Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.Hypotheke und ein Faustpfand den Zins erniedrigen. (Meine Versuche S. 6. Note.) Der übliche Zinsfuß ist ein Zinsregulator, insoferne sich schon der Capitalist damit begnügt. Wer aber ein zu verleihendes Capital zu hoch schätzt, wer zu viele und zu große Verluste erlitten hat, wer ein zu hohes umlaufendes für ein auszuleihendes stehendes Capital bezahlt hat u. dgl. m., der wird doch nicht mehr als den üblichen Zinssatz erlangen, während denselben auch derjenige bezieht, welcher noch nie Verluste oder ähnliche Mißfälle erlitten hat, und sein Capital wohlfeiler ausleihen dürfte. Die Concurrenzverhältnisse, d. h. die Menge von Anlagsplätzen für Capital im Verhältnisse zur Menge von disponiblen Capitalien wirken wie beim Preise überhaupt. Die Nachfrage steigt mit dem zunehmenden Begehre nach Gewerbsproducten und mit dem einen hohen Gewinn möglich machen- den Preise derselben. Das Angebot steigt mit der Productivität der Gewerbe und mit der Sparsamkeit. Der Wohlstand ist am höchsten, wenn unter übrigens gleichen Umständen dieses Angebot am größten, also der Zinsfuß am niedrigsten ist. Die Hindernisse der Capitalansammlung sind auch Mittel zur Erhöhung des Zinsfußes. Einen entscheidenden Einfluß auf den Zins hat das Geldwesen in allen Fällen, wo der Zins in Geld bezahlt und wo Geldcapitalien verliehen werden, weil der Zins ein Preis ist (§. 418. 4.). 6) Die entgegengesetzte Ansicht, wie sie bei Mac-Culloch Principles. p. 102. Uebers. von v. Weber S. 80, Ravenstone A few Doubts p. 360, in der Schrift: Considerations on the accumulation of Capital etc. London 1822 und im Edin- burgh Review, März 1824 p. 1-31 ausgesprochen ist, hat scheinbar für sich, daß die Entschädigungs- und Versicherungssumme sinken könne, aber der eigentliche Rentensatz wegen des größern Absatzes an Producten steigen müsse. Allein dies ist unrichtig, weil mit dem Steigen der Gewerbsverbesserungen die Waarenpreise sinken, die Gewerbsconcurrenz zunimmt, eine besondere Capitalistenklasse entsteht, das Angebot der Capitalien steigt, u. dgl. mehr. 7) S. Meine Versuche. S 14. §. 425. Fortsetzung. 4) Gewerbsgewinn. Eine andere Rente als aus der Productivkraft der Natur, Hypotheke und ein Fauſtpfand den Zins erniedrigen. (Meine Verſuche S. 6. Note.) Der übliche Zinsfuß iſt ein Zinsregulator, inſoferne ſich ſchon der Capitaliſt damit begnügt. Wer aber ein zu verleihendes Capital zu hoch ſchätzt, wer zu viele und zu große Verluſte erlitten hat, wer ein zu hohes umlaufendes für ein auszuleihendes ſtehendes Capital bezahlt hat u. dgl. m., der wird doch nicht mehr als den üblichen Zinsſatz erlangen, während denſelben auch derjenige bezieht, welcher noch nie Verluſte oder ähnliche Mißfälle erlitten hat, und ſein Capital wohlfeiler ausleihen dürfte. Die Concurrenzverhältniſſe, d. h. die Menge von Anlagsplätzen für Capital im Verhältniſſe zur Menge von diſponiblen Capitalien wirken wie beim Preiſe überhaupt. Die Nachfrage ſteigt mit dem zunehmenden Begehre nach Gewerbsproducten und mit dem einen hohen Gewinn möglich machen- den Preiſe derſelben. Das Angebot ſteigt mit der Productivität der Gewerbe und mit der Sparſamkeit. Der Wohlſtand iſt am höchſten, wenn unter übrigens gleichen Umſtänden dieſes Angebot am größten, alſo der Zinsfuß am niedrigſten iſt. Die Hinderniſſe der Capitalanſammlung ſind auch Mittel zur Erhöhung des Zinsfußes. Einen entſcheidenden Einfluß auf den Zins hat das Geldweſen in allen Fällen, wo der Zins in Geld bezahlt und wo Geldcapitalien verliehen werden, weil der Zins ein Preis iſt (§. 418. 4.). 6) Die entgegengeſetzte Anſicht, wie ſie bei Mac-Culloch Principles. p. 102. Ueberſ. von v. Weber S. 80, Ravenstone A few Doubts p. 360, in der Schrift: Considerations on the accumulation of Capital etc. London 1822 und im Edin- burgh Review, März 1824 p. 1–31 ausgeſprochen iſt, hat ſcheinbar für ſich, daß die Entſchädigungs- und Verſicherungsſumme ſinken könne, aber der eigentliche Rentenſatz wegen des größern Abſatzes an Producten ſteigen müſſe. Allein dies iſt unrichtig, weil mit dem Steigen der Gewerbsverbeſſerungen die Waarenpreiſe ſinken, die Gewerbsconcurrenz zunimmt, eine beſondere Capitaliſtenklaſſe entſteht, das Angebot der Capitalien ſteigt, u. dgl. mehr. 7) S. Meine Verſuche. S 14. §. 425. Fortſetzung. 4) Gewerbsgewinn. Eine andere Rente als aus der Productivkraft der Natur, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <div n="7"> <div n="8"> <div n="9"> <note place="end" n="5)"><pb facs="#f0625" n="603"/> Hypotheke und ein Fauſtpfand den Zins erniedrigen. (<hi rendition="#g">Meine</hi> Verſuche S. 6.<lb/> Note.) 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Der Unternehmer eines Gewerbes<lb/> vereinigt dieſe Güterquellen, und muß aus dem rohen Einkommen<lb/> deſſelben den Grundeigenthümer, Arbeiter und Capitaliſten befrie-<lb/> digen, Letzteren, indem er ihm den Zins für das ſtehende und<lb/> jenen für das umlaufende Capital nebſt dieſem Letzten ſelbſt bezahlt.<lb/> Inſoweit er jene Perſonen in ſich ſelbſt vereinigt, d. h. ſelbſt mit-<lb/> arbeitet und die Fonds liefert, gilt das Bisherige auch von ihm.<lb/> Wenn ihm nun nach Bezahlung oder Abzug aller jener Poſten,<lb/> die er zuſammen Gewerbsauslagen nennt, nichts mehr übrig bliebe,<lb/> ſo hätte er keinen wirthſchaftlichen Grund, ſich den Unternehme-<lb/> geſchäften zu unterziehen, denn er würde dabei nicht einmal leben<lb/> können. Der Unternehmer wird daher auf einen Ueberſchuß über<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [603/0625]
⁵⁾ Hypotheke und ein Fauſtpfand den Zins erniedrigen. (Meine Verſuche S. 6.
Note.) Der übliche Zinsfuß iſt ein Zinsregulator, inſoferne ſich ſchon der
Capitaliſt damit begnügt. Wer aber ein zu verleihendes Capital zu hoch ſchätzt,
wer zu viele und zu große Verluſte erlitten hat, wer ein zu hohes umlaufendes
für ein auszuleihendes ſtehendes Capital bezahlt hat u. dgl. m., der wird doch nicht
mehr als den üblichen Zinsſatz erlangen, während denſelben auch derjenige bezieht,
welcher noch nie Verluſte oder ähnliche Mißfälle erlitten hat, und ſein Capital
wohlfeiler ausleihen dürfte. Die Concurrenzverhältniſſe, d. h. die Menge
von Anlagsplätzen für Capital im Verhältniſſe zur Menge von diſponiblen Capitalien
wirken wie beim Preiſe überhaupt. Die Nachfrage ſteigt mit dem zunehmenden
Begehre nach Gewerbsproducten und mit dem einen hohen Gewinn möglich machen-
den Preiſe derſelben. Das Angebot ſteigt mit der Productivität der Gewerbe und
mit der Sparſamkeit. Der Wohlſtand iſt am höchſten, wenn unter übrigens gleichen
Umſtänden dieſes Angebot am größten, alſo der Zinsfuß am niedrigſten iſt. Die
Hinderniſſe der Capitalanſammlung ſind auch Mittel zur Erhöhung des Zinsfußes.
Einen entſcheidenden Einfluß auf den Zins hat das Geldweſen in allen Fällen,
wo der Zins in Geld bezahlt und wo Geldcapitalien verliehen werden, weil der
Zins ein Preis iſt (§. 418. 4.).
⁶⁾ Die entgegengeſetzte Anſicht, wie ſie bei Mac-Culloch Principles. p. 102.
Ueberſ. von v. Weber S. 80, Ravenstone A few Doubts p. 360, in der Schrift:
Considerations on the accumulation of Capital etc. London 1822 und im Edin-
burgh Review, März 1824 p. 1–31 ausgeſprochen iſt, hat ſcheinbar für ſich, daß
die Entſchädigungs- und Verſicherungsſumme ſinken könne, aber der eigentliche
Rentenſatz wegen des größern Abſatzes an Producten ſteigen müſſe. Allein dies iſt
unrichtig, weil mit dem Steigen der Gewerbsverbeſſerungen die Waarenpreiſe
ſinken, die Gewerbsconcurrenz zunimmt, eine beſondere Capitaliſtenklaſſe entſteht,
das Angebot der Capitalien ſteigt, u. dgl. mehr.
⁷⁾ S. Meine Verſuche. S 14.
§. 425.
Fortſetzung. 4) Gewerbsgewinn.
Eine andere Rente als aus der Productivkraft der Natur,
aus Arbeit und Capital kann es nicht geben. Der Ertrag, den
ein Gewerbe gibt, kann nur aus dieſen drei Quellen fließen. Je-
des Gewerbe muß aber, wenn es fortbetrieben werden ſoll, dem
Grundeigenthümer, Arbeiter und Capitaliſten, inſoweit er mit
ſeiner Güterquelle mitwirkt, ſeine entſprechende Grundrente, Löh-
nung und Verzinſung geben. Der Unternehmer eines Gewerbes
vereinigt dieſe Güterquellen, und muß aus dem rohen Einkommen
deſſelben den Grundeigenthümer, Arbeiter und Capitaliſten befrie-
digen, Letzteren, indem er ihm den Zins für das ſtehende und
jenen für das umlaufende Capital nebſt dieſem Letzten ſelbſt bezahlt.
Inſoweit er jene Perſonen in ſich ſelbſt vereinigt, d. h. ſelbſt mit-
arbeitet und die Fonds liefert, gilt das Bisherige auch von ihm.
Wenn ihm nun nach Bezahlung oder Abzug aller jener Poſten,
die er zuſammen Gewerbsauslagen nennt, nichts mehr übrig bliebe,
ſo hätte er keinen wirthſchaftlichen Grund, ſich den Unternehme-
geſchäften zu unterziehen, denn er würde dabei nicht einmal leben
können. Der Unternehmer wird daher auf einen Ueberſchuß über
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