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Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858.

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sich mit dem gestohlenen Gute in den Jntippel oder Eintip-
pel
begeben. Die Theilung, Cheluke 1), geschieht zu gleichen
Theilen, wobei auch der Wirth, der Chessenspieß, und der Bal-
dower berücksichtigt wird 2). Gewöhnlich wird das Gestohlene an
den Chessenspieß, der fast immer auch Schärfenspieler ist, oder
an bestellte Schärfenspieler verschärft, und das Geld getheilt.
Seltener ist die Naturaltheilung, bei welcher jedes einzelne Stück
abgeschätzt, auch wol dem Meistbietenden zugeschlagen wird.
Häufig entscheidet der Würfel, das Los oder der Messerwurf.
Ein größerer Antheil des Balmassematten kommt ihm gewöhnlich
nur dann zugute, wenn er beim Baldowern oder beim Handel
selbst besondere Dienste geleistet hatte. 3) Jn den Rheinischen Ban-
den maßten sich freilich die auch von ihren Chawern gefürchteten
Koryphäen einen Löwenantheil an.

Ungeachtet der blutigsten Rache und Strafe wird bei fast allen
Massematten, der von mehreren Chawern gehandelt wird, das
eine oder andere untermakkelt 4), da jeder möglichst seinen Vor-
theil wahrnimmt. Wird einem Chawer nach der Theilung sein
Antheil von Gensdarmen oder Polizeibeamten abgenommen, oder
von andern gar gestohlen 5), so wird ihm, oder wenn er krank

jüdisch-deutsche [fremdsprachliches Material - fehlt] (tippo), der Tropfen und das gaunerische Tippeln,
gehen, laufen, fallen; Tippel, die Epilepsie, Dappelschickse, die Lustdirne,
Tippen, concumbere, u. s. w.
1) Von [fremdsprachliches Material - fehlt] (chelek), Theil, Antheil, besonders an der Kriegsbeute;
Cheluke halten und chelkenen, theilen.
2) Der Chelek, den ein solcher Chawer erhält, der nicht selbst mitgestohlen
hat, heißt Schibbauless ([fremdsprachliches Material - fehlt], die Kornähre). Auch das Branntwein-
geld wird so genannt. Vgl. Brennen, Kap. 25.
3) Allerdings finden aber auch abweichende Grundsätze in einzelnen Gauner-
gruppen hinsichtlich der Theilungsquote statt, die häufig sehr verschieden
und sehr veränderlich sind. Jnteressant sind die Mittheilungen darüber aus
der großen berliner Untersuchung bei Thiele, a. a. O., II, 41.
4) Untermakkeln, gleichbedeutend mit: eine Challe schlagen, un-
terschlagen, einen Theil der Diebsbeute verheimlichen. Vgl. weiter unten:
Challe handeln, Kap. 45.
5) Jn die Wohnung des kurz vorhin erwähnten berüchtigten Schränkers,

ſich mit dem geſtohlenen Gute in den Jntippel oder Eintip-
pel
begeben. Die Theilung, Cheluke 1), geſchieht zu gleichen
Theilen, wobei auch der Wirth, der Cheſſenſpieß, und der Bal-
dower berückſichtigt wird 2). Gewöhnlich wird das Geſtohlene an
den Cheſſenſpieß, der faſt immer auch Schärfenſpieler iſt, oder
an beſtellte Schärfenſpieler verſchärft, und das Geld getheilt.
Seltener iſt die Naturaltheilung, bei welcher jedes einzelne Stück
abgeſchätzt, auch wol dem Meiſtbietenden zugeſchlagen wird.
Häufig entſcheidet der Würfel, das Los oder der Meſſerwurf.
Ein größerer Antheil des Balmaſſematten kommt ihm gewöhnlich
nur dann zugute, wenn er beim Baldowern oder beim Handel
ſelbſt beſondere Dienſte geleiſtet hatte. 3) Jn den Rheiniſchen Ban-
den maßten ſich freilich die auch von ihren Chawern gefürchteten
Koryphäen einen Löwenantheil an.

Ungeachtet der blutigſten Rache und Strafe wird bei faſt allen
Maſſematten, der von mehreren Chawern gehandelt wird, das
eine oder andere untermakkelt 4), da jeder möglichſt ſeinen Vor-
theil wahrnimmt. Wird einem Chawer nach der Theilung ſein
Antheil von Gensdarmen oder Polizeibeamten abgenommen, oder
von andern gar geſtohlen 5), ſo wird ihm, oder wenn er krank

jüdiſch-deutſche [fremdsprachliches Material – fehlt] (tippo), der Tropfen und das gauneriſche Tippeln,
gehen, laufen, fallen; Tippel, die Epilepſie, Dappelſchickſe, die Luſtdirne,
Tippen, concumbere, u. ſ. w.
1) Von [fremdsprachliches Material – fehlt] (chelek), Theil, Antheil, beſonders an der Kriegsbeute;
Cheluke halten und chelkenen, theilen.
2) Der Chelek, den ein ſolcher Chawer erhält, der nicht ſelbſt mitgeſtohlen
hat, heißt Schibbauleſſ ([fremdsprachliches Material – fehlt], die Kornähre). Auch das Branntwein-
geld wird ſo genannt. Vgl. Brennen, Kap. 25.
3) Allerdings finden aber auch abweichende Grundſätze in einzelnen Gauner-
gruppen hinſichtlich der Theilungsquote ſtatt, die häufig ſehr verſchieden
und ſehr veränderlich ſind. Jntereſſant ſind die Mittheilungen darüber aus
der großen berliner Unterſuchung bei Thiele, a. a. O., II, 41.
4) Untermakkeln, gleichbedeutend mit: eine Challe ſchlagen, un-
terſchlagen, einen Theil der Diebsbeute verheimlichen. Vgl. weiter unten:
Challe handeln, Kap. 45.
5) Jn die Wohnung des kurz vorhin erwähnten berüchtigten Schränkers,
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[146/0158] ſich mit dem geſtohlenen Gute in den Jntippel oder Eintip- pel begeben. Die Theilung, Cheluke 1), geſchieht zu gleichen Theilen, wobei auch der Wirth, der Cheſſenſpieß, und der Bal- dower berückſichtigt wird 2). Gewöhnlich wird das Geſtohlene an den Cheſſenſpieß, der faſt immer auch Schärfenſpieler iſt, oder an beſtellte Schärfenſpieler verſchärft, und das Geld getheilt. Seltener iſt die Naturaltheilung, bei welcher jedes einzelne Stück abgeſchätzt, auch wol dem Meiſtbietenden zugeſchlagen wird. Häufig entſcheidet der Würfel, das Los oder der Meſſerwurf. Ein größerer Antheil des Balmaſſematten kommt ihm gewöhnlich nur dann zugute, wenn er beim Baldowern oder beim Handel ſelbſt beſondere Dienſte geleiſtet hatte. 3) Jn den Rheiniſchen Ban- den maßten ſich freilich die auch von ihren Chawern gefürchteten Koryphäen einen Löwenantheil an. Ungeachtet der blutigſten Rache und Strafe wird bei faſt allen Maſſematten, der von mehreren Chawern gehandelt wird, das eine oder andere untermakkelt 4), da jeder möglichſt ſeinen Vor- theil wahrnimmt. Wird einem Chawer nach der Theilung ſein Antheil von Gensdarmen oder Polizeibeamten abgenommen, oder von andern gar geſtohlen 5), ſo wird ihm, oder wenn er krank 3) 1) Von _ (chelek), Theil, Antheil, beſonders an der Kriegsbeute; Cheluke halten und chelkenen, theilen. 2) Der Chelek, den ein ſolcher Chawer erhält, der nicht ſelbſt mitgeſtohlen hat, heißt Schibbauleſſ (_ , die Kornähre). Auch das Branntwein- geld wird ſo genannt. Vgl. Brennen, Kap. 25. 3) Allerdings finden aber auch abweichende Grundſätze in einzelnen Gauner- gruppen hinſichtlich der Theilungsquote ſtatt, die häufig ſehr verſchieden und ſehr veränderlich ſind. Jntereſſant ſind die Mittheilungen darüber aus der großen berliner Unterſuchung bei Thiele, a. a. O., II, 41. 4) Untermakkeln, gleichbedeutend mit: eine Challe ſchlagen, un- terſchlagen, einen Theil der Diebsbeute verheimlichen. Vgl. weiter unten: Challe handeln, Kap. 45. 5) Jn die Wohnung des kurz vorhin erwähnten berüchtigten Schränkers, 3) jüdiſch-deutſche _ (tippo), der Tropfen und das gauneriſche Tippeln, gehen, laufen, fallen; Tippel, die Epilepſie, Dappelſchickſe, die Luſtdirne, Tippen, concumbere, u. ſ. w.

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Zitationshilfe: Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858, S. 146. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum02_1858/158>, abgerufen am 21.11.2024.