1) Wahl und Leitung der Versuchsbaue1). Ehe man den Versuchsbau beginnt, untersucht man den Ort, wo er am besten und wohlfeilsten anzulegen sei; dies hängt von dem Gegen- stande und Zwecke desselben so wie von der Localität ab (§. 91. u. §. 94.), ebenso wie die Art des Versuchsbaues. Ehe man mit einer Schürfmethode anfängt, berechnet man die Kosten dersel- ben2); denn die Fälle sind nicht selten, wo die Bohrversuche den Abteufungen eines Schachtes oder dem Eintreiben eines Stollens nach den Kosten gleichkommen oder sie übersteigen, ohne daß sie am rechten Orte angewendet und von erwünschtem Erfolge sind. Sind die Bohrversuche gewählt, so müssen sie sorgfältig beaufsichtigt werden. Es wird über den Versuch ein eigenes Journal geführt, in welchem Rubriken enthalten und auszufüllen sind über die Num- mer der Ausräumung (Herausziehung des Bohrmehls), die Tiefe des Bohrlochs, das angewendete Endstück, die Härte und Art des Gesteins, und über die Mächtigkeit der Schichte. Jedes Bohrmehl wird gereinigt, numerirt und zum Belege aufbewahrt. Bei Bohr- versuchen auf Steinkohlen ist auch die Farbe des Bohrschmandes zu berücksichtigen. Größere Vorsicht tritt ein, sobald sich Stücke des gesuchten Minerals finden. Stecken gebliebene Stücke des Bohrgestänges müssen sogleich herausgezogen werden, und nach beendigter halbtäglicher oder täglicher Arbeit darf der Bohrer nicht stecken bleiben, weil dies nicht selten Veranlassung ist, daß man das Bohrloch verlassen muß, besonders wenn es tief ist und schon viel gekostet hat. Die nöthige Arbeiterzahl nimmt mit der Tiefe des Bohrloches zu. Der Erste unter denselben ist der Vorarbei- ter oder Bohrmeister. Gegen tüchtige Löhnung bekommt man tüchtige Arbeiter und bessere Arbeit, als im Gegentheile. Ueber das ganze Geschäft ist ein Aufseher bestellt, der gegen Nachlässig- keiten und Muthwillen der Bohrarbeiter sichert. Man legt, um zum Voraus dagegen zu sichern, am besten einen Deckel auf das Bohrloch, durch den das Gestänge während der Bohrarbeit läuft. Denn das Hinabfallen von Gegenständen bringt leicht das ganze Geschäft in Stocken.
1)Blume Untersuchungen. S. 93. Selbmann, Vom Erd- und Bergbohren. S. 88. Brard Grundriß. S. 56.
2) Nach Brard betragen die Kosten eines Bohrversuches von 100 par. Fuß Tiefe 1000 Thlr. oder 4000 frs., nach Fars ein Bohrloch von 100 Toisen Tiefe in England 5712 frs., also für 100 par. Fuß 952 frs. oder 238 Thlr.; nach v. Langsdorff in Deutschland bei festem Gesteine auf 100 Fuß Tiefe 2599 fl. rhein. 200 " " 3486 fl. " 300 " " 4394 fl. " 400 " " 5308 fl. " 500 " " 6226 fl. " 600 " " 7150 fl. " 700 " " 8080 fl. "
1) Wahl und Leitung der Verſuchsbaue1). Ehe man den Verſuchsbau beginnt, unterſucht man den Ort, wo er am beſten und wohlfeilſten anzulegen ſei; dies hängt von dem Gegen- ſtande und Zwecke deſſelben ſo wie von der Localität ab (§. 91. u. §. 94.), ebenſo wie die Art des Verſuchsbaues. Ehe man mit einer Schürfmethode anfängt, berechnet man die Koſten derſel- ben2); denn die Fälle ſind nicht ſelten, wo die Bohrverſuche den Abteufungen eines Schachtes oder dem Eintreiben eines Stollens nach den Koſten gleichkommen oder ſie überſteigen, ohne daß ſie am rechten Orte angewendet und von erwünſchtem Erfolge ſind. Sind die Bohrverſuche gewählt, ſo müſſen ſie ſorgfältig beaufſichtigt werden. Es wird über den Verſuch ein eigenes Journal geführt, in welchem Rubriken enthalten und auszufüllen ſind über die Num- mer der Ausräumung (Herausziehung des Bohrmehls), die Tiefe des Bohrlochs, das angewendete Endſtück, die Härte und Art des Geſteins, und über die Mächtigkeit der Schichte. Jedes Bohrmehl wird gereinigt, numerirt und zum Belege aufbewahrt. Bei Bohr- verſuchen auf Steinkohlen iſt auch die Farbe des Bohrſchmandes zu berückſichtigen. Größere Vorſicht tritt ein, ſobald ſich Stücke des geſuchten Minerals finden. Stecken gebliebene Stücke des Bohrgeſtänges müſſen ſogleich herausgezogen werden, und nach beendigter halbtäglicher oder täglicher Arbeit darf der Bohrer nicht ſtecken bleiben, weil dies nicht ſelten Veranlaſſung iſt, daß man das Bohrloch verlaſſen muß, beſonders wenn es tief iſt und ſchon viel gekoſtet hat. Die nöthige Arbeiterzahl nimmt mit der Tiefe des Bohrloches zu. Der Erſte unter denſelben iſt der Vorarbei- ter oder Bohrmeiſter. Gegen tüchtige Löhnung bekommt man tüchtige Arbeiter und beſſere Arbeit, als im Gegentheile. Ueber das ganze Geſchäft iſt ein Aufſeher beſtellt, der gegen Nachläſſig- keiten und Muthwillen der Bohrarbeiter ſichert. Man legt, um zum Voraus dagegen zu ſichern, am beſten einen Deckel auf das Bohrloch, durch den das Geſtänge während der Bohrarbeit läuft. Denn das Hinabfallen von Gegenſtänden bringt leicht das ganze Geſchäft in Stocken.
1)Blume Unterſuchungen. S. 93. Selbmann, Vom Erd- und Bergbohren. S. 88. Brard Grundriß. S. 56.
2) Nach Brard betragen die Koſten eines Bohrverſuches von 100 par. Fuß Tiefe 1000 Thlr. oder 4000 frs., nach Fars ein Bohrloch von 100 Toiſen Tiefe in England 5712 frs., alſo für 100 par. Fuß 952 frs. oder 238 Thlr.; nach v. Langsdorff in Deutſchland bei feſtem Geſteine auf 100 Fuß Tiefe 2599 fl. rhein. 200 " " 3486 fl. " 300 " " 4394 fl. " 400 " " 5308 fl. " 500 " " 6226 fl. " 600 " " 7150 fl. " 700 " " 8080 fl. "
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1) Wahl und Leitung der Verſuchsbaue1). Ehe man
den Verſuchsbau beginnt, unterſucht man den Ort, wo er am
beſten und wohlfeilſten anzulegen ſei; dies hängt von dem Gegen-
ſtande und Zwecke deſſelben ſo wie von der Localität ab (§. 91. u.
§. 94.), ebenſo wie die Art des Verſuchsbaues. Ehe man mit
einer Schürfmethode anfängt, berechnet man die Koſten derſel-
ben2); denn die Fälle ſind nicht ſelten, wo die Bohrverſuche den
Abteufungen eines Schachtes oder dem Eintreiben eines Stollens
nach den Koſten gleichkommen oder ſie überſteigen, ohne daß ſie am
rechten Orte angewendet und von erwünſchtem Erfolge ſind. Sind
die Bohrverſuche gewählt, ſo müſſen ſie ſorgfältig beaufſichtigt
werden. Es wird über den Verſuch ein eigenes Journal geführt,
in welchem Rubriken enthalten und auszufüllen ſind über die Num-
mer der Ausräumung (Herausziehung des Bohrmehls), die Tiefe
des Bohrlochs, das angewendete Endſtück, die Härte und Art des
Geſteins, und über die Mächtigkeit der Schichte. Jedes Bohrmehl
wird gereinigt, numerirt und zum Belege aufbewahrt. Bei Bohr-
verſuchen auf Steinkohlen iſt auch die Farbe des Bohrſchmandes
zu berückſichtigen. Größere Vorſicht tritt ein, ſobald ſich Stücke
des geſuchten Minerals finden. Stecken gebliebene Stücke des
Bohrgeſtänges müſſen ſogleich herausgezogen werden, und nach
beendigter halbtäglicher oder täglicher Arbeit darf der Bohrer nicht
ſtecken bleiben, weil dies nicht ſelten Veranlaſſung iſt, daß man
das Bohrloch verlaſſen muß, beſonders wenn es tief iſt und ſchon
viel gekoſtet hat. Die nöthige Arbeiterzahl nimmt mit der Tiefe
des Bohrloches zu. Der Erſte unter denſelben iſt der Vorarbei-
ter oder Bohrmeiſter. Gegen tüchtige Löhnung bekommt man
tüchtige Arbeiter und beſſere Arbeit, als im Gegentheile. Ueber
das ganze Geſchäft iſt ein Aufſeher beſtellt, der gegen Nachläſſig-
keiten und Muthwillen der Bohrarbeiter ſichert. Man legt, um
zum Voraus dagegen zu ſichern, am beſten einen Deckel auf das
Bohrloch, durch den das Geſtänge während der Bohrarbeit läuft.
Denn das Hinabfallen von Gegenſtänden bringt leicht das ganze
Geſchäft in Stocken.
¹⁾ Blume Unterſuchungen. S. 93. Selbmann, Vom Erd- und Bergbohren.
S. 88. Brard Grundriß. S. 56.
²⁾ Nach Brard betragen die Koſten eines Bohrverſuches von 100 par. Fuß
Tiefe 1000 Thlr. oder 4000 frs., nach Fars ein Bohrloch von 100 Toiſen Tiefe
in England 5712 frs., alſo für 100 par. Fuß 952 frs. oder 238 Thlr.; nach
v. Langsdorff in Deutſchland bei feſtem Geſteine auf
100 Fuß Tiefe 2599 fl. rhein.
200 " " 3486 fl. "
300 " " 4394 fl. "
400 " " 5308 fl. "
500 " " 6226 fl. "
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 153. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/175>, abgerufen am 27.11.2024.
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