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Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858.

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sation verlangte praktische Beweglichkeit, ohne daß sie in Deutsch-
land über geübte bewegliche Talente hätte gebieten können. So
war denn auch in Deutschland die Bureaukratie erstaunlich schnell,
und ganz besonders in der Polizeiverwaltung, aufgeschossen, und
bot dem klaren prüfenden Blicke die unverborgene Erscheinung
dar, welche in stürmischer Entrüstung, aber mit dem ganzen
Tiefblick staatsmännischer Weisheit, der edle Minister von Stein
darstellte: "Wir werden", sagt er, "von besoldeten buchgelehrten,
interessen- und eigenthumslosen Bureaulisten regiert; das geht so
lang es geht. Diese vier Worte enthalten den Geist unserer
und ähnlicher geistloser Regierungsmaschinen: besoldet, also Stre-
ben nach Erhaltung und Vermehrung der Besoldeten und Besol-
dungen; buchgelehrt, also lebend in der Buchstabenwelt und
nicht in der wirklichen; interessenlos, denn sie stehen mit keiner
den Staat ausmachenden Bürgerklasse in Verbindung, sie sind
eine Klasse für sich -- die Schreiberkaste; eigenthumslos, also
alle Bewegungen des Eigenthums treffen sie nicht. Es regne
oder scheine die Sonne, die Abgaben steigen oder fallen, man
zerstöre alte hergebrachte Rechte oder lasse sie bestehen, alles küm-
mert sie nicht. Sie erheben ihren Gehalt nur aus der Staats-
kasse, und schreiben, schreiben im stillen, in ihren mit ver-
schlossenen Thüren versehenen Bureaux, unbekannt, unbemerkt,
unberühmt, und ziehen ihre Kinder wieder zu gleich brauchbaren
Staatsmaschinen heran."

Nur in sofern und nur in soweit war auch das französische
Polizeisystem vollendete Thatsache in Deutschland geworden,
ohne irgendwo anerkannt und recipirt worden zu sein. Jn dem
Kampfe mit den entsittlichenden Elementen, welche die französische
Herrschaft in Deutschland abgelagert hatte, schien die Noth der
deutschen Polizei durch eben die behende französische Polizei ge-
hoben werden zu können, welche doch soviel zur Förderung der
Entsittlichung im geheimen beigetragen hatte. Der erste Nothgriff
war ein glücklicher Griff: man richtete die Gensdarmerie nach dem
Muster der französischen wieder her, und konnte mindestens damit
die Räubergruppen, freilich erst nach langem Kampfe, zersprengen,

ſation verlangte praktiſche Beweglichkeit, ohne daß ſie in Deutſch-
land über geübte bewegliche Talente hätte gebieten können. So
war denn auch in Deutſchland die Bureaukratie erſtaunlich ſchnell,
und ganz beſonders in der Polizeiverwaltung, aufgeſchoſſen, und
bot dem klaren prüfenden Blicke die unverborgene Erſcheinung
dar, welche in ſtürmiſcher Entrüſtung, aber mit dem ganzen
Tiefblick ſtaatsmänniſcher Weisheit, der edle Miniſter von Stein
darſtellte: „Wir werden“, ſagt er, „von beſoldeten buchgelehrten,
intereſſen- und eigenthumsloſen Bureauliſten regiert; das geht ſo
lang es geht. Dieſe vier Worte enthalten den Geiſt unſerer
und ähnlicher geiſtloſer Regierungsmaſchinen: beſoldet, alſo Stre-
ben nach Erhaltung und Vermehrung der Beſoldeten und Beſol-
dungen; buchgelehrt, alſo lebend in der Buchſtabenwelt und
nicht in der wirklichen; intereſſenlos, denn ſie ſtehen mit keiner
den Staat ausmachenden Bürgerklaſſe in Verbindung, ſie ſind
eine Klaſſe für ſich — die Schreiberkaſte; eigenthumslos, alſo
alle Bewegungen des Eigenthums treffen ſie nicht. Es regne
oder ſcheine die Sonne, die Abgaben ſteigen oder fallen, man
zerſtöre alte hergebrachte Rechte oder laſſe ſie beſtehen, alles küm-
mert ſie nicht. Sie erheben ihren Gehalt nur aus der Staats-
kaſſe, und ſchreiben, ſchreiben im ſtillen, in ihren mit ver-
ſchloſſenen Thüren verſehenen Bureaux, unbekannt, unbemerkt,
unberühmt, und ziehen ihre Kinder wieder zu gleich brauchbaren
Staatsmaſchinen heran.“

Nur in ſofern und nur in ſoweit war auch das franzöſiſche
Polizeiſyſtem vollendete Thatſache in Deutſchland geworden,
ohne irgendwo anerkannt und recipirt worden zu ſein. Jn dem
Kampfe mit den entſittlichenden Elementen, welche die franzöſiſche
Herrſchaft in Deutſchland abgelagert hatte, ſchien die Noth der
deutſchen Polizei durch eben die behende franzöſiſche Polizei ge-
hoben werden zu können, welche doch ſoviel zur Förderung der
Entſittlichung im geheimen beigetragen hatte. Der erſte Nothgriff
war ein glücklicher Griff: man richtete die Gensdarmerie nach dem
Muſter der franzöſiſchen wieder her, und konnte mindeſtens damit
die Räubergruppen, freilich erſt nach langem Kampfe, zerſprengen,

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[352/0364] ſation verlangte praktiſche Beweglichkeit, ohne daß ſie in Deutſch- land über geübte bewegliche Talente hätte gebieten können. So war denn auch in Deutſchland die Bureaukratie erſtaunlich ſchnell, und ganz beſonders in der Polizeiverwaltung, aufgeſchoſſen, und bot dem klaren prüfenden Blicke die unverborgene Erſcheinung dar, welche in ſtürmiſcher Entrüſtung, aber mit dem ganzen Tiefblick ſtaatsmänniſcher Weisheit, der edle Miniſter von Stein darſtellte: „Wir werden“, ſagt er, „von beſoldeten buchgelehrten, intereſſen- und eigenthumsloſen Bureauliſten regiert; das geht ſo lang es geht. Dieſe vier Worte enthalten den Geiſt unſerer und ähnlicher geiſtloſer Regierungsmaſchinen: beſoldet, alſo Stre- ben nach Erhaltung und Vermehrung der Beſoldeten und Beſol- dungen; buchgelehrt, alſo lebend in der Buchſtabenwelt und nicht in der wirklichen; intereſſenlos, denn ſie ſtehen mit keiner den Staat ausmachenden Bürgerklaſſe in Verbindung, ſie ſind eine Klaſſe für ſich — die Schreiberkaſte; eigenthumslos, alſo alle Bewegungen des Eigenthums treffen ſie nicht. Es regne oder ſcheine die Sonne, die Abgaben ſteigen oder fallen, man zerſtöre alte hergebrachte Rechte oder laſſe ſie beſtehen, alles küm- mert ſie nicht. Sie erheben ihren Gehalt nur aus der Staats- kaſſe, und ſchreiben, ſchreiben im ſtillen, in ihren mit ver- ſchloſſenen Thüren verſehenen Bureaux, unbekannt, unbemerkt, unberühmt, und ziehen ihre Kinder wieder zu gleich brauchbaren Staatsmaſchinen heran.“ Nur in ſofern und nur in ſoweit war auch das franzöſiſche Polizeiſyſtem vollendete Thatſache in Deutſchland geworden, ohne irgendwo anerkannt und recipirt worden zu ſein. Jn dem Kampfe mit den entſittlichenden Elementen, welche die franzöſiſche Herrſchaft in Deutſchland abgelagert hatte, ſchien die Noth der deutſchen Polizei durch eben die behende franzöſiſche Polizei ge- hoben werden zu können, welche doch ſoviel zur Förderung der Entſittlichung im geheimen beigetragen hatte. Der erſte Nothgriff war ein glücklicher Griff: man richtete die Gensdarmerie nach dem Muſter der franzöſiſchen wieder her, und konnte mindeſtens damit die Räubergruppen, freilich erſt nach langem Kampfe, zerſprengen,

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Zitationshilfe: Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858, S. 352. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum02_1858/364>, abgerufen am 19.05.2024.