1) Naturmittel. Sie bestehen blos in den geistigen und körperlichen Anlagen der Arbeiter und in der Manchfaltigkeit ihrer Kenntnisse und Geschicklichkeiten. Es liegt im Interesse des Ar- beiters: a) daß er sich von dem ganzen Gewerbe, in welchem er entweder Meister werden will oder blos bestimmte Arbeiten zu lei- sten gedenkt, Kenntniß verschaffe1); b) daß er suche, in einem verwandten anderen Gewerbe sich so viel Kenntniß und Gewandt- heit anzueignen, um im Stande zu sein, im Falle der Noth von dem Einen zum Andern überzugehen2).
2) Verkehrsmittel. Ohne das Vorhandensein hinreichenden Capitals und dessen Anwendung in Gewerben, also ohne Concur- renz von Gewerbsunternehmern3), ist eine Beschäftigung der Arbeiter und deren Löhnung nicht möglich. Es liegt also im In- teresse der Arbeiter: a) nicht blos der Erhaltung und Vermehrung des Capitals nicht hemmend und zerstörend entgegenzutreten4), b) sondern auch dieselbe durch Arbeitsamkeit zu befördern, und c) durch ihr Benehmen den Reitz der Capitalbesitzer, ihr Capital in Gewerben nutzbar anzulegen, zu erhöhen5).
3) Capital. Manche Arbeiten oder manche Lohncontrakte sind so beschaffen, daß der Arbeiter sein Capital an Werkzeugen bis zu einem gewissen Grade selbst verschaffen und erhalten muß6). Die Auslagen hierfür sind wahre Capitaltheile, während auch die Kosten der Unterhaltung der arbeitenden Familie, in soweit sie zur Erhaltung der Arbeitslust und -Kraft erfordert werden, als Capitalauslagen angesehen werden können, obschon sie anderseits auch als Verbrauchsgüter erscheinen.
4) Freiheit des Betriebes. Auch einzelne Dienstgewerbe sind in manchen Städten zünftig7), und schon die Zunftverfassung der Gewerke steht dem freien Betriebe der Arbeiter entgegen (§. 312. 5.). Allein außerdem gibt es in manchen Ländern, z. B. in Großbrittannien, beschränkende Gesetze über das Auswandern und den Aufenthalt der Arbeiter im Auslande, welche den Arbeitern sehr zum Nachtheile gerathen8), und in den Fabriken selbst Ge- wohnheiten unter den Arbeitern, welche der freien Ansiedelung der Neulinge Hindernisse in den Weg legen9).
1) Der geschickte Arbeiter ist überall vorgezogen und wird von den Unterneh- mern so lange gehalten, als möglich. Wenn dagegen eine Arbeit in einer Fabrik übersetzt, nicht einträglich genug für den Arbeiter ist, oder wenn eine höhere Stelle in einem Gewerbe oder in der Hauswirthschaft frei ist, so kann sich derselbe weiter schwingen und seine Vermögensverhältnisse verbessern. In dieser Beziehung hat man viele, sogar sträfliche Nachlässigkeit unter der arbeitenden Klasse zu bedauern.
2) Die Erfahrung lehrt, daß aus mancherlei Gründen oft Arbeiter entlassen werden oder der Arbeitslohn zur Erhaltung der Familie nicht mehr hinreicht. Der
1) Naturmittel. Sie beſtehen blos in den geiſtigen und körperlichen Anlagen der Arbeiter und in der Manchfaltigkeit ihrer Kenntniſſe und Geſchicklichkeiten. Es liegt im Intereſſe des Ar- beiters: a) daß er ſich von dem ganzen Gewerbe, in welchem er entweder Meiſter werden will oder blos beſtimmte Arbeiten zu lei- ſten gedenkt, Kenntniß verſchaffe1); b) daß er ſuche, in einem verwandten anderen Gewerbe ſich ſo viel Kenntniß und Gewandt- heit anzueignen, um im Stande zu ſein, im Falle der Noth von dem Einen zum Andern überzugehen2).
2) Verkehrsmittel. Ohne das Vorhandenſein hinreichenden Capitals und deſſen Anwendung in Gewerben, alſo ohne Concur- renz von Gewerbsunternehmern3), iſt eine Beſchäftigung der Arbeiter und deren Löhnung nicht möglich. Es liegt alſo im In- tereſſe der Arbeiter: a) nicht blos der Erhaltung und Vermehrung des Capitals nicht hemmend und zerſtörend entgegenzutreten4), b) ſondern auch dieſelbe durch Arbeitſamkeit zu befördern, und c) durch ihr Benehmen den Reitz der Capitalbeſitzer, ihr Capital in Gewerben nutzbar anzulegen, zu erhöhen5).
3) Capital. Manche Arbeiten oder manche Lohncontrakte ſind ſo beſchaffen, daß der Arbeiter ſein Capital an Werkzeugen bis zu einem gewiſſen Grade ſelbſt verſchaffen und erhalten muß6). Die Auslagen hierfür ſind wahre Capitaltheile, während auch die Koſten der Unterhaltung der arbeitenden Familie, in ſoweit ſie zur Erhaltung der Arbeitsluſt und -Kraft erfordert werden, als Capitalauslagen angeſehen werden können, obſchon ſie anderſeits auch als Verbrauchsgüter erſcheinen.
4) Freiheit des Betriebes. Auch einzelne Dienſtgewerbe ſind in manchen Städten zünftig7), und ſchon die Zunftverfaſſung der Gewerke ſteht dem freien Betriebe der Arbeiter entgegen (§. 312. 5.). Allein außerdem gibt es in manchen Ländern, z. B. in Großbrittannien, beſchränkende Geſetze über das Auswandern und den Aufenthalt der Arbeiter im Auslande, welche den Arbeitern ſehr zum Nachtheile gerathen8), und in den Fabriken ſelbſt Ge- wohnheiten unter den Arbeitern, welche der freien Anſiedelung der Neulinge Hinderniſſe in den Weg legen9).
1) Der geſchickte Arbeiter iſt überall vorgezogen und wird von den Unterneh- mern ſo lange gehalten, als möglich. Wenn dagegen eine Arbeit in einer Fabrik überſetzt, nicht einträglich genug für den Arbeiter iſt, oder wenn eine höhere Stelle in einem Gewerbe oder in der Hauswirthſchaft frei iſt, ſo kann ſich derſelbe weiter ſchwingen und ſeine Vermögensverhältniſſe verbeſſern. In dieſer Beziehung hat man viele, ſogar ſträfliche Nachläſſigkeit unter der arbeitenden Klaſſe zu bedauern.
2) Die Erfahrung lehrt, daß aus mancherlei Gründen oft Arbeiter entlaſſen werden oder der Arbeitslohn zur Erhaltung der Familie nicht mehr hinreicht. Der
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1) Naturmittel. Sie beſtehen blos in den geiſtigen und
körperlichen Anlagen der Arbeiter und in der Manchfaltigkeit ihrer
Kenntniſſe und Geſchicklichkeiten. Es liegt im Intereſſe des Ar-
beiters: a) daß er ſich von dem ganzen Gewerbe, in welchem er
entweder Meiſter werden will oder blos beſtimmte Arbeiten zu lei-
ſten gedenkt, Kenntniß verſchaffe1); b) daß er ſuche, in einem
verwandten anderen Gewerbe ſich ſo viel Kenntniß und Gewandt-
heit anzueignen, um im Stande zu ſein, im Falle der Noth von
dem Einen zum Andern überzugehen2).
2) Verkehrsmittel. Ohne das Vorhandenſein hinreichenden
Capitals und deſſen Anwendung in Gewerben, alſo ohne Concur-
renz von Gewerbsunternehmern3), iſt eine Beſchäftigung der
Arbeiter und deren Löhnung nicht möglich. Es liegt alſo im In-
tereſſe der Arbeiter: a) nicht blos der Erhaltung und Vermehrung
des Capitals nicht hemmend und zerſtörend entgegenzutreten4),
b) ſondern auch dieſelbe durch Arbeitſamkeit zu befördern, und
c) durch ihr Benehmen den Reitz der Capitalbeſitzer, ihr Capital
in Gewerben nutzbar anzulegen, zu erhöhen5).
3) Capital. Manche Arbeiten oder manche Lohncontrakte
ſind ſo beſchaffen, daß der Arbeiter ſein Capital an Werkzeugen
bis zu einem gewiſſen Grade ſelbſt verſchaffen und erhalten muß6).
Die Auslagen hierfür ſind wahre Capitaltheile, während auch die
Koſten der Unterhaltung der arbeitenden Familie, in ſoweit ſie
zur Erhaltung der Arbeitsluſt und -Kraft erfordert werden, als
Capitalauslagen angeſehen werden können, obſchon ſie anderſeits
auch als Verbrauchsgüter erſcheinen.
4) Freiheit des Betriebes. Auch einzelne Dienſtgewerbe
ſind in manchen Städten zünftig7), und ſchon die Zunftverfaſſung
der Gewerke ſteht dem freien Betriebe der Arbeiter entgegen
(§. 312. 5.). Allein außerdem gibt es in manchen Ländern, z. B.
in Großbrittannien, beſchränkende Geſetze über das Auswandern
und den Aufenthalt der Arbeiter im Auslande, welche den Arbeitern
ſehr zum Nachtheile gerathen8), und in den Fabriken ſelbſt Ge-
wohnheiten unter den Arbeitern, welche der freien Anſiedelung der
Neulinge Hinderniſſe in den Weg legen9).
¹⁾ Der geſchickte Arbeiter iſt überall vorgezogen und wird von den Unterneh-
mern ſo lange gehalten, als möglich. Wenn dagegen eine Arbeit in einer Fabrik
überſetzt, nicht einträglich genug für den Arbeiter iſt, oder wenn eine höhere Stelle
in einem Gewerbe oder in der Hauswirthſchaft frei iſt, ſo kann ſich derſelbe weiter
ſchwingen und ſeine Vermögensverhältniſſe verbeſſern. In dieſer Beziehung hat man
viele, ſogar ſträfliche Nachläſſigkeit unter der arbeitenden Klaſſe zu bedauern.
²⁾ Die Erfahrung lehrt, daß aus mancherlei Gründen oft Arbeiter entlaſſen
werden oder der Arbeitslohn zur Erhaltung der Familie nicht mehr hinreicht. Der
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 503. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/525>, abgerufen am 22.11.2024.
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