Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858.nichts von dem Massematten vor, so wird oft aus Rache und 1) Auch wol Klumnick, welches eigentlich den schon mit gestohlenen Sachen gefüllten Sack, Packen bedeutet. 2) Am 20. Dec. 1856, abends gegen 7 Uhr, drangen sechs zum Theil
verlarvte Räuber bei einem Pächter zu Ohang in Siebenbürgen ein, und zwan- gen denselben mit schußfertigen Waffen zur Herausgabe seiner aus 8000 Gulden bestehenden Baarschaft. Vgl. "Oesterreichisches Central-Polizeiblatt", Jahrg. 1857, Nr. 2, 39. nichts von dem Maſſematten vor, ſo wird oft aus Rache und 1) Auch wol Klumnick, welches eigentlich den ſchon mit geſtohlenen Sachen gefüllten Sack, Packen bedeutet. 2) Am 20. Dec. 1856, abends gegen 7 Uhr, drangen ſechs zum Theil
verlarvte Räuber bei einem Pächter zu Oháng in Siebenbürgen ein, und zwan- gen denſelben mit ſchußfertigen Waffen zur Herausgabe ſeiner aus 8000 Gulden beſtehenden Baarſchaft. Vgl. „Oeſterreichiſches Central-Polizeiblatt“, Jahrg. 1857, Nr. 2, 39. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0155" n="143"/> nichts von dem Maſſematten vor, ſo wird oft aus Rache und<lb/> Uebermuth alles im Hauſe auf vandaliſche Weiſe geſprengt und<lb/> ruinirt, auch wol der Freier mit Drohungen und Mishandlungen<lb/> zum Nachweis des Verborgenen gezwungen. Das gefundene<lb/> wird in Säcke, <hi rendition="#g">Kiſſimer</hi> <note place="foot" n="1)">Auch wol <hi rendition="#g">Klumnick,</hi> welches eigentlich den ſchon mit geſtohlenen<lb/> Sachen <hi rendition="#g">gefüllten</hi> Sack, <hi rendition="#g">Packen</hi> bedeutet.</note> verpackt, und den Chawern zuge-<lb/> langt, welche damit zum Zinkplatz eilen, oder es auch ſofort ka-<lb/> wure legen. Jſt der Maſſematten gehandelt, ſo wird der Rückzug<lb/> angetreten, Thür und Fenſter angelehnt und überhaupt jede Spur<lb/> des Einbruchs ſo gut wie möglich verwiſcht, um die Entdeckung<lb/> möglichſt lange aufzuhalten, und die möglichſte Zeit zur Bergung<lb/> der Perſon und des Geſtohlenen zu gewinnen. Oft wird, wie<lb/> das noch im Juli 1856 bei dem obenerwähnten Einbruch im<lb/> Bezirk des Unterſuchungsgerichts Amſtetten in Niederöſterreich der<lb/> Fall geweſen iſt, der Zinken eines der handelnden Schränker aus<lb/> Uebermuth oder zur Notiz für die abweſenden Genoſſen bei der<lb/> Einbruchsſtelle hingemalt. Für den Fall, daß der Schränker im<lb/> Hauſe geſehen oder beobachtet werden ſollte, pflegen die Geſichter<lb/> mit Kohle oder Lampenſchwärze, durch angeklebte Bärte, an<lb/> deren Stelle auch ein dunkles Tuch oder auch ein dunkler wollener<lb/> Strumpf, wie ein Backenbart vom Kinn bis zu den Ohren ge-<lb/> bunden wird, ſeltener durch ſchwarze Wachstuchlarven unkenntlich<lb/> gemacht zu werden. <note place="foot" n="2)">Am 20. Dec. 1856, abends gegen 7 Uhr, drangen ſechs zum Theil<lb/> verlarvte Räuber bei einem Pächter zu Oháng in Siebenbürgen ein, und zwan-<lb/> gen denſelben mit ſchußfertigen Waffen zur Herausgabe ſeiner aus 8000 Gulden<lb/> beſtehenden Baarſchaft. Vgl. „Oeſterreichiſches Central-Polizeiblatt“, Jahrg.<lb/> 1857, Nr. 2, 39.</note> Auch werden die Stimmen verſtellt und<lb/> wo möglich fremdartige Dialekte affectirt, Brocken fremdländiſcher<lb/> Sprachen, auch wol Gaunerausdrücke eingemiſcht, und niemals<lb/> Namen, ſondern immer die Ausdrücke „Kamerad, Bruder, Junge“<lb/> u. ſ. w. gebraucht. Doch wird aber zuweilen ein ortsbekannter<lb/> Name genannt, um den Verdacht des Diebſtahls auf nahe Orts-<lb/> eingeſeſſene zu lenken.</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [143/0155]
nichts von dem Maſſematten vor, ſo wird oft aus Rache und
Uebermuth alles im Hauſe auf vandaliſche Weiſe geſprengt und
ruinirt, auch wol der Freier mit Drohungen und Mishandlungen
zum Nachweis des Verborgenen gezwungen. Das gefundene
wird in Säcke, Kiſſimer 1) verpackt, und den Chawern zuge-
langt, welche damit zum Zinkplatz eilen, oder es auch ſofort ka-
wure legen. Jſt der Maſſematten gehandelt, ſo wird der Rückzug
angetreten, Thür und Fenſter angelehnt und überhaupt jede Spur
des Einbruchs ſo gut wie möglich verwiſcht, um die Entdeckung
möglichſt lange aufzuhalten, und die möglichſte Zeit zur Bergung
der Perſon und des Geſtohlenen zu gewinnen. Oft wird, wie
das noch im Juli 1856 bei dem obenerwähnten Einbruch im
Bezirk des Unterſuchungsgerichts Amſtetten in Niederöſterreich der
Fall geweſen iſt, der Zinken eines der handelnden Schränker aus
Uebermuth oder zur Notiz für die abweſenden Genoſſen bei der
Einbruchsſtelle hingemalt. Für den Fall, daß der Schränker im
Hauſe geſehen oder beobachtet werden ſollte, pflegen die Geſichter
mit Kohle oder Lampenſchwärze, durch angeklebte Bärte, an
deren Stelle auch ein dunkles Tuch oder auch ein dunkler wollener
Strumpf, wie ein Backenbart vom Kinn bis zu den Ohren ge-
bunden wird, ſeltener durch ſchwarze Wachstuchlarven unkenntlich
gemacht zu werden. 2) Auch werden die Stimmen verſtellt und
wo möglich fremdartige Dialekte affectirt, Brocken fremdländiſcher
Sprachen, auch wol Gaunerausdrücke eingemiſcht, und niemals
Namen, ſondern immer die Ausdrücke „Kamerad, Bruder, Junge“
u. ſ. w. gebraucht. Doch wird aber zuweilen ein ortsbekannter
Name genannt, um den Verdacht des Diebſtahls auf nahe Orts-
eingeſeſſene zu lenken.
1) Auch wol Klumnick, welches eigentlich den ſchon mit geſtohlenen
Sachen gefüllten Sack, Packen bedeutet.
2) Am 20. Dec. 1856, abends gegen 7 Uhr, drangen ſechs zum Theil
verlarvte Räuber bei einem Pächter zu Oháng in Siebenbürgen ein, und zwan-
gen denſelben mit ſchußfertigen Waffen zur Herausgabe ſeiner aus 8000 Gulden
beſtehenden Baarſchaft. Vgl. „Oeſterreichiſches Central-Polizeiblatt“, Jahrg.
1857, Nr. 2, 39.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |