Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Baumgart, Hermann: Handbuch der Poetik. Eine kritisch-theoretische Darstellung der Theorie der Dichtkunst. Stuttgart, 1887.

Bild:
<< vorherige Seite

pba_711.001
das der Fall, wenn es sich als richtig erwiese, was Aristoteles von der pba_711.002
ursprünglichen Natur dieses Pathetikon -- des Empfindungsvermögens pba_711.003
der Seele -- lehrt, daß es nämlich zwar an sich selbst vernunftlos -- pba_711.004
alogon -- sei, daß es aber gleichsam im Verkehr mit den oberen Seelenvermögen pba_711.005
des Verstandes und der Vernunft Einflüsse von jenen in sich pba_711.006
aufzunehmen und sich der Vorschrift jener gemäß selbständig zu gestalten pba_711.007
fähig sei.

pba_711.008
Die Frage ist, wie Kant sich zu alledem stellt?

pba_711.009
Das "Gefühl" und alle einzelnen "Gefühle" betrachtet Kant pba_711.010
lediglich als Bestimmungen der subjektiven Lust und Unlust, demgemäß pba_711.011
als Äußerungen der bloßen Sinnlichkeit, die nur das subjektiv Angegenehme pba_711.012
und Unangenehme anzeigen. Zwischen ihnen und den oberen pba_711.013
Seelenvermögen kann daher nach ihm kein Zusammenhang vorhandeu pba_711.014
sein. Er bezeichnet dementsprechend alle Gefühle und auf dieselben begründeten pba_711.015
Neigungen als "pathologisch", gelegentlich, sofern sie vorwalten, pba_711.016
geradezu als Krankheiten des Gemüts (so in der Anthropologie pba_711.017
§ 72 und 74), und erkennt das stoische Prinzip der Apathie als einen pba_711.018
"richtigen und erhabenen moralischen Grundsatz" an (ebendas. § 74).

pba_711.019
Aber wenn Kant mit vollem Rechte verlangt, daß die Triebfeder pba_711.020
der sittlichen Handlungsweise von aller sinnlichen Bedingung frei sein pba_711.021
solle, daß die Vernunft sich selbst ihr Gesetz gebe, welches alle Gefühle pba_711.022
und Neigungen unnachsichtlich niederschlagen müsse, um ungeteilt als pba_711.023
Bestimmungsgrund des Handelns zu wirken, so folgt daraus doch nicht, pba_711.024
daß das "Gefühl" auch in seiner eigenen Sphäre nun immerfort als ein pba_711.025
der Vernunft gegnerisches Vermögen zu gelten habe, daß es nicht vielmehr pba_711.026
einer freiwilligen Einstimmung zu ihren Forderungen fähig sein könne.

pba_711.027
Ein Gefühl kennt auch Kant, von dem er nicht allein dieses, pba_711.028
sondern noch viel mehr behauptet, das er geradezu ein "moralisches" pba_711.029
nennt und aus der Anerkennung des a priori geltenden Vernunftgesetzes pba_711.030
herleitet: die Achtung; aber da diese Anerkennung seinem pba_711.031
Axiom, daß alle Gefühle pathologisch und sinnlich seien, offenbar widerstreitet, pba_711.032
so sucht er zugleich zu beweisen, daß dieses moralische "Gefühl" pba_711.033
der Achtung im Grunde gar kein Gefühl sei. Es ist eine sehr merkwürdige pba_711.034
Stelle seiner "Kritik der praktischen Vernunft", wo er diesen pba_711.035
sehr langen und sehr gewundenen Beweis zu führen sucht, der darauf pba_711.036
hinausläuft, daß die Achtung in der That zugleich ein Gefühl und pba_711.037
kein Gefühl sei,
"man dürfe sich nicht wundern, diesen Einfluß pba_711.038
einer bloß intellektuellen Jdee aufs Gefühl für unergründlich zu finden, pba_711.039
und sich damit begnügen zu müssen, daß man a priori doch noch so pba_711.040
viel einsehen könne, ein solches Gefühl sei unzertrennlich mit der Vor-

pba_711.001
das der Fall, wenn es sich als richtig erwiese, was Aristoteles von der pba_711.002
ursprünglichen Natur dieses Pathetikon — des Empfindungsvermögens pba_711.003
der Seele — lehrt, daß es nämlich zwar an sich selbst vernunftlospba_711.004
ἄλογον — sei, daß es aber gleichsam im Verkehr mit den oberen Seelenvermögen pba_711.005
des Verstandes und der Vernunft Einflüsse von jenen in sich pba_711.006
aufzunehmen und sich der Vorschrift jener gemäß selbständig zu gestalten pba_711.007
fähig sei.

pba_711.008
Die Frage ist, wie Kant sich zu alledem stellt?

pba_711.009
Das „Gefühl“ und alle einzelnen „Gefühle“ betrachtet Kant pba_711.010
lediglich als Bestimmungen der subjektiven Lust und Unlust, demgemäß pba_711.011
als Äußerungen der bloßen Sinnlichkeit, die nur das subjektiv Angegenehme pba_711.012
und Unangenehme anzeigen. Zwischen ihnen und den oberen pba_711.013
Seelenvermögen kann daher nach ihm kein Zusammenhang vorhandeu pba_711.014
sein. Er bezeichnet dementsprechend alle Gefühle und auf dieselben begründeten pba_711.015
Neigungen als „pathologisch“, gelegentlich, sofern sie vorwalten, pba_711.016
geradezu als Krankheiten des Gemüts (so in der Anthropologie pba_711.017
§ 72 und 74), und erkennt das stoische Prinzip der Apathie als einen pba_711.018
„richtigen und erhabenen moralischen Grundsatz“ an (ebendas. § 74).

pba_711.019
Aber wenn Kant mit vollem Rechte verlangt, daß die Triebfeder pba_711.020
der sittlichen Handlungsweise von aller sinnlichen Bedingung frei sein pba_711.021
solle, daß die Vernunft sich selbst ihr Gesetz gebe, welches alle Gefühle pba_711.022
und Neigungen unnachsichtlich niederschlagen müsse, um ungeteilt als pba_711.023
Bestimmungsgrund des Handelns zu wirken, so folgt daraus doch nicht, pba_711.024
daß das „Gefühl“ auch in seiner eigenen Sphäre nun immerfort als ein pba_711.025
der Vernunft gegnerisches Vermögen zu gelten habe, daß es nicht vielmehr pba_711.026
einer freiwilligen Einstimmung zu ihren Forderungen fähig sein könne.

pba_711.027
Ein Gefühl kennt auch Kant, von dem er nicht allein dieses, pba_711.028
sondern noch viel mehr behauptet, das er geradezu ein „moralischespba_711.029
nennt und aus der Anerkennung des a priori geltenden Vernunftgesetzes pba_711.030
herleitet: die Achtung; aber da diese Anerkennung seinem pba_711.031
Axiom, daß alle Gefühle pathologisch und sinnlich seien, offenbar widerstreitet, pba_711.032
so sucht er zugleich zu beweisen, daß dieses moralische „Gefühl“ pba_711.033
der Achtung im Grunde gar kein Gefühl sei. Es ist eine sehr merkwürdige pba_711.034
Stelle seiner „Kritik der praktischen Vernunft“, wo er diesen pba_711.035
sehr langen und sehr gewundenen Beweis zu führen sucht, der darauf pba_711.036
hinausläuft, daß die Achtung in der That zugleich ein Gefühl und pba_711.037
kein Gefühl sei,
„man dürfe sich nicht wundern, diesen Einfluß pba_711.038
einer bloß intellektuellen Jdee aufs Gefühl für unergründlich zu finden, pba_711.039
und sich damit begnügen zu müssen, daß man a priori doch noch so pba_711.040
viel einsehen könne, ein solches Gefühl sei unzertrennlich mit der Vor-

<TEI>
  <text>
    <back>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0729" n="711"/><lb n="pba_711.001"/>
das der Fall, wenn es sich als richtig erwiese, was Aristoteles von der <lb n="pba_711.002"/>
ursprünglichen Natur dieses Pathetikon &#x2014; des Empfindungsvermögens <lb n="pba_711.003"/>
der Seele &#x2014; lehrt, daß es nämlich zwar an sich selbst <hi rendition="#g">vernunftlos</hi> &#x2014; <lb n="pba_711.004"/>
<foreign xml:lang="grc">&#x1F04;&#x03BB;&#x03BF;&#x03B3;&#x03BF;&#x03BD;</foreign> &#x2014; sei, daß es aber gleichsam im Verkehr mit den oberen Seelenvermögen <lb n="pba_711.005"/>
des Verstandes und der Vernunft Einflüsse von jenen in sich <lb n="pba_711.006"/>
aufzunehmen und sich der Vorschrift jener gemäß selbständig zu gestalten <lb n="pba_711.007"/>
fähig sei.</p>
        <p><lb n="pba_711.008"/>
Die Frage ist, wie Kant sich zu alledem stellt?</p>
        <p><lb n="pba_711.009"/>
Das &#x201E;Gefühl&#x201C; und alle einzelnen &#x201E;Gefühle&#x201C; betrachtet Kant <lb n="pba_711.010"/>
lediglich als Bestimmungen der subjektiven Lust und Unlust, demgemäß <lb n="pba_711.011"/>
als Äußerungen der bloßen Sinnlichkeit, die nur das subjektiv Angegenehme <lb n="pba_711.012"/>
und Unangenehme anzeigen. Zwischen ihnen und den oberen <lb n="pba_711.013"/>
Seelenvermögen kann daher nach ihm kein Zusammenhang vorhandeu <lb n="pba_711.014"/>
sein. Er bezeichnet dementsprechend alle Gefühle und auf dieselben begründeten <lb n="pba_711.015"/>
Neigungen als &#x201E;<hi rendition="#g">pathologisch</hi>&#x201C;, gelegentlich, sofern sie vorwalten, <lb n="pba_711.016"/>
geradezu als Krankheiten des Gemüts (so in der Anthropologie <lb n="pba_711.017"/>
§ 72 und 74), und erkennt das stoische Prinzip der <hi rendition="#g">Apathie</hi> als einen <lb n="pba_711.018"/>
&#x201E;richtigen und erhabenen moralischen Grundsatz&#x201C; an (ebendas. § 74).</p>
        <p><lb n="pba_711.019"/>
Aber wenn Kant mit vollem Rechte verlangt, daß die Triebfeder <lb n="pba_711.020"/>
der sittlichen Handlungsweise von aller sinnlichen Bedingung frei sein <lb n="pba_711.021"/>
solle, daß die Vernunft sich selbst ihr Gesetz gebe, welches alle Gefühle <lb n="pba_711.022"/>
und Neigungen unnachsichtlich niederschlagen müsse, um ungeteilt als <lb n="pba_711.023"/>
Bestimmungsgrund des Handelns zu wirken, so folgt daraus doch nicht, <lb n="pba_711.024"/>
daß das &#x201E;Gefühl&#x201C; auch in seiner eigenen Sphäre nun immerfort als ein <lb n="pba_711.025"/>
der Vernunft gegnerisches Vermögen zu gelten habe, daß es nicht vielmehr <lb n="pba_711.026"/>
einer freiwilligen Einstimmung zu ihren Forderungen fähig sein könne.</p>
        <p><lb n="pba_711.027"/><hi rendition="#g">Ein Gefühl</hi> kennt auch Kant, von dem er nicht allein dieses, <lb n="pba_711.028"/>
sondern noch viel mehr behauptet, das er geradezu ein &#x201E;<hi rendition="#g">moralisches</hi>&#x201C; <lb n="pba_711.029"/>
nennt und aus der Anerkennung des <hi rendition="#aq">a priori</hi> geltenden Vernunftgesetzes <lb n="pba_711.030"/>
herleitet: die <hi rendition="#g">Achtung;</hi> aber da diese Anerkennung seinem <lb n="pba_711.031"/>
Axiom, daß <hi rendition="#g">alle</hi> Gefühle pathologisch und sinnlich seien, offenbar widerstreitet, <lb n="pba_711.032"/>
so sucht er zugleich zu beweisen, daß dieses moralische &#x201E;Gefühl&#x201C; <lb n="pba_711.033"/>
der Achtung im Grunde gar kein Gefühl sei. Es ist eine sehr merkwürdige <lb n="pba_711.034"/>
Stelle seiner &#x201E;Kritik der praktischen Vernunft&#x201C;, wo er diesen <lb n="pba_711.035"/>
sehr langen und sehr gewundenen Beweis zu führen sucht, der darauf <lb n="pba_711.036"/>
hinausläuft, daß die Achtung in der That <hi rendition="#g">zugleich ein Gefühl und <lb n="pba_711.037"/>
kein Gefühl sei,</hi> &#x201E;man dürfe sich nicht wundern, diesen Einfluß <lb n="pba_711.038"/>
einer bloß intellektuellen Jdee aufs Gefühl für unergründlich zu finden, <lb n="pba_711.039"/>
und sich damit begnügen zu müssen, daß man <hi rendition="#aq">a priori</hi> doch noch so <lb n="pba_711.040"/>
viel einsehen könne, ein solches Gefühl sei unzertrennlich mit der Vor-
</p>
      </div>
    </back>
  </text>
</TEI>
[711/0729] pba_711.001 das der Fall, wenn es sich als richtig erwiese, was Aristoteles von der pba_711.002 ursprünglichen Natur dieses Pathetikon — des Empfindungsvermögens pba_711.003 der Seele — lehrt, daß es nämlich zwar an sich selbst vernunftlos — pba_711.004 ἄλογον — sei, daß es aber gleichsam im Verkehr mit den oberen Seelenvermögen pba_711.005 des Verstandes und der Vernunft Einflüsse von jenen in sich pba_711.006 aufzunehmen und sich der Vorschrift jener gemäß selbständig zu gestalten pba_711.007 fähig sei. pba_711.008 Die Frage ist, wie Kant sich zu alledem stellt? pba_711.009 Das „Gefühl“ und alle einzelnen „Gefühle“ betrachtet Kant pba_711.010 lediglich als Bestimmungen der subjektiven Lust und Unlust, demgemäß pba_711.011 als Äußerungen der bloßen Sinnlichkeit, die nur das subjektiv Angegenehme pba_711.012 und Unangenehme anzeigen. Zwischen ihnen und den oberen pba_711.013 Seelenvermögen kann daher nach ihm kein Zusammenhang vorhandeu pba_711.014 sein. Er bezeichnet dementsprechend alle Gefühle und auf dieselben begründeten pba_711.015 Neigungen als „pathologisch“, gelegentlich, sofern sie vorwalten, pba_711.016 geradezu als Krankheiten des Gemüts (so in der Anthropologie pba_711.017 § 72 und 74), und erkennt das stoische Prinzip der Apathie als einen pba_711.018 „richtigen und erhabenen moralischen Grundsatz“ an (ebendas. § 74). pba_711.019 Aber wenn Kant mit vollem Rechte verlangt, daß die Triebfeder pba_711.020 der sittlichen Handlungsweise von aller sinnlichen Bedingung frei sein pba_711.021 solle, daß die Vernunft sich selbst ihr Gesetz gebe, welches alle Gefühle pba_711.022 und Neigungen unnachsichtlich niederschlagen müsse, um ungeteilt als pba_711.023 Bestimmungsgrund des Handelns zu wirken, so folgt daraus doch nicht, pba_711.024 daß das „Gefühl“ auch in seiner eigenen Sphäre nun immerfort als ein pba_711.025 der Vernunft gegnerisches Vermögen zu gelten habe, daß es nicht vielmehr pba_711.026 einer freiwilligen Einstimmung zu ihren Forderungen fähig sein könne. pba_711.027 Ein Gefühl kennt auch Kant, von dem er nicht allein dieses, pba_711.028 sondern noch viel mehr behauptet, das er geradezu ein „moralisches“ pba_711.029 nennt und aus der Anerkennung des a priori geltenden Vernunftgesetzes pba_711.030 herleitet: die Achtung; aber da diese Anerkennung seinem pba_711.031 Axiom, daß alle Gefühle pathologisch und sinnlich seien, offenbar widerstreitet, pba_711.032 so sucht er zugleich zu beweisen, daß dieses moralische „Gefühl“ pba_711.033 der Achtung im Grunde gar kein Gefühl sei. Es ist eine sehr merkwürdige pba_711.034 Stelle seiner „Kritik der praktischen Vernunft“, wo er diesen pba_711.035 sehr langen und sehr gewundenen Beweis zu führen sucht, der darauf pba_711.036 hinausläuft, daß die Achtung in der That zugleich ein Gefühl und pba_711.037 kein Gefühl sei, „man dürfe sich nicht wundern, diesen Einfluß pba_711.038 einer bloß intellektuellen Jdee aufs Gefühl für unergründlich zu finden, pba_711.039 und sich damit begnügen zu müssen, daß man a priori doch noch so pba_711.040 viel einsehen könne, ein solches Gefühl sei unzertrennlich mit der Vor-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Technische Universität Darmstadt, Universität Stuttgart: Bereitstellung der Scan-Digitalisate und der Texttranskription. (2015-09-30T09:54:39Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
TextGrid/DARIAH-DE: Langfristige Bereitstellung der TextGrid/DARIAH-DE-Repository-Ausgabe
Stefan Alscher: Bearbeitung der digitalen Edition - Annotation des Metaphernbegriffs
Hans-Werner Bartz: Bearbeitung der digitalen Edition - Tustep-Unterstützung
Michael Bender: Bearbeitung der digitalen Edition - Koordination, Konzeption (Korpusaufbau, Annotationsschema, Workflow, Publikationsformen), Annotation des Metaphernbegriffs, XML-Auszeichnung)
Leonie Blumenschein: Bearbeitung der digitalen Edition - XML-Auszeichnung
David Glück: Bearbeitung der digitalen Edition - Korpusaufbau, XML-Auszeichnung, Annotation des Metaphernbegriffs, XSL+JavaScript
Constanze Hahn: Bearbeitung der digitalen Edition - Korpusaufbau, XML-Auszeichnung
Philipp Hegel: Bearbeitung der digitalen Edition - XML/XSL/CSS-Unterstützung
Andrea Rapp: ePoetics-Projekt-Koordination
Sandra Richter: ePoetics-Projekt-Koordination

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: wie Vorlage; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: nicht übernommen; langes s (ſ): wie Vorlage; Normalisierungen: keine; rundes r (ꝛ): wie Vorlage; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: nicht übernommen; u/v bzw. U/V: wie Vorlage; Vokale mit übergest. e: wie Vorlage; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/baumgart_poetik_1887
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/baumgart_poetik_1887/729
Zitationshilfe: Baumgart, Hermann: Handbuch der Poetik. Eine kritisch-theoretische Darstellung der Theorie der Dichtkunst. Stuttgart, 1887, S. 711. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumgart_poetik_1887/729>, abgerufen am 22.11.2024.