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Beatus, Georg: Amphitheatrvm Naturae, Schawplatz Menschlicher Herzlichkeit. Frankfurt, 1614.

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Glückseligkeit. Mann sole die Manschen nit nach dem Reichthumb sondern nach dem Alter ehren. Daher etliche schreiben/ daß in keinem Lande die Alten in höhern Ehren gehalten worden/ als eben in Laconia. Die jenigen so eines Vatermorts oder Tyranney halber verdampt/ sollen zu keinem Ampt gelassen werden. Wenn man im Ehebruch ergriff/ den dürffte man öffentlich erwürgen. Es dürfte auch keiner seine Tochter verkauffen/ sie were dann in Vnzucht ergriffen worden. Die Jungfrawen/ wann sie Mannbar worden/ nahmen sie Männer mit Gewalt. Ein Alter möchte auch wol einen Jungengesellen zu seinem Weibelassen/ damit sie schwanger vnd solche Geburt deß Alten Erbe würde. Wer aber ein Jungfraw nohtzüchtigte/ muste zehen Drachmas straff geben. Die Knaben hatten einen Auffseher/ der gebot den Eltern/ daß sie musten Holtzbürten machen/ die Jüngeren aber mustens jhn dann mit List stelen. Auch befahl er jhnen an die ort zugehen/ wo die Leut versamlet waren vnd daselbst etwas stelen: So er drüber ergriffen würde/ strich man jhn/ so ers mit List kont bey bringen/ war es im ein lob/ vnd daß solte dienn zur verschmitzligkeit. Sonsten aber wurde einem jeden Bürger sein Gut zugeschrieben/ von 39000. Losen im gantzen Lande/ daß die Güter nicht nach dem Handel/ sonder nach der Wirtigkeit außgetheilet sein / vnnd besessen wurden. Sie heilten offentliche Mahlzeiten/ die sie die Philas nanten / die musten auch die Kinder besuchen/ damit sie Bürgerlich reden/ höfflich schertzen / vnd ohne Schmach vexiren lehrneten. Wer dann an einem offentlichen Heyligen oder gerichtlichen ort einen Bürgerlästerte/ der wurde vmm fünff Drachmas gestrafft / ein Drachma wird auff acht Creutz. geschätzt. Diese vnd dergleichen gesetze waren jhme von dem Dracone/ von dem Solon vnd sonderlich von dem Lycurgo vorgeschrieben/ sc.

Es find aber endtlich diese Lande durch den H. Apostel Paulum zum Christlichen glauben gebracht worden/ welcher von Jerusalem an biß an Illyricum daß Euangelium Jesu Christi bekant gemacht hat/ Ro. 18. Dann Illyricum stöst gleich an Epirum/ Albianam vnd Macedonian/ vnd auch vnter andern Johannes Chrysostomus Bischoff/ zu Constantinopel/ gewesen. Es hat auch im Landt der Griechen der Nazianzenus, der Epiphanius, der Flauianus gelebt vnd gelehrt. Theophilactus ist Bischoss in der Bulgarey gewesen.

Die Griechischen Priester haben lange Bärtvnd Eheweiber/ wann aber einem sein Fraw gestirbet/ so darff er kein ander nehmen/ darff auch sonst bey keiner andern schlaffen/ wann man solches von jhr einem gewahr würde/ müste er nimmermer kein Meß halten. Sie fasten auch keinen Heiligen im gantzen jar/ sonder haben das jars drey fasten: Die erste ist die rechte fasten/ die wir auch haben/ in dersel-

Glückseligkeit. Mann sole die Manschen nit nach dem Reichthumb sondern nach dem Alter ehren. Daher etliche schreiben/ daß in keinem Lande die Alten in höhern Ehren gehalten worden/ als eben in Laconia. Die jenigen so eines Vatermorts oder Tyranney halber verdampt/ sollen zu keinem Ampt gelassen werden. Wenn man im Ehebruch ergriff/ den dürffte man öffentlich erwürgen. Es dürfte auch keiner seine Tochter verkauffen/ sie were dann in Vnzucht ergriffen worden. Die Jungfrawen/ wañ sie Mannbar worden/ nahmen sie Männer mit Gewalt. Ein Alter möchte auch wol einen Jungengesellen zu seinem Weibelassen/ damit sie schwanger vnd solche Geburt deß Alten Erbe würde. Wer aber ein Jungfraw nohtzüchtigte/ muste zehẽ Drachmas straff geben. Die Knaben hatten einen Auffseher/ der gebot den Eltern/ daß sie musten Holtzbürten machen/ die Jüngeren aber mustens jhn dann mit List stelen. Auch befahl er jhnen an die ort zugehen/ wo die Leut versamlet waren vnd daselbst etwas stelen: So er drüber ergriffen würde/ strich man jhn/ so ers mit List kont bey bringen/ war es im ein lob/ vñ daß solte dienn zur verschmitzligkeit. Sonsten aber wurde einem jedẽ Bürger sein Gut zugeschrieben/ von 39000. Losen im gantzen Lande/ daß die Güter nicht nach dem Handel/ sonder nach der Wirtigkeit außgetheilet sein / vnnd besessen wurden. Sie heilten offentliche Mahlzeiten/ die sie die Philas nanten / die musten auch die Kinder besuchen/ damit sie Bürgerlich reden/ höfflich schertzen / vnd ohne Schmach vexiren lehrneten. Wer dann an einem offentlichen Heyligen oder gerichtlichen ort einen Bürgerlästerte/ der wurde vm̃ fünff Drachmas gestrafft / ein Drachma wird auff acht Creutz. geschätzt. Diese vnd dergleichen gesetze waren jhme von dem Dracone/ von dem Solon vnd sonderlich von dem Lycurgo vorgeschrieben/ sc.

Es find aber endtlich diese Lande durch den H. Apostel Paulum zum Christlichen glauben gebracht worden/ welcher von Jerusalem an biß an Illyricum daß Euangelium Jesu Christi bekãt gemacht hat/ Ro. 18. Dann Illyricum stöst gleich an Epirum/ Albianam vnd Macedoniã/ vñ auch vnter andern Johannes Chrysostomus Bischoff/ zu Constantinopel/ gewesen. Es hat auch im Landt der Griechen der Nazianzenus, der Epiphanius, der Flauianus gelebt vnd gelehrt. Theophilactus ist Bischoss in der Bulgarey gewesen.

Die Griechischen Priester haben lange Bärtvñ Eheweiber/ wañ aber einem sein Fraw gestirbet/ so darff er kein ander nehmen/ darff auch sonst bey keiner andern schlaffen/ wann man solches von jhr einem gewahr würde/ müste er nim̃ermer kein Meß halten. Sie fasten auch keinen Heiligen im gantzen jar/ sonder haben das jars drey fasten: Die erste ist die rechte fasten/ die wir auch haben/ in dersel-

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[280/0300] Glückseligkeit. Mann sole die Manschen nit nach dem Reichthumb sondern nach dem Alter ehren. Daher etliche schreiben/ daß in keinem Lande die Alten in höhern Ehren gehalten worden/ als eben in Laconia. Die jenigen so eines Vatermorts oder Tyranney halber verdampt/ sollen zu keinem Ampt gelassen werden. Wenn man im Ehebruch ergriff/ den dürffte man öffentlich erwürgen. Es dürfte auch keiner seine Tochter verkauffen/ sie were dann in Vnzucht ergriffen worden. Die Jungfrawen/ wañ sie Mannbar worden/ nahmen sie Männer mit Gewalt. Ein Alter möchte auch wol einen Jungengesellen zu seinem Weibelassen/ damit sie schwanger vnd solche Geburt deß Alten Erbe würde. Wer aber ein Jungfraw nohtzüchtigte/ muste zehẽ Drachmas straff geben. Die Knaben hatten einen Auffseher/ der gebot den Eltern/ daß sie musten Holtzbürten machen/ die Jüngeren aber mustens jhn dann mit List stelen. Auch befahl er jhnen an die ort zugehen/ wo die Leut versamlet waren vnd daselbst etwas stelen: So er drüber ergriffen würde/ strich man jhn/ so ers mit List kont bey bringen/ war es im ein lob/ vñ daß solte dienn zur verschmitzligkeit. Sonsten aber wurde einem jedẽ Bürger sein Gut zugeschrieben/ von 39000. Losen im gantzen Lande/ daß die Güter nicht nach dem Handel/ sonder nach der Wirtigkeit außgetheilet sein / vnnd besessen wurden. Sie heilten offentliche Mahlzeiten/ die sie die Philas nanten / die musten auch die Kinder besuchen/ damit sie Bürgerlich reden/ höfflich schertzen / vnd ohne Schmach vexiren lehrneten. Wer dann an einem offentlichen Heyligen oder gerichtlichen ort einen Bürgerlästerte/ der wurde vm̃ fünff Drachmas gestrafft / ein Drachma wird auff acht Creutz. geschätzt. Diese vnd dergleichen gesetze waren jhme von dem Dracone/ von dem Solon vnd sonderlich von dem Lycurgo vorgeschrieben/ sc. Es find aber endtlich diese Lande durch den H. Apostel Paulum zum Christlichen glauben gebracht worden/ welcher von Jerusalem an biß an Illyricum daß Euangelium Jesu Christi bekãt gemacht hat/ Ro. 18. Dann Illyricum stöst gleich an Epirum/ Albianam vnd Macedoniã/ vñ auch vnter andern Johannes Chrysostomus Bischoff/ zu Constantinopel/ gewesen. Es hat auch im Landt der Griechen der Nazianzenus, der Epiphanius, der Flauianus gelebt vnd gelehrt. Theophilactus ist Bischoss in der Bulgarey gewesen. Die Griechischen Priester haben lange Bärtvñ Eheweiber/ wañ aber einem sein Fraw gestirbet/ so darff er kein ander nehmen/ darff auch sonst bey keiner andern schlaffen/ wann man solches von jhr einem gewahr würde/ müste er nim̃ermer kein Meß halten. Sie fasten auch keinen Heiligen im gantzen jar/ sonder haben das jars drey fasten: Die erste ist die rechte fasten/ die wir auch haben/ in dersel-

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Zitationshilfe: Beatus, Georg: Amphitheatrvm Naturae, Schawplatz Menschlicher Herzlichkeit. Frankfurt, 1614, S. 280. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beatus_amphitheatrum_1614/300>, abgerufen am 21.11.2024.