pba_713.001 wird ferner der überzeugenden Kraft sich verschließen können, mit der pba_713.002 die aristotelische Ethik nach diesen Gesichtspunkten die so vielfach benannten pba_713.003 Empfindungen auf einheitlich geordnete Gruppen zurückführt, pba_713.004 so daß sich auf einen Blick zeigt, wie die gangbaren Bezeichnungen pba_713.005 bald das Übermaß, bald den Mangel, mitunter die rechte Mitte treffen, pba_713.006 während die Sprache andrerseits bald diese bald jene beiden ohne Bezeichnung pba_713.007 läßt.
pba_713.008 Kant aber betrachtet das Gefühl so ausschließlich als ein dem pba_713.009 moralischen Gesetz gegnerisches Vermögen, daß er auch bei der Untersuchung pba_713.010 des rein ästhetischen Gebietes sich von dieser Voreingenommenheit pba_713.011 keinen Augenblick frei zu machen vermag. Man kann den Beweis pba_713.012 gegen ihn aus seinen eigenen Worten führen. Jn der "Kritik der pba_713.013 praktischen Vernunft" heißt es, nachdem der Satz aufgestellt ist, daß von pba_713.014 den Bestimmungsgründen des Willens alles ausgeschlossen werden müsse, pba_713.015 was sich als Objekt des Willens vor dem moralischen Gesetze darbiete, pba_713.016 folgendermaßen:1 "Nun finden wir aber unsere Natur, als sinnlicher pba_713.017 Wesen, so beschaffen, daß die Materie des Begehrungsvermögens pba_713.018 (Gegenstände der Neigung, es sei der Hoffnung oder Furcht) sich zuerst pba_713.019 aufdringt und unser pathologisch bestimmbares Selbst, ob es gleich durch pba_713.020 seine Maximen zur allgemeinen Gesetzgebung ganz untauglich ist, dennoch pba_713.021 gleich, als ob es unser ganzes Selbst ausmachte, seine Ansprüche vorher pba_713.022 und als die ersten und ursprünglichen geltend zu machen bestrebt pba_713.023 sei. Man kann diesen Hang, sich selbst nach den subjektiven Bestimmungsgründen pba_713.024 seiner Willkür zum objektiven Bestimmungsgrunde des Willens pba_713.025 zu machen, die Selbstliebe nennen, welche, wenn sie sich gesetzgebend pba_713.026 und zum unbedingten praktischen Prinzip macht, Eigendünkel heißen pba_713.027 kann. Nun schließt das moralische Gesetz, welches allein wahrhaftig pba_713.028 (nämlich in aller Absicht) objektiv ist, den Einfluß der Selbstliebe auf pba_713.029 das oberste praktische Prinzip gänzlich aus, und thut dem Eigendünkel, pba_713.030 der die subjektiven Bedingungen des ersteren als Gesetze vorschreibt, pba_713.031 unendlichen Abbruch. Was nun unserem Eigendünkel in unserem eigenen pba_713.032 Urteile Abbruch thut, das demütigt. Also demütigt das moralische pba_713.033 Gesetz unvermeidlich jeden Menschen, indem dieser mit demselben den pba_713.034 sinnlichen Hang seiner Natur vergleicht. Dasjenige, dessen Vorstellung pba_713.035 als Bestimmungsgrund unseres Willens, uns in unserem pba_713.036 Selbstbewußtsein demütigt, erweckt, sofern als es positiv und Bestimmungsgrund pba_713.037 ist, für sich Achtung. Also ist das moralische Gesetz pba_713.038 auch subjektiv ein Grund der Achtung. Da nun alles, was in der
1pba_713.039 S. VIII, S. 198 ff.
pba_713.001 wird ferner der überzeugenden Kraft sich verschließen können, mit der pba_713.002 die aristotelische Ethik nach diesen Gesichtspunkten die so vielfach benannten pba_713.003 Empfindungen auf einheitlich geordnete Gruppen zurückführt, pba_713.004 so daß sich auf einen Blick zeigt, wie die gangbaren Bezeichnungen pba_713.005 bald das Übermaß, bald den Mangel, mitunter die rechte Mitte treffen, pba_713.006 während die Sprache andrerseits bald diese bald jene beiden ohne Bezeichnung pba_713.007 läßt.
pba_713.008 Kant aber betrachtet das Gefühl so ausschließlich als ein dem pba_713.009 moralischen Gesetz gegnerisches Vermögen, daß er auch bei der Untersuchung pba_713.010 des rein ästhetischen Gebietes sich von dieser Voreingenommenheit pba_713.011 keinen Augenblick frei zu machen vermag. Man kann den Beweis pba_713.012 gegen ihn aus seinen eigenen Worten führen. Jn der „Kritik der pba_713.013 praktischen Vernunft“ heißt es, nachdem der Satz aufgestellt ist, daß von pba_713.014 den Bestimmungsgründen des Willens alles ausgeschlossen werden müsse, pba_713.015 was sich als Objekt des Willens vor dem moralischen Gesetze darbiete, pba_713.016 folgendermaßen:1 „Nun finden wir aber unsere Natur, als sinnlicher pba_713.017 Wesen, so beschaffen, daß die Materie des Begehrungsvermögens pba_713.018 (Gegenstände der Neigung, es sei der Hoffnung oder Furcht) sich zuerst pba_713.019 aufdringt und unser pathologisch bestimmbares Selbst, ob es gleich durch pba_713.020 seine Maximen zur allgemeinen Gesetzgebung ganz untauglich ist, dennoch pba_713.021 gleich, als ob es unser ganzes Selbst ausmachte, seine Ansprüche vorher pba_713.022 und als die ersten und ursprünglichen geltend zu machen bestrebt pba_713.023 sei. Man kann diesen Hang, sich selbst nach den subjektiven Bestimmungsgründen pba_713.024 seiner Willkür zum objektiven Bestimmungsgrunde des Willens pba_713.025 zu machen, die Selbstliebe nennen, welche, wenn sie sich gesetzgebend pba_713.026 und zum unbedingten praktischen Prinzip macht, Eigendünkel heißen pba_713.027 kann. Nun schließt das moralische Gesetz, welches allein wahrhaftig pba_713.028 (nämlich in aller Absicht) objektiv ist, den Einfluß der Selbstliebe auf pba_713.029 das oberste praktische Prinzip gänzlich aus, und thut dem Eigendünkel, pba_713.030 der die subjektiven Bedingungen des ersteren als Gesetze vorschreibt, pba_713.031 unendlichen Abbruch. Was nun unserem Eigendünkel in unserem eigenen pba_713.032 Urteile Abbruch thut, das demütigt. Also demütigt das moralische pba_713.033 Gesetz unvermeidlich jeden Menschen, indem dieser mit demselben den pba_713.034 sinnlichen Hang seiner Natur vergleicht. Dasjenige, dessen Vorstellung pba_713.035 als Bestimmungsgrund unseres Willens, uns in unserem pba_713.036 Selbstbewußtsein demütigt, erweckt, sofern als es positiv und Bestimmungsgrund pba_713.037 ist, für sich Achtung. Also ist das moralische Gesetz pba_713.038 auch subjektiv ein Grund der Achtung. Da nun alles, was in der
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pba_713.008
Kant aber betrachtet das Gefühl so ausschließlich als ein dem pba_713.009
moralischen Gesetz gegnerisches Vermögen, daß er auch bei der Untersuchung pba_713.010
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Baumgart, Hermann: Handbuch der Poetik. Eine kritisch-theoretische Darstellung der Theorie der Dichtkunst. Stuttgart, 1887, S. 713. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumgart_poetik_1887/731>, abgerufen am 22.11.2024.
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