Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Baumgart, Hermann: Handbuch der Poetik. Eine kritisch-theoretische Darstellung der Theorie der Dichtkunst. Stuttgart, 1887.

Bild:
<< vorherige Seite

pba_709.001
in diesem von Kant statuierten Vermögen der "Urteilskraft", das pba_709.002
uns nur in seiner Wirkung, nicht in seiner Existenz nachgewiesen wird. pba_709.003
Fragt man, wo dasselbe denn nun seinen Sitz hat, so kann man aus dem pba_709.004
System nur die Antwort entnehmen: im "Gemüt" oder im "Gefühl", pba_709.005
obwohl diese Frage nirgends eine direkte und ausführliche Beantwortung pba_709.006
findet. Denn im "Gemüte" oder im "Gefühl" soll ja die harmonische pba_709.007
Vereinigung der Thätigkeit der Einbildungskraft mit der Reflexion auf pba_709.008
das Erkenntnisvermögen stattfinden und, zum Bewußtsein gelangt, die pba_709.009
"Lust" erzeugen; und zwar die Lustempfindung des Schönen, wenn pba_709.010
die Reflexion auf Verstandeserkenntnis und die des "Erhabenen", pba_709.011
wenn sie auf das Vernunftgesetz stattfindet, beide Male "ohne Begriffe" pba_709.012
von der einen oder dem anderen. Jn dieser Reflexion auf pba_709.013
die a priori geltenden Prinzipien der reinen und der praktischen Vernunft pba_709.014
liegt die allgemein verbindliche Geltung der ästhetischen Urteile pba_709.015
über das Schöne und das Erhabene.

pba_709.016
Was haben wir uns nun nach Kant unter diesem Vermögen des pba_709.017
Gemüts zu denken? Vor allem, in welchem Verhältnis haben wir es pba_709.018
zu dem Vermögen der reinen und praktischen Vernunft uns vorzustellen? pba_709.019
Nach sehr zahlreichen Stellen seiner Werke versteht er darunter die pba_709.020
Gesamtheit der Seelenvermögen: um so mehr aber bleiben wir im pba_709.021
Unklaren darüber, welcher Platz in demselben nun der ästhetischen Urteilskraft pba_709.022
zugewiesen sein soll? So viel ist sicher, daß jene beiden Hauptvermögen pba_709.023
der reinen und praktischen Vernunft in strengster Scheidung pba_709.024
von dem Vermögen des "Gefühls" ihr Geschäft vollziehen, daß denselben pba_709.025
ferner eine direkte Beteiligung an dem ästhetischen Urteil durchaus pba_709.026
nicht zusteht. Wenn nun Kant dennoch annimmt, daß "im Gemüt" pba_709.027
eine Reflexion der ästhetischen Urteilskraft auf die Prinzipien pba_709.028
jener Vermögen, wenn auch "ohne Begriffe" von denselben, stattfindet, pba_709.029
so muß er -- obwohl das nirgends von ihm näher untersucht oder pba_709.030
auch nur angedeutet wird -- schlechterdings doch zwischen jenen obersten pba_709.031
Vernunftvermögen und dem "Gefühl", dem Vermögen, Lust und Unlust pba_709.032
zu empfinden, auf Grund ihrer beständigen Vereinigung "im Gemüt" pba_709.033
irgend ein Verhältnis gegenseitigen Verkehrs für möglich halten, zum pba_709.034
mindesten eine Fähigkeit des Gemütes, die Resultate der Thätigkeit pba_709.035
jener beiden Hauptvermögen, in solcher Weise dem Gefühlsvermögen pba_709.036
zu übermitteln, daß dieses dieselben in sich aufzunehmen pba_709.037
und festzuhalten in den Stand gesetzt werde. Ohne pba_709.038
diese Annahme
bliebe die Kantsche Hypothese von dem Vermögen pba_709.039
der ästhetischen Urteilskraft ein leeres Schema.

pba_709.040
Dies ist der Punkt, an welchem die aristotelischen Grundan-

pba_709.001
in diesem von Kant statuierten Vermögen der „Urteilskraft“, das pba_709.002
uns nur in seiner Wirkung, nicht in seiner Existenz nachgewiesen wird. pba_709.003
Fragt man, wo dasselbe denn nun seinen Sitz hat, so kann man aus dem pba_709.004
System nur die Antwort entnehmen: im „Gemüt“ oder im „Gefühl“, pba_709.005
obwohl diese Frage nirgends eine direkte und ausführliche Beantwortung pba_709.006
findet. Denn im „Gemüte“ oder im „Gefühl“ soll ja die harmonische pba_709.007
Vereinigung der Thätigkeit der Einbildungskraft mit der Reflexion auf pba_709.008
das Erkenntnisvermögen stattfinden und, zum Bewußtsein gelangt, die pba_709.009
Lust“ erzeugen; und zwar die Lustempfindung des Schönen, wenn pba_709.010
die Reflexion auf Verstandeserkenntnis und die des „Erhabenen“, pba_709.011
wenn sie auf das Vernunftgesetz stattfindet, beide Male „ohne Begriffepba_709.012
von der einen oder dem anderen. Jn dieser Reflexion auf pba_709.013
die a priori geltenden Prinzipien der reinen und der praktischen Vernunft pba_709.014
liegt die allgemein verbindliche Geltung der ästhetischen Urteile pba_709.015
über das Schöne und das Erhabene.

pba_709.016
Was haben wir uns nun nach Kant unter diesem Vermögen des pba_709.017
Gemüts zu denken? Vor allem, in welchem Verhältnis haben wir es pba_709.018
zu dem Vermögen der reinen und praktischen Vernunft uns vorzustellen? pba_709.019
Nach sehr zahlreichen Stellen seiner Werke versteht er darunter die pba_709.020
Gesamtheit der Seelenvermögen: um so mehr aber bleiben wir im pba_709.021
Unklaren darüber, welcher Platz in demselben nun der ästhetischen Urteilskraft pba_709.022
zugewiesen sein soll? So viel ist sicher, daß jene beiden Hauptvermögen pba_709.023
der reinen und praktischen Vernunft in strengster Scheidung pba_709.024
von dem Vermögen des „Gefühls“ ihr Geschäft vollziehen, daß denselben pba_709.025
ferner eine direkte Beteiligung an dem ästhetischen Urteil durchaus pba_709.026
nicht zusteht. Wenn nun Kant dennoch annimmt, daß „im Gemütpba_709.027
eine Reflexion der ästhetischen Urteilskraft auf die Prinzipien pba_709.028
jener Vermögen, wenn auch „ohne Begriffe“ von denselben, stattfindet, pba_709.029
so muß er — obwohl das nirgends von ihm näher untersucht oder pba_709.030
auch nur angedeutet wird — schlechterdings doch zwischen jenen obersten pba_709.031
Vernunftvermögen und dem „Gefühl“, dem Vermögen, Lust und Unlust pba_709.032
zu empfinden, auf Grund ihrer beständigen Vereinigung „im Gemüt“ pba_709.033
irgend ein Verhältnis gegenseitigen Verkehrs für möglich halten, zum pba_709.034
mindesten eine Fähigkeit des Gemütes, die Resultate der Thätigkeit pba_709.035
jener beiden Hauptvermögen, in solcher Weise dem Gefühlsvermögen pba_709.036
zu übermitteln, daß dieses dieselben in sich aufzunehmen pba_709.037
und festzuhalten in den Stand gesetzt werde. Ohne pba_709.038
diese Annahme
bliebe die Kantsche Hypothese von dem Vermögen pba_709.039
der ästhetischen Urteilskraft ein leeres Schema.

pba_709.040
Dies ist der Punkt, an welchem die aristotelischen Grundan-

<TEI>
  <text>
    <back>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0727" n="709"/><lb n="pba_709.001"/>
in diesem von Kant statuierten Vermögen der &#x201E;<hi rendition="#g">Urteilskraft</hi>&#x201C;, das <lb n="pba_709.002"/>
uns nur in seiner Wirkung, nicht in seiner Existenz nachgewiesen wird. <lb n="pba_709.003"/>
Fragt man, wo dasselbe denn nun seinen Sitz hat, so kann man aus dem <lb n="pba_709.004"/>
System nur die Antwort entnehmen: im &#x201E;<hi rendition="#g">Gemüt</hi>&#x201C; oder im &#x201E;<hi rendition="#g">Gefühl</hi>&#x201C;, <lb n="pba_709.005"/>
obwohl diese Frage nirgends eine direkte und ausführliche Beantwortung <lb n="pba_709.006"/>
findet. Denn im &#x201E;Gemüte&#x201C; oder im &#x201E;Gefühl&#x201C; soll ja die harmonische <lb n="pba_709.007"/>
Vereinigung der Thätigkeit der Einbildungskraft mit der Reflexion auf <lb n="pba_709.008"/>
das Erkenntnisvermögen stattfinden und, zum Bewußtsein gelangt, die <lb n="pba_709.009"/>
&#x201E;<hi rendition="#g">Lust</hi>&#x201C; erzeugen; und zwar die Lustempfindung des <hi rendition="#g">Schönen,</hi> wenn <lb n="pba_709.010"/>
die Reflexion auf <hi rendition="#g">Verstandeserkenntnis</hi> und die des &#x201E;<hi rendition="#g">Erhabenen</hi>&#x201C;, <lb n="pba_709.011"/>
wenn sie auf das <hi rendition="#g">Vernunftgesetz</hi> stattfindet, beide Male &#x201E;<hi rendition="#g">ohne Begriffe</hi>&#x201C; <lb n="pba_709.012"/>
von der einen oder dem anderen. Jn dieser Reflexion auf <lb n="pba_709.013"/>
die <hi rendition="#aq">a priori</hi> geltenden Prinzipien der reinen und der praktischen Vernunft <lb n="pba_709.014"/>
liegt die allgemein verbindliche Geltung der ästhetischen Urteile <lb n="pba_709.015"/>
über das Schöne und das Erhabene.</p>
        <p><lb n="pba_709.016"/>
Was haben wir uns nun nach Kant unter diesem Vermögen des <lb n="pba_709.017"/> <hi rendition="#g">Gemüts</hi> zu denken? Vor allem, in welchem Verhältnis haben wir es <lb n="pba_709.018"/>
zu dem Vermögen der reinen und praktischen Vernunft uns vorzustellen? <lb n="pba_709.019"/>
Nach sehr zahlreichen Stellen seiner Werke versteht er darunter die <lb n="pba_709.020"/> <hi rendition="#g">Gesamtheit der Seelenvermögen:</hi> um so mehr aber bleiben wir im <lb n="pba_709.021"/>
Unklaren darüber, welcher Platz in demselben nun der ästhetischen Urteilskraft <lb n="pba_709.022"/>
zugewiesen sein soll? So viel ist sicher, daß jene beiden Hauptvermögen <lb n="pba_709.023"/>
der reinen und praktischen Vernunft in strengster Scheidung <lb n="pba_709.024"/>
von dem Vermögen des &#x201E;<hi rendition="#g">Gefühls</hi>&#x201C; ihr Geschäft vollziehen, daß denselben <lb n="pba_709.025"/>
ferner eine <hi rendition="#g">direkte</hi> Beteiligung an dem ästhetischen Urteil durchaus <lb n="pba_709.026"/>
nicht zusteht. Wenn nun Kant dennoch annimmt, daß &#x201E;<hi rendition="#g">im Gemüt</hi>&#x201C; <lb n="pba_709.027"/>
eine Reflexion der ästhetischen Urteilskraft auf die Prinzipien <lb n="pba_709.028"/>
jener Vermögen, wenn auch &#x201E;ohne Begriffe&#x201C; von denselben, stattfindet, <lb n="pba_709.029"/>
so muß er &#x2014; obwohl das nirgends von ihm näher untersucht oder <lb n="pba_709.030"/>
auch nur angedeutet wird &#x2014; schlechterdings doch zwischen jenen obersten <lb n="pba_709.031"/>
Vernunftvermögen und dem &#x201E;Gefühl&#x201C;, dem Vermögen, Lust und Unlust <lb n="pba_709.032"/>
zu empfinden, auf Grund ihrer beständigen Vereinigung &#x201E;im Gemüt&#x201C; <lb n="pba_709.033"/>
irgend ein Verhältnis gegenseitigen Verkehrs für möglich halten, zum <lb n="pba_709.034"/>
mindesten eine Fähigkeit <hi rendition="#g">des Gemütes,</hi> die Resultate der Thätigkeit <lb n="pba_709.035"/>
jener beiden Hauptvermögen, <hi rendition="#g">in solcher Weise dem Gefühlsvermögen <lb n="pba_709.036"/>
zu übermitteln, daß dieses dieselben in sich aufzunehmen <lb n="pba_709.037"/>
und festzuhalten in den Stand gesetzt werde. Ohne <lb n="pba_709.038"/>
diese Annahme</hi> bliebe die <hi rendition="#g">Kantsche Hypothese</hi> von dem Vermögen <lb n="pba_709.039"/>
der ästhetischen Urteilskraft <hi rendition="#g">ein leeres Schema.</hi></p>
        <p><lb n="pba_709.040"/>
Dies ist der Punkt, an welchem die aristotelischen Grundan-
</p>
      </div>
    </back>
  </text>
</TEI>
[709/0727] pba_709.001 in diesem von Kant statuierten Vermögen der „Urteilskraft“, das pba_709.002 uns nur in seiner Wirkung, nicht in seiner Existenz nachgewiesen wird. pba_709.003 Fragt man, wo dasselbe denn nun seinen Sitz hat, so kann man aus dem pba_709.004 System nur die Antwort entnehmen: im „Gemüt“ oder im „Gefühl“, pba_709.005 obwohl diese Frage nirgends eine direkte und ausführliche Beantwortung pba_709.006 findet. Denn im „Gemüte“ oder im „Gefühl“ soll ja die harmonische pba_709.007 Vereinigung der Thätigkeit der Einbildungskraft mit der Reflexion auf pba_709.008 das Erkenntnisvermögen stattfinden und, zum Bewußtsein gelangt, die pba_709.009 „Lust“ erzeugen; und zwar die Lustempfindung des Schönen, wenn pba_709.010 die Reflexion auf Verstandeserkenntnis und die des „Erhabenen“, pba_709.011 wenn sie auf das Vernunftgesetz stattfindet, beide Male „ohne Begriffe“ pba_709.012 von der einen oder dem anderen. Jn dieser Reflexion auf pba_709.013 die a priori geltenden Prinzipien der reinen und der praktischen Vernunft pba_709.014 liegt die allgemein verbindliche Geltung der ästhetischen Urteile pba_709.015 über das Schöne und das Erhabene. pba_709.016 Was haben wir uns nun nach Kant unter diesem Vermögen des pba_709.017 Gemüts zu denken? Vor allem, in welchem Verhältnis haben wir es pba_709.018 zu dem Vermögen der reinen und praktischen Vernunft uns vorzustellen? pba_709.019 Nach sehr zahlreichen Stellen seiner Werke versteht er darunter die pba_709.020 Gesamtheit der Seelenvermögen: um so mehr aber bleiben wir im pba_709.021 Unklaren darüber, welcher Platz in demselben nun der ästhetischen Urteilskraft pba_709.022 zugewiesen sein soll? So viel ist sicher, daß jene beiden Hauptvermögen pba_709.023 der reinen und praktischen Vernunft in strengster Scheidung pba_709.024 von dem Vermögen des „Gefühls“ ihr Geschäft vollziehen, daß denselben pba_709.025 ferner eine direkte Beteiligung an dem ästhetischen Urteil durchaus pba_709.026 nicht zusteht. Wenn nun Kant dennoch annimmt, daß „im Gemüt“ pba_709.027 eine Reflexion der ästhetischen Urteilskraft auf die Prinzipien pba_709.028 jener Vermögen, wenn auch „ohne Begriffe“ von denselben, stattfindet, pba_709.029 so muß er — obwohl das nirgends von ihm näher untersucht oder pba_709.030 auch nur angedeutet wird — schlechterdings doch zwischen jenen obersten pba_709.031 Vernunftvermögen und dem „Gefühl“, dem Vermögen, Lust und Unlust pba_709.032 zu empfinden, auf Grund ihrer beständigen Vereinigung „im Gemüt“ pba_709.033 irgend ein Verhältnis gegenseitigen Verkehrs für möglich halten, zum pba_709.034 mindesten eine Fähigkeit des Gemütes, die Resultate der Thätigkeit pba_709.035 jener beiden Hauptvermögen, in solcher Weise dem Gefühlsvermögen pba_709.036 zu übermitteln, daß dieses dieselben in sich aufzunehmen pba_709.037 und festzuhalten in den Stand gesetzt werde. Ohne pba_709.038 diese Annahme bliebe die Kantsche Hypothese von dem Vermögen pba_709.039 der ästhetischen Urteilskraft ein leeres Schema. pba_709.040 Dies ist der Punkt, an welchem die aristotelischen Grundan-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Technische Universität Darmstadt, Universität Stuttgart: Bereitstellung der Scan-Digitalisate und der Texttranskription. (2015-09-30T09:54:39Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
TextGrid/DARIAH-DE: Langfristige Bereitstellung der TextGrid/DARIAH-DE-Repository-Ausgabe
Stefan Alscher: Bearbeitung der digitalen Edition - Annotation des Metaphernbegriffs
Hans-Werner Bartz: Bearbeitung der digitalen Edition - Tustep-Unterstützung
Michael Bender: Bearbeitung der digitalen Edition - Koordination, Konzeption (Korpusaufbau, Annotationsschema, Workflow, Publikationsformen), Annotation des Metaphernbegriffs, XML-Auszeichnung)
Leonie Blumenschein: Bearbeitung der digitalen Edition - XML-Auszeichnung
David Glück: Bearbeitung der digitalen Edition - Korpusaufbau, XML-Auszeichnung, Annotation des Metaphernbegriffs, XSL+JavaScript
Constanze Hahn: Bearbeitung der digitalen Edition - Korpusaufbau, XML-Auszeichnung
Philipp Hegel: Bearbeitung der digitalen Edition - XML/XSL/CSS-Unterstützung
Andrea Rapp: ePoetics-Projekt-Koordination
Sandra Richter: ePoetics-Projekt-Koordination

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: wie Vorlage; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: nicht übernommen; langes s (ſ): wie Vorlage; Normalisierungen: keine; rundes r (ꝛ): wie Vorlage; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: nicht übernommen; u/v bzw. U/V: wie Vorlage; Vokale mit übergest. e: wie Vorlage; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/baumgart_poetik_1887
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/baumgart_poetik_1887/727
Zitationshilfe: Baumgart, Hermann: Handbuch der Poetik. Eine kritisch-theoretische Darstellung der Theorie der Dichtkunst. Stuttgart, 1887, S. 709. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumgart_poetik_1887/727>, abgerufen am 22.11.2024.