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Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858.

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des gemeinen Rechts zu bearbeiten, ohne auf das vorhandene,
durchaus eigenthümliche, reiche geschichtliche Material Bedacht zu
nehmen. 1) Diese wissenschaftlichen Bearbeitungen blieben jedoch
ohne wesentlichen Einfluß auf die Polizei, welche aber, immer
von dem praktischen Bedürfniß getrieben, nach wie vor mit fast
wunderbarem Takt und glücklichem deutschen Jnstinct in der Po-
lizei gesetzgebung das deutsche Wesen der Polizei aufrecht zu
halten wußte 2), wobei vorzüglich das aus allem Ungemach immer
wieder neu und kräftig erstehende Oesterreich das merkwürdigste
Beispiel gab, während auch Preußen in derselben unzersetzten
Kraft gegen Ende des vorigen Jahrhunderts mit bewunderns-
würdiger Energie und im schneidenden Contraste mit den Opera-
tionen der französischen Behörden die erfolgreichste Jnitiative gegen
die rheinischen Räuberbanden, zur wahren Ehre der deutschen
Polizei und Justiz, zu ergreifen vermochte.



Vierundneunzigstes Kapitel.
c) Die Versetzung der deutschen Polizei mit der
französischen Polizei
.

Mit den Napoleonischen Eroberungen in Deutschland machte
aber auch die französische Polizei eine mächtige Propaganda in
Deutschland. Sie beherrschte nicht nur die eroberten Theile
Deutschlands, sie reichte mit der heimlichen Gewalt ihrer tausend-
fach verzweigten Polypenarme auch gerade noch dahin, wohin die
französischen Waffen selbst nicht gelangten; sie konnte, wie durch

1) Treffend charakterifirt G. Zimmermann, ("Wesen u. s. w. der moder-
nen Polizei", S. 30 fg.) die verschiedenen Richtungen, welche Justi, Sonnen-
fels, Jacob, Berg und Fischer einschlugen.
2) Bezeichnend und denkwürdig bleibt immer die bekannte Aeußerung
Friedrich's des Großen, als der Polizeidirector Philippi ihm das entsittlichende
Wesen der geheimen französischen Polizei im Gegensatz zur deutschen dar-
stellte.

des gemeinen Rechts zu bearbeiten, ohne auf das vorhandene,
durchaus eigenthümliche, reiche geſchichtliche Material Bedacht zu
nehmen. 1) Dieſe wiſſenſchaftlichen Bearbeitungen blieben jedoch
ohne weſentlichen Einfluß auf die Polizei, welche aber, immer
von dem praktiſchen Bedürfniß getrieben, nach wie vor mit faſt
wunderbarem Takt und glücklichem deutſchen Jnſtinct in der Po-
lizei geſetzgebung das deutſche Weſen der Polizei aufrecht zu
halten wußte 2), wobei vorzüglich das aus allem Ungemach immer
wieder neu und kräftig erſtehende Oeſterreich das merkwürdigſte
Beiſpiel gab, während auch Preußen in derſelben unzerſetzten
Kraft gegen Ende des vorigen Jahrhunderts mit bewunderns-
würdiger Energie und im ſchneidenden Contraſte mit den Opera-
tionen der franzöſiſchen Behörden die erfolgreichſte Jnitiative gegen
die rheiniſchen Räuberbanden, zur wahren Ehre der deutſchen
Polizei und Juſtiz, zu ergreifen vermochte.



Vierundneunzigſtes Kapitel.
c) Die Verſetzung der deutſchen Polizei mit der
franzöſiſchen Polizei
.

Mit den Napoleoniſchen Eroberungen in Deutſchland machte
aber auch die franzöſiſche Polizei eine mächtige Propaganda in
Deutſchland. Sie beherrſchte nicht nur die eroberten Theile
Deutſchlands, ſie reichte mit der heimlichen Gewalt ihrer tauſend-
fach verzweigten Polypenarme auch gerade noch dahin, wohin die
franzöſiſchen Waffen ſelbſt nicht gelangten; ſie konnte, wie durch

1) Treffend charakterifirt G. Zimmermann, („Weſen u. ſ. w. der moder-
nen Polizei“, S. 30 fg.) die verſchiedenen Richtungen, welche Juſti, Sonnen-
fels, Jacob, Berg und Fiſcher einſchlugen.
2) Bezeichnend und denkwürdig bleibt immer die bekannte Aeußerung
Friedrich’s des Großen, als der Polizeidirector Philippi ihm das entſittlichende
Weſen der geheimen franzöſiſchen Polizei im Gegenſatz zur deutſchen dar-
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[350/0362] des gemeinen Rechts zu bearbeiten, ohne auf das vorhandene, durchaus eigenthümliche, reiche geſchichtliche Material Bedacht zu nehmen. 1) Dieſe wiſſenſchaftlichen Bearbeitungen blieben jedoch ohne weſentlichen Einfluß auf die Polizei, welche aber, immer von dem praktiſchen Bedürfniß getrieben, nach wie vor mit faſt wunderbarem Takt und glücklichem deutſchen Jnſtinct in der Po- lizei geſetzgebung das deutſche Weſen der Polizei aufrecht zu halten wußte 2), wobei vorzüglich das aus allem Ungemach immer wieder neu und kräftig erſtehende Oeſterreich das merkwürdigſte Beiſpiel gab, während auch Preußen in derſelben unzerſetzten Kraft gegen Ende des vorigen Jahrhunderts mit bewunderns- würdiger Energie und im ſchneidenden Contraſte mit den Opera- tionen der franzöſiſchen Behörden die erfolgreichſte Jnitiative gegen die rheiniſchen Räuberbanden, zur wahren Ehre der deutſchen Polizei und Juſtiz, zu ergreifen vermochte. Vierundneunzigſtes Kapitel. c) Die Verſetzung der deutſchen Polizei mit der franzöſiſchen Polizei. Mit den Napoleoniſchen Eroberungen in Deutſchland machte aber auch die franzöſiſche Polizei eine mächtige Propaganda in Deutſchland. Sie beherrſchte nicht nur die eroberten Theile Deutſchlands, ſie reichte mit der heimlichen Gewalt ihrer tauſend- fach verzweigten Polypenarme auch gerade noch dahin, wohin die franzöſiſchen Waffen ſelbſt nicht gelangten; ſie konnte, wie durch 1) Treffend charakterifirt G. Zimmermann, („Weſen u. ſ. w. der moder- nen Polizei“, S. 30 fg.) die verſchiedenen Richtungen, welche Juſti, Sonnen- fels, Jacob, Berg und Fiſcher einſchlugen. 2) Bezeichnend und denkwürdig bleibt immer die bekannte Aeußerung Friedrich’s des Großen, als der Polizeidirector Philippi ihm das entſittlichende Weſen der geheimen franzöſiſchen Polizei im Gegenſatz zur deutſchen dar- ſtellte.

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Zitationshilfe: Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858, S. 350. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum02_1858/362>, abgerufen am 20.05.2024.