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Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858.

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Gewerbe noch willkürlicher zu ziehen weiß, so sucht er doch in
dem gaunerprincipmäßigen Streben nach einem Versteck hinter
irgendeiner bestimmten Gewerbsform auf das eifrigste danach,
irgendeine solche bürgerliche Gewerbsconcession zu gewinnen, zu
deren Pflichten und Lasten er dann mit dem äußern ostensiblen
Schein strenger Redlichkeit sich gerne bequemt. Der als conces-
sionirter Trödler verkappte Schärfenspieler denuncirt unerbittlich
den armen Bauarbeiter, welcher ihm alte aus Bauschutt heraus-
gesammelte Rägel zum Verkauf anbietet, damit er nur seinem
gaunerischen Verbündeten desto unverdächtiger das gestohlene Silber-
geräth oder Hausgeräth abkaufen kann.

Keine gewerbliche Form ist aber dem Schärfenspieler günstiger
und genehmer, als das Leihen auf Pfänder 1), weil hier die
persönliche Beziehung des Pfandleihers zu dem Diebe, der eine
gestohlene Sache versetzt, namentlich wenn der Versatz durch
dritte Hand geschieht, leicht verdeckt, oder mindestens nicht leicht
nachgewiesen werden kann, und weil der Pfandleiher bei einer
erwiesenermaßen gestohlenen Sache und bei seiner hartnäckig be-
haupteten Unwissenheit über diese Eigenschaft der Sache meistens
nur den Pfandschilling auf die gestohlene Sache riskirt, welcher
bei der Gefahr des Diebes (der selten an eine wirkliche Einlösung
denkt, sondern den Pfandschilling meistens schon als Kaufschilling
hinnimmt), und bei der Vorsicht des Pfandleihers immer nur
gering und gegen den anderweitigen außerordentlichen Gewinn
des Pfandleihers leicht zu verschmerzen ist. Die Entdeckung einer
gestohlenen Sache auf einem so bunten Lager, auf welchem der
Pfandleiher die gestohlenen Sachen geschickt zu verstecken weiß, ist

1) Das Pfand: Maschkon ([fremdsprachliches Material - fehlt], von [fremdsprachliches Material - fehlt] [schochan]), er hat gewohnt.
Davon: Maschkonoss jaschwenen und verjaschwenen (von [fremdsprachliches Material - fehlt] [jo-
schaw
], er hat gesessen), sitzen, setzen, setzen lassen, vom Pfandgeber und
Pfandnehmer, versetzen, auf Pfand leihen. Ebenso maschkenen, Pfand
nehmen und Pfand geben, besonders aber auch pfänden, auspfänden. Masch-
konbajis,
das Pfandhaus, Leihhaus, Lombard. Maschkonkeim, der Pfand-
jude, aber auch allgemeiner gewöhnlicher Ausdruck für Pfandnehmer, auch sogar
für den nichtjüdischen.

Gewerbe noch willkürlicher zu ziehen weiß, ſo ſucht er doch in
dem gaunerprincipmäßigen Streben nach einem Verſteck hinter
irgendeiner beſtimmten Gewerbsform auf das eifrigſte danach,
irgendeine ſolche bürgerliche Gewerbsconceſſion zu gewinnen, zu
deren Pflichten und Laſten er dann mit dem äußern oſtenſiblen
Schein ſtrenger Redlichkeit ſich gerne bequemt. Der als conceſ-
ſionirter Trödler verkappte Schärfenſpieler denuncirt unerbittlich
den armen Bauarbeiter, welcher ihm alte aus Bauſchutt heraus-
geſammelte Rägel zum Verkauf anbietet, damit er nur ſeinem
gauneriſchen Verbündeten deſto unverdächtiger das geſtohlene Silber-
geräth oder Hausgeräth abkaufen kann.

Keine gewerbliche Form iſt aber dem Schärfenſpieler günſtiger
und genehmer, als das Leihen auf Pfänder 1), weil hier die
perſönliche Beziehung des Pfandleihers zu dem Diebe, der eine
geſtohlene Sache verſetzt, namentlich wenn der Verſatz durch
dritte Hand geſchieht, leicht verdeckt, oder mindeſtens nicht leicht
nachgewieſen werden kann, und weil der Pfandleiher bei einer
erwieſenermaßen geſtohlenen Sache und bei ſeiner hartnäckig be-
haupteten Unwiſſenheit über dieſe Eigenſchaft der Sache meiſtens
nur den Pfandſchilling auf die geſtohlene Sache riskirt, welcher
bei der Gefahr des Diebes (der ſelten an eine wirkliche Einlöſung
denkt, ſondern den Pfandſchilling meiſtens ſchon als Kaufſchilling
hinnimmt), und bei der Vorſicht des Pfandleihers immer nur
gering und gegen den anderweitigen außerordentlichen Gewinn
des Pfandleihers leicht zu verſchmerzen iſt. Die Entdeckung einer
geſtohlenen Sache auf einem ſo bunten Lager, auf welchem der
Pfandleiher die geſtohlenen Sachen geſchickt zu verſtecken weiß, iſt

1) Das Pfand: Maſchkon ([fremdsprachliches Material – fehlt], von [fremdsprachliches Material – fehlt] [schochan]), er hat gewohnt.
Davon: Maſchkonoſſ jaſchwenen und verjaſchwenen (von [fremdsprachliches Material – fehlt] [jo-
schaw
], er hat geſeſſen), ſitzen, ſetzen, ſetzen laſſen, vom Pfandgeber und
Pfandnehmer, verſetzen, auf Pfand leihen. Ebenſo maſchkenen, Pfand
nehmen und Pfand geben, beſonders aber auch pfänden, auspfänden. Maſch-
konbajis,
das Pfandhaus, Leihhaus, Lombard. Maſchkonkeim, der Pfand-
jude, aber auch allgemeiner gewöhnlicher Ausdruck für Pfandnehmer, auch ſogar
für den nichtjüdiſchen.
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[325/0337] Gewerbe noch willkürlicher zu ziehen weiß, ſo ſucht er doch in dem gaunerprincipmäßigen Streben nach einem Verſteck hinter irgendeiner beſtimmten Gewerbsform auf das eifrigſte danach, irgendeine ſolche bürgerliche Gewerbsconceſſion zu gewinnen, zu deren Pflichten und Laſten er dann mit dem äußern oſtenſiblen Schein ſtrenger Redlichkeit ſich gerne bequemt. Der als conceſ- ſionirter Trödler verkappte Schärfenſpieler denuncirt unerbittlich den armen Bauarbeiter, welcher ihm alte aus Bauſchutt heraus- geſammelte Rägel zum Verkauf anbietet, damit er nur ſeinem gauneriſchen Verbündeten deſto unverdächtiger das geſtohlene Silber- geräth oder Hausgeräth abkaufen kann. Keine gewerbliche Form iſt aber dem Schärfenſpieler günſtiger und genehmer, als das Leihen auf Pfänder 1), weil hier die perſönliche Beziehung des Pfandleihers zu dem Diebe, der eine geſtohlene Sache verſetzt, namentlich wenn der Verſatz durch dritte Hand geſchieht, leicht verdeckt, oder mindeſtens nicht leicht nachgewieſen werden kann, und weil der Pfandleiher bei einer erwieſenermaßen geſtohlenen Sache und bei ſeiner hartnäckig be- haupteten Unwiſſenheit über dieſe Eigenſchaft der Sache meiſtens nur den Pfandſchilling auf die geſtohlene Sache riskirt, welcher bei der Gefahr des Diebes (der ſelten an eine wirkliche Einlöſung denkt, ſondern den Pfandſchilling meiſtens ſchon als Kaufſchilling hinnimmt), und bei der Vorſicht des Pfandleihers immer nur gering und gegen den anderweitigen außerordentlichen Gewinn des Pfandleihers leicht zu verſchmerzen iſt. Die Entdeckung einer geſtohlenen Sache auf einem ſo bunten Lager, auf welchem der Pfandleiher die geſtohlenen Sachen geſchickt zu verſtecken weiß, iſt 1) Das Pfand: Maſchkon (_ , von _ [schochan]), er hat gewohnt. Davon: Maſchkonoſſ jaſchwenen und verjaſchwenen (von _ [jo- schaw], er hat geſeſſen), ſitzen, ſetzen, ſetzen laſſen, vom Pfandgeber und Pfandnehmer, verſetzen, auf Pfand leihen. Ebenſo maſchkenen, Pfand nehmen und Pfand geben, beſonders aber auch pfänden, auspfänden. Maſch- konbajis, das Pfandhaus, Leihhaus, Lombard. Maſchkonkeim, der Pfand- jude, aber auch allgemeiner gewöhnlicher Ausdruck für Pfandnehmer, auch ſogar für den nichtjüdiſchen.

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Zitationshilfe: Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858, S. 325. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum02_1858/337>, abgerufen am 25.04.2024.