werden, wobei zugleich die periodisch erweiterten Risse als Richt- schnur dienen können, die immer mit einer näheren Beschreibung des Bergwerkes nach Gestalt, Ausdehnung und Gehalt versehen sind.
§. 130. Informationen, Auszüge und Besichtigung.
Die Informationen erstrecken sich über alle von §. 95-107 angegebenen Punkte, über die besondern Verhältnisse der angewen- deten Abbauart (§. 108-118.), über das Vorhandensein der all- gemeinen Bedingungen des Bergbaubetriebes (§. 220. u. 121.), über die Arbeiterverhältnisse und sonstige Betriebsausgaben (§. 126.), über die tägliche, wöchentliche, monatliche rohe Ausbeute, und den gewöhnlichen Preis des Naturales und über die Nebenkosten bei seinem Verkaufe (§. 127.). Es wird bei ihrer Aufnahme ein beeidigtes Protokoll mit Unterschrift des Informanden geführt. Die Resultate derselben dienen zur Controlirung der Rechnungs- posten und zur Ergänzung des Mangelnden.
Die Auszüge aus den Büchern, sowohl aus jenen des eigent- lichen Betriebes als jenen über die Gewerkschaftsverhältnisse, haben den Zweck der Durchschnittsberechnung, und müssen daher nach den Regeln der Leztern (§. 61.) von verschiedener Anzahl von Jahren sein. Sie erstrecken sich daher über Ausgaben und Einnahmen, und müssen sonach in besondere Rechnungen gebracht werden.
Die Besichtigung aller Realitäten zu Tage und im Innern der Grube nach Anleitung der Risse dient nicht blos zur Erhaltung einer Ansicht vom jetzigen Stande der Grube, sondern auch zur Aufstellung ihrer zukünftigen Verhältnisse. Dabei werden Ver- zeichnisse und Beschreibungen der fest stehenden Capitalien, und Inventarien über die beweglichen stehenden Capitalien auf- gestellt, zum Theile als Richtschnur bei einer etwaigen Uebergabe einer Grube, zum Theile wegen der Berechnung der Unterhal- tungskosten des Capitals.
§. 131. Fertigung der Anschlagsakten.
Während aller jener Anschlagsarbeiten wird ein allgemeines Geschäftsprotokoll über den Verlauf der Veranschlagung ge- führt, in welchem auch die Informationsprotokolle ihren Platz finden. Dagegen aber machen die Auszüge, Verzeichnisse und In- ventarien besondere Instrumente aus, auf welche ebenso im Proto- kolle, wie auf dieses in ihnen verwiesen wird. Nach den Infor- mationen und Auszügen, so wie, wenn diese nicht hinreichen, nach
werden, wobei zugleich die periodiſch erweiterten Riſſe als Richt- ſchnur dienen können, die immer mit einer näheren Beſchreibung des Bergwerkes nach Geſtalt, Ausdehnung und Gehalt verſehen ſind.
§. 130. Informationen, Auszüge und Beſichtigung.
Die Informationen erſtrecken ſich über alle von §. 95–107 angegebenen Punkte, über die beſondern Verhältniſſe der angewen- deten Abbauart (§. 108–118.), über das Vorhandenſein der all- gemeinen Bedingungen des Bergbaubetriebes (§. 220. u. 121.), über die Arbeiterverhältniſſe und ſonſtige Betriebsausgaben (§. 126.), über die tägliche, wöchentliche, monatliche rohe Ausbeute, und den gewöhnlichen Preis des Naturales und über die Nebenkoſten bei ſeinem Verkaufe (§. 127.). Es wird bei ihrer Aufnahme ein beeidigtes Protokoll mit Unterſchrift des Informanden geführt. Die Reſultate derſelben dienen zur Controlirung der Rechnungs- poſten und zur Ergänzung des Mangelnden.
Die Auszüge aus den Büchern, ſowohl aus jenen des eigent- lichen Betriebes als jenen über die Gewerkſchaftsverhältniſſe, haben den Zweck der Durchſchnittsberechnung, und müſſen daher nach den Regeln der Leztern (§. 61.) von verſchiedener Anzahl von Jahren ſein. Sie erſtrecken ſich daher über Ausgaben und Einnahmen, und müſſen ſonach in beſondere Rechnungen gebracht werden.
Die Beſichtigung aller Realitäten zu Tage und im Innern der Grube nach Anleitung der Riſſe dient nicht blos zur Erhaltung einer Anſicht vom jetzigen Stande der Grube, ſondern auch zur Aufſtellung ihrer zukünftigen Verhältniſſe. Dabei werden Ver- zeichniſſe und Beſchreibungen der feſt ſtehenden Capitalien, und Inventarien über die beweglichen ſtehenden Capitalien auf- geſtellt, zum Theile als Richtſchnur bei einer etwaigen Uebergabe einer Grube, zum Theile wegen der Berechnung der Unterhal- tungskoſten des Capitals.
§. 131. Fertigung der Anſchlagsakten.
Während aller jener Anſchlagsarbeiten wird ein allgemeines Geſchäftsprotokoll über den Verlauf der Veranſchlagung ge- führt, in welchem auch die Informationsprotokolle ihren Platz finden. Dagegen aber machen die Auszüge, Verzeichniſſe und In- ventarien beſondere Inſtrumente aus, auf welche ebenſo im Proto- kolle, wie auf dieſes in ihnen verwieſen wird. Nach den Infor- mationen und Auszügen, ſo wie, wenn dieſe nicht hinreichen, nach
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des Bergwerkes nach Geſtalt, Ausdehnung und Gehalt verſehen ſind.
§. 130.
Informationen, Auszüge und Beſichtigung.
Die Informationen erſtrecken ſich über alle von §. 95–107
angegebenen Punkte, über die beſondern Verhältniſſe der angewen-
deten Abbauart (§. 108–118.), über das Vorhandenſein der all-
gemeinen Bedingungen des Bergbaubetriebes (§. 220. u. 121.),
über die Arbeiterverhältniſſe und ſonſtige Betriebsausgaben (§. 126.),
über die tägliche, wöchentliche, monatliche rohe Ausbeute, und den
gewöhnlichen Preis des Naturales und über die Nebenkoſten bei
ſeinem Verkaufe (§. 127.). Es wird bei ihrer Aufnahme ein
beeidigtes Protokoll mit Unterſchrift des Informanden geführt.
Die Reſultate derſelben dienen zur Controlirung der Rechnungs-
poſten und zur Ergänzung des Mangelnden.
Die Auszüge aus den Büchern, ſowohl aus jenen des eigent-
lichen Betriebes als jenen über die Gewerkſchaftsverhältniſſe, haben
den Zweck der Durchſchnittsberechnung, und müſſen daher nach den
Regeln der Leztern (§. 61.) von verſchiedener Anzahl von Jahren
ſein. Sie erſtrecken ſich daher über Ausgaben und Einnahmen,
und müſſen ſonach in beſondere Rechnungen gebracht werden.
Die Beſichtigung aller Realitäten zu Tage und im Innern
der Grube nach Anleitung der Riſſe dient nicht blos zur Erhaltung
einer Anſicht vom jetzigen Stande der Grube, ſondern auch zur
Aufſtellung ihrer zukünftigen Verhältniſſe. Dabei werden Ver-
zeichniſſe und Beſchreibungen der feſt ſtehenden Capitalien,
und Inventarien über die beweglichen ſtehenden Capitalien auf-
geſtellt, zum Theile als Richtſchnur bei einer etwaigen Uebergabe
einer Grube, zum Theile wegen der Berechnung der Unterhal-
tungskoſten des Capitals.
§. 131.
Fertigung der Anſchlagsakten.
Während aller jener Anſchlagsarbeiten wird ein allgemeines
Geſchäftsprotokoll über den Verlauf der Veranſchlagung ge-
führt, in welchem auch die Informationsprotokolle ihren Platz
finden. Dagegen aber machen die Auszüge, Verzeichniſſe und In-
ventarien beſondere Inſtrumente aus, auf welche ebenſo im Proto-
kolle, wie auf dieſes in ihnen verwieſen wird. Nach den Infor-
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 160. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/182>, abgerufen am 23.11.2024.
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