Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.B. Geldkunde. §. 331. Vorbegriffe. Unter Geldkunde versteht man die Kenntniß der verschie- §. 332. a) Metallgeldkunde. Sie heißt im gewöhnlichen Leben Münzkunde, obschon dieses 1) S. §. 325. Note 1. Gerhardt, Taschenlexicon der Rechnungsmünzen. Leipzig 1817. Desselben Tafeln über Gold- und Silbermünzen. Berlin 1818. Nopack, Handbuch der Münz-, Bank- und Wechselverhältnisse aller Länder und Hauptplätze der Erde. Rudolstadt. 1833. III Bde. Die Anzahl solcher Schriften und Tabellen ist in neuerer Zeit gestiegen. 2) Blos Deutschland hatte die Unbequemlichkeiten von neunzehn verschiedenen Münzfüßen. Andere Staaten begnügen sich mit einem einzigen. Jetzt sind folgende Hauptmünzfüße in Deutschland üblich und wichtig: I. Silbermünzfüße: a) der Leipziger Münzfuß von a. 1690 (später auch der Hannöverische 12 Thlr. oder 18 fl. Fuß bis a. 1818), welcher die seine Mark in 1 Thlr. Stücken (24 gGr.), in 2/3 Thlrn. (16 gGr.), 1/3 Thlrn. (8 gGr.), und 1/6 Thlrn. (4 gGr.) zu 12 Thlrn, in 2 Groschenstücken zu 12 3/8 , in 1 Gr. Stücken zu 121/2, und in Pfennigstücken zu 13 Thlrn. oder 191/2 fl. ausgeprägt; b) der Berliner (preußi- sche, graumännische) 14 Thlr. oder 21 fl. Fuß, welcher die Mark fein zu 14 Thlrn. oder 21 fl. ausprägt, aber eine rauhe Mark von 12 Lothen Korn für 1 Thlr. Stücke a 30 Sgr., von 10 2/3 Loth K. für 1/3 Thlr. Stücke (10 Sgr.), 8 1/3 Loth K. für 1/6 Thlr., und von 3 Loth Korn in den Silbergroschen hat; c) der Lü- bische Courantfuß von a. 1726, der aus der feinen Mark 11 1/3 Thlr. = 34 Marken oder 17 fl. rhein., den Thaler zu 16 Loth Korn ausprägt; d) der Conventions- oder 20 fl. Fuß, von a. 1753, welcher die feine Mark zu 13 1/3 Thlr. a 24 gGr. in Sachsen, und zu 10 Speziesthaler a 2 fl. in Oesterreich ausprägt und der Mark ein Korn 13 1/3 Loth gibt; e) der 24 fl. Fuß, wonach keine Stücke wirklich geprägt, sondern in Süddeutschland die andern Münzen, besonders des 20 fl. Fußes berechnet werden, indem man die feine Mark zu 16 Thlr. oder 24 fl., oder die Münzen des 20 fl. Fußes um 1/5 höher im Zahlwerthe rechnet; f) noch manchfache Abweichungen von den lezteren beiden Münzfüßen, zu 241/2, 25 fl. u. s. w., B. Geldkunde. §. 331. Vorbegriffe. Unter Geldkunde verſteht man die Kenntniß der verſchie- §. 332. a) Metallgeldkunde. Sie heißt im gewöhnlichen Leben Münzkunde, obſchon dieſes 1) S. §. 325. Note 1. Gerhardt, Taſchenlexicon der Rechnungsmünzen. Leipzig 1817. Deſſelben Tafeln über Gold- und Silbermünzen. Berlin 1818. Nopack, Handbuch der Münz-, Bank- und Wechſelverhältniſſe aller Länder und Hauptplätze der Erde. Rudolſtadt. 1833. III Bde. Die Anzahl ſolcher Schriften und Tabellen iſt in neuerer Zeit geſtiegen. 2) Blos Deutſchland hatte die Unbequemlichkeiten von neunzehn verſchiedenen Münzfüßen. Andere Staaten begnügen ſich mit einem einzigen. Jetzt ſind folgende Hauptmünzfüße in Deutſchland üblich und wichtig: I. Silbermünzfüße: a) der Leipziger Münzfuß von a. 1690 (ſpäter auch der Hannöveriſche 12 Thlr. oder 18 fl. Fuß bis a. 1818), welcher die ſeine Mark in 1 Thlr. Stücken (24 gGr.), in ⅔ Thlrn. (16 gGr.), ⅓ Thlrn. (8 gGr.), und ⅙ Thlrn. (4 gGr.) zu 12 Thlrn, in 2 Groſchenſtücken zu 12⅜, in 1 Gr. Stücken zu 12½, und in Pfennigſtücken zu 13 Thlrn. oder 19½ fl. ausgeprägt; b) der Berliner (preußi- ſche, graumänniſche) 14 Thlr. oder 21 fl. Fuß, welcher die Mark fein zu 14 Thlrn. oder 21 fl. ausprägt, aber eine rauhe Mark von 12 Lothen Korn für 1 Thlr. Stücke à 30 Sgr., von 10⅔ Loth K. für ⅓ Thlr. Stücke (10 Sgr.), 8⅓ Loth K. für ⅙ Thlr., und von 3 Loth Korn in den Silbergroſchen hat; c) der Lü- biſche Courantfuß von a. 1726, der aus der feinen Mark 11⅓ Thlr. = 34 Marken oder 17 fl. rhein., den Thaler zu 16 Loth Korn ausprägt; d) der Conventions- oder 20 fl. Fuß, von a. 1753, welcher die feine Mark zu 13⅓ Thlr. à 24 gGr. in Sachſen, und zu 10 Speziesthaler à 2 fl. in Oeſterreich ausprägt und der Mark ein Korn 13⅓ Loth gibt; e) der 24 fl. Fuß, wonach keine Stücke wirklich geprägt, ſondern in Süddeutſchland die andern Münzen, beſonders des 20 fl. Fußes berechnet werden, indem man die feine Mark zu 16 Thlr. oder 24 fl., oder die Münzen des 20 fl. 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B. Geldkunde.
§. 331.
Vorbegriffe.
Unter Geldkunde verſteht man die Kenntniß der verſchie-
denen Arten des Geldes und der einzelnen beſondern Geldſtücke,
welche es zur Zeit in den Staaten gibt, die mit einander im Ver-
kehre ſtehen, mit Angabe ihrer gegenſeitigen Preis- und Werths-
verhältniſſe. Sie muß daher in zwei Hauptabſchnitte, nämlich die
Metall- und Papiergeldkunde zerfallen.
§. 332.
a) Metallgeldkunde.
Sie heißt im gewöhnlichen Leben Münzkunde, obſchon dieſes
Wort mehr bezeichnet, als obiges1). Wenn ſie Vollſtändiges lie-
fern ſoll, ſo muß ſie folgendes enthalten: a) eine Darſtellung der
verſchiedenen Münzfüße, welche ehedem gebräuchlich waren und es
noch ſind2; b) eine Beſchreibung und Berechnung aller gangbaren
Geld- und Rechnungsmünzen, wobei alſo die Angabe des Metalls,
aus dem ſie beſtehen, des Schrotes, Feingehaltes, des Korns, der
Stückelung, des geſetzlichen Werthes und des Werthes in andern
Münzfüßen nicht fehlen darf.
¹⁾ S. §. 325. Note 1. Gerhardt, Taſchenlexicon der Rechnungsmünzen.
Leipzig 1817. Deſſelben Tafeln über Gold- und Silbermünzen. Berlin 1818.
Nopack, Handbuch der Münz-, Bank- und Wechſelverhältniſſe aller Länder und
Hauptplätze der Erde. Rudolſtadt. 1833. III Bde. Die Anzahl ſolcher Schriften und
Tabellen iſt in neuerer Zeit geſtiegen.
²⁾ Blos Deutſchland hatte die Unbequemlichkeiten von neunzehn verſchiedenen
Münzfüßen. Andere Staaten begnügen ſich mit einem einzigen. Jetzt ſind folgende
Hauptmünzfüße in Deutſchland üblich und wichtig: I. Silbermünzfüße: a) der
Leipziger Münzfuß von a. 1690 (ſpäter auch der Hannöveriſche 12 Thlr. oder
18 fl. Fuß bis a. 1818), welcher die ſeine Mark in 1 Thlr. Stücken (24 gGr.),
in ⅔ Thlrn. (16 gGr.), ⅓ Thlrn. (8 gGr.), und ⅙ Thlrn. (4 gGr.) zu
12 Thlrn, in 2 Groſchenſtücken zu 12⅜, in 1 Gr. Stücken zu 12½, und in
Pfennigſtücken zu 13 Thlrn. oder 19½ fl. ausgeprägt; b) der Berliner (preußi-
ſche, graumänniſche) 14 Thlr. oder 21 fl. Fuß, welcher die Mark fein zu 14 Thlrn.
oder 21 fl. ausprägt, aber eine rauhe Mark von 12 Lothen Korn für 1 Thlr. Stücke
à 30 Sgr., von 10⅔ Loth K. für ⅓ Thlr. Stücke (10 Sgr.), 8⅓ Loth K.
für ⅙ Thlr., und von 3[FORMEL] Loth Korn in den Silbergroſchen hat; c) der Lü-
biſche Courantfuß von a. 1726, der aus der feinen Mark 11⅓ Thlr. = 34 Marken
oder 17 fl. rhein., den Thaler zu 16 Loth Korn ausprägt; d) der Conventions-
oder 20 fl. Fuß, von a. 1753, welcher die feine Mark zu 13⅓ Thlr. à 24 gGr.
in Sachſen, und zu 10 Speziesthaler à 2 fl. in Oeſterreich ausprägt und der Mark
ein Korn 13⅓ Loth gibt; e) der 24 fl. Fuß, wonach keine Stücke wirklich
geprägt, ſondern in Süddeutſchland die andern Münzen, beſonders des 20 fl. Fußes
berechnet werden, indem man die feine Mark zu 16 Thlr. oder 24 fl., oder die
Münzen des 20 fl. Fußes um ⅕ höher im Zahlwerthe rechnet; f) noch manchfache
Abweichungen von den lezteren beiden Münzfüßen, zu 24½, 25 fl. u. ſ. w.,
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