4) Unter der großen Anzahl von Pflügen ist der belgische oder Schwerzi- sche der beste. J. N. Schwerz, Anleit. zur Kenntniß der belg. Landw. I. 81. Desselben landw. Mittheilungen. I. 160. Wo man den Pflug nicht anwenden kann, wird das Land umgegraben; die Größe der Leistung richtet sich unter übrigens gleichen Umständen nach der Festigkeit des Landes und der Tiefe des Grabens. Ein Mann vermag umzugraben in einem Arbeitstage v. 9 Stunden v. 10 Stund. v. 11 Stund. in zähem Thonboden 7° 71/2° 81/4° in zähem Lehmboden 9° 10° 11° in zähem Sandboden 111/4° 121/2° 133/4° Eine Frau aber überall ungefähr 2-3° weniger.
§. 142. Fortsetzung. Das Pflügen insbesondere.
Was insbesondere das Pflügen betrifft, so hat man dabei zu unterscheiden: 1) Die Tiefe desselben. Sie richtet sich nach der Beschaffenheit des Bodens und nach der Natur der Pflanzen; nach der Lezteren, in soferne als die Pflanzen verschieden zart und ihre Wurzeln verschieden lang sind, nach der Ersteren, in soferne als der Boden verschieden tief und der Untergrund verschiedenartig ist. Die eigentliche Dammerde muß stets umgepflügt werden, der Untergrund ist aber nur dann aufzupflügen, wenn er die Acker- krume verbessern kann und soll, oder wenn er der Pflanzenwurzeln wegen gelockert werden muß1). 2) Die Form der Ackerfläche durch das Pflügen. Man pflügt im Allgemeinen entweder zusam- men, wenn der Acker durch zwei Furchen begrenzt ein gewölbtes Beet bilden soll, oder auseinander, wenn er in der Mitte durch eine Furche getheilt zwei nach entgegengesetzten Seiten der Quere abhängige Beete bildet. Man hat aber noch besondere andere Formen davon2). Die erforderliche Form des Pflügens richtet sich nach der Lage und physischen Beschaffenheit des Bodens. Die Vertheilung der fruchtbaren Erde und die Ableitung des Wassers bestimmt die Wahl der Form. Denn was hierin von der Natur versagt ist, soll durch das Pflügen bewirkt werden. 3) Die Zeit des Pflügens. Zu jeder neuen Frucht ist dasselbe nöthig. Ob der Boden hierzu mehr als einmal gepflügt werden soll, hängt davon ab, ob die Lockerung, Wendung und hierdurch die Sättigung des Bodens aus der Luft und den Düngemitteln nach einer Pflügung hinreichend ist oder nicht3). Es beruht hierauf das Wesen der Brache.
1) Man unterscheidet mit Burger ein seichtes (5'' tiefes), mittleres (6'' tiefes) und tiefes Pflügen (über 6'' tief), aber mit Thaer ein flaches (2-4'' tiefes), ein mittleres (4-7'' tiefes), tiefes (8-12'') und ein noch tieferes (das sogenannte Rajolen). Burger Lehrb. I. 227. Thaer rat. Landw. III. 89.
4) Unter der großen Anzahl von Pflügen iſt der belgiſche oder Schwerzi- ſche der beſte. J. N. Schwerz, Anleit. zur Kenntniß der belg. Landw. I. 81. Deſſelben landw. Mittheilungen. I. 160. Wo man den Pflug nicht anwenden kann, wird das Land umgegraben; die Größe der Leiſtung richtet ſich unter übrigens gleichen Umſtänden nach der Feſtigkeit des Landes und der Tiefe des Grabens. Ein Mann vermag umzugraben in einem Arbeitstage v. 9 Stunden v. 10 Stund. v. 11 Stund. in zähem Thonboden 7° ̺͆ 7½° ̺͆ 8¼° ̺͆ in zähem Lehmboden 9° ̺͆ 10° ̺͆ 11° ̺͆ in zähem Sandboden 11¼° ̺͆ 12½° ̺͆ 13¾° ̺͆ Eine Frau aber überall ungefähr 2–3° ̺͆ weniger.
§. 142. Fortſetzung. Das Pflügen insbeſondere.
Was insbeſondere das Pflügen betrifft, ſo hat man dabei zu unterſcheiden: 1) Die Tiefe deſſelben. Sie richtet ſich nach der Beſchaffenheit des Bodens und nach der Natur der Pflanzen; nach der Lezteren, in ſoferne als die Pflanzen verſchieden zart und ihre Wurzeln verſchieden lang ſind, nach der Erſteren, in ſoferne als der Boden verſchieden tief und der Untergrund verſchiedenartig iſt. Die eigentliche Dammerde muß ſtets umgepflügt werden, der Untergrund iſt aber nur dann aufzupflügen, wenn er die Acker- krume verbeſſern kann und ſoll, oder wenn er der Pflanzenwurzeln wegen gelockert werden muß1). 2) Die Form der Ackerfläche durch das Pflügen. Man pflügt im Allgemeinen entweder zuſam- men, wenn der Acker durch zwei Furchen begrenzt ein gewölbtes Beet bilden ſoll, oder auseinander, wenn er in der Mitte durch eine Furche getheilt zwei nach entgegengeſetzten Seiten der Quere abhängige Beete bildet. Man hat aber noch beſondere andere Formen davon2). Die erforderliche Form des Pflügens richtet ſich nach der Lage und phyſiſchen Beſchaffenheit des Bodens. Die Vertheilung der fruchtbaren Erde und die Ableitung des Waſſers beſtimmt die Wahl der Form. Denn was hierin von der Natur verſagt iſt, ſoll durch das Pflügen bewirkt werden. 3) Die Zeit des Pflügens. Zu jeder neuen Frucht iſt daſſelbe nöthig. Ob der Boden hierzu mehr als einmal gepflügt werden ſoll, hängt davon ab, ob die Lockerung, Wendung und hierdurch die Sättigung des Bodens aus der Luft und den Düngemitteln nach einer Pflügung hinreichend iſt oder nicht3). Es beruht hierauf das Weſen der Brache.
1) Man unterſcheidet mit Burger ein ſeichtes (5'' tiefes), mittleres (6'' tiefes) und tiefes Pflügen (über 6'' tief), aber mit Thaer ein flaches (2–4'' tiefes), ein mittleres (4–7'' tiefes), tiefes (8–12'') und ein noch tieferes (das ſogenannte Rajolen). Burger Lehrb. I. 227. Thaer rat. Landw. III. 89.
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⁴⁾ Unter der großen Anzahl von Pflügen iſt der belgiſche oder Schwerzi-
ſche der beſte. J. N. Schwerz, Anleit. zur Kenntniß der belg. Landw. I. 81.
Deſſelben landw. Mittheilungen. I. 160. Wo man den Pflug nicht anwenden
kann, wird das Land umgegraben; die Größe der Leiſtung richtet ſich unter übrigens
gleichen Umſtänden nach der Feſtigkeit des Landes und der Tiefe des Grabens. Ein
Mann vermag umzugraben in einem Arbeitstage
v. 9 Stunden v. 10 Stund. v. 11 Stund.
in zähem Thonboden 7° ̺͆ 7½° ̺͆ 8¼° ̺͆
in zähem Lehmboden 9° ̺͆ 10° ̺͆ 11° ̺͆
in zähem Sandboden 11¼° ̺͆ 12½° ̺͆ 13¾° ̺͆
Eine Frau aber überall ungefähr 2–3° ̺͆ weniger.
§. 142.
Fortſetzung. Das Pflügen insbeſondere.
Was insbeſondere das Pflügen betrifft, ſo hat man dabei
zu unterſcheiden: 1) Die Tiefe deſſelben. Sie richtet ſich nach
der Beſchaffenheit des Bodens und nach der Natur der Pflanzen;
nach der Lezteren, in ſoferne als die Pflanzen verſchieden zart und
ihre Wurzeln verſchieden lang ſind, nach der Erſteren, in ſoferne
als der Boden verſchieden tief und der Untergrund verſchiedenartig
iſt. Die eigentliche Dammerde muß ſtets umgepflügt werden, der
Untergrund iſt aber nur dann aufzupflügen, wenn er die Acker-
krume verbeſſern kann und ſoll, oder wenn er der Pflanzenwurzeln
wegen gelockert werden muß1). 2) Die Form der Ackerfläche
durch das Pflügen. Man pflügt im Allgemeinen entweder zuſam-
men, wenn der Acker durch zwei Furchen begrenzt ein gewölbtes
Beet bilden ſoll, oder auseinander, wenn er in der Mitte durch
eine Furche getheilt zwei nach entgegengeſetzten Seiten der Quere
abhängige Beete bildet. Man hat aber noch beſondere andere
Formen davon2). Die erforderliche Form des Pflügens richtet
ſich nach der Lage und phyſiſchen Beſchaffenheit des Bodens. Die
Vertheilung der fruchtbaren Erde und die Ableitung des Waſſers
beſtimmt die Wahl der Form. Denn was hierin von der Natur
verſagt iſt, ſoll durch das Pflügen bewirkt werden. 3) Die Zeit
des Pflügens. Zu jeder neuen Frucht iſt daſſelbe nöthig. Ob der
Boden hierzu mehr als einmal gepflügt werden ſoll, hängt davon
ab, ob die Lockerung, Wendung und hierdurch die Sättigung des
Bodens aus der Luft und den Düngemitteln nach einer Pflügung
hinreichend iſt oder nicht3). Es beruht hierauf das Weſen der
Brache.
¹⁾ Man unterſcheidet mit Burger ein ſeichtes (5'' tiefes), mittleres (6''
tiefes) und tiefes Pflügen (über 6'' tief), aber mit Thaer ein flaches (2–4''
tiefes), ein mittleres (4–7'' tiefes), tiefes (8–12'') und ein noch tieferes
(das ſogenannte Rajolen). Burger Lehrb. I. 227. Thaer rat. Landw. III. 89.
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 176. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/198>, abgerufen am 23.11.2024.
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