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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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gerten -- oder durch Würzlinge, d. h. solche Rebgerten, denen man schon in
einem Beete Würzelchen wachsen ließ, oder endlich durch Absenker, d. h. blos
neben dem Stocke in die Erde gebeugte Bogen. Die beiden Lezteren wachsen
schneller, die Ersteren aber geben kräftigere Stöcke. Sie werden in 11/2-2 Fuß
tiefe Gruben, bis auf 2 Augen eingelegt, mit kleinen Steckpfählen versehen, und
ringsum alsdann der Boden fleißig behackt.
3) Unter der großen Menge von Veredelungsarten (von Noisette Handbuch.
II. Bd. 1r Thl. S. 1-131. werden 137 Arten desselben, von Loudon Encyclop.
I. 476 folg. nur wichtigere beschrieben) kann man folgende als die Grundformen
ansehen. Die Veredelung ist entweder eine einfache oder doppelte, -- dieses,
wenn man zuerst eine Baumsorte aufsetzt in der Absicht, erst, wenn diese völlig
gewachsen ist, die lezte gewünschte Gattung auf dieses Mittelreiß zu setzen. Die
Leztere bezweckt homogeneren und stärkeren Saftumlauf und man nimmt deshalb
dazu als Mittelreißer Obstsorten vom stärksten Triebe. Als allgemeinste Regel gilt
aber, daß nur gleiche Geschlechter sich wechselseitig annehmen. Die Veredelungs-
arten sind aber a) das Pfropfen, d. h. jene durch Einsetzen von Zweigen ent-
weder in eine Spalte auf dem Aste oder Stamme (Spalt-Pfropfen) oder zwischen
die Rinde und den Grundstamm (Borke-Pfropfen) oder in die Rinde im Umkreise
(Kron-Pfropfen). b) Das Aeugeln (Occuliren), d. h. jene vermittelst der Ein-
setzung eines Auges in den Stamm oder Ast, welches man Aeugeln mit dem
wachenden Auge nennt, wenn es während des Sommersolstitiums, und mit dem
schlafenden Auge, wenn von Mitte Augusts bis in den September geschieht.
c) Das Binden (Copuliren), d. h. das Aufeinandersetzen von gleich dicken gegen-
seitig rehefußartig geschnittenen Aesten oder Stämmchen, wobei Rinde, Holz und
Mark auf einander passen. d) Das Absäugen (Ablactiren), d. h. das Einsetzen
des Pfropfreißes in den Wildling, ohne es vom Mutterstamme abzuschneiden, ehe
es mit Ersterem ganz verwachsen ist. -- Auch Weinstöcke pfropft man, aber
gerade über der Wurzel.
4) Die Formen des Beschneidens, dessen Zwecke oben (§. 189.) angegeben
wurden, sind folgende: der Hoch- und der Halbstamm, der Zwergbaum, die Pyra-
mide, der Kesselbaum und der Spalier. Näheres über diese Haupt- und viele
Nebenformen s. m. bei Noisette a. a. O. S. 132 folg. Loudon. I. 495 folg.
Metzger. S. 165 folg. -- Beim Weinbaue bestehen die Zucht-Arbeiten im Be-
schneiden, Behacken, Ausblatten und Ausäugeln. Man zieht die Reben aber ent-
weder an Geländern (Lauben, Kammern, Rahmen und Spalieren), an Pfählen
(mit oder ohne Schenkel) oder an keinem von beiden (Stockwingert und Bockschnitt).
Zweiter Absatz.
Die Thierzuchtlehre.
Erstes Stück.
Allgemeine Thierzuchtlehre.
§. 194. a.

Die Thierzuchtlehre bezeichnet die Grundsätze und Regeln
von der Anschaffung, Erhaltung und Veredelung der zahmen
(Haus-) Thiere und ihrer nutzbaren Theile. Wegen der Wichtig-
keit der Thierzucht für den Landbau ist ein richtiges Verhältniß
zwischen beiden von Bedeutung. Die allgemeine Thierzuchtlehre,
welche die Grundsätze und Regeln lehrt, die bei der Zucht aller
Arten von Hausthieren gelten, kann daher nur die Anschaffung

gerten — oder durch Würzlinge, d. h. ſolche Rebgerten, denen man ſchon in
einem Beete Würzelchen wachſen ließ, oder endlich durch Abſenker, d. h. blos
neben dem Stocke in die Erde gebeugte Bogen. Die beiden Lezteren wachſen
ſchneller, die Erſteren aber geben kräftigere Stöcke. Sie werden in 1½-2 Fuß
tiefe Gruben, bis auf 2 Augen eingelegt, mit kleinen Steckpfählen verſehen, und
ringsum alsdann der Boden fleißig behackt.
3) Unter der großen Menge von Veredelungsarten (von Noiſette Handbuch.
II. Bd. 1r Thl. S. 1–131. werden 137 Arten deſſelben, von Loudon Encyclop.
I. 476 folg. nur wichtigere beſchrieben) kann man folgende als die Grundformen
anſehen. Die Veredelung iſt entweder eine einfache oder doppelte, — dieſes,
wenn man zuerſt eine Baumſorte aufſetzt in der Abſicht, erſt, wenn dieſe völlig
gewachſen iſt, die lezte gewünſchte Gattung auf dieſes Mittelreiß zu ſetzen. Die
Leztere bezweckt homogeneren und ſtärkeren Saftumlauf und man nimmt deshalb
dazu als Mittelreißer Obſtſorten vom ſtärkſten Triebe. Als allgemeinſte Regel gilt
aber, daß nur gleiche Geſchlechter ſich wechſelſeitig annehmen. Die Veredelungs-
arten ſind aber a) das Pfropfen, d. h. jene durch Einſetzen von Zweigen ent-
weder in eine Spalte auf dem Aſte oder Stamme (Spalt-Pfropfen) oder zwiſchen
die Rinde und den Grundſtamm (Borke-Pfropfen) oder in die Rinde im Umkreiſe
(Kron-Pfropfen). b) Das Aeugeln (Occuliren), d. h. jene vermittelſt der Ein-
ſetzung eines Auges in den Stamm oder Aſt, welches man Aeugeln mit dem
wachenden Auge nennt, wenn es während des Sommerſolſtitiums, und mit dem
ſchlafenden Auge, wenn von Mitte Auguſts bis in den September geſchieht.
c) Das Binden (Copuliren), d. h. das Aufeinanderſetzen von gleich dicken gegen-
ſeitig rehefußartig geſchnittenen Aeſten oder Stämmchen, wobei Rinde, Holz und
Mark auf einander paſſen. d) Das Abſäugen (Ablactiren), d. h. das Einſetzen
des Pfropfreißes in den Wildling, ohne es vom Mutterſtamme abzuſchneiden, ehe
es mit Erſterem ganz verwachſen iſt. — Auch Weinſtöcke pfropft man, aber
gerade über der Wurzel.
4) Die Formen des Beſchneidens, deſſen Zwecke oben (§. 189.) angegeben
wurden, ſind folgende: der Hoch- und der Halbſtamm, der Zwergbaum, die Pyra-
mide, der Keſſelbaum und der Spalier. Näheres über dieſe Haupt- und viele
Nebenformen ſ. m. bei Noiſette a. a. O. S. 132 folg. Loudon. I. 495 folg.
Metzger. S. 165 folg. — Beim Weinbaue beſtehen die Zucht-Arbeiten im Be-
ſchneiden, Behacken, Ausblatten und Ausäugeln. Man zieht die Reben aber ent-
weder an Geländern (Lauben, Kammern, Rahmen und Spalieren), an Pfählen
(mit oder ohne Schenkel) oder an keinem von beiden (Stockwingert und Bockſchnitt).
Zweiter Abſatz.
Die Thierzuchtlehre.
Erſtes Stück.
Allgemeine Thierzuchtlehre.
§. 194. a.

Die Thierzuchtlehre bezeichnet die Grundſätze und Regeln
von der Anſchaffung, Erhaltung und Veredelung der zahmen
(Haus-) Thiere und ihrer nutzbaren Theile. Wegen der Wichtig-
keit der Thierzucht für den Landbau iſt ein richtiges Verhältniß
zwiſchen beiden von Bedeutung. Die allgemeine Thierzuchtlehre,
welche die Grundſätze und Regeln lehrt, die bei der Zucht aller
Arten von Hausthieren gelten, kann daher nur die Anſchaffung

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[237/0259] ²⁾ gerten — oder durch Würzlinge, d. h. ſolche Rebgerten, denen man ſchon in einem Beete Würzelchen wachſen ließ, oder endlich durch Abſenker, d. h. blos neben dem Stocke in die Erde gebeugte Bogen. Die beiden Lezteren wachſen ſchneller, die Erſteren aber geben kräftigere Stöcke. Sie werden in 1½-2 Fuß tiefe Gruben, bis auf 2 Augen eingelegt, mit kleinen Steckpfählen verſehen, und ringsum alsdann der Boden fleißig behackt. ³⁾ Unter der großen Menge von Veredelungsarten (von Noiſette Handbuch. II. Bd. 1r Thl. S. 1–131. werden 137 Arten deſſelben, von Loudon Encyclop. I. 476 folg. nur wichtigere beſchrieben) kann man folgende als die Grundformen anſehen. Die Veredelung iſt entweder eine einfache oder doppelte, — dieſes, wenn man zuerſt eine Baumſorte aufſetzt in der Abſicht, erſt, wenn dieſe völlig gewachſen iſt, die lezte gewünſchte Gattung auf dieſes Mittelreiß zu ſetzen. Die Leztere bezweckt homogeneren und ſtärkeren Saftumlauf und man nimmt deshalb dazu als Mittelreißer Obſtſorten vom ſtärkſten Triebe. Als allgemeinſte Regel gilt aber, daß nur gleiche Geſchlechter ſich wechſelſeitig annehmen. Die Veredelungs- arten ſind aber a) das Pfropfen, d. h. jene durch Einſetzen von Zweigen ent- weder in eine Spalte auf dem Aſte oder Stamme (Spalt-Pfropfen) oder zwiſchen die Rinde und den Grundſtamm (Borke-Pfropfen) oder in die Rinde im Umkreiſe (Kron-Pfropfen). b) Das Aeugeln (Occuliren), d. h. jene vermittelſt der Ein- ſetzung eines Auges in den Stamm oder Aſt, welches man Aeugeln mit dem wachenden Auge nennt, wenn es während des Sommerſolſtitiums, und mit dem ſchlafenden Auge, wenn von Mitte Auguſts bis in den September geſchieht. c) Das Binden (Copuliren), d. h. das Aufeinanderſetzen von gleich dicken gegen- ſeitig rehefußartig geſchnittenen Aeſten oder Stämmchen, wobei Rinde, Holz und Mark auf einander paſſen. d) Das Abſäugen (Ablactiren), d. h. das Einſetzen des Pfropfreißes in den Wildling, ohne es vom Mutterſtamme abzuſchneiden, ehe es mit Erſterem ganz verwachſen iſt. — Auch Weinſtöcke pfropft man, aber gerade über der Wurzel. ⁴⁾ Die Formen des Beſchneidens, deſſen Zwecke oben (§. 189.) angegeben wurden, ſind folgende: der Hoch- und der Halbſtamm, der Zwergbaum, die Pyra- mide, der Keſſelbaum und der Spalier. Näheres über dieſe Haupt- und viele Nebenformen ſ. m. bei Noiſette a. a. O. S. 132 folg. Loudon. I. 495 folg. Metzger. S. 165 folg. — Beim Weinbaue beſtehen die Zucht-Arbeiten im Be- ſchneiden, Behacken, Ausblatten und Ausäugeln. Man zieht die Reben aber ent- weder an Geländern (Lauben, Kammern, Rahmen und Spalieren), an Pfählen (mit oder ohne Schenkel) oder an keinem von beiden (Stockwingert und Bockſchnitt). Zweiter Abſatz. Die Thierzuchtlehre. Erſtes Stück. Allgemeine Thierzuchtlehre. §. 194. a. Die Thierzuchtlehre bezeichnet die Grundſätze und Regeln von der Anſchaffung, Erhaltung und Veredelung der zahmen (Haus-) Thiere und ihrer nutzbaren Theile. Wegen der Wichtig- keit der Thierzucht für den Landbau iſt ein richtiges Verhältniß zwiſchen beiden von Bedeutung. Die allgemeine Thierzuchtlehre, welche die Grundſätze und Regeln lehrt, die bei der Zucht aller Arten von Hausthieren gelten, kann daher nur die Anſchaffung

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 237. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/259>, abgerufen am 24.11.2024.