, weßhalb die Reisetage von Corfu aus an der festgesetzten Contumazzeit gekürzt werden, so daß also alle Reisenden aus der Levante mit den Dampfschiffen des österr. Lloyd im Ganzen nur 12 Tage, und jene aus Griechenland nur 3 Tage Contumaz auszuhalten haben.

B. Zwischen Triest und Ancona.

Am 8 und 24 eines jeden Monats, Abends 4 Uhr, geht ein Dampfschiff von hier nach Ancona, welches immer am 10 und 26 von da wieder nach Triest zurückkehrt und stets in freier Praktik ist. Das am 8 jeden Monats von hier nach Ancona abgehende Dampfboot wird während der Monate Julius, August, September und October l. J. provisorisch seine Linie bis Manfredonia ausdehnen; am 9 um 12 Uhr Mittags Ancona verlassen; am 10 um 2 Uhr Nachmittags in Manfredonia; am 12 um 2 Uhr Nachmittags auf der Rückreise wieder in Ancona, und am 13 um 12 Uhr Mittags in Triest eintreffen.

C. Zwischen Triest und Dalmatien.

In den 8 Monaten, März bis October, geht jeden 5 und 20, und in den 4 Monaten November bis Februar jeden 5 ein Dampfschiff von Triest ab, welches seine Reise bis Cattaro ausdehnt, und sowohl auf der Hinreise als bei der Rückreise die Häfen Lussinpiccolo, Zara, Sebenico, Spalato, Lesina, Curzola und Ragusa berührt.

D. Zwischen Triest und Venedig.

Abgang von Triest: jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend
Abgang von Venedig: jeden Montag, Mittwoch und Freitag; immer Abends.

Dauer der Ueberfahrt ungefähr 9 Stunden.

Tarife und jede sonst zu wünschende Auskunft werden in den Bureaux der Gesellschaft und von den Agenten ertheilt.

[2335-37]

Bekanntmachung.

Friedrich Daubenberger von Grötzingen, welcher im Jahre 1818 nach Ungarn auswanderte, ist nach eingekommenem Todesschein am 17 August 1831 zu Eresi im Königreich Ungarn mit Hinterlassung einer Wittwe gestorben, und es wollen nun dessen nächste Anverwandten in Grötzingen, die Geschwister und deren Kinder, das bis jetzt in pflegschaftlicher Verwaltung daselbst gewesene Vermögen unter sich erblich theilen.

Da nun der Aufenthaltsort der hinterbliebenen Wittwe Anna Stenzinger, des Erblassers, unbekannt ist, so wird solche, insofern sie Ansprüche auf den Nachlaß ihres verstorbenen Mannes zu machen gedenkt, hiermit aufgefordert, diese
innerhalb zwei Monaten a dato
bei diesseitiger Stelle um so mehr geltend zu machen, als sonst das von dem Erblasser in Grötzingen hinterlassene Vermögen den daselbst wohnenden Erben ohne Berücksichtigung jener Ansprüche zugetheilt werden wird.

Durlach, den 9 Junius 1840.

Großherzogliches Amtsrevisorat.

Eccard.

vtd. Thlgs.-Commissär Alex. Rheinländer.

[2468-70]

Erb-Vorladung.

Am 24 April 1840 ist Fräulein Bertha Hortmann in einem Alter von 22 Jahren ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung gestorben. Die Hälfte ihres in etwa 2200 fl. bestehenden Vermögens fällt erbrechtlich auf die dießseits unbekannten nächsten Verwandten ihres dahier am 26 Februar 1830 verstorbenen Vaters Adam Hortmann, großh. bad. Oberpostamts-Officialen, geb. zu Drolshagen in Westphalen; dieselben werden daher aufgefordert, ihre Erbansprüche an die Verassenschaftsmasse
binnen drei Monaten
um so gewisser bei der unterzeichneten Stelle anzumelden und zu begründen, indem sie sonst so angesehen werden müßten, als wenn sie zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr am Leben gewesen wären. - Karlsruhe, den 16 Junius 1840.

Großh. Stadtamtsrevisorat.

Kerler.

vdt. Pezold.

[2273-75]

Bekanntmachung.

Durch den Tod des bisherigen Kunstgärtners in Kissingen ist diese Function, welche mit einem jährlichen Gehaltsbezuge von 400 fl. rhn. verbunden, dabei aber widerruflicher Natur ist, in Erledigung gekommen.

Kunstgärtner, welche sich um jenen Posten bewerben wollen, werden daher hierdurch aufgefordert, ihre mit legalen Zeugnissen belegten Gesuche längstens
binnen 4 Wochen
bei der unterzeichneten Behörde einzureichen.

Neustadt a. S., den 3 Junius 1840.

Königl. Bau-Inspection.

Dollhafen.

[2543-45]

Gestüts-Licitation.

Am 3 August 1840 wird das den gräflich Johann Nepom. Esterhazy'schen Erben gehörige Gestüt einer bekannten Siebenbürger Race orientalischer Abkunft, bestehend aus 5 Beschälern, 19 Stück drei-, zwei- und einjährigen Hengstfohlen, 28 Mutterstuten mit ihren heurigen Fohlen, 22 Stück drei-, zwei- und einjährigen Stutenfohlen, und 18 Stück aufgestellten Wagenpferden, in Siebenbürgen in dem von Clausenburg eine Meile entfernten, an der von Großwardein dahin führenden Chaussee liegenden Marktflecken Gyaln im herrschaftlichen Hofe im Wege der Versteigerung gegen gleich baare Zahlung veräußert.

[2492.501]

Donau-Dampfschifffahrt.

[Tabelle]

Die Schiffe der priv. bayerisch-würtembergischen Dampfschifffahrts-Gesellschaft fahren im genauen Anschlusse, sowohl bei der Thal- als Bergfahrt mit denen der österreichischen Gesellschaft an folgenden Tagen:

von Regensburg nach Linz am 1 3 6 8 11 13 16 18 21 23 26 28 31 Julius, 2 5 7 10 12 15 17 20 22 25 27 30 August;
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Nähere Auskunft ertheilen die Agentschaften und Erkundigungs-Bureaux der Gesellschaft.

Regensburg, im Junius 1840.

Die Verwaltung.

[1609-16]

Anzeige.

K. K. priv. österr. Lloyd in Triest.

[Tabelle]

Zweite Section. Dampfschifffahrts-Gesellschaft.

Der regelmäßige Dienst der Dampfschiffe des österreichischen Lloyd zerfällt in folgende Linien:

A. Zwischen Triest und der Levante.

Am 1 und 16 eines jeden Monats geht Abends 4 Uhr ein Dampfschiff von Triest ab, welches Ancona, Corfu, Patras, Piräus (Athen) berührt, und in Syra mit einem anderen Dampfschiffe der Gesellschaft zusammentrifft, welches Konstantinopel am 5 und 20 eines jeden Monats verläßt, und unterwegs bei den Dardanellen und in Smyrna anläuft. Von Syra geht jenes nach Triest und dieses nach Konstantinopel zurück mit Berührung der gleichen Zwischenhäfen. In dieser Rückfahrt wird Ancona am 2 oder 3 sind am 17 oder 18 berührt. Nach den neuesten Sanitätsbestimmungen sind die Reisenden aus der Levante, wenn sie sich der ärztlichen Untersuchung und dem Kleiderwechsel unterziehen, nur einer Contumaz von 9 Tagen in Syra, und dann nur noch weiterer 3 Tage in Ancona oder Triest unterworfen, da beeidete Sanitätswächter an Bord sich befinden, weßhalb die Reisetage von Corfu aus an der festgesetzten Contumazzeit gekürzt werden, so daß also alle Reisenden aus der Levante mit den Dampfschiffen des österr. Lloyd im Ganzen nur 12 Tage, und jene aus Griechenland nur 3 Tage Contumaz auszuhalten haben.

B. Zwischen Triest und Ancona.

Am 8 und 24 eines jeden Monats, Abends 4 Uhr, geht ein Dampfschiff von hier nach Ancona, welches immer am 10 und 26 von da wieder nach Triest zurückkehrt und stets in freier Praktik ist. Das am 8 jeden Monats von hier nach Ancona abgehende Dampfboot wird während der Monate Julius, August, September und October l. J. provisorisch seine Linie bis Manfredonia ausdehnen; am 9 um 12 Uhr Mittags Ancona verlassen; am 10 um 2 Uhr Nachmittags in Manfredonia; am 12 um 2 Uhr Nachmittags auf der Rückreise wieder in Ancona, und am 13 um 12 Uhr Mittags in Triest eintreffen.

C. Zwischen Triest und Dalmatien.

In den 8 Monaten, März bis October, geht jeden 5 und 20, und in den 4 Monaten November bis Februar jeden 5 ein Dampfschiff von Triest ab, welches seine Reise bis Cattaro ausdehnt, und sowohl auf der Hinreise als bei der Rückreise die Häfen Lussinpiccolo, Zara, Sebenico, Spalato, Lesina, Curzola und Ragusa berührt.

D. Zwischen Triest und Venedig.

Abgang von Triest: jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend
Abgang von Venedig: jeden Montag, Mittwoch und Freitag; immer Abends.

Dauer der Ueberfahrt ungefähr 9 Stunden.

Tarife und jede sonst zu wünschende Auskunft werden in den Bureaux der Gesellschaft und von den Agenten ertheilt.

[2335-37]

Bekanntmachung.

Friedrich Daubenberger von Grötzingen, welcher im Jahre 1818 nach Ungarn auswanderte, ist nach eingekommenem Todesschein am 17 August 1831 zu Eresi im Königreich Ungarn mit Hinterlassung einer Wittwe gestorben, und es wollen nun dessen nächste Anverwandten in Grötzingen, die Geschwister und deren Kinder, das bis jetzt in pflegschaftlicher Verwaltung daselbst gewesene Vermögen unter sich erblich theilen.

Da nun der Aufenthaltsort der hinterbliebenen Wittwe Anna Stenzinger, des Erblassers, unbekannt ist, so wird solche, insofern sie Ansprüche auf den Nachlaß ihres verstorbenen Mannes zu machen gedenkt, hiermit aufgefordert, diese
innerhalb zwei Monaten a dato
bei diesseitiger Stelle um so mehr geltend zu machen, als sonst das von dem Erblasser in Grötzingen hinterlassene Vermögen den daselbst wohnenden Erben ohne Berücksichtigung jener Ansprüche zugetheilt werden wird.

Durlach, den 9 Junius 1840.

Großherzogliches Amtsrevisorat.

Eccard.

vtd. Thlgs.-Commissär Alex. Rheinländer.

[2468-70]

Erb-Vorladung.

Am 24 April 1840 ist Fräulein Bertha Hortmann in einem Alter von 22 Jahren ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung gestorben. Die Hälfte ihres in etwa 2200 fl. bestehenden Vermögens fällt erbrechtlich auf die dießseits unbekannten nächsten Verwandten ihres dahier am 26 Februar 1830 verstorbenen Vaters Adam Hortmann, großh. bad. Oberpostamts-Officialen, geb. zu Drolshagen in Westphalen; dieselben werden daher aufgefordert, ihre Erbansprüche an die Verassenschaftsmasse
binnen drei Monaten
um so gewisser bei der unterzeichneten Stelle anzumelden und zu begründen, indem sie sonst so angesehen werden müßten, als wenn sie zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr am Leben gewesen wären. – Karlsruhe, den 16 Junius 1840.

Großh. Stadtamtsrevisorat.

Kerler.

vdt. Pezold.

[2273-75]

Bekanntmachung.

Durch den Tod des bisherigen Kunstgärtners in Kissingen ist diese Function, welche mit einem jährlichen Gehaltsbezuge von 400 fl. rhn. verbunden, dabei aber widerruflicher Natur ist, in Erledigung gekommen.

Kunstgärtner, welche sich um jenen Posten bewerben wollen, werden daher hierdurch aufgefordert, ihre mit legalen Zeugnissen belegten Gesuche längstens
binnen 4 Wochen
bei der unterzeichneten Behörde einzureichen.

Neustadt a. S., den 3 Junius 1840.

Königl. Bau-Inspection.

Dollhafen.

[2543-45]

Gestüts-Licitation.

Am 3 August 1840 wird das den gräflich Johann Nepom. Esterhazy'schen Erben gehörige Gestüt einer bekannten Siebenbürger Race orientalischer Abkunft, bestehend aus 5 Beschälern, 19 Stück drei-, zwei- und einjährigen Hengstfohlen, 28 Mutterstuten mit ihren heurigen Fohlen, 22 Stück drei-, zwei- und einjährigen Stutenfohlen, und 18 Stück aufgestellten Wagenpferden, in Siebenbürgen in dem von Clausenburg eine Meile entfernten, an der von Großwardein dahin führenden Chaussée liegenden Marktflecken Gyaln im herrschaftlichen Hofe im Wege der Versteigerung gegen gleich baare Zahlung veräußert.

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[1446/0014] [2492.501] Donau-Dampfschifffahrt. Die Schiffe der priv. bayerisch-würtembergischen Dampfschifffahrts-Gesellschaft fahren im genauen Anschlusse, sowohl bei der Thal- als Bergfahrt mit denen der österreichischen Gesellschaft an folgenden Tagen: von Regensburg nach Linz am 1 3 6 8 11 13 16 18 21 23 26 28 31 Julius, 2 5 7 10 12 15 17 20 22 25 27 30 August; von Linz nach Regensburg am 1 3 6 8 11 13 16 18 21 23 26 28 31 Julius, 2 5 7 10 12 15 17 20 22 25 27 30 August. Nähere Auskunft ertheilen die Agentschaften und Erkundigungs-Bureaux der Gesellschaft. Regensburg, im Junius 1840. Die Verwaltung. [1609-16] Anzeige. K. K. priv. österr. Lloyd in Triest. Zweite Section. Dampfschifffahrts-Gesellschaft. Der regelmäßige Dienst der Dampfschiffe des österreichischen Lloyd zerfällt in folgende Linien: A. Zwischen Triest und der Levante. Am 1 und 16 eines jeden Monats geht Abends 4 Uhr ein Dampfschiff von Triest ab, welches Ancona, Corfu, Patras, Piräus (Athen) berührt, und in Syra mit einem anderen Dampfschiffe der Gesellschaft zusammentrifft, welches Konstantinopel am 5 und 20 eines jeden Monats verläßt, und unterwegs bei den Dardanellen und in Smyrna anläuft. Von Syra geht jenes nach Triest und dieses nach Konstantinopel zurück mit Berührung der gleichen Zwischenhäfen. In dieser Rückfahrt wird Ancona am 2 oder 3 sind am 17 oder 18 berührt. Nach den neuesten Sanitätsbestimmungen sind die Reisenden aus der Levante, wenn sie sich der ärztlichen Untersuchung und dem Kleiderwechsel unterziehen, nur einer Contumaz von 9 Tagen in Syra, und dann nur noch weiterer 3 Tage in Ancona oder Triest unterworfen, da beeidete Sanitätswächter an Bord sich befinden, weßhalb die Reisetage von Corfu aus an der festgesetzten Contumazzeit gekürzt werden, so daß also alle Reisenden aus der Levante mit den Dampfschiffen des österr. Lloyd im Ganzen nur 12 Tage, und jene aus Griechenland nur 3 Tage Contumaz auszuhalten haben. B. Zwischen Triest und Ancona. Am 8 und 24 eines jeden Monats, Abends 4 Uhr, geht ein Dampfschiff von hier nach Ancona, welches immer am 10 und 26 von da wieder nach Triest zurückkehrt und stets in freier Praktik ist. Das am 8 jeden Monats von hier nach Ancona abgehende Dampfboot wird während der Monate Julius, August, September und October l. J. provisorisch seine Linie bis Manfredonia ausdehnen; am 9 um 12 Uhr Mittags Ancona verlassen; am 10 um 2 Uhr Nachmittags in Manfredonia; am 12 um 2 Uhr Nachmittags auf der Rückreise wieder in Ancona, und am 13 um 12 Uhr Mittags in Triest eintreffen. C. Zwischen Triest und Dalmatien. In den 8 Monaten, März bis October, geht jeden 5 und 20, und in den 4 Monaten November bis Februar jeden 5 ein Dampfschiff von Triest ab, welches seine Reise bis Cattaro ausdehnt, und sowohl auf der Hinreise als bei der Rückreise die Häfen Lussinpiccolo, Zara, Sebenico, Spalato, Lesina, Curzola und Ragusa berührt. D. Zwischen Triest und Venedig. Abgang von Triest: jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Abgang von Venedig: jeden Montag, Mittwoch und Freitag; immer Abends. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 9 Stunden. Tarife und jede sonst zu wünschende Auskunft werden in den Bureaux der Gesellschaft und von den Agenten ertheilt. [2335-37] Bekanntmachung. Friedrich Daubenberger von Grötzingen, welcher im Jahre 1818 nach Ungarn auswanderte, ist nach eingekommenem Todesschein am 17 August 1831 zu Eresi im Königreich Ungarn mit Hinterlassung einer Wittwe gestorben, und es wollen nun dessen nächste Anverwandten in Grötzingen, die Geschwister und deren Kinder, das bis jetzt in pflegschaftlicher Verwaltung daselbst gewesene Vermögen unter sich erblich theilen. Da nun der Aufenthaltsort der hinterbliebenen Wittwe Anna Stenzinger, des Erblassers, unbekannt ist, so wird solche, insofern sie Ansprüche auf den Nachlaß ihres verstorbenen Mannes zu machen gedenkt, hiermit aufgefordert, diese innerhalb zwei Monaten a dato bei diesseitiger Stelle um so mehr geltend zu machen, als sonst das von dem Erblasser in Grötzingen hinterlassene Vermögen den daselbst wohnenden Erben ohne Berücksichtigung jener Ansprüche zugetheilt werden wird. Durlach, den 9 Junius 1840. Großherzogliches Amtsrevisorat. Eccard. vtd. Thlgs.-Commissär Alex. Rheinländer. [2468-70] Erb-Vorladung. Am 24 April 1840 ist Fräulein Bertha Hortmann in einem Alter von 22 Jahren ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung gestorben. Die Hälfte ihres in etwa 2200 fl. bestehenden Vermögens fällt erbrechtlich auf die dießseits unbekannten nächsten Verwandten ihres dahier am 26 Februar 1830 verstorbenen Vaters Adam Hortmann, großh. bad. Oberpostamts-Officialen, geb. zu Drolshagen in Westphalen; dieselben werden daher aufgefordert, ihre Erbansprüche an die Verassenschaftsmasse binnen drei Monaten um so gewisser bei der unterzeichneten Stelle anzumelden und zu begründen, indem sie sonst so angesehen werden müßten, als wenn sie zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr am Leben gewesen wären. – Karlsruhe, den 16 Junius 1840. Großh. Stadtamtsrevisorat. Kerler. vdt. Pezold. [2273-75] Bekanntmachung. Durch den Tod des bisherigen Kunstgärtners in Kissingen ist diese Function, welche mit einem jährlichen Gehaltsbezuge von 400 fl. rhn. verbunden, dabei aber widerruflicher Natur ist, in Erledigung gekommen. Kunstgärtner, welche sich um jenen Posten bewerben wollen, werden daher hierdurch aufgefordert, ihre mit legalen Zeugnissen belegten Gesuche längstens binnen 4 Wochen bei der unterzeichneten Behörde einzureichen. Neustadt a. S., den 3 Junius 1840. Königl. Bau-Inspection. Dollhafen. [2543-45] Gestüts-Licitation. Am 3 August 1840 wird das den gräflich Johann Nepom. Esterhazy'schen Erben gehörige Gestüt einer bekannten Siebenbürger Race orientalischer Abkunft, bestehend aus 5 Beschälern, 19 Stück drei-, zwei- und einjährigen Hengstfohlen, 28 Mutterstuten mit ihren heurigen Fohlen, 22 Stück drei-, zwei- und einjährigen Stutenfohlen, und 18 Stück aufgestellten Wagenpferden, in Siebenbürgen in dem von Clausenburg eine Meile entfernten, an der von Großwardein dahin führenden Chaussée liegenden Marktflecken Gyaln im herrschaftlichen Hofe im Wege der Versteigerung gegen gleich baare Zahlung veräußert.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 182. Augsburg, 30. Juni 1840, S. 1446. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_182_18400630/14>, abgerufen am 21.11.2024.