Bahnson, Minna: Ist es wünschenswert, daß der § 3 aus den Satzungen des Deutschen Verbandes für Frauenstimmrecht gestrichen wird? Bremen, [1912].Programmpunkt ist, der die eben genannten Parteien untereinander Denn, wenn wir auch das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Gerade aus dieser Tatsache ergibt sich logischerweise mit zwingender Die bekannte Broschüre von Heinz Potthoff "Frauenstimmrecht und Programmpunkt ist, der die eben genannten Parteien untereinander Denn, wenn wir auch das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Gerade aus dieser Tatsache ergibt sich logischerweise mit zwingender Die bekannte Broschüre von Heinz Potthoff „Frauenstimmrecht und <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0006" n="7"/> Programmpunkt ist, der die eben genannten Parteien untereinander<lb/> verbindet, und zu <hi rendition="#g">einer</hi> großen Linkspartei stempelt.</p><lb/> <p>Denn, <hi rendition="#g">wenn</hi> wir auch das allgemeine, gleiche, geheime und direkte<lb/> Wahlrecht im <hi rendition="#g">Reichstag</hi> haben – so sind doch die <hi rendition="#g">Rechts</hi>parteien<lb/><hi rendition="#g">nicht</hi> damit einverstanden, sie können es nur nicht ändern! Schon die<lb/> Nationalliberalen lassen es höchstens noch für den Reichstag zu – für<lb/> die Landtage und das Abgeordnetenhaus bekämpfen sie es auch, als nicht<lb/> wünschenswert, wenigstens in Norddeutschland.</p><lb/> <p>Gerade aus dieser Tatsache ergibt sich logischerweise mit zwingender<lb/> Notwendigkeit, daß der § 3 eine <hi rendition="#g">partei</hi>politische Forderung enthält!<lb/> Denn, wenn auch mancher einzelne Nationalliberale, mancher einzelne<lb/> Konservative <hi rendition="#g">für</hi> das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlrecht<lb/> möglicherweise sein mag, so läßt die betreffende <hi rendition="#g">Partei</hi> es eben nur<lb/> für den Reichstag und <hi rendition="#g">nicht</hi> fürs Abgeordnetenhaus, für die Kommune<lb/> usw. zu, wenigstens nicht für Preußen. Ein Wahlrecht, das aber von<lb/> einigen <hi rendition="#g">Parteien aufgestellt</hi> und von anderen <hi rendition="#g">Parteien abge-<lb/> lehnt</hi> wird, kann man unmöglich noch <hi rendition="#g">neutral</hi> nennen.</p><lb/> <p>Die bekannte Broschüre von Heinz Potthoff „Frauenstimmrecht und<lb/> allgemeines Wahlrecht“, die für die Beibehaltung des § 3 geschrieben ist,<lb/> gibt dies eigentlich auch auf jeder Seite zu. So heißt es da Seite 6:<lb/> „Diese <hi rendition="#g">politische Neutralität</hi> kann nur bedeuten, daß man sich keiner<lb/> der bestehenden Parteien mit Haut und Haar verschreibt, daß man <hi rendition="#g">nie-<lb/> mandem</hi>, der sich mit in die Reihen stellt, <hi rendition="#g">nach seinem politischen<lb/> Parteibekenntnisse</hi> fragt. Aber die parteipolitische Neutralität darf<lb/> nicht zur Verkennung der Tatsache führen, daß bei einzelnen Parteien<lb/> von vornherein kein Verständnis und keine Unterstützung der prinzipiellen<lb/> Forderung zu erwarten ist.“ Und weiter unten heißt es: „Man kann<lb/> nicht ein <hi rendition="#g">beliebiges</hi> Stimmrecht für die Frauen fordern, sondern man<lb/> muß ein Stimmrecht fordern, wie es auch für die Männer diejenigen<lb/><hi rendition="#g">Parteien</hi> erstreben, die das Frauenstimmrecht prinzipiell wollen.“<lb/> Deutlicher kann es ja gar nicht ausgedrückt werden, daß dies in § 3<lb/> geforderte Stimmrecht eine <hi rendition="#g">partei</hi>politische Forderung ist. Wie un-<lb/> logisch ist aber Potthoffs weitere Behauptung: „Eine konservative<lb/> Befürwortung eines Frauenstimmrechts ist ein Widerspruch in sich selbst.“<lb/> Jm Gegenteil, die Konservativen, die das Wahlrecht nur für den<lb/><hi rendition="#g">gebildeten</hi> Mann, den <hi rendition="#g">steuerzahlenden</hi> Mann usw. haben wollen,<lb/> müssen ja eigentlich mit derselben Logik zu der Forderung des Wahlrechts<lb/> für die <hi rendition="#g">gebildete</hi> Frau, für die steuerzahlende Frau kommen, mit der<lb/> die Linksparteien es für <hi rendition="#g">alle</hi> Männer und <hi rendition="#g">alle</hi> Frauen fordern,<lb/> nämlich, daß das <hi rendition="#g">Geschlecht</hi> kein Grund ist, um den Frauen das<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [7/0006]
Programmpunkt ist, der die eben genannten Parteien untereinander
verbindet, und zu einer großen Linkspartei stempelt.
Denn, wenn wir auch das allgemeine, gleiche, geheime und direkte
Wahlrecht im Reichstag haben – so sind doch die Rechtsparteien
nicht damit einverstanden, sie können es nur nicht ändern! Schon die
Nationalliberalen lassen es höchstens noch für den Reichstag zu – für
die Landtage und das Abgeordnetenhaus bekämpfen sie es auch, als nicht
wünschenswert, wenigstens in Norddeutschland.
Gerade aus dieser Tatsache ergibt sich logischerweise mit zwingender
Notwendigkeit, daß der § 3 eine parteipolitische Forderung enthält!
Denn, wenn auch mancher einzelne Nationalliberale, mancher einzelne
Konservative für das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlrecht
möglicherweise sein mag, so läßt die betreffende Partei es eben nur
für den Reichstag und nicht fürs Abgeordnetenhaus, für die Kommune
usw. zu, wenigstens nicht für Preußen. Ein Wahlrecht, das aber von
einigen Parteien aufgestellt und von anderen Parteien abge-
lehnt wird, kann man unmöglich noch neutral nennen.
Die bekannte Broschüre von Heinz Potthoff „Frauenstimmrecht und
allgemeines Wahlrecht“, die für die Beibehaltung des § 3 geschrieben ist,
gibt dies eigentlich auch auf jeder Seite zu. So heißt es da Seite 6:
„Diese politische Neutralität kann nur bedeuten, daß man sich keiner
der bestehenden Parteien mit Haut und Haar verschreibt, daß man nie-
mandem, der sich mit in die Reihen stellt, nach seinem politischen
Parteibekenntnisse fragt. Aber die parteipolitische Neutralität darf
nicht zur Verkennung der Tatsache führen, daß bei einzelnen Parteien
von vornherein kein Verständnis und keine Unterstützung der prinzipiellen
Forderung zu erwarten ist.“ Und weiter unten heißt es: „Man kann
nicht ein beliebiges Stimmrecht für die Frauen fordern, sondern man
muß ein Stimmrecht fordern, wie es auch für die Männer diejenigen
Parteien erstreben, die das Frauenstimmrecht prinzipiell wollen.“
Deutlicher kann es ja gar nicht ausgedrückt werden, daß dies in § 3
geforderte Stimmrecht eine parteipolitische Forderung ist. Wie un-
logisch ist aber Potthoffs weitere Behauptung: „Eine konservative
Befürwortung eines Frauenstimmrechts ist ein Widerspruch in sich selbst.“
Jm Gegenteil, die Konservativen, die das Wahlrecht nur für den
gebildeten Mann, den steuerzahlenden Mann usw. haben wollen,
müssen ja eigentlich mit derselben Logik zu der Forderung des Wahlrechts
für die gebildete Frau, für die steuerzahlende Frau kommen, mit der
die Linksparteien es für alle Männer und alle Frauen fordern,
nämlich, daß das Geschlecht kein Grund ist, um den Frauen das
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(2018-12-05T18:44:52Z)
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