allgemeinen Erfahrungen werden die besondern Rechnungen gefertigt, welche das Spezielle zum ganzen Ertragsanschlage liefern. Es gibt besondere Ausgaben, welche nur zu einzelnen Zweigen des Be- triebes gehören, und allgemeine, die den ganzen Betrieb über- haupt betreffen. Jene kommen schon in den speziellen Rechnungen in Abzug, diese aber erst in der Rechnung, welche jene Reinerträge zusammenstellt. Man verhüte einen zu hohen Ansatz der Einnahmen und einen zu niedrigen von den Ausgaben. Das Resultat gibt den Durchschnittsertrag, der aber in Geld auch nur nach Durch- schnittspreisen, schon in den speziellen Rechnungen, berechnet sein darf. Dasselbe kann man ungefähr auch gebrauchen, um vermit- telst der Capitalisirung, indem man es als Zins eines Capitals ansieht, den Capitalwerth einer Grube zu finden, wenn sie abge- treten werden sollte (§. 129.). In diesem Falle müssen aber die Werthe der Betriebscapitalien noch hinzugerechnet werden, weil die Zinsen derselben (§. 127.) auch in Abzug gekommen sind.
II. Buch. Landwirthschaftslehre.
Einleitung.
§. 132.
Die Landwirthschaftslehre ist die wissenschaftliche Dar- stellung der Grundsätze und Regeln, wonach die pflanzlichen und thierischen Körper zahmer Art mit Unterstützung der menschlichen Kunst erzeugt und erhalten werden (§. 42.). Die Feld- und Gar- tenpflanzen und die zahmen (Haus-) Thiere sind ihre Gegenstände. Die Pflanzen und Thiere bedingen sich wechselseitig auf die manch- fachste Weise. Darum muß die Pflanzenzucht mit der Thierzucht vereint getrieben werden. Die Landwirthschaft ist das älteste Ge- werbe, welches die Völker in ihren Urzeiten treiben. Aber bis zur Wissenschaft konnte sie sich immer erst in der Zeit hoher Bildung eines Volkes erschwingen. Den alten Aegyptern, die in die Geheimnisse der Natur tief eingedrungen waren, war sie eine feine Kunst und Wissenschaft1). Die Griechen und die Römer hiel- ten das landwirthschaftliche Gewerbe für das ehrbare, und die auf uns gekommenen Schriften der Lezteren über Landwirthschaft zeu- gen von tiefen Kenntnissen und vielen Erfahrungen im Gebiete derselben2). Mit der Völkerwanderung und der Einführung des Christenthums nebst allen seinen unzähligen heilsamen Folgen bildete
Baumstark Encyclopädie. 11
allgemeinen Erfahrungen werden die beſondern Rechnungen gefertigt, welche das Spezielle zum ganzen Ertragsanſchlage liefern. Es gibt beſondere Ausgaben, welche nur zu einzelnen Zweigen des Be- triebes gehören, und allgemeine, die den ganzen Betrieb über- haupt betreffen. Jene kommen ſchon in den ſpeziellen Rechnungen in Abzug, dieſe aber erſt in der Rechnung, welche jene Reinerträge zuſammenſtellt. Man verhüte einen zu hohen Anſatz der Einnahmen und einen zu niedrigen von den Ausgaben. Das Reſultat gibt den Durchſchnittsertrag, der aber in Geld auch nur nach Durch- ſchnittspreiſen, ſchon in den ſpeziellen Rechnungen, berechnet ſein darf. Daſſelbe kann man ungefähr auch gebrauchen, um vermit- telſt der Capitaliſirung, indem man es als Zins eines Capitals anſieht, den Capitalwerth einer Grube zu finden, wenn ſie abge- treten werden ſollte (§. 129.). In dieſem Falle müſſen aber die Werthe der Betriebscapitalien noch hinzugerechnet werden, weil die Zinſen derſelben (§. 127.) auch in Abzug gekommen ſind.
II. Buch. Landwirthſchaftslehre.
Einleitung.
§. 132.
Die Landwirthſchaftslehre iſt die wiſſenſchaftliche Dar- ſtellung der Grundſätze und Regeln, wonach die pflanzlichen und thieriſchen Körper zahmer Art mit Unterſtützung der menſchlichen Kunſt erzeugt und erhalten werden (§. 42.). Die Feld- und Gar- tenpflanzen und die zahmen (Haus-) Thiere ſind ihre Gegenſtände. Die Pflanzen und Thiere bedingen ſich wechſelſeitig auf die manch- fachſte Weiſe. Darum muß die Pflanzenzucht mit der Thierzucht vereint getrieben werden. Die Landwirthſchaft iſt das älteſte Ge- werbe, welches die Völker in ihren Urzeiten treiben. Aber bis zur Wiſſenſchaft konnte ſie ſich immer erſt in der Zeit hoher Bildung eines Volkes erſchwingen. Den alten Aegyptern, die in die Geheimniſſe der Natur tief eingedrungen waren, war ſie eine feine Kunſt und Wiſſenſchaft1). Die Griechen und die Römer hiel- ten das landwirthſchaftliche Gewerbe für das ehrbare, und die auf uns gekommenen Schriften der Lezteren über Landwirthſchaft zeu- gen von tiefen Kenntniſſen und vielen Erfahrungen im Gebiete derſelben2). Mit der Völkerwanderung und der Einführung des Chriſtenthums nebſt allen ſeinen unzähligen heilſamen Folgen bildete
Baumſtark Encyclopädie. 11
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><divn="6"><divn="7"><divn="8"><p><pbfacs="#f0183"n="161"/>
allgemeinen Erfahrungen werden die beſondern Rechnungen gefertigt,<lb/>
welche das Spezielle zum ganzen Ertragsanſchlage liefern. Es gibt<lb/><hirendition="#g">beſondere</hi> Ausgaben, welche nur zu einzelnen Zweigen des Be-<lb/>
triebes gehören, und <hirendition="#g">allgemeine</hi>, die den ganzen Betrieb über-<lb/>
haupt betreffen. Jene kommen ſchon in den ſpeziellen Rechnungen<lb/>
in Abzug, dieſe aber erſt in der Rechnung, welche jene Reinerträge<lb/>
zuſammenſtellt. Man verhüte einen zu hohen Anſatz der Einnahmen<lb/>
und einen zu niedrigen von den Ausgaben. Das Reſultat gibt den<lb/>
Durchſchnittsertrag, der aber in Geld auch nur nach Durch-<lb/>ſchnittspreiſen, ſchon in den ſpeziellen Rechnungen, berechnet ſein<lb/>
darf. Daſſelbe kann man ungefähr auch gebrauchen, um vermit-<lb/>
telſt der Capitaliſirung, indem man es als Zins eines Capitals<lb/>
anſieht, den Capitalwerth einer Grube zu finden, wenn ſie abge-<lb/>
treten werden ſollte (§. 129.). In dieſem Falle müſſen aber die<lb/>
Werthe der Betriebscapitalien noch hinzugerechnet werden, weil<lb/>
die Zinſen derſelben (§. 127.) auch in Abzug gekommen ſind.</p></div></div></div></div><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><divn="5"><head><hirendition="#c">II. <hirendition="#g">Buch</hi>.<lb/><hirendition="#g">Landwirthſchaftslehre</hi>.</hi></head><lb/><divn="6"><head><hirendition="#c"><hirendition="#g">Einleitung</hi>.</hi></head><lb/><divn="7"><head><hirendition="#c">§. 132.</hi></head><lb/><p>Die <hirendition="#g">Landwirthſchaftslehre</hi> iſt die wiſſenſchaftliche Dar-<lb/>ſtellung der Grundſätze und Regeln, wonach die pflanzlichen und<lb/>
thieriſchen Körper zahmer Art mit Unterſtützung der menſchlichen<lb/>
Kunſt erzeugt und erhalten werden (§. 42.). Die Feld- und Gar-<lb/>
tenpflanzen und die zahmen (Haus-) Thiere ſind ihre Gegenſtände.<lb/>
Die Pflanzen und Thiere bedingen ſich wechſelſeitig auf die manch-<lb/>
fachſte Weiſe. Darum muß die Pflanzenzucht mit der Thierzucht<lb/>
vereint getrieben werden. Die Landwirthſchaft iſt das älteſte Ge-<lb/>
werbe, welches die Völker in ihren Urzeiten treiben. Aber bis<lb/>
zur Wiſſenſchaft konnte ſie ſich immer erſt in der Zeit hoher Bildung<lb/>
eines Volkes erſchwingen. Den alten <hirendition="#g">Aegyptern</hi>, die in die<lb/>
Geheimniſſe der Natur tief eingedrungen waren, war ſie eine feine<lb/>
Kunſt und Wiſſenſchaft<hirendition="#sup">1</hi>). Die <hirendition="#g">Griechen</hi> und die <hirendition="#g">Römer</hi> hiel-<lb/>
ten das landwirthſchaftliche Gewerbe für das ehrbare, und die auf<lb/>
uns gekommenen Schriften der Lezteren über Landwirthſchaft zeu-<lb/>
gen von tiefen Kenntniſſen und vielen Erfahrungen im Gebiete<lb/>
derſelben<hirendition="#sup">2</hi>). Mit der Völkerwanderung und der Einführung des<lb/>
Chriſtenthums nebſt allen ſeinen unzähligen heilſamen Folgen bildete<lb/><fwplace="bottom"type="sig"><hirendition="#g">Baumſtark</hi> Encyclopädie. 11</fw><lb/></p></div></div></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[161/0183]
allgemeinen Erfahrungen werden die beſondern Rechnungen gefertigt,
welche das Spezielle zum ganzen Ertragsanſchlage liefern. Es gibt
beſondere Ausgaben, welche nur zu einzelnen Zweigen des Be-
triebes gehören, und allgemeine, die den ganzen Betrieb über-
haupt betreffen. Jene kommen ſchon in den ſpeziellen Rechnungen
in Abzug, dieſe aber erſt in der Rechnung, welche jene Reinerträge
zuſammenſtellt. Man verhüte einen zu hohen Anſatz der Einnahmen
und einen zu niedrigen von den Ausgaben. Das Reſultat gibt den
Durchſchnittsertrag, der aber in Geld auch nur nach Durch-
ſchnittspreiſen, ſchon in den ſpeziellen Rechnungen, berechnet ſein
darf. Daſſelbe kann man ungefähr auch gebrauchen, um vermit-
telſt der Capitaliſirung, indem man es als Zins eines Capitals
anſieht, den Capitalwerth einer Grube zu finden, wenn ſie abge-
treten werden ſollte (§. 129.). In dieſem Falle müſſen aber die
Werthe der Betriebscapitalien noch hinzugerechnet werden, weil
die Zinſen derſelben (§. 127.) auch in Abzug gekommen ſind.
II. Buch.
Landwirthſchaftslehre.
Einleitung.
§. 132.
Die Landwirthſchaftslehre iſt die wiſſenſchaftliche Dar-
ſtellung der Grundſätze und Regeln, wonach die pflanzlichen und
thieriſchen Körper zahmer Art mit Unterſtützung der menſchlichen
Kunſt erzeugt und erhalten werden (§. 42.). Die Feld- und Gar-
tenpflanzen und die zahmen (Haus-) Thiere ſind ihre Gegenſtände.
Die Pflanzen und Thiere bedingen ſich wechſelſeitig auf die manch-
fachſte Weiſe. Darum muß die Pflanzenzucht mit der Thierzucht
vereint getrieben werden. Die Landwirthſchaft iſt das älteſte Ge-
werbe, welches die Völker in ihren Urzeiten treiben. Aber bis
zur Wiſſenſchaft konnte ſie ſich immer erſt in der Zeit hoher Bildung
eines Volkes erſchwingen. Den alten Aegyptern, die in die
Geheimniſſe der Natur tief eingedrungen waren, war ſie eine feine
Kunſt und Wiſſenſchaft1). Die Griechen und die Römer hiel-
ten das landwirthſchaftliche Gewerbe für das ehrbare, und die auf
uns gekommenen Schriften der Lezteren über Landwirthſchaft zeu-
gen von tiefen Kenntniſſen und vielen Erfahrungen im Gebiete
derſelben2). Mit der Völkerwanderung und der Einführung des
Chriſtenthums nebſt allen ſeinen unzähligen heilſamen Folgen bildete
Baumſtark Encyclopädie. 11
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 161. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/183>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.