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Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858.

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versteht, den Fund mit ihm zu theilen, wobei er ihm aber stets
das im Briefe eingeschlossene Goldgeld, vergoldete Jetons, gegen
Zahlung des Halbparts in Silbergeld ganz überläßt. Jn gleicher
Weise werden auch unechte Ringe und andere kleine vergoldete
unechte Schmucksachen in Briefe und Kästchen gelegt und als
Fund von der Straße aufgenommen und auf Halbpart verkauft.
So abgeschmackt und abgedroschen dies platte Manöver ist, so
unglaublich oft wird es noch immer mit Erfolg ausgeführt. Oft
sucht der Betrogene bei seiner Ankunft auf der nächsten Visir-
station Auskunft und Hülfe bei der Polizei, ohne zu bedenken,
daß er sich selbst als Theilnehmer an einem Funddiebstahl straf-
bar gemacht hat. Nur dadurch, daß man jeden Kläger der Art
als Funddieb consequent und unerbittlich bestraft, scheint dieser
unbegreiflicherweise noch fast täglich vorkommende Betrug mehr
und mehr beseitigt werden zu können.



Vierundsechzigstes Kapitel.
d) Das George-Plateroon.

Die Entwerthung eines Goldstücks durch Beschneiden cultivirt
der Gauner von Fach wenig oder gar nicht. Die Operation ist
zu mühsam und zu wenig lohnend gegen das behendere und
lucrativere Vergolden von Zahlpfennigen. Auch bringt der lebens-
lustige Gauner lieber das ganze Goldstück in Völlerei und Lieder-
lichkeit durch, als daß er sich mit dem kümmerlichen Betrage des
abgeschnittenen oder abgefeilten Randes begnügen möchte. Jn-
dessen gibt es auch sparsame und nüchterne Gauner, die sich in
den Ferien oder in stiller Zeit noch immer nützlich zu beschäftigen
wissen. Die Beschneidung geschieht namentlich bei Goldstücken
mit scharfen Nagelscheren aus freier Hand. Mit der Feile wird
nachgeholfen, und durch schräge Striche oder auch mit einem stäh-
lernen Durchschlag der Rand angestoßen. Große Silbermünzen
ohne Randgepräge werden im Schraubstock mit grobgehauenen

verſteht, den Fund mit ihm zu theilen, wobei er ihm aber ſtets
das im Briefe eingeſchloſſene Goldgeld, vergoldete Jetons, gegen
Zahlung des Halbparts in Silbergeld ganz überläßt. Jn gleicher
Weiſe werden auch unechte Ringe und andere kleine vergoldete
unechte Schmuckſachen in Briefe und Käſtchen gelegt und als
Fund von der Straße aufgenommen und auf Halbpart verkauft.
So abgeſchmackt und abgedroſchen dies platte Manöver iſt, ſo
unglaublich oft wird es noch immer mit Erfolg ausgeführt. Oft
ſucht der Betrogene bei ſeiner Ankunft auf der nächſten Viſir-
ſtation Auskunft und Hülfe bei der Polizei, ohne zu bedenken,
daß er ſich ſelbſt als Theilnehmer an einem Funddiebſtahl ſtraf-
bar gemacht hat. Nur dadurch, daß man jeden Kläger der Art
als Funddieb conſequent und unerbittlich beſtraft, ſcheint dieſer
unbegreiflicherweiſe noch faſt täglich vorkommende Betrug mehr
und mehr beſeitigt werden zu können.



Vierundſechzigſtes Kapitel.
δ) Das George-Plateroon.

Die Entwerthung eines Goldſtücks durch Beſchneiden cultivirt
der Gauner von Fach wenig oder gar nicht. Die Operation iſt
zu mühſam und zu wenig lohnend gegen das behendere und
lucrativere Vergolden von Zahlpfennigen. Auch bringt der lebens-
luſtige Gauner lieber das ganze Goldſtück in Völlerei und Lieder-
lichkeit durch, als daß er ſich mit dem kümmerlichen Betrage des
abgeſchnittenen oder abgefeilten Randes begnügen möchte. Jn-
deſſen gibt es auch ſparſame und nüchterne Gauner, die ſich in
den Ferien oder in ſtiller Zeit noch immer nützlich zu beſchäftigen
wiſſen. Die Beſchneidung geſchieht namentlich bei Goldſtücken
mit ſcharfen Nagelſcheren aus freier Hand. Mit der Feile wird
nachgeholfen, und durch ſchräge Striche oder auch mit einem ſtäh-
lernen Durchſchlag der Rand angeſtoßen. Große Silbermünzen
ohne Randgepräge werden im Schraubſtock mit grobgehauenen

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[215/0227] verſteht, den Fund mit ihm zu theilen, wobei er ihm aber ſtets das im Briefe eingeſchloſſene Goldgeld, vergoldete Jetons, gegen Zahlung des Halbparts in Silbergeld ganz überläßt. Jn gleicher Weiſe werden auch unechte Ringe und andere kleine vergoldete unechte Schmuckſachen in Briefe und Käſtchen gelegt und als Fund von der Straße aufgenommen und auf Halbpart verkauft. So abgeſchmackt und abgedroſchen dies platte Manöver iſt, ſo unglaublich oft wird es noch immer mit Erfolg ausgeführt. Oft ſucht der Betrogene bei ſeiner Ankunft auf der nächſten Viſir- ſtation Auskunft und Hülfe bei der Polizei, ohne zu bedenken, daß er ſich ſelbſt als Theilnehmer an einem Funddiebſtahl ſtraf- bar gemacht hat. Nur dadurch, daß man jeden Kläger der Art als Funddieb conſequent und unerbittlich beſtraft, ſcheint dieſer unbegreiflicherweiſe noch faſt täglich vorkommende Betrug mehr und mehr beſeitigt werden zu können. Vierundſechzigſtes Kapitel. δ) Das George-Plateroon. Die Entwerthung eines Goldſtücks durch Beſchneiden cultivirt der Gauner von Fach wenig oder gar nicht. Die Operation iſt zu mühſam und zu wenig lohnend gegen das behendere und lucrativere Vergolden von Zahlpfennigen. Auch bringt der lebens- luſtige Gauner lieber das ganze Goldſtück in Völlerei und Lieder- lichkeit durch, als daß er ſich mit dem kümmerlichen Betrage des abgeſchnittenen oder abgefeilten Randes begnügen möchte. Jn- deſſen gibt es auch ſparſame und nüchterne Gauner, die ſich in den Ferien oder in ſtiller Zeit noch immer nützlich zu beſchäftigen wiſſen. Die Beſchneidung geſchieht namentlich bei Goldſtücken mit ſcharfen Nagelſcheren aus freier Hand. Mit der Feile wird nachgeholfen, und durch ſchräge Striche oder auch mit einem ſtäh- lernen Durchſchlag der Rand angeſtoßen. Große Silbermünzen ohne Randgepräge werden im Schraubſtock mit grobgehauenen

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Zitationshilfe: Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858, S. 215. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum02_1858/227>, abgerufen am 26.04.2024.