geht. Bei den Treibjagden ist die Postirung der Schützen und die Anordnung des Triebes das Wichtigste und Schwerste. Beim Pürschgange geht man entweder auf den Anstand, wenn man das Wild auf einem Standpunkte erwartet, z. B. bei Zug- und Strichwild, oder auf die Suche (das Buschiren), wenn man das Wild selbst mit Hunden aufsucht. Zum Buschiren gehört also auch das Kreißen (d. h. das Aufsuchen des Wildes nach seiner Spur, z. B. auf frischem Schnee), bei welchem man das Wild, wenn sein Schlupfwinkel gefunden ist, entweder durch Ausstöbern, Aushauen, Ausgraben oder Ausräuchern aus seinem Aufenthalte und seiner Höhle treibt.
2) Fangjagden, bei welchen man das Wild entweder durch anhaltendes Verfolgen ermattet und fängt, oder durch die oben (§. 250. Note 3.) erwähnten Fangvorrichtungen listiger Weise in seine Gewalt bekommt. Jene Methode wird bei den Parforce- oder Hatzjagden angewendet.
3) Zeug- oder eingerichtete Jagden, wobei das Wild zuerst gefangen oder gesperrt, dann losgelassen und geschossen wird. Man theilt dieselben in kleine und große ein. Nach der Art, wie sie betrieben werden, unterscheidet man die Lappenjagden, wobei von einer Seite durch Tuch und Lappen den Schützen das Wild zugescheucht wird, -- die Kessel- oder Contrajagden, wobei man das Wild von allen Seiten einschließt und dem Mittel- punkte der Bahn zutreibt, auf welchem sich die Schützen befinden, -- und Bestätigungsjagden, wobei man den Stand der Hirsche mit Dunkel- oder Lichtzeug umstellt, nachdem man ihn vermittelst eines Leithundes ausfindig gemacht (bestätigt) hat, und sie dann darin schießt1).
1) In Bezug auf das Terrain, wo die Jagden geschehen, unterscheidet man die Land- (Wald- und Feld-) und Wasserjagden.
Zweites Stück. Besondere Wildbahn- oder Jagdlehre.
I. Von dem Haarwilde.
§. 252. 1) Das Wildpret.
Man hat bei jeder Gattung von Wild (Haar-, Federwild und Fischen) das eßbare (Wildpret) und das Raubwild zu unterschei- den. Zum Wildpret aus dem Haarwilde ist zu rechnen:
geht. Bei den Treibjagden iſt die Poſtirung der Schützen und die Anordnung des Triebes das Wichtigſte und Schwerſte. Beim Pürſchgange geht man entweder auf den Anſtand, wenn man das Wild auf einem Standpunkte erwartet, z. B. bei Zug- und Strichwild, oder auf die Suche (das Buſchiren), wenn man das Wild ſelbſt mit Hunden aufſucht. Zum Buſchiren gehört alſo auch das Kreißen (d. h. das Aufſuchen des Wildes nach ſeiner Spur, z. B. auf friſchem Schnee), bei welchem man das Wild, wenn ſein Schlupfwinkel gefunden iſt, entweder durch Ausſtöbern, Aushauen, Ausgraben oder Ausräuchern aus ſeinem Aufenthalte und ſeiner Höhle treibt.
2) Fangjagden, bei welchen man das Wild entweder durch anhaltendes Verfolgen ermattet und fängt, oder durch die oben (§. 250. Note 3.) erwähnten Fangvorrichtungen liſtiger Weiſe in ſeine Gewalt bekommt. Jene Methode wird bei den Parforce- oder Hatzjagden angewendet.
3) Zeug- oder eingerichtete Jagden, wobei das Wild zuerſt gefangen oder geſperrt, dann losgelaſſen und geſchoſſen wird. Man theilt dieſelben in kleine und große ein. Nach der Art, wie ſie betrieben werden, unterſcheidet man die Lappenjagden, wobei von einer Seite durch Tuch und Lappen den Schützen das Wild zugeſcheucht wird, — die Keſſel- oder Contrajagden, wobei man das Wild von allen Seiten einſchließt und dem Mittel- punkte der Bahn zutreibt, auf welchem ſich die Schützen befinden, — und Beſtätigungsjagden, wobei man den Stand der Hirſche mit Dunkel- oder Lichtzeug umſtellt, nachdem man ihn vermittelſt eines Leithundes ausfindig gemacht (beſtätigt) hat, und ſie dann darin ſchießt1).
1) In Bezug auf das Terrain, wo die Jagden geſchehen, unterſcheidet man die Land- (Wald- und Feld-) und Waſſerjagden.
Zweites Stück. Beſondere Wildbahn- oder Jagdlehre.
I. Von dem Haarwilde.
§. 252. 1) Das Wildpret.
Man hat bei jeder Gattung von Wild (Haar-, Federwild und Fiſchen) das eßbare (Wildpret) und das Raubwild zu unterſchei- den. Zum Wildpret aus dem Haarwilde iſt zu rechnen:
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><divn="6"><divn="7"><divn="8"><divn="9"><divn="10"><p><pbfacs="#f0328"n="306"/>
geht. Bei den Treibjagden iſt die Poſtirung der Schützen und die<lb/>
Anordnung des Triebes das Wichtigſte und Schwerſte. Beim<lb/>
Pürſchgange geht man entweder auf den <hirendition="#g">Anſtand</hi>, wenn man das<lb/>
Wild auf einem Standpunkte erwartet, z. B. bei Zug- und<lb/>
Strichwild, oder auf die <hirendition="#g">Suche</hi> (das <hirendition="#g">Buſchiren</hi>), wenn man<lb/>
das Wild ſelbſt mit Hunden aufſucht. Zum Buſchiren gehört alſo<lb/>
auch das <hirendition="#g">Kreißen</hi> (d. h. das Aufſuchen des Wildes nach ſeiner<lb/>
Spur, z. B. auf friſchem Schnee), bei welchem man das Wild,<lb/>
wenn ſein Schlupfwinkel gefunden iſt, entweder durch Ausſtöbern,<lb/>
Aushauen, Ausgraben oder Ausräuchern aus ſeinem Aufenthalte<lb/>
und ſeiner Höhle treibt.</p><lb/><p>2) <hirendition="#g">Fangjagden</hi>, bei welchen man das Wild entweder durch<lb/>
anhaltendes Verfolgen ermattet und fängt, oder durch die oben<lb/>
(§. 250. Note 3.) erwähnten Fangvorrichtungen liſtiger Weiſe in<lb/>ſeine Gewalt bekommt. Jene Methode wird bei den <hirendition="#g">Parforce</hi>-<lb/>
oder <hirendition="#g">Hatzjagden</hi> angewendet.</p><lb/><p>3) <hirendition="#g">Zeug</hi>- oder <hirendition="#g">eingerichtete Jagden</hi>, wobei das Wild<lb/>
zuerſt gefangen oder geſperrt, dann losgelaſſen und geſchoſſen wird.<lb/>
Man theilt dieſelben in <hirendition="#g">kleine</hi> und <hirendition="#g">große</hi> ein. Nach der Art,<lb/>
wie ſie betrieben werden, unterſcheidet man die <hirendition="#g">Lappenjagden</hi>,<lb/>
wobei von einer Seite durch Tuch und Lappen den Schützen das<lb/>
Wild zugeſcheucht wird, — die <hirendition="#g">Keſſel</hi>- oder <hirendition="#g">Contrajagden</hi>,<lb/>
wobei man das Wild von allen Seiten einſchließt und dem Mittel-<lb/>
punkte der Bahn zutreibt, auf welchem ſich die Schützen befinden,<lb/>— und <hirendition="#g">Beſtätigungsjagden</hi>, wobei man den Stand der Hirſche<lb/>
mit Dunkel- oder Lichtzeug umſtellt, nachdem man ihn vermittelſt<lb/>
eines Leithundes ausfindig gemacht (beſtätigt) hat, und ſie dann<lb/>
darin ſchießt<hirendition="#sup">1</hi>).</p><lb/><noteplace="end"n="1)">In Bezug auf das Terrain, wo die Jagden geſchehen, unterſcheidet man<lb/>
die Land- (Wald- und Feld-) und Waſſerjagden.</note></div></div></div><lb/><divn="8"><head><hirendition="#c"><hirendition="#g">Zweites Stück</hi>.<lb/><hirendition="#g">Beſondere Wildbahn</hi>- <hirendition="#g">oder Jagdlehre</hi>.</hi></head><lb/><divn="9"><head><hirendition="#c">I. <hirendition="#g">Von dem Haarwilde</hi>.</hi></head><lb/><divn="10"><head><hirendition="#c">§. 252.<lb/>
1) <hirendition="#g">Das Wildpret</hi>.</hi></head><lb/><p>Man hat bei jeder Gattung von Wild (Haar-, Federwild und<lb/>
Fiſchen) das eßbare (Wildpret) und das Raubwild zu unterſchei-<lb/>
den. Zum Wildpret aus dem Haarwilde iſt zu rechnen: </p><lb/></div></div></div></div></div></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[306/0328]
geht. Bei den Treibjagden iſt die Poſtirung der Schützen und die
Anordnung des Triebes das Wichtigſte und Schwerſte. Beim
Pürſchgange geht man entweder auf den Anſtand, wenn man das
Wild auf einem Standpunkte erwartet, z. B. bei Zug- und
Strichwild, oder auf die Suche (das Buſchiren), wenn man
das Wild ſelbſt mit Hunden aufſucht. Zum Buſchiren gehört alſo
auch das Kreißen (d. h. das Aufſuchen des Wildes nach ſeiner
Spur, z. B. auf friſchem Schnee), bei welchem man das Wild,
wenn ſein Schlupfwinkel gefunden iſt, entweder durch Ausſtöbern,
Aushauen, Ausgraben oder Ausräuchern aus ſeinem Aufenthalte
und ſeiner Höhle treibt.
2) Fangjagden, bei welchen man das Wild entweder durch
anhaltendes Verfolgen ermattet und fängt, oder durch die oben
(§. 250. Note 3.) erwähnten Fangvorrichtungen liſtiger Weiſe in
ſeine Gewalt bekommt. Jene Methode wird bei den Parforce-
oder Hatzjagden angewendet.
3) Zeug- oder eingerichtete Jagden, wobei das Wild
zuerſt gefangen oder geſperrt, dann losgelaſſen und geſchoſſen wird.
Man theilt dieſelben in kleine und große ein. Nach der Art,
wie ſie betrieben werden, unterſcheidet man die Lappenjagden,
wobei von einer Seite durch Tuch und Lappen den Schützen das
Wild zugeſcheucht wird, — die Keſſel- oder Contrajagden,
wobei man das Wild von allen Seiten einſchließt und dem Mittel-
punkte der Bahn zutreibt, auf welchem ſich die Schützen befinden,
— und Beſtätigungsjagden, wobei man den Stand der Hirſche
mit Dunkel- oder Lichtzeug umſtellt, nachdem man ihn vermittelſt
eines Leithundes ausfindig gemacht (beſtätigt) hat, und ſie dann
darin ſchießt1).
¹⁾ In Bezug auf das Terrain, wo die Jagden geſchehen, unterſcheidet man
die Land- (Wald- und Feld-) und Waſſerjagden.
Zweites Stück.
Beſondere Wildbahn- oder Jagdlehre.
I. Von dem Haarwilde.
§. 252.
1) Das Wildpret.
Man hat bei jeder Gattung von Wild (Haar-, Federwild und
Fiſchen) das eßbare (Wildpret) und das Raubwild zu unterſchei-
den. Zum Wildpret aus dem Haarwilde iſt zu rechnen:
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 306. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/328>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.