Basedow, Johann Bernhard: Die ganze Natürliche Weisheit im Privatstande der gesitteten Bürger. Halle (Saale) u. a., [1768].Die Sittenlehre muß mit dem Leibe bezahlen. Wenn Schade ge-schehen ist, dessen Urheber unter zweyen oder dreyen Bedienten bekannt ist, welche sich nicht verrathen wollen: so muß man die Ersetzung oder Strafe unter sie alle vertheilen. Keine Bediente des weiblichen Geschlechts, Die Herrschaften müssen durch Quitungen Wenn die vornehmern Glieder des Hauses, Es wäre nützlich, wenn die nächsten Nach- mit
Die Sittenlehre muß mit dem Leibe bezahlen. Wenn Schade ge-ſchehen iſt, deſſen Urheber unter zweyen oder dreyen Bedienten bekannt iſt, welche ſich nicht verrathen wollen: ſo muß man die Erſetzung oder Strafe unter ſie alle vertheilen. Keine Bediente des weiblichen Geſchlechts, Die Herrſchaften muͤſſen durch Quitungen Wenn die vornehmern Glieder des Hauſes, Es waͤre nuͤtzlich, wenn die naͤchſten Nach- mit
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Die Sittenlehre
muß mit dem Leibe bezahlen. Wenn Schade ge-
ſchehen iſt, deſſen Urheber unter zweyen oder dreyen
Bedienten bekannt iſt, welche ſich nicht verrathen
wollen: ſo muß man die Erſetzung oder Strafe
unter ſie alle vertheilen.
Keine Bediente des weiblichen Geſchlechts,
und uͤberhaupt keine Hausgenoſſen, welche in ih-
ren perſoͤnlichen Handlungen nicht das Recht der
Freyheit haben, muͤſſen berechtigt ſeyn, in und
auſſer dem Hauſe einen Umgang zu unterhal-
ten, welchen die Herrſchaft nicht weiß, oder,
wenn er ihn wuͤßte, wahrſcheinlicherweiſe ver-
bieten wuͤrde.
Die Herrſchaften muͤſſen durch Quitungen
und Contrabücher, durch oftmaliges Nach-
meſſen und Nachwiegen verhuͤten, daß ſie we-
der von Hausgenoſſen noch Auswaͤrtigen leicht
betrogen werden. Zu dieſem Zwecke muß das
geſetzmaͤßige Maaß und Gewicht im Hauſe ſeyn.
Wenn die vornehmern Glieder des Hauſes,
welche Aufſicht und Anſehn uͤber die andern haben
ſollen, Mishelligkeit unter einander haben, oder
die Oberherrſchaft ihnen Verweiſe geben muß: ſo
iſt eine ſolche Verſtellung, eine ſolche Heimlichkeit
und Maͤßigung in Ausdruͤcken noͤthig, daß das
unentbehrliche Anſehn nicht geſchwaͤcht werde.
Es waͤre nuͤtzlich, wenn die naͤchſten Nach-
baren ſich zuweilen in der Abſicht beſuchten, um
mit
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