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Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858.

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Barbier, Leichdornschneider, Lavementsetzer, Zahnarzt u. dgl. aus,
und führt auch wol deshalb Scherbeutel, Besteck oder Spritze
bei sich. Vielfach figuriren Frauenzimmer als Zefirgängerinnen,
da nicht leicht von einem vorübergehenden Kellner oder Fremden
angenommen wird, daß ein Frauenzimmer, ohne bestellt zu sein,
zu so früher Zeit in ein Fremdenzimmer tritt, namentlich wenn
sie die Attribute einer helfenden Kunst halb verhüllt blicken läßt,
oder wo die Liederlichkeit eines Orts oder die Schamlosigkeit eines
Wirths soweit gerathen ist, daß feile Dirnen ungescheut in die
Fremdenzimmer gehen und sogar sich anbieten dürfen. Unglaub-
lich ist es, wie beständig und wie viel durch das Zefirhalchenen
in Gasthöfen gestohlen wird, und wie die Sorglosigkeit der Wirthe
so wenig auf den Ruf ihrer Gasthöfe, auf den sie sonst so über-
aus eifersüchtig sind, in dieser Beziehung Rücksicht nimmt, und so
wenig für den vollständigen Schutz des Gastes thut. Die ge-
druckten Affichen in den Gastzimmern, mittels welcher der Wirth
sich von seiner Haftung aus dem receptum cauponis bequem zu
befreien sucht, indem er sich als besonderer Depositar anbietet und
nur als solcher haften will, können ihn rechtlich nicht von der all-
gemeinen Haftung befreien, da der Gast ihm nicht allabendlich
im Nachtkleide auch seine ihm für die Nacht unentbehrliche Uhr,
oder seinen Geldbeutel und andere Werthsachen übergeben und
von ihm einen Empfangschein dafür fordern kann. Eine eigene
sichere Wache auf mindestens jedem Corridor, und die strenge Ver-
pflichtung derselben, jeden einlaßbegehrenden Fremden zu beob-
achten und dem Jnhaber des Zimmers zu melden, dürfte schon
bessere Abhülfe gewähren, und namentlich gegen die Gauner
schützen, welche verkappt in demselben Gasthof logiren, des Nachts
oder früh morgens Besuche abstatten und sogar dabei den Nach-
schlüssel anwenden, wie das die Erfahrung häufig gezeigt hat.
Am sichersten ist es in Gasthöfen, die Stube von innen abzu-
schließen, den Schlüssel im Schlosse stecken zu lassen und durch
die Reithe des Schlüssels die Spitze des mit einem Bindfaden
an den Thürgriff zu befestigenden Stocks oder Schirms zu stecken,
damit nicht der Schlüssel von außen her mit einem Echeder oder

Barbier, Leichdornſchneider, Lavementſetzer, Zahnarzt u. dgl. aus,
und führt auch wol deshalb Scherbeutel, Beſteck oder Spritze
bei ſich. Vielfach figuriren Frauenzimmer als Zefirgängerinnen,
da nicht leicht von einem vorübergehenden Kellner oder Fremden
angenommen wird, daß ein Frauenzimmer, ohne beſtellt zu ſein,
zu ſo früher Zeit in ein Fremdenzimmer tritt, namentlich wenn
ſie die Attribute einer helfenden Kunſt halb verhüllt blicken läßt,
oder wo die Liederlichkeit eines Orts oder die Schamloſigkeit eines
Wirths ſoweit gerathen iſt, daß feile Dirnen ungeſcheut in die
Fremdenzimmer gehen und ſogar ſich anbieten dürfen. Unglaub-
lich iſt es, wie beſtändig und wie viel durch das Zefirhalchenen
in Gaſthöfen geſtohlen wird, und wie die Sorgloſigkeit der Wirthe
ſo wenig auf den Ruf ihrer Gaſthöfe, auf den ſie ſonſt ſo über-
aus eiferſüchtig ſind, in dieſer Beziehung Rückſicht nimmt, und ſo
wenig für den vollſtändigen Schutz des Gaſtes thut. Die ge-
druckten Affichen in den Gaſtzimmern, mittels welcher der Wirth
ſich von ſeiner Haftung aus dem receptum cauponis bequem zu
befreien ſucht, indem er ſich als beſonderer Depoſitar anbietet und
nur als ſolcher haften will, können ihn rechtlich nicht von der all-
gemeinen Haftung befreien, da der Gaſt ihm nicht allabendlich
im Nachtkleide auch ſeine ihm für die Nacht unentbehrliche Uhr,
oder ſeinen Geldbeutel und andere Werthſachen übergeben und
von ihm einen Empfangſchein dafür fordern kann. Eine eigene
ſichere Wache auf mindeſtens jedem Corridor, und die ſtrenge Ver-
pflichtung derſelben, jeden einlaßbegehrenden Fremden zu beob-
achten und dem Jnhaber des Zimmers zu melden, dürfte ſchon
beſſere Abhülfe gewähren, und namentlich gegen die Gauner
ſchützen, welche verkappt in demſelben Gaſthof logiren, des Nachts
oder früh morgens Beſuche abſtatten und ſogar dabei den Nach-
ſchlüſſel anwenden, wie das die Erfahrung häufig gezeigt hat.
Am ſicherſten iſt es in Gaſthöfen, die Stube von innen abzu-
ſchließen, den Schlüſſel im Schloſſe ſtecken zu laſſen und durch
die Reithe des Schlüſſels die Spitze des mit einem Bindfaden
an den Thürgriff zu befeſtigenden Stocks oder Schirms zu ſtecken,
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[185/0197] Barbier, Leichdornſchneider, Lavementſetzer, Zahnarzt u. dgl. aus, und führt auch wol deshalb Scherbeutel, Beſteck oder Spritze bei ſich. Vielfach figuriren Frauenzimmer als Zefirgängerinnen, da nicht leicht von einem vorübergehenden Kellner oder Fremden angenommen wird, daß ein Frauenzimmer, ohne beſtellt zu ſein, zu ſo früher Zeit in ein Fremdenzimmer tritt, namentlich wenn ſie die Attribute einer helfenden Kunſt halb verhüllt blicken läßt, oder wo die Liederlichkeit eines Orts oder die Schamloſigkeit eines Wirths ſoweit gerathen iſt, daß feile Dirnen ungeſcheut in die Fremdenzimmer gehen und ſogar ſich anbieten dürfen. Unglaub- lich iſt es, wie beſtändig und wie viel durch das Zefirhalchenen in Gaſthöfen geſtohlen wird, und wie die Sorgloſigkeit der Wirthe ſo wenig auf den Ruf ihrer Gaſthöfe, auf den ſie ſonſt ſo über- aus eiferſüchtig ſind, in dieſer Beziehung Rückſicht nimmt, und ſo wenig für den vollſtändigen Schutz des Gaſtes thut. Die ge- druckten Affichen in den Gaſtzimmern, mittels welcher der Wirth ſich von ſeiner Haftung aus dem receptum cauponis bequem zu befreien ſucht, indem er ſich als beſonderer Depoſitar anbietet und nur als ſolcher haften will, können ihn rechtlich nicht von der all- gemeinen Haftung befreien, da der Gaſt ihm nicht allabendlich im Nachtkleide auch ſeine ihm für die Nacht unentbehrliche Uhr, oder ſeinen Geldbeutel und andere Werthſachen übergeben und von ihm einen Empfangſchein dafür fordern kann. Eine eigene ſichere Wache auf mindeſtens jedem Corridor, und die ſtrenge Ver- pflichtung derſelben, jeden einlaßbegehrenden Fremden zu beob- achten und dem Jnhaber des Zimmers zu melden, dürfte ſchon beſſere Abhülfe gewähren, und namentlich gegen die Gauner ſchützen, welche verkappt in demſelben Gaſthof logiren, des Nachts oder früh morgens Beſuche abſtatten und ſogar dabei den Nach- ſchlüſſel anwenden, wie das die Erfahrung häufig gezeigt hat. Am ſicherſten iſt es in Gaſthöfen, die Stube von innen abzu- ſchließen, den Schlüſſel im Schloſſe ſtecken zu laſſen und durch die Reithe des Schlüſſels die Spitze des mit einem Bindfaden an den Thürgriff zu befeſtigenden Stocks oder Schirms zu ſtecken, damit nicht der Schlüſſel von außen her mit einem Echeder oder

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Zitationshilfe: Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858, S. 185. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum02_1858/197>, abgerufen am 25.04.2024.