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Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858.

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abheben einer dem andern (Volte schlagen) mit dem gefetzten
Brieff (falsche gezeichnete Karte) vff dem Reger (Würfel) mit
dem Gebursten (Borsten) mit dem Abgezogen" (Abschleifen oder
Abschaben der Haut des Daumens und der Würfelecken) u. s. w.,
sodaß in der That fast alle heutigen Karten- und Würfelbe-
trügereien schon mindestens gegen Schluß des Mittelalters in den
Hauptgrundlagen bekannt gewesen zu sein scheinen. Von der
außerordentlichen Menge Glücksspieler und Glücksspiele gibt die
bei Hüllmann, a. a. O., IV, 251, angeführte Verfügung von
1386 Zeugniß, nach welcher, in der Kriegsnoth, das Spielen
freigegeben wurde, um nur die Landstreicher und Glücksfahrer zu
locken, daß sie sich als Söldner anwerben ließen.

Jn etymologischer Hinsicht sind die technischen Ausdrücke be-
zeichnend und bemerkenswerth. Freischupper, falscher Spieler
überhaupt, ist erst eine spätere Composition. Schupper ist
herzuleiten von Schuppe (squama) und Schuppen, Beschuppen;
desquamare, abschuppen, den Rock, die Schaube oder Juppe 1)
ausziehen, ausplündern, betrügen, und scheint nicht außer Be-
ziehung mit dem bei Hüllmann, a. a. O., IV, 251, erwähnten
Verbot des regensburger Raths aus dem 14. Jahrhundert zu
stehen, in welchem es den Spielern untersagt wurde, mehr Geld
zu leihen als ihre Kleidung werth sei, welche letztere also aus-
hülfsweise als Sicherheitspfand oder Spielschilling gedient haben
mag. Die Zusammensetzung mit Frei ist der des Freikäufers
analog in der Bedeutung von Erwerben ohne Entgeltung, oder
auch in dem Sinne, in welchem der Betrogene oder Bestohlene
überhaupt als Freier bezeichnet wird.

Allgemeiner Ausdruck für Spielen ist Jonen, dessen
Etymologie schon bei dem Jedionen gedacht ist, mit der Neben-
bedeutung des betrüglichen Spielens. Ferner Ratschen, eigentlich

1) Schaube, Schup, Schuppe, Jop (noch jetzt im niederdeutschen
üblich), Jup, Joppe, Juppe, die gefütterte Jacke, besonders Frauenjacke,
hängt wol genau mit Schuppe zusammen. Vgl. v. Stieler, a. a. O., S. 892
u. 1781. Schottelius, S. 1341 u. 1395.
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abheben einer dem andern (Volte ſchlagen) mit dem gefetzten
Brieff (falſche gezeichnete Karte) vff dem Reger (Würfel) mit
dem Geburſten (Borſten) mit dem Abgezogen“ (Abſchleifen oder
Abſchaben der Haut des Daumens und der Würfelecken) u. ſ. w.,
ſodaß in der That faſt alle heutigen Karten- und Würfelbe-
trügereien ſchon mindeſtens gegen Schluß des Mittelalters in den
Hauptgrundlagen bekannt geweſen zu ſein ſcheinen. Von der
außerordentlichen Menge Glücksſpieler und Glücksſpiele gibt die
bei Hüllmann, a. a. O., IV, 251, angeführte Verfügung von
1386 Zeugniß, nach welcher, in der Kriegsnoth, das Spielen
freigegeben wurde, um nur die Landſtreicher und Glücksfahrer zu
locken, daß ſie ſich als Söldner anwerben ließen.

Jn etymologiſcher Hinſicht ſind die techniſchen Ausdrücke be-
zeichnend und bemerkenswerth. Freiſchupper, falſcher Spieler
überhaupt, iſt erſt eine ſpätere Compoſition. Schupper iſt
herzuleiten von Schuppe (squama) und Schuppen, Beſchuppen;
desquamare, abſchuppen, den Rock, die Schaube oder Juppe 1)
ausziehen, ausplündern, betrügen, und ſcheint nicht außer Be-
ziehung mit dem bei Hüllmann, a. a. O., IV, 251, erwähnten
Verbot des regensburger Raths aus dem 14. Jahrhundert zu
ſtehen, in welchem es den Spielern unterſagt wurde, mehr Geld
zu leihen als ihre Kleidung werth ſei, welche letztere alſo aus-
hülfsweiſe als Sicherheitspfand oder Spielſchilling gedient haben
mag. Die Zuſammenſetzung mit Frei iſt der des Freikäufers
analog in der Bedeutung von Erwerben ohne Entgeltung, oder
auch in dem Sinne, in welchem der Betrogene oder Beſtohlene
überhaupt als Freier bezeichnet wird.

Allgemeiner Ausdruck für Spielen iſt Jonen, deſſen
Etymologie ſchon bei dem Jedionen gedacht iſt, mit der Neben-
bedeutung des betrüglichen Spielens. Ferner Ratſchen, eigentlich

1) Schaube, Schup, Schuppe, Jop (noch jetzt im niederdeutſchen
üblich), Jup, Joppe, Juppe, die gefütterte Jacke, beſonders Frauenjacke,
hängt wol genau mit Schuppe zuſammen. Vgl. v. Stieler, a. a. O., S. 892
u. 1781. Schottelius, S. 1341 u. 1395.
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[275/0287] abheben einer dem andern (Volte ſchlagen) mit dem gefetzten Brieff (falſche gezeichnete Karte) vff dem Reger (Würfel) mit dem Geburſten (Borſten) mit dem Abgezogen“ (Abſchleifen oder Abſchaben der Haut des Daumens und der Würfelecken) u. ſ. w., ſodaß in der That faſt alle heutigen Karten- und Würfelbe- trügereien ſchon mindeſtens gegen Schluß des Mittelalters in den Hauptgrundlagen bekannt geweſen zu ſein ſcheinen. Von der außerordentlichen Menge Glücksſpieler und Glücksſpiele gibt die bei Hüllmann, a. a. O., IV, 251, angeführte Verfügung von 1386 Zeugniß, nach welcher, in der Kriegsnoth, das Spielen freigegeben wurde, um nur die Landſtreicher und Glücksfahrer zu locken, daß ſie ſich als Söldner anwerben ließen. Jn etymologiſcher Hinſicht ſind die techniſchen Ausdrücke be- zeichnend und bemerkenswerth. Freiſchupper, falſcher Spieler überhaupt, iſt erſt eine ſpätere Compoſition. Schupper iſt herzuleiten von Schuppe (squama) und Schuppen, Beſchuppen; desquamare, abſchuppen, den Rock, die Schaube oder Juppe 1) ausziehen, ausplündern, betrügen, und ſcheint nicht außer Be- ziehung mit dem bei Hüllmann, a. a. O., IV, 251, erwähnten Verbot des regensburger Raths aus dem 14. Jahrhundert zu ſtehen, in welchem es den Spielern unterſagt wurde, mehr Geld zu leihen als ihre Kleidung werth ſei, welche letztere alſo aus- hülfsweiſe als Sicherheitspfand oder Spielſchilling gedient haben mag. Die Zuſammenſetzung mit Frei iſt der des Freikäufers analog in der Bedeutung von Erwerben ohne Entgeltung, oder auch in dem Sinne, in welchem der Betrogene oder Beſtohlene überhaupt als Freier bezeichnet wird. Allgemeiner Ausdruck für Spielen iſt Jonen, deſſen Etymologie ſchon bei dem Jedionen gedacht iſt, mit der Neben- bedeutung des betrüglichen Spielens. Ferner Ratſchen, eigentlich 1) Schaube, Schup, Schuppe, Jop (noch jetzt im niederdeutſchen üblich), Jup, Joppe, Juppe, die gefütterte Jacke, beſonders Frauenjacke, hängt wol genau mit Schuppe zuſammen. Vgl. v. Stieler, a. a. O., S. 892 u. 1781. Schottelius, S. 1341 u. 1395. 18*

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Zitationshilfe: Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858, S. 275. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum02_1858/287>, abgerufen am 24.11.2024.