wo die Production von körperlicher Fertigkeit, überhaupt persön- licher Geschicklichkeit, die nur von einfachen Werkzeugen unterstützt wird, abhängt. Wer aber den Betrieb, unter was auch immer für einem Rechtstitel, übernommen hat, der wird um so weniger das Geschäft ohne Verwalter, Werkmeister, Factoren u. dgl. führen können, je ausgedehnter und zusammengesetzter dasselbe ist.
III. Von der Leitung des werkmännischen Betriebes.
Auch hierbei bezieht sich die Sorgfalt, von welcher der gute Gang des Gewerkes abhängt, auf folgende Momente:
1) Wahl und Betrieb der Versuche. Das Feld für diese ist bei den Gewerken unbegrenzt, aber auch bei jedem besonderen Zweige so eigenthümlich und manchfach, daß überhaupt, und am meisten nach dem Zwecke der encyclopädischen Darstellung, blos allgemeine Andeutungen thunlich sind, da man selbst im Einzelnen nur Aphorismen geben kann1). Man sieht dies bei der Bemerkung sogleich ein, daß sich die Versuche auf folgende Punkte beziehen können: a) auf die Etablirung einer bestimmten Art von Gewer- ken2), und, wenn diese Wahl getroffen ist und das Gewerk be- trieben wird, b) auf die Wahl des zu verarbeitenden rohen Ma- terials (§. 269.), c) auf jene des einzuschlagenden mechanischen und chemischen Verfahrens, d) auf die Wahl und Verbesserung der Werkzeuge, Maschinen und chemischen Geräthe, e) auf die Appretur und zweckdienlichste Aufbewahrung der fertigen Producte. Je subtiler die Versuchsoperationen sind, um so mehr Sorgfalt in der Anstellung und um so schärfere Beobachtung wird erfordert; je größer aber der Aufwand dafür ist und folglich der Verlust sein kann, desto nothwendiger ist die Vorausberechnung auf möglichst sichere Angaben und Erfahrungen3).
2) Wahl und Leitung der Betriebsart. Die oben (§. 210. 2) angegebene allgemeine Regel ist auch hier, nur bei Veränderung der Sache, von der größten, noch größerer Wichtig- keit, als dort, weil, namentlich in großen Etablissements, die Operationen weit manchfacher sind und darum die Arbeitstheilung weit nothwendiger ist. Es liegt aber in der Natur der Sache, daß der Grad jener Wichtigkeit und dieser Nothwendigkeit von der Betriebsart bestimmt wird. Man unterscheidet nämlich die Hand- werke einerseits und die Fabriken und Manufakturen ander- seits. Das Charakteristische der Ersteren ist das Verfertigen,
wo die Production von körperlicher Fertigkeit, überhaupt perſön- licher Geſchicklichkeit, die nur von einfachen Werkzeugen unterſtützt wird, abhängt. Wer aber den Betrieb, unter was auch immer für einem Rechtstitel, übernommen hat, der wird um ſo weniger das Geſchäft ohne Verwalter, Werkmeiſter, Factoren u. dgl. führen können, je ausgedehnter und zuſammengeſetzter daſſelbe iſt.
III. Von der Leitung des werkmänniſchen Betriebes.
Auch hierbei bezieht ſich die Sorgfalt, von welcher der gute Gang des Gewerkes abhängt, auf folgende Momente:
1) Wahl und Betrieb der Verſuche. Das Feld für dieſe iſt bei den Gewerken unbegrenzt, aber auch bei jedem beſonderen Zweige ſo eigenthümlich und manchfach, daß überhaupt, und am meiſten nach dem Zwecke der encyclopädiſchen Darſtellung, blos allgemeine Andeutungen thunlich ſind, da man ſelbſt im Einzelnen nur Aphorismen geben kann1). Man ſieht dies bei der Bemerkung ſogleich ein, daß ſich die Verſuche auf folgende Punkte beziehen können: a) auf die Etablirung einer beſtimmten Art von Gewer- ken2), und, wenn dieſe Wahl getroffen iſt und das Gewerk be- trieben wird, b) auf die Wahl des zu verarbeitenden rohen Ma- terials (§. 269.), c) auf jene des einzuſchlagenden mechaniſchen und chemiſchen Verfahrens, d) auf die Wahl und Verbeſſerung der Werkzeuge, Maſchinen und chemiſchen Geräthe, e) auf die Appretur und zweckdienlichſte Aufbewahrung der fertigen Producte. Je ſubtiler die Verſuchsoperationen ſind, um ſo mehr Sorgfalt in der Anſtellung und um ſo ſchärfere Beobachtung wird erfordert; je größer aber der Aufwand dafür iſt und folglich der Verluſt ſein kann, deſto nothwendiger iſt die Vorausberechnung auf möglichſt ſichere Angaben und Erfahrungen3).
2) Wahl und Leitung der Betriebsart. Die oben (§. 210. 2) angegebene allgemeine Regel iſt auch hier, nur bei Veränderung der Sache, von der größten, noch größerer Wichtig- keit, als dort, weil, namentlich in großen Etabliſſements, die Operationen weit manchfacher ſind und darum die Arbeitstheilung weit nothwendiger iſt. Es liegt aber in der Natur der Sache, daß der Grad jener Wichtigkeit und dieſer Nothwendigkeit von der Betriebsart beſtimmt wird. Man unterſcheidet nämlich die Hand- werke einerſeits und die Fabriken und Manufakturen ander- ſeits. Das Charakteriſtiſche der Erſteren iſt das Verfertigen,
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wo die Production von körperlicher Fertigkeit, überhaupt perſön-
licher Geſchicklichkeit, die nur von einfachen Werkzeugen unterſtützt
wird, abhängt. Wer aber den Betrieb, unter was auch immer
für einem Rechtstitel, übernommen hat, der wird um ſo weniger
das Geſchäft ohne Verwalter, Werkmeiſter, Factoren u. dgl.
führen können, je ausgedehnter und zuſammengeſetzter daſſelbe iſt.
III. Von der Leitung des werkmänniſchen Betriebes.
§. 314.
1) Verſuche. 2) Betriebsarten. 3) Inventarium.
Auch hierbei bezieht ſich die Sorgfalt, von welcher der gute
Gang des Gewerkes abhängt, auf folgende Momente:
1) Wahl und Betrieb der Verſuche. Das Feld für dieſe
iſt bei den Gewerken unbegrenzt, aber auch bei jedem beſonderen
Zweige ſo eigenthümlich und manchfach, daß überhaupt, und am
meiſten nach dem Zwecke der encyclopädiſchen Darſtellung, blos
allgemeine Andeutungen thunlich ſind, da man ſelbſt im Einzelnen
nur Aphorismen geben kann1). Man ſieht dies bei der Bemerkung
ſogleich ein, daß ſich die Verſuche auf folgende Punkte beziehen
können: a) auf die Etablirung einer beſtimmten Art von Gewer-
ken2), und, wenn dieſe Wahl getroffen iſt und das Gewerk be-
trieben wird, b) auf die Wahl des zu verarbeitenden rohen Ma-
terials (§. 269.), c) auf jene des einzuſchlagenden mechaniſchen
und chemiſchen Verfahrens, d) auf die Wahl und Verbeſſerung
der Werkzeuge, Maſchinen und chemiſchen Geräthe, e) auf die
Appretur und zweckdienlichſte Aufbewahrung der fertigen Producte.
Je ſubtiler die Verſuchsoperationen ſind, um ſo mehr Sorgfalt in
der Anſtellung und um ſo ſchärfere Beobachtung wird erfordert;
je größer aber der Aufwand dafür iſt und folglich der Verluſt ſein
kann, deſto nothwendiger iſt die Vorausberechnung auf möglichſt
ſichere Angaben und Erfahrungen3).
2) Wahl und Leitung der Betriebsart. Die oben
(§. 210. 2) angegebene allgemeine Regel iſt auch hier, nur bei
Veränderung der Sache, von der größten, noch größerer Wichtig-
keit, als dort, weil, namentlich in großen Etabliſſements, die
Operationen weit manchfacher ſind und darum die Arbeitstheilung
weit nothwendiger iſt. Es liegt aber in der Natur der Sache,
daß der Grad jener Wichtigkeit und dieſer Nothwendigkeit von der
Betriebsart beſtimmt wird. Man unterſcheidet nämlich die Hand-
werke einerſeits und die Fabriken und Manufakturen ander-
ſeits. Das Charakteriſtiſche der Erſteren iſt das Verfertigen,
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 440. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/462>, abgerufen am 22.11.2024.
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