Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

Bild:
<< vorherige Seite
und der dort citirte Read, Political Economy. Edinburgh 1829. Chap. 4. Auch
say, Cours d'economie politique. I. 170 sqq. 243. 279. Uebersetzt von v. Theo-
bald. I. 125. 180. 208.
2) Unter diesen Gesichtspunkten ist die Produktivität der Gewerbe zu entschei-
den, sowohl in Betreff der Privat- als der Volkswirthschaft. Natürlich ergeben sich
für die Erstere andere Resultate als für die Leztere, weil das Vermögen, von dessen
Vergrößerung die Rede ist, in zwei Hauptbeziehungen erscheint. Der sub 3. ange-
führte Satz scheint mit §. 39. in Widerspruch zu stehen, wenn nicht bemerkt wird,
daß der Ausdruck "für uns" hier bezeichnen soll, daß ein Gut, wenn es auch
Tauschwerth hat, vom Wirthe dennoch blos verbraucht und nicht vertauscht werden kann.
3) Dieses ist unbestritten von den Gewerben in Bezug auf das Privatvermögen.
Bestritten aber in Bezug, auf das Volksvermögen. Jedoch darüber entscheidet die
Volkswirthschaftslehre.
4) Es ist also Rau (Lehrb. der polit. Oekonom. I. §. 82. §. 69.) mit sich
selbst im Widerspruche, da er an jener Stelle behauptet, zur Entstehung eines
sachlichen Gutes werde schon der Stoff und die Anerkennung der Brauchbarkeit
desselben vorausgesetzt, nachdem er an dieser Stelle schon gesagt hat, Produktion
sei die Thätigkeit zur Vermehrung der Güter durch Werthserhöhung der Stoffe.
Denn nach dieser lezten Ansicht wären nur die Kunstgewerbe produktiv.
5) Es ist daher auch leicht ersichtlich, daß Rau (Lehrb. I. §. 83.) unter Pro-
duktion fälschlich und im Widerspruche mit seiner obigen Ansicht (Note 3.) blos die
Vermehrung brauchbarer Körper und die Entdeckung von Tauglichkeiten versteht.
Denn wird der Werth als etwas Anerkanntes vorausgesetzt, dann kann die Pro-
duktion nicht mehr in seiner Entdeckung bestehen. Hermann, staatswirthschaftliche
Untersuchung. S. 20-26.
§. 51.
2. Hauptbeziehungen der Produktion.

Die Produktion hat eine doppelte Bedeutung, nämlich jene
im Sinne der Technik (technische Produktion) und jene im
Sinne der Wirthschaft (wirthschaftliche Produktion). Unter
jener ist die Schaffung eines vollendeten Erzeugnisses materieller
oder immaterieller Art zu verstehen. Sie ist vollendet, sobald das
Erzeugniß nach den Regeln der höheren oder der Gewerbskunst fertig
ist1). Unter dieser aber versteht man der Natur der Sache nach jede
materielle oder immaterielle Hervorbringung, welche durch das
neue Erzeugniß nicht allein den dazu gemachten Aufwand ersetzt,
sondern auch darüber noch einen Ueberschuß von Gütern anerkann-
ten Werthes gibt (§. 50. 39.). Sie ist folglich vollendet, wenn
sich dieser Ueberschuß im Eigenthume des Hervorbringers befindet2).
Ob der Hervorbringer diesen Ueberschuß durch Jemanden erhält,
an welchen er sein Erzeugniß vertauscht hat, oder ob er ihn im
Gute selbst für sich behält, das ist hierbei ganz gleichgiltig3).

1) Hermann (staatswirthsch. Untersuchungen. S. 29.) hat daher Unrecht, da
er sagt, ein Produkt sei technisch fertig, wenn es zu Geld gemacht, und
dagegen ökonomisch fertig, wenn der Aufwand und der Ueberschuß durch den Geld-
werth bezahlt sei.
2) Es ist uneigentlich gesagt, ein Produkt sei ökonomisch fertig, wenn man
auch ganz von der Einseitigkeit der Hermann'schen Bestimmung darüber (Note 1.)
und der dort citirte Read, Political Economy. Edinburgh 1829. Chap. 4. Auch
say, Cours d'économie politique. I. 170 sqq. 243. 279. Ueberſetzt von v. Theo-
bald. I. 125. 180. 208.
2) Unter dieſen Geſichtspunkten iſt die Produktivität der Gewerbe zu entſchei-
den, ſowohl in Betreff der Privat- als der Volkswirthſchaft. Natürlich ergeben ſich
für die Erſtere andere Reſultate als für die Leztere, weil das Vermögen, von deſſen
Vergrößerung die Rede iſt, in zwei Hauptbeziehungen erſcheint. Der sub 3. ange-
führte Satz ſcheint mit §. 39. in Widerſpruch zu ſtehen, wenn nicht bemerkt wird,
daß der Ausdruck „für uns“ hier bezeichnen ſoll, daß ein Gut, wenn es auch
Tauſchwerth hat, vom Wirthe dennoch blos verbraucht und nicht vertauſcht werden kann.
3) Dieſes iſt unbeſtritten von den Gewerben in Bezug auf das Privatvermögen.
Beſtritten aber in Bezug, auf das Volksvermögen. Jedoch darüber entſcheidet die
Volkswirthſchaftslehre.
4) Es iſt alſo Rau (Lehrb. der polit. Oekonom. I. §. 82. §. 69.) mit ſich
ſelbſt im Widerſpruche, da er an jener Stelle behauptet, zur Entſtehung eines
ſachlichen Gutes werde ſchon der Stoff und die Anerkennung der Brauchbarkeit
deſſelben vorausgeſetzt, nachdem er an dieſer Stelle ſchon geſagt hat, Produktion
ſei die Thätigkeit zur Vermehrung der Güter durch Werthserhöhung der Stoffe.
Denn nach dieſer lezten Anſicht wären nur die Kunſtgewerbe produktiv.
5) Es iſt daher auch leicht erſichtlich, daß Rau (Lehrb. I. §. 83.) unter Pro-
duktion fälſchlich und im Widerſpruche mit ſeiner obigen Anſicht (Note 3.) blos die
Vermehrung brauchbarer Körper und die Entdeckung von Tauglichkeiten verſteht.
Denn wird der Werth als etwas Anerkanntes vorausgeſetzt, dann kann die Pro-
duktion nicht mehr in ſeiner Entdeckung beſtehen. Hermann, ſtaatswirthſchaftliche
Unterſuchung. S. 20–26.
§. 51.
2. Hauptbeziehungen der Produktion.

Die Produktion hat eine doppelte Bedeutung, nämlich jene
im Sinne der Technik (techniſche Produktion) und jene im
Sinne der Wirthſchaft (wirthſchaftliche Produktion). Unter
jener iſt die Schaffung eines vollendeten Erzeugniſſes materieller
oder immaterieller Art zu verſtehen. Sie iſt vollendet, ſobald das
Erzeugniß nach den Regeln der höheren oder der Gewerbskunſt fertig
iſt1). Unter dieſer aber verſteht man der Natur der Sache nach jede
materielle oder immaterielle Hervorbringung, welche durch das
neue Erzeugniß nicht allein den dazu gemachten Aufwand erſetzt,
ſondern auch darüber noch einen Ueberſchuß von Gütern anerkann-
ten Werthes gibt (§. 50. 39.). Sie iſt folglich vollendet, wenn
ſich dieſer Ueberſchuß im Eigenthume des Hervorbringers befindet2).
Ob der Hervorbringer dieſen Ueberſchuß durch Jemanden erhält,
an welchen er ſein Erzeugniß vertauſcht hat, oder ob er ihn im
Gute ſelbſt für ſich behält, das iſt hierbei ganz gleichgiltig3).

1) Hermann (ſtaatswirthſch. Unterſuchungen. S. 29.) hat daher Unrecht, da
er ſagt, ein Produkt ſei techniſch fertig, wenn es zu Geld gemacht, und
dagegen ökonomiſch fertig, wenn der Aufwand und der Ueberſchuß durch den Geld-
werth bezahlt ſei.
2) Es iſt uneigentlich geſagt, ein Produkt ſei ökonomiſch fertig, wenn man
auch ganz von der Einſeitigkeit der Hermann'ſchen Beſtimmung darüber (Note 1.)
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <note place="end" n="1)"><pb facs="#f0093" n="71"/>
und der dort citirte <hi rendition="#aq"><hi rendition="#i">Read,</hi> Political Economy. Edinburgh 1829. Chap. 4.</hi> Auch<lb/><hi rendition="#aq"><hi rendition="#i">say,</hi> Cours d'économie politique. I. 170 sqq. 243. 279.</hi> Ueber&#x017F;etzt von v. <hi rendition="#g">Theo</hi>-<lb/><hi rendition="#g">bald</hi>. I. 125. 180. 208.</note><lb/>
              <note place="end" n="2)">Unter die&#x017F;en Ge&#x017F;ichtspunkten i&#x017F;t die Produktivität der Gewerbe zu ent&#x017F;chei-<lb/>
den, &#x017F;owohl in Betreff der Privat- als der Volkswirth&#x017F;chaft. Natürlich ergeben &#x017F;ich<lb/>
für die Er&#x017F;tere andere Re&#x017F;ultate als für die Leztere, weil das Vermögen, von de&#x017F;&#x017F;en<lb/>
Vergrößerung die Rede i&#x017F;t, in zwei Hauptbeziehungen er&#x017F;cheint. Der <hi rendition="#aq">sub 3.</hi> ange-<lb/>
führte Satz &#x017F;cheint mit §. 39. in Wider&#x017F;pruch zu &#x017F;tehen, wenn nicht bemerkt wird,<lb/>
daß der Ausdruck &#x201E;<hi rendition="#g">für uns</hi>&#x201C; hier bezeichnen &#x017F;oll, daß ein Gut, wenn es auch<lb/>
Tau&#x017F;chwerth hat, vom Wirthe dennoch blos verbraucht und nicht vertau&#x017F;cht werden kann.</note><lb/>
              <note place="end" n="3)">Die&#x017F;es i&#x017F;t unbe&#x017F;tritten von den Gewerben in Bezug auf das Privatvermögen.<lb/>
Be&#x017F;tritten aber in Bezug, auf das Volksvermögen. Jedoch darüber ent&#x017F;cheidet die<lb/>
Volkswirth&#x017F;chaftslehre.</note><lb/>
              <note place="end" n="4)">Es i&#x017F;t al&#x017F;o <hi rendition="#g">Rau</hi> (Lehrb. der polit. Oekonom. I. §. 82. §. 69.) mit &#x017F;ich<lb/>
&#x017F;elb&#x017F;t im Wider&#x017F;pruche, da er an jener Stelle behauptet, zur Ent&#x017F;tehung eines<lb/>
&#x017F;achlichen Gutes werde &#x017F;chon der Stoff und die Anerkennung der Brauchbarkeit<lb/>
de&#x017F;&#x017F;elben vorausge&#x017F;etzt, nachdem er an die&#x017F;er Stelle &#x017F;chon ge&#x017F;agt hat, Produktion<lb/>
&#x017F;ei die Thätigkeit zur Vermehrung der Güter durch Werthserhöhung der Stoffe.<lb/>
Denn nach die&#x017F;er lezten An&#x017F;icht wären nur die Kun&#x017F;tgewerbe produktiv.</note><lb/>
              <note place="end" n="5)">Es i&#x017F;t daher auch leicht er&#x017F;ichtlich, daß <hi rendition="#g">Rau</hi> (Lehrb. I. §. 83.) unter Pro-<lb/>
duktion fäl&#x017F;chlich und im Wider&#x017F;pruche mit &#x017F;einer obigen An&#x017F;icht (Note 3.) blos die<lb/>
Vermehrung brauchbarer Körper und die Entdeckung von Tauglichkeiten ver&#x017F;teht.<lb/>
Denn wird der Werth als etwas Anerkanntes vorausge&#x017F;etzt, dann kann die Pro-<lb/>
duktion nicht mehr in &#x017F;einer Entdeckung be&#x017F;tehen. <hi rendition="#g">Hermann</hi>, &#x017F;taatswirth&#x017F;chaftliche<lb/>
Unter&#x017F;uchung. S. 20&#x2013;26.</note>
            </div><lb/>
            <div n="4">
              <head> <hi rendition="#c">§. 51.<lb/>
2. <hi rendition="#g">Hauptbeziehungen der Produktion</hi>.</hi> </head><lb/>
              <p>Die Produktion hat eine doppelte Bedeutung, nämlich jene<lb/>
im Sinne der <hi rendition="#g">Technik</hi> (<hi rendition="#g">techni&#x017F;che</hi> Produktion) und jene im<lb/>
Sinne der Wirth&#x017F;chaft (<hi rendition="#g">wirth&#x017F;chaftliche</hi> Produktion). Unter<lb/>
jener i&#x017F;t die Schaffung eines vollendeten Erzeugni&#x017F;&#x017F;es materieller<lb/>
oder immaterieller Art zu ver&#x017F;tehen. Sie i&#x017F;t vollendet, &#x017F;obald das<lb/>
Erzeugniß nach den Regeln der höheren oder der Gewerbskun&#x017F;t fertig<lb/>
i&#x017F;t<hi rendition="#sup">1</hi>). Unter die&#x017F;er aber ver&#x017F;teht man der Natur der Sache nach jede<lb/>
materielle oder immaterielle Hervorbringung, welche durch das<lb/>
neue Erzeugniß nicht allein den dazu gemachten Aufwand er&#x017F;etzt,<lb/>
&#x017F;ondern auch darüber noch einen Ueber&#x017F;chuß von Gütern anerkann-<lb/>
ten Werthes gibt (§. 50. 39.). Sie i&#x017F;t folglich vollendet, wenn<lb/>
&#x017F;ich die&#x017F;er Ueber&#x017F;chuß im Eigenthume des Hervorbringers befindet<hi rendition="#sup">2</hi>).<lb/>
Ob der Hervorbringer die&#x017F;en Ueber&#x017F;chuß durch Jemanden erhält,<lb/>
an welchen er &#x017F;ein Erzeugniß vertau&#x017F;cht hat, oder ob er ihn im<lb/>
Gute &#x017F;elb&#x017F;t für &#x017F;ich behält, das i&#x017F;t hierbei ganz gleichgiltig<hi rendition="#sup">3</hi>).</p><lb/>
              <note place="end" n="1)"><hi rendition="#g">Hermann</hi> (&#x017F;taatswirth&#x017F;ch. Unter&#x017F;uchungen. S. 29.) hat daher Unrecht, da<lb/>
er &#x017F;agt, ein Produkt &#x017F;ei <hi rendition="#g">techni&#x017F;ch</hi> fertig, wenn es zu Geld gemacht, und<lb/>
dagegen ökonomi&#x017F;ch fertig, wenn der Aufwand und der Ueber&#x017F;chuß durch den Geld-<lb/>
werth bezahlt &#x017F;ei.</note><lb/>
              <note place="end" n="2)">Es i&#x017F;t uneigentlich ge&#x017F;agt, ein <hi rendition="#g">Produkt</hi> &#x017F;ei ökonomi&#x017F;ch fertig, wenn man<lb/>
auch ganz von der Ein&#x017F;eitigkeit der <hi rendition="#g">Hermann</hi>'&#x017F;chen Be&#x017F;timmung darüber (Note 1.)<lb/></note>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[71/0093] ¹⁾ und der dort citirte Read, Political Economy. Edinburgh 1829. Chap. 4. Auch say, Cours d'économie politique. I. 170 sqq. 243. 279. Ueberſetzt von v. Theo- bald. I. 125. 180. 208. ²⁾ Unter dieſen Geſichtspunkten iſt die Produktivität der Gewerbe zu entſchei- den, ſowohl in Betreff der Privat- als der Volkswirthſchaft. Natürlich ergeben ſich für die Erſtere andere Reſultate als für die Leztere, weil das Vermögen, von deſſen Vergrößerung die Rede iſt, in zwei Hauptbeziehungen erſcheint. Der sub 3. ange- führte Satz ſcheint mit §. 39. in Widerſpruch zu ſtehen, wenn nicht bemerkt wird, daß der Ausdruck „für uns“ hier bezeichnen ſoll, daß ein Gut, wenn es auch Tauſchwerth hat, vom Wirthe dennoch blos verbraucht und nicht vertauſcht werden kann. ³⁾ Dieſes iſt unbeſtritten von den Gewerben in Bezug auf das Privatvermögen. Beſtritten aber in Bezug, auf das Volksvermögen. Jedoch darüber entſcheidet die Volkswirthſchaftslehre. ⁴⁾ Es iſt alſo Rau (Lehrb. der polit. Oekonom. I. §. 82. §. 69.) mit ſich ſelbſt im Widerſpruche, da er an jener Stelle behauptet, zur Entſtehung eines ſachlichen Gutes werde ſchon der Stoff und die Anerkennung der Brauchbarkeit deſſelben vorausgeſetzt, nachdem er an dieſer Stelle ſchon geſagt hat, Produktion ſei die Thätigkeit zur Vermehrung der Güter durch Werthserhöhung der Stoffe. Denn nach dieſer lezten Anſicht wären nur die Kunſtgewerbe produktiv. ⁵⁾ Es iſt daher auch leicht erſichtlich, daß Rau (Lehrb. I. §. 83.) unter Pro- duktion fälſchlich und im Widerſpruche mit ſeiner obigen Anſicht (Note 3.) blos die Vermehrung brauchbarer Körper und die Entdeckung von Tauglichkeiten verſteht. Denn wird der Werth als etwas Anerkanntes vorausgeſetzt, dann kann die Pro- duktion nicht mehr in ſeiner Entdeckung beſtehen. Hermann, ſtaatswirthſchaftliche Unterſuchung. S. 20–26. §. 51. 2. Hauptbeziehungen der Produktion. Die Produktion hat eine doppelte Bedeutung, nämlich jene im Sinne der Technik (techniſche Produktion) und jene im Sinne der Wirthſchaft (wirthſchaftliche Produktion). Unter jener iſt die Schaffung eines vollendeten Erzeugniſſes materieller oder immaterieller Art zu verſtehen. Sie iſt vollendet, ſobald das Erzeugniß nach den Regeln der höheren oder der Gewerbskunſt fertig iſt1). Unter dieſer aber verſteht man der Natur der Sache nach jede materielle oder immaterielle Hervorbringung, welche durch das neue Erzeugniß nicht allein den dazu gemachten Aufwand erſetzt, ſondern auch darüber noch einen Ueberſchuß von Gütern anerkann- ten Werthes gibt (§. 50. 39.). Sie iſt folglich vollendet, wenn ſich dieſer Ueberſchuß im Eigenthume des Hervorbringers befindet2). Ob der Hervorbringer dieſen Ueberſchuß durch Jemanden erhält, an welchen er ſein Erzeugniß vertauſcht hat, oder ob er ihn im Gute ſelbſt für ſich behält, das iſt hierbei ganz gleichgiltig3). ¹⁾ Hermann (ſtaatswirthſch. Unterſuchungen. S. 29.) hat daher Unrecht, da er ſagt, ein Produkt ſei techniſch fertig, wenn es zu Geld gemacht, und dagegen ökonomiſch fertig, wenn der Aufwand und der Ueberſchuß durch den Geld- werth bezahlt ſei. ²⁾ Es iſt uneigentlich geſagt, ein Produkt ſei ökonomiſch fertig, wenn man auch ganz von der Einſeitigkeit der Hermann'ſchen Beſtimmung darüber (Note 1.)

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/93
Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 71. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/93>, abgerufen am 21.11.2024.