Beatus, Georg: Amphitheatrvm Naturae, Schawplatz Menschlicher Herzlichkeit. Frankfurt, 1614.Baumfrüchte / vnd an Eycheln einen stattlichen Vorrath. Das Land Westphalen ist heutigs Tags vnder dem Ertzbischoff zu Cöln/ welcher es vnder dem Titul eines Hertzogthumbs jhme zugeeignet. Das Land ist vast Wäldig/ hat viel lustige Brunnen/ vnd fliessende Wasser/ wurde von Keyser Carolo dem Grossen mit Gewalt zum Christlichen Glauben bezwungen/ fielen aber zum offtermal von demselbigen widerumb ab/ Sie kehreten sich auch an keinen Eyd/ also daß auch der Keyser gezwungen wurde/ heimliche Richter in dem Land zu setzen/ welchen er gewalt gebe/ wo sie einen funden/ der seinen geschwornen Westphälische Gericht. Eyd/ deß Glaubens halben/ gebrochen/ oder sonst ein Laster begangen/ den möchten sie/ alsbald sie jhn betretten könten/ nach ihrem gefallen tödten/ ohne alle vorgehende Citation/ Klag/ Verhör oder Entschüldigung. Vnd zu solchem satzte er tapffere/ gerechte/ verständige Männer/ so eines auffrichtigen Gemüts/ die sich jhres Gewalts gegen dem Vnschuldigen nicht mißbraucheten. Durch dieses heimliche Gericht wurden die Westphalen erschrecket/ vnd bey dem Christlichen Glauben zuverbleiben genötiget. Dann es wurden zu offtermalen treffliche herrliche Männer an den Bäumen hangen gefunden/ welche zuvor nicht angeklagt worden. Wenn man aber nachfragte die Vrsache jres Todts/ wurde gefunden/ daß sie den Glauben gebrochen hatten/ oder sonst eine grosse Vbelthat begangen. Diese Richter wurden Scheffen genennet/ haben etliche heimliche verborgene Satzungen / nach welchen sie die Vbelthäter richten/ vnd halten sich dermassen heimlich/ daß noch keiner gefunden/ welcher vmb einiger Vrsachen willen etwas dauon hette geoffenbaret. Wann sie durch das Land ziehen/ haben sie acht auff die Vbelthäter/ vnd bringen jre Sachen vor Gericht/ verklagen sie/ vnd bewahren nach jhrer Ordnung vnd Brauch/ wann alsdann einer von jhnen verdammet ist/ schreiben sie jhn in das Blutbuch/ vnd befehlen den jungen Scheffen die Execution. Die vornembste Statt in Westphalen Münster. ist Münster ein Bischoffliche/ herrliche vnd veste Statt/ in welcher im Jahr Christi 1533. die Widertauffer sich von allen Orten versamlet/ ein eignen König auffgeworffen/ vnd die Statt dem Bischoff in die neun Monat lang vorgehalten/ doch wurde endlich die Statt / nach dem die Belägerten grossen Hunger erlitten/ erobert/ der vermeinete König gefangen / mit glüenden Zangen zerrissen/ vnd in einem eysernen Korb zu einem Thurn herauß gehencket. Die Statt Soest ist nach Münster Soest. die gröste vnd vornembste/ hat zehen Volckreiche Pfarrkirchen/ ware erstlich allein ein Schloß / Baumfrüchte / vnd an Eycheln einen stattlichen Vorrath. Das Land Westphalen ist heutigs Tags vnder dem Ertzbischoff zu Cöln/ welcher es vnder dem Titul eines Hertzogthumbs jhme zugeeignet. Das Land ist vast Wäldig/ hat viel lustige Brunnen/ vnd fliessende Wasser/ wurde von Keyser Carolo dem Grossen mit Gewalt zum Christlichen Glauben bezwungen/ fielen aber zum offtermal von demselbigen widerumb ab/ Sie kehreten sich auch an keinen Eyd/ also daß auch der Keyser gezwungen wurde/ heimliche Richter in dem Land zu setzen/ welchen er gewalt gebe/ wo sie einen funden/ der seinen geschwornen Westphälische Gericht. Eyd/ deß Glaubens halben/ gebrochen/ oder sonst ein Laster begangen/ den möchten sie/ alsbald sie jhn betretten könten/ nach ihrem gefallen tödten/ ohne alle vorgehende Citation/ Klag/ Verhör oder Entschüldigung. Vnd zu solchem satzte er tapffere/ gerechte/ verständige Männer/ so eines auffrichtigen Gemüts/ die sich jhres Gewalts gegen dem Vnschuldigen nicht mißbraucheten. Durch dieses heimliche Gericht wurden die Westphalen erschrecket/ vnd bey dem Christlichen Glauben zuverbleiben genötiget. Dann es wurden zu offtermalen treffliche herrliche Männer an den Bäumen hangen gefunden/ welche zuvor nicht angeklagt worden. Wenn man aber nachfragte die Vrsache jres Todts/ wurde gefunden/ daß sie den Glauben gebrochen hatten/ oder sonst eine grosse Vbelthat begangen. Diese Richter wurden Scheffen genennet/ haben etliche heimliche verborgene Satzungen / nach welchen sie die Vbelthäter richten/ vnd halten sich dermassen heimlich/ daß noch keiner gefunden/ welcher vmb einiger Vrsachen willen etwas dauon hette geoffenbaret. Wann sie durch das Land ziehen/ habẽ sie acht auff die Vbelthäter/ vnd bringen jre Sachen vor Gericht/ verklagen sie/ vnd bewahren nach jhrer Ordnung vnd Brauch/ wann alsdann einer von jhnen verdammet ist/ schreiben sie jhn in das Blutbuch/ vnd befehlen den jungen Scheffen die Execution. Die vornembste Statt in Westphalen Münster. ist Münster ein Bischoffliche/ herrliche vñ veste Statt/ in welcher im Jahr Christi 1533. die Widertauffer sich von allen Orten versamlet/ ein eignen König auffgeworffen/ vñ die Statt dem Bischoff in die neun Monat lang vorgehalten/ doch wurde endlich die Statt / nach dem die Belägerten grossen Hunger erlitten/ erobert/ der vermeinete König gefangen / mit glüenden Zangen zerrissen/ vnd in einem eysernẽ Korb zu einem Thurn herauß gehencket. Die Statt Soest ist nach Münster Soest. die gröste vnd vornembste/ hat zehen Volckreiche Pfarrkirchen/ ware erstlich allein ein Schloß / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0190" n="170"/> Baumfrüchte / vnd an Eycheln einen stattlichen Vorrath. 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Durch dieses heimliche Gericht wurden die Westphalen erschrecket/ vnd bey dem Christlichen Glauben zuverbleiben genötiget. Dann es wurden zu offtermalen treffliche herrliche Männer an den Bäumen hangen gefunden/ welche zuvor nicht angeklagt worden. Wenn man aber nachfragte die Vrsache jres Todts/ wurde gefunden/ daß sie den Glauben gebrochen hatten/ oder sonst eine grosse Vbelthat begangen.</p> <p>Diese Richter wurden Scheffen genennet/ haben etliche heimliche verborgene Satzungen / nach welchen sie die Vbelthäter richten/ vnd halten sich dermassen heimlich/ daß noch keiner gefunden/ welcher vmb einiger Vrsachen willen etwas dauon hette geoffenbaret. Wann sie durch das Land ziehen/ habẽ sie acht auff die Vbelthäter/ vnd bringen jre Sachen vor Gericht/ verklagen sie/ vnd bewahren nach jhrer Ordnung vnd Brauch/ wann alsdann einer von jhnen verdammet ist/ schreiben sie jhn in das Blutbuch/ vnd befehlen den jungen Scheffen die Execution.</p> <p>Die vornembste Statt in Westphalen <note place="right">Münster.</note> ist Münster ein Bischoffliche/ herrliche vñ veste Statt/ in welcher im Jahr Christi 1533. die Widertauffer sich von allen Orten versamlet/ ein eignen König auffgeworffen/ vñ die Statt dem Bischoff in die neun Monat lang vorgehalten/ doch wurde endlich die Statt / nach dem die Belägerten grossen Hunger erlitten/ erobert/ der vermeinete König gefangen / mit glüenden Zangen zerrissen/ vnd in einem eysernẽ Korb zu einem Thurn herauß gehencket.</p> <p>Die Statt Soest ist nach Münster <note place="right">Soest.</note> die gröste vnd vornembste/ hat zehen Volckreiche Pfarrkirchen/ ware erstlich allein ein Schloß / </p> </div> </body> </text> </TEI> [170/0190]
Baumfrüchte / vnd an Eycheln einen stattlichen Vorrath. Das Land Westphalen ist heutigs Tags vnder dem Ertzbischoff zu Cöln/ welcher es vnder dem Titul eines Hertzogthumbs jhme zugeeignet.
Das Land ist vast Wäldig/ hat viel lustige Brunnen/ vnd fliessende Wasser/ wurde von Keyser Carolo dem Grossen mit Gewalt zum Christlichen Glauben bezwungen/ fielen aber zum offtermal von demselbigen widerumb ab/ Sie kehreten sich auch an keinen Eyd/ also daß auch der Keyser gezwungen wurde/ heimliche Richter in dem Land zu setzen/ welchen er gewalt gebe/ wo sie einen funden/ der seinen geschwornen Eyd/ deß Glaubens halben/ gebrochen/ oder sonst ein Laster begangen/ den möchten sie/ alsbald sie jhn betretten könten/ nach ihrem gefallen tödten/ ohne alle vorgehende Citation/ Klag/ Verhör oder Entschüldigung. Vnd zu solchem satzte er tapffere/ gerechte/ verständige Männer/ so eines auffrichtigen Gemüts/ die sich jhres Gewalts gegen dem Vnschuldigen nicht mißbraucheten. Durch dieses heimliche Gericht wurden die Westphalen erschrecket/ vnd bey dem Christlichen Glauben zuverbleiben genötiget. Dann es wurden zu offtermalen treffliche herrliche Männer an den Bäumen hangen gefunden/ welche zuvor nicht angeklagt worden. Wenn man aber nachfragte die Vrsache jres Todts/ wurde gefunden/ daß sie den Glauben gebrochen hatten/ oder sonst eine grosse Vbelthat begangen.
Westphälische Gericht. Diese Richter wurden Scheffen genennet/ haben etliche heimliche verborgene Satzungen / nach welchen sie die Vbelthäter richten/ vnd halten sich dermassen heimlich/ daß noch keiner gefunden/ welcher vmb einiger Vrsachen willen etwas dauon hette geoffenbaret. Wann sie durch das Land ziehen/ habẽ sie acht auff die Vbelthäter/ vnd bringen jre Sachen vor Gericht/ verklagen sie/ vnd bewahren nach jhrer Ordnung vnd Brauch/ wann alsdann einer von jhnen verdammet ist/ schreiben sie jhn in das Blutbuch/ vnd befehlen den jungen Scheffen die Execution.
Die vornembste Statt in Westphalen ist Münster ein Bischoffliche/ herrliche vñ veste Statt/ in welcher im Jahr Christi 1533. die Widertauffer sich von allen Orten versamlet/ ein eignen König auffgeworffen/ vñ die Statt dem Bischoff in die neun Monat lang vorgehalten/ doch wurde endlich die Statt / nach dem die Belägerten grossen Hunger erlitten/ erobert/ der vermeinete König gefangen / mit glüenden Zangen zerrissen/ vnd in einem eysernẽ Korb zu einem Thurn herauß gehencket.
Münster. Die Statt Soest ist nach Münster die gröste vnd vornembste/ hat zehen Volckreiche Pfarrkirchen/ ware erstlich allein ein Schloß /
Soest.
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