lich und nur in äußerst seltenen Fällen ist zum Theile jener be- drückte Zustand der ärmeren Klasse in dem Grade vorhanden, als er von den Gegnern dieser Steuern ausgemahlt wird. Jede Steuer, die das Capital verringert und die Befriedigung der Bedürfnisse erschwert, ist allerdings verwerflich; allein daraus, daß eine solche auf die Consumtion gelegt wird, folgt jenes noch nicht, es kommt vielmehr auf den Steuerartikel und die Höhe der Steuer an. Es ist wahr, wer die indirecte Steuer lange vor der Verzehrung vor- auszahlt, der läßt sich im Preise des Artikels auch die Zinsen seiner Vorauslage mitbezahlen und so steigt derselbe; allein diese lange Vorausbezahlung ist in der Steueranlage zu vermeiden und keines- wegs eine von ihr unzertrennliche Begleiterin der Verbrauchsteuern. Uebrigens steigt der Preis dieser Artikel nur um so viel höher zufolge der Verbrauchssteuer, und alles andere Steigen desselben ist Folge von anderen Ursachen. Irgend ein Hemmniß ist jede Steuer für den Verkehr und die Gewerbsamkeit, also ist dies bei den Verbrauchssteuern auch unvermeidlich; allein abgesehen davon, daß es bei dieser Frage am meisten auf die gewählte Umlags- und Erhebungsmethode ankommt, so ist nicht zu läugnen, daß eine andere Erhebung derselben Summen, welche jetzt durch die Verbrauchssteuern bezogen werden, weit mehr und weit größere Nachtheile auf den Verkehr und die Industrie ausüben würde, als es jetzt geschieht. Daran sind gerade die Umstände Schuld, welche fernerhin noch als schädliche Eigenheiten der Verbrauchssteuern angeführt wurden. Nämlich die Zahl der Contribuenten ist größer, die Steuerquote äußerst klein und wird nur allmälig erhoben, gerade indem der Pflichtige Genußausgaben macht, bei nicht absoluten Bedürfniß- artikeln kann sich jeder je nach Art und Größe der Consumtion selbst besteuern und die ganze Steuersumme, welche er jährlich zu bezahlen hat, wird nicht auf einmal erhoben, was, da es gerade auf diese Art geschieht, die Steuerzahlung sehr erleichtert.
1) Zur Literatur: Steuart Political Economy Book V. A. Smith Inquiry. IV. 240. v. Sonnenfels III. 341. (v. Pfeiffer, Berichtigungen berühmter Kameralschriften. I. 288.). Büsch, Vom Geldumlauf. I. 413. v. Justi Finanz- wesen. §. 821. Finanzmaterialien. Stück I. Anh. 1. Bergius Magazin. Art. Accise u. folg. Lüder, Ueber Nationalindustrie. S. 30. Spittler, Vorles. über Politik. S. 340. Craig Politik. III. 154. Ricardo Principles. p. 298. Necker, De l'Administration des Finances. I. 129. Turgot Oeuvres. IV. 208. Canard, Principes d'Economie polit. p. 154. simonde de sismondi Rich. Com- merc. II. 33. 63. Nouv. Principes. II. 206. say Traite. Uebers. von Mor- stadt §. 579. Cours VI. 74. Uebers. von v. Th. VI. 59. Monthion Quelle influence. p. 56. 127. v. Raumer, Britt. Besteur. System. S. 32. 194. Mac- Culloch Dict. of Commerce. Deutsch I. 6. 206. 249. 693. II. 11. 199. 253. u. a. a. O., wo die in England accisbaren Artikel angeführt sind. Krehl Steuer- system. §. 124. 126. 127. 159. 160. 174. 175. Krönke Grundsätze. S. 141. v. Soden Nat. Oeconom. III. 124. V. 100. 112. Lotz Revision IV. 143. Hand-
lich und nur in äußerſt ſeltenen Fällen iſt zum Theile jener be- drückte Zuſtand der ärmeren Klaſſe in dem Grade vorhanden, als er von den Gegnern dieſer Steuern ausgemahlt wird. Jede Steuer, die das Capital verringert und die Befriedigung der Bedürfniſſe erſchwert, iſt allerdings verwerflich; allein daraus, daß eine ſolche auf die Conſumtion gelegt wird, folgt jenes noch nicht, es kommt vielmehr auf den Steuerartikel und die Höhe der Steuer an. Es iſt wahr, wer die indirecte Steuer lange vor der Verzehrung vor- auszahlt, der läßt ſich im Preiſe des Artikels auch die Zinſen ſeiner Vorauslage mitbezahlen und ſo ſteigt derſelbe; allein dieſe lange Vorausbezahlung iſt in der Steueranlage zu vermeiden und keines- wegs eine von ihr unzertrennliche Begleiterin der Verbrauchſteuern. Uebrigens ſteigt der Preis dieſer Artikel nur um ſo viel höher zufolge der Verbrauchsſteuer, und alles andere Steigen deſſelben iſt Folge von anderen Urſachen. Irgend ein Hemmniß iſt jede Steuer für den Verkehr und die Gewerbſamkeit, alſo iſt dies bei den Verbrauchsſteuern auch unvermeidlich; allein abgeſehen davon, daß es bei dieſer Frage am meiſten auf die gewählte Umlags- und Erhebungsmethode ankommt, ſo iſt nicht zu läugnen, daß eine andere Erhebung derſelben Summen, welche jetzt durch die Verbrauchsſteuern bezogen werden, weit mehr und weit größere Nachtheile auf den Verkehr und die Induſtrie ausüben würde, als es jetzt geſchieht. Daran ſind gerade die Umſtände Schuld, welche fernerhin noch als ſchädliche Eigenheiten der Verbrauchsſteuern angeführt wurden. Nämlich die Zahl der Contribuenten iſt größer, die Steuerquote äußerſt klein und wird nur allmälig erhoben, gerade indem der Pflichtige Genußausgaben macht, bei nicht abſoluten Bedürfniß- artikeln kann ſich jeder je nach Art und Größe der Conſumtion ſelbſt beſteuern und die ganze Steuerſumme, welche er jährlich zu bezahlen hat, wird nicht auf einmal erhoben, was, da es gerade auf dieſe Art geſchieht, die Steuerzahlung ſehr erleichtert.
1) Zur Literatur: Steuart Political Economy Book V. A. Smith Inquiry. IV. 240. v. Sonnenfels III. 341. (v. Pfeiffer, Berichtigungen berühmter Kameralſchriften. I. 288.). Büſch, Vom Geldumlauf. I. 413. v. Juſti Finanz- weſen. §. 821. Finanzmaterialien. Stück I. Anh. 1. Bergius Magazin. Art. Acciſe u. folg. Lüder, Ueber Nationalinduſtrie. S. 30. Spittler, Vorleſ. über Politik. S. 340. Craig Politik. III. 154. Ricardo Principles. p. 298. Necker, De l'Administration des Finances. I. 129. Turgot Oeuvres. IV. 208. Canard, Principes d'Economie polit. p. 154. simonde de sismondi Rich. Com- merc. II. 33. 63. Nouv. Principes. II. 206. say Traité. Ueberſ. von Mor- ſtadt §. 579. Cours VI. 74. Ueberſ. von v. Th. VI. 59. Monthion Quelle influence. p. 56. 127. v. Raumer, Britt. Beſteur. Syſtem. S. 32. 194. Mac- Culloch Dict. of Commerce. Deutſch I. 6. 206. 249. 693. II. 11. 199. 253. u. a. a. O., wo die in England accisbaren Artikel angeführt ſind. Krehl Steuer- ſyſtem. §. 124. 126. 127. 159. 160. 174. 175. Krönke Grundſätze. S. 141. v. Soden Nat. Oeconom. III. 124. V. 100. 112. Lotz Reviſion IV. 143. Hand-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><divn="6"><divn="7"><divn="8"><divn="9"><p><pbfacs="#f0769"n="747"/>
lich und nur in äußerſt ſeltenen Fällen iſt zum Theile jener be-<lb/>
drückte Zuſtand der ärmeren Klaſſe in dem Grade vorhanden, als<lb/>
er von den Gegnern dieſer Steuern ausgemahlt wird. Jede Steuer,<lb/>
die das Capital verringert und die Befriedigung der Bedürfniſſe<lb/>
erſchwert, iſt allerdings verwerflich; allein daraus, daß eine ſolche<lb/>
auf die Conſumtion gelegt wird, folgt jenes noch nicht, es kommt<lb/>
vielmehr auf den Steuerartikel und die Höhe der Steuer an. Es<lb/>
iſt wahr, wer die indirecte Steuer lange vor der Verzehrung vor-<lb/>
auszahlt, der läßt ſich im Preiſe des Artikels auch die Zinſen ſeiner<lb/>
Vorauslage mitbezahlen und ſo ſteigt derſelbe; allein dieſe lange<lb/>
Vorausbezahlung iſt in der Steueranlage zu vermeiden und keines-<lb/>
wegs eine von ihr unzertrennliche Begleiterin der Verbrauchſteuern.<lb/>
Uebrigens ſteigt der Preis dieſer Artikel nur um ſo viel höher<lb/>
zufolge der Verbrauchsſteuer, und alles andere Steigen deſſelben<lb/>
iſt Folge von anderen Urſachen. Irgend ein Hemmniß iſt jede<lb/>
Steuer für den Verkehr und die Gewerbſamkeit, alſo iſt dies bei<lb/>
den Verbrauchsſteuern auch unvermeidlich; allein abgeſehen davon,<lb/>
daß es bei dieſer Frage am meiſten auf die gewählte Umlags- und<lb/>
Erhebungsmethode ankommt, ſo iſt nicht zu läugnen, daß eine andere<lb/>
Erhebung derſelben Summen, welche jetzt durch die Verbrauchsſteuern<lb/>
bezogen werden, weit mehr und weit größere Nachtheile auf den<lb/>
Verkehr und die Induſtrie ausüben würde, als es jetzt geſchieht.<lb/>
Daran ſind gerade die Umſtände Schuld, welche fernerhin noch<lb/>
als ſchädliche Eigenheiten der Verbrauchsſteuern angeführt wurden.<lb/>
Nämlich die Zahl der Contribuenten iſt größer, die Steuerquote<lb/>
äußerſt klein und wird nur allmälig erhoben, gerade indem der<lb/>
Pflichtige Genußausgaben macht, bei nicht abſoluten Bedürfniß-<lb/>
artikeln kann ſich jeder je nach Art und Größe der Conſumtion<lb/>ſelbſt beſteuern und die ganze Steuerſumme, welche er jährlich zu<lb/>
bezahlen hat, wird nicht auf einmal erhoben, was, da es gerade<lb/>
auf dieſe Art geſchieht, die Steuerzahlung ſehr erleichtert.</p><lb/><noteplace="end"n="1)">Zur Literatur: <hirendition="#aq"><hirendition="#i">Steuart</hi> Political Economy Book V. <hirendition="#i">A. Smith</hi> Inquiry.<lb/>
IV. 240.</hi> v. <hirendition="#g">Sonnenfels</hi> III. 341. (v. <hirendition="#g">Pfeiffer</hi>, Berichtigungen berühmter<lb/>
Kameralſchriften. I. 288.). <hirendition="#g">Büſch</hi>, Vom Geldumlauf. I. 413. v. <hirendition="#g">Juſti</hi> Finanz-<lb/>
weſen. §. 821. Finanzmaterialien. Stück I. Anh. 1. <hirendition="#g">Bergius</hi> Magazin. Art.<lb/><hirendition="#g">Acciſe</hi> u. folg. <hirendition="#g">Lüder</hi>, Ueber Nationalinduſtrie. S. 30. <hirendition="#g">Spittler</hi>, Vorleſ.<lb/>
über Politik. S. 340. <hirendition="#g">Craig</hi> Politik. III. 154. <hirendition="#aq"><hirendition="#i">Ricardo</hi> Principles. p. 298.<lb/><hirendition="#i">Necker,</hi> De l'Administration des Finances. I. 129. <hirendition="#i">Turgot</hi> Oeuvres. IV. 208.<lb/><hirendition="#i">Canard,</hi> Principes d'Economie polit. p. 154. <hirendition="#i">simonde de sismondi</hi> Rich. Com-<lb/>
merc. II. 33. 63. Nouv. Principes. II. 206. <hirendition="#i">say</hi> Traité.</hi> Ueberſ. von <hirendition="#g">Mor</hi>-<lb/><hirendition="#g">ſtadt</hi> §. 579. <hirendition="#aq"><hirendition="#i">Cours</hi> VI. 74.</hi> Ueberſ. von v. Th. VI. 59. <hirendition="#aq"><hirendition="#i">Monthion</hi> Quelle<lb/>
influence. p. 56. 127.</hi> v. <hirendition="#g">Raumer</hi>, Britt. Beſteur. Syſtem. S. 32. 194. <hirendition="#aq"><hirendition="#i">Mac-<lb/>
Culloch</hi> Dict. of Commerce.</hi> Deutſch I. 6. 206. 249. 693. II. 11. 199. 253. u.<lb/>
a. a. O., wo die in England accisbaren Artikel angeführt ſind. <hirendition="#g">Krehl</hi> Steuer-<lb/>ſyſtem. §. 124. 126. 127. 159. 160. 174. 175. <hirendition="#g">Krönke</hi> Grundſätze. S. 141.<lb/>
v. <hirendition="#g">Soden</hi> Nat. Oeconom. III. 124. V. 100. 112. <hirendition="#g">Lotz</hi> Reviſion IV. 143. Hand-<lb/></note></div></div></div></div></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[747/0769]
lich und nur in äußerſt ſeltenen Fällen iſt zum Theile jener be-
drückte Zuſtand der ärmeren Klaſſe in dem Grade vorhanden, als
er von den Gegnern dieſer Steuern ausgemahlt wird. Jede Steuer,
die das Capital verringert und die Befriedigung der Bedürfniſſe
erſchwert, iſt allerdings verwerflich; allein daraus, daß eine ſolche
auf die Conſumtion gelegt wird, folgt jenes noch nicht, es kommt
vielmehr auf den Steuerartikel und die Höhe der Steuer an. Es
iſt wahr, wer die indirecte Steuer lange vor der Verzehrung vor-
auszahlt, der läßt ſich im Preiſe des Artikels auch die Zinſen ſeiner
Vorauslage mitbezahlen und ſo ſteigt derſelbe; allein dieſe lange
Vorausbezahlung iſt in der Steueranlage zu vermeiden und keines-
wegs eine von ihr unzertrennliche Begleiterin der Verbrauchſteuern.
Uebrigens ſteigt der Preis dieſer Artikel nur um ſo viel höher
zufolge der Verbrauchsſteuer, und alles andere Steigen deſſelben
iſt Folge von anderen Urſachen. Irgend ein Hemmniß iſt jede
Steuer für den Verkehr und die Gewerbſamkeit, alſo iſt dies bei
den Verbrauchsſteuern auch unvermeidlich; allein abgeſehen davon,
daß es bei dieſer Frage am meiſten auf die gewählte Umlags- und
Erhebungsmethode ankommt, ſo iſt nicht zu läugnen, daß eine andere
Erhebung derſelben Summen, welche jetzt durch die Verbrauchsſteuern
bezogen werden, weit mehr und weit größere Nachtheile auf den
Verkehr und die Induſtrie ausüben würde, als es jetzt geſchieht.
Daran ſind gerade die Umſtände Schuld, welche fernerhin noch
als ſchädliche Eigenheiten der Verbrauchsſteuern angeführt wurden.
Nämlich die Zahl der Contribuenten iſt größer, die Steuerquote
äußerſt klein und wird nur allmälig erhoben, gerade indem der
Pflichtige Genußausgaben macht, bei nicht abſoluten Bedürfniß-
artikeln kann ſich jeder je nach Art und Größe der Conſumtion
ſelbſt beſteuern und die ganze Steuerſumme, welche er jährlich zu
bezahlen hat, wird nicht auf einmal erhoben, was, da es gerade
auf dieſe Art geſchieht, die Steuerzahlung ſehr erleichtert.
¹⁾ Zur Literatur: Steuart Political Economy Book V. A. Smith Inquiry.
IV. 240. v. Sonnenfels III. 341. (v. Pfeiffer, Berichtigungen berühmter
Kameralſchriften. I. 288.). Büſch, Vom Geldumlauf. I. 413. v. Juſti Finanz-
weſen. §. 821. Finanzmaterialien. Stück I. Anh. 1. Bergius Magazin. Art.
Acciſe u. folg. Lüder, Ueber Nationalinduſtrie. S. 30. Spittler, Vorleſ.
über Politik. S. 340. Craig Politik. III. 154. Ricardo Principles. p. 298.
Necker, De l'Administration des Finances. I. 129. Turgot Oeuvres. IV. 208.
Canard, Principes d'Economie polit. p. 154. simonde de sismondi Rich. Com-
merc. II. 33. 63. Nouv. Principes. II. 206. say Traité. Ueberſ. von Mor-
ſtadt §. 579. Cours VI. 74. Ueberſ. von v. Th. VI. 59. Monthion Quelle
influence. p. 56. 127. v. Raumer, Britt. Beſteur. Syſtem. S. 32. 194. Mac-
Culloch Dict. of Commerce. Deutſch I. 6. 206. 249. 693. II. 11. 199. 253. u.
a. a. O., wo die in England accisbaren Artikel angeführt ſind. Krehl Steuer-
ſyſtem. §. 124. 126. 127. 159. 160. 174. 175. Krönke Grundſätze. S. 141.
v. Soden Nat. Oeconom. III. 124. V. 100. 112. Lotz Reviſion IV. 143. Hand-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 747. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/769>, abgerufen am 26.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.