dringen, als Stipper mit der Stippruthe die Opferstöcke bestehlen, und dabei als Schwärzehändler oder Fichtegänger zur Nacht- zeit, oder als Tchilleshändler oder Erefgänger zur Abend- zeit, oder als Kaudemhalchener oder Zefirhändler zur Mor- genzeit, den Diebstahl vollführen.
Halter, vorzüglich in der Composition Stradehalter ge- bräuchlich, schließt sich der Bedeutung des Händlers an und be- deutet nur allgemein den Gauner, welcher nach Ort, Zeit und Gelegenheit seine Thätigkeit in Anwendung bringt. Den Schuck oder den Jerid abhalten heißt daher: während der Markt- und Meßzeit zur Stelle sein, um die Gelegenheit ausbeuten zu können.
Eine ebenso allgemeine Bedeutung wie Händler und Halter haben die Ausdrücke Gänger, Geher (mundartig verdorben Geier), Fahrer, welche nur allgemein die persönliche Thätigkeit und Bewegung zu einer gaunerischen Thätigkeit ausdrücken. Da- her Medinegeier der Gauner, welcher aufs Land geht, um dort zu stehlen oder zu betrügen, wobei er wieder Schränker, Kitten- schieber, Merchezer, Nepper, Chalfen, Blütenschmeißer, Rochel u. s. w. sein kann. Das jüdischdeutsche Halchener, von [irrelevantes Material - Zeichen fehlt], halach, ist nur die Uebersetzung von Gänger und wird ganz wie dieses com- ponirt, z. B.: Medinehalchener, Zefirhalchener, Erefhal- chener u. s. w. Fahrer ist übrigens als Compositum weniger in Gebrauch als Gänger und Halchener, und kommt meistens nur als Medinefahrer, Stradefahrer zur allgemeinen Bezeichnung gaunerischer Thätigkeit auf dem Lande und auf den Landstraßen vor, obschon das Verbum fahren, auf der Fahrt sein, die volle Bedeutung des Gehens und Halchenens hat, ohne Rücksicht auf den bestimmten Ort.
Springer und Hopser haben nahezu dieselbe Bedeutung wie Geher. Doch tritt bei beiden wirklich auch noch die specifische Nebenbedeutung rascher Beweglichkeit und fertiger Behendigkeit hervor. Scheinspringer ist überhaupt der Gauner, welcher am Tage stiehlt, also sehr geschickt und behend sein muß. Gole- hopser, Latschenhopser ist der Dieb, welcher während der Fahrt
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dringen, als Stipper mit der Stippruthe die Opferſtöcke beſtehlen, und dabei als Schwärzehändler oder Fichtegänger zur Nacht- zeit, oder als Tchilleshändler oder Erefgänger zur Abend- zeit, oder als Kaudemhalchener oder Zefirhändler zur Mor- genzeit, den Diebſtahl vollführen.
Halter, vorzüglich in der Compoſition Stradehalter ge- bräuchlich, ſchließt ſich der Bedeutung des Händlers an und be- deutet nur allgemein den Gauner, welcher nach Ort, Zeit und Gelegenheit ſeine Thätigkeit in Anwendung bringt. Den Schuck oder den Jerid abhalten heißt daher: während der Markt- und Meßzeit zur Stelle ſein, um die Gelegenheit ausbeuten zu können.
Eine ebenſo allgemeine Bedeutung wie Händler und Halter haben die Ausdrücke Gänger, Geher (mundartig verdorben Geier), Fahrer, welche nur allgemein die perſönliche Thätigkeit und Bewegung zu einer gauneriſchen Thätigkeit ausdrücken. Da- her Medinegeier der Gauner, welcher aufs Land geht, um dort zu ſtehlen oder zu betrügen, wobei er wieder Schränker, Kitten- ſchieber, Merchezer, Nepper, Chalfen, Blütenſchmeißer, Rochel u. ſ. w. ſein kann. Das jüdiſchdeutſche Halchener, von [irrelevantes Material – Zeichen fehlt], halach, iſt nur die Ueberſetzung von Gänger und wird ganz wie dieſes com- ponirt, z. B.: Medinehalchener, Zefirhalchener, Erefhal- chener u. ſ. w. Fahrer iſt übrigens als Compoſitum weniger in Gebrauch als Gänger und Halchener, und kommt meiſtens nur als Medinefahrer, Stradefahrer zur allgemeinen Bezeichnung gauneriſcher Thätigkeit auf dem Lande und auf den Landſtraßen vor, obſchon das Verbum fahren, auf der Fahrt ſein, die volle Bedeutung des Gehens und Halchenens hat, ohne Rückſicht auf den beſtimmten Ort.
Springer und Hopſer haben nahezu dieſelbe Bedeutung wie Geher. Doch tritt bei beiden wirklich auch noch die ſpecifiſche Nebenbedeutung raſcher Beweglichkeit und fertiger Behendigkeit hervor. Scheinſpringer iſt überhaupt der Gauner, welcher am Tage ſtiehlt, alſo ſehr geſchickt und behend ſein muß. Gole- hopſer, Latſchenhopſer iſt der Dieb, welcher während der Fahrt
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dringen, als Stipper mit der Stippruthe die Opferſtöcke beſtehlen,
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zeit, oder als Kaudemhalchener oder Zefirhändler zur Mor-
genzeit, den Diebſtahl vollführen.
Halter, vorzüglich in der Compoſition Stradehalter ge-
bräuchlich, ſchließt ſich der Bedeutung des Händlers an und be-
deutet nur allgemein den Gauner, welcher nach Ort, Zeit und
Gelegenheit ſeine Thätigkeit in Anwendung bringt. Den Schuck
oder den Jerid abhalten heißt daher: während der Markt-
und Meßzeit zur Stelle ſein, um die Gelegenheit ausbeuten zu
können.
Eine ebenſo allgemeine Bedeutung wie Händler und Halter
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Geier), Fahrer, welche nur allgemein die perſönliche Thätigkeit
und Bewegung zu einer gauneriſchen Thätigkeit ausdrücken. Da-
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zu ſtehlen oder zu betrügen, wobei er wieder Schränker, Kitten-
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chener u. ſ. w. Fahrer iſt übrigens als Compoſitum weniger
in Gebrauch als Gänger und Halchener, und kommt meiſtens nur
als Medinefahrer, Stradefahrer zur allgemeinen Bezeichnung
gauneriſcher Thätigkeit auf dem Lande und auf den Landſtraßen
vor, obſchon das Verbum fahren, auf der Fahrt ſein, die
volle Bedeutung des Gehens und Halchenens hat, ohne Rückſicht
auf den beſtimmten Ort.
Springer und Hopſer haben nahezu dieſelbe Bedeutung
wie Geher. Doch tritt bei beiden wirklich auch noch die ſpecifiſche
Nebenbedeutung raſcher Beweglichkeit und fertiger Behendigkeit
hervor. Scheinſpringer iſt überhaupt der Gauner, welcher am
Tage ſtiehlt, alſo ſehr geſchickt und behend ſein muß. Gole-
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Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 4. Leipzig, 1862, S. 291. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum04_1862/303>, abgerufen am 24.11.2024.
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