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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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Verhältnisse zur steigenden Bevölkerung keine Fortschritte machen,
da sie fortwährend von der Möglichkeit der Uebersparung abhängig
ist. Es muß also aus der Capitalanwendung ein zweiter Satz
hervorgehen, der es möglich macht, neues Capital zu sammeln,
um durch Gewerbserweiterungen und Verbesserungen dem steigenden
Bedarfe zu entsprechen. Wird umlaufendes Capital in Gewer-
ben verwendet, so gilt im Allgemeinen auch das Gesagte. Nur
kann sich bei diesem der Ersatztheil blos auf die Verzehrung von
Capital und die Verluste an solchem bei der Production und wäh-
rend der Aufbewahrung beziehen. Wegen der Verschiedenartigkeit
dieser Ersatzsumme bei beiden Capitalien müssen der Regel nach
beide Posten zusammen beim umlaufenden Capitale größer als beim
stehenden sein. Was man also aus einer solchen Capitalanwendung
bezieht, das heißt man Capitalrente (natürliche Capital-
rente); dasjenige aber, was man dafür bekommt, daß man einem
Andern ein Capital zur Nutzung überläßt, wird Capitalzins
(ausbedungene Capitalrente) genannt1). In Bezug auf
die Dinge, woraus die Capitalrente und der Zins besteht, ist eben-
falls die Sachrente (der Sachzins) von der Geldrente (Geld-
zinse) zu unterscheiden. Die letzten Ursachen und Sätze derselben
sind zwar in dem Obigen angegeben, allein es bedarf auch hier
noch einer besondern Untersuchung, wonach sich die Größe des
Einen und Andern richtet, und wie sie sich zum Volkswohlstande
verhalten. Da man früher die Begriffe Geld und Capital nicht
gehörig sichtete, so war man allgemein der Meinung, der Zinsfuß
richte sich blos nach der Menge des vorhandenen Geldes2). Dieser
Irrthum muß aus Folgendem klar werden: a) Die Capital-
rente richtet sich also nach zwei Hauptregulatoren. Während
nämlich der Ersatzposten derselben beim stehenden Capitale seinen
festen Regulator in der allgemeinen Dauerhaftigkeit des Capitals
hat, so bleibt für die Regulirung des Ertragspostens nur die
größere oder geringere Nothwendigkeit der Capitalvergrößerung zum
Behufe der Erweiterung der Production übrig; diese aber spricht
sich in der Nachfrage nach den Gewerbsproducten des Capitals aus
und äußert sich folglich im Preise derselben3). Beim umlaufenden
Capitale richtet sich der Ersatzposten in der Rente nach der Größe
der Capitalauslage selbst und nach der Anzahl der Perioden, in
welchen der allmälige Ersatz Statt findet, während der Ertrags-
posten sich nach denselben Regulatoren wie beim stehenden Capitale
und nach der Länge der Zeit richtet, in welcher die Rente eingeht,
weil vorausgesetzt werden muß, daß, wenn sie früher eingegangen
wäre, das Capital und die Rente wieder neuerdings productiv

Verhältniſſe zur ſteigenden Bevölkerung keine Fortſchritte machen,
da ſie fortwährend von der Möglichkeit der Ueberſparung abhängig
iſt. Es muß alſo aus der Capitalanwendung ein zweiter Satz
hervorgehen, der es möglich macht, neues Capital zu ſammeln,
um durch Gewerbserweiterungen und Verbeſſerungen dem ſteigenden
Bedarfe zu entſprechen. Wird umlaufendes Capital in Gewer-
ben verwendet, ſo gilt im Allgemeinen auch das Geſagte. Nur
kann ſich bei dieſem der Erſatztheil blos auf die Verzehrung von
Capital und die Verluſte an ſolchem bei der Production und wäh-
rend der Aufbewahrung beziehen. Wegen der Verſchiedenartigkeit
dieſer Erſatzſumme bei beiden Capitalien müſſen der Regel nach
beide Poſten zuſammen beim umlaufenden Capitale größer als beim
ſtehenden ſein. Was man alſo aus einer ſolchen Capitalanwendung
bezieht, das heißt man Capitalrente (natürliche Capital-
rente); dasjenige aber, was man dafür bekommt, daß man einem
Andern ein Capital zur Nutzung überläßt, wird Capitalzins
(ausbedungene Capitalrente) genannt1). In Bezug auf
die Dinge, woraus die Capitalrente und der Zins beſteht, iſt eben-
falls die Sachrente (der Sachzins) von der Geldrente (Geld-
zinſe) zu unterſcheiden. Die letzten Urſachen und Sätze derſelben
ſind zwar in dem Obigen angegeben, allein es bedarf auch hier
noch einer beſondern Unterſuchung, wonach ſich die Größe des
Einen und Andern richtet, und wie ſie ſich zum Volkswohlſtande
verhalten. Da man früher die Begriffe Geld und Capital nicht
gehörig ſichtete, ſo war man allgemein der Meinung, der Zinsfuß
richte ſich blos nach der Menge des vorhandenen Geldes2). Dieſer
Irrthum muß aus Folgendem klar werden: a) Die Capital-
rente richtet ſich alſo nach zwei Hauptregulatoren. Während
nämlich der Erſatzpoſten derſelben beim ſtehenden Capitale ſeinen
feſten Regulator in der allgemeinen Dauerhaftigkeit des Capitals
hat, ſo bleibt für die Regulirung des Ertragspoſtens nur die
größere oder geringere Nothwendigkeit der Capitalvergrößerung zum
Behufe der Erweiterung der Production übrig; dieſe aber ſpricht
ſich in der Nachfrage nach den Gewerbsproducten des Capitals aus
und äußert ſich folglich im Preiſe derſelben3). Beim umlaufenden
Capitale richtet ſich der Erſatzpoſten in der Rente nach der Größe
der Capitalauslage ſelbſt und nach der Anzahl der Perioden, in
welchen der allmälige Erſatz Statt findet, während der Ertrags-
poſten ſich nach denſelben Regulatoren wie beim ſtehenden Capitale
und nach der Länge der Zeit richtet, in welcher die Rente eingeht,
weil vorausgeſetzt werden muß, daß, wenn ſie früher eingegangen
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[600/0622] Verhältniſſe zur ſteigenden Bevölkerung keine Fortſchritte machen, da ſie fortwährend von der Möglichkeit der Ueberſparung abhängig iſt. Es muß alſo aus der Capitalanwendung ein zweiter Satz hervorgehen, der es möglich macht, neues Capital zu ſammeln, um durch Gewerbserweiterungen und Verbeſſerungen dem ſteigenden Bedarfe zu entſprechen. Wird umlaufendes Capital in Gewer- ben verwendet, ſo gilt im Allgemeinen auch das Geſagte. Nur kann ſich bei dieſem der Erſatztheil blos auf die Verzehrung von Capital und die Verluſte an ſolchem bei der Production und wäh- rend der Aufbewahrung beziehen. Wegen der Verſchiedenartigkeit dieſer Erſatzſumme bei beiden Capitalien müſſen der Regel nach beide Poſten zuſammen beim umlaufenden Capitale größer als beim ſtehenden ſein. Was man alſo aus einer ſolchen Capitalanwendung bezieht, das heißt man Capitalrente (natürliche Capital- rente); dasjenige aber, was man dafür bekommt, daß man einem Andern ein Capital zur Nutzung überläßt, wird Capitalzins (ausbedungene Capitalrente) genannt1). In Bezug auf die Dinge, woraus die Capitalrente und der Zins beſteht, iſt eben- falls die Sachrente (der Sachzins) von der Geldrente (Geld- zinſe) zu unterſcheiden. Die letzten Urſachen und Sätze derſelben ſind zwar in dem Obigen angegeben, allein es bedarf auch hier noch einer beſondern Unterſuchung, wonach ſich die Größe des Einen und Andern richtet, und wie ſie ſich zum Volkswohlſtande verhalten. Da man früher die Begriffe Geld und Capital nicht gehörig ſichtete, ſo war man allgemein der Meinung, der Zinsfuß richte ſich blos nach der Menge des vorhandenen Geldes2). Dieſer Irrthum muß aus Folgendem klar werden: a) Die Capital- rente richtet ſich alſo nach zwei Hauptregulatoren. Während nämlich der Erſatzpoſten derſelben beim ſtehenden Capitale ſeinen feſten Regulator in der allgemeinen Dauerhaftigkeit des Capitals hat, ſo bleibt für die Regulirung des Ertragspoſtens nur die größere oder geringere Nothwendigkeit der Capitalvergrößerung zum Behufe der Erweiterung der Production übrig; dieſe aber ſpricht ſich in der Nachfrage nach den Gewerbsproducten des Capitals aus und äußert ſich folglich im Preiſe derſelben3). Beim umlaufenden Capitale richtet ſich der Erſatzpoſten in der Rente nach der Größe der Capitalauslage ſelbſt und nach der Anzahl der Perioden, in welchen der allmälige Erſatz Statt findet, während der Ertrags- poſten ſich nach denſelben Regulatoren wie beim ſtehenden Capitale und nach der Länge der Zeit richtet, in welcher die Rente eingeht, weil vorausgeſetzt werden muß, daß, wenn ſie früher eingegangen wäre, das Capital und die Rente wieder neuerdings productiv

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 600. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/622>, abgerufen am 01.06.2024.