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Bebel, August: Die Sozialdemokratie und das Allgemeine Stimmrecht. Berlin, 1895.

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Niemand. Die einzige Partei, die es rückhaltlos vertheidigt und zugleich mit
Eifer und Hingebung seine Ausdehnung erstrebt, ist die Sozialdemokratie. Und
zwar erstrebt sie die Ausdehnung desselben nicht nur auf die Wahl der Landtage,
sondern auch in dem Sinne, daß alle Staatsbürger, die das 21. Lebens-
jahr zurückgelegt haben, wahlberechtigt sind
.

Mit vollendetem 20. Lebensjahr muß der Mann seine Kräfte dem Dienst
des Landes Freiheit und Unabhängigkeit zur Verfügung stellen, er muß Soldat
werden. Mit dem vollendeten 21. Lebensjahr wird er für rechtsfähig erklärt, sein
Vermögen zu verwalten, er wird mündig. Seine Steuerkraft zur Unterhaltung
des Staates wird bereits weit früher in Anspruch genommen durch die Leistung
direkter und indirekter Abgaben.

Beansprucht die Bourgeoisie ein größeres Maß von Rechten, weil sie an-
geblich mehr durch direkte Steuern für das Gemeinwesen leiste, so vergißt sie:

1. daß das höhere Einkommen oder das Vermögen, von dem sie die höheren
Steuern entrichtet, durch die Ausbeutung der Arbeitskraft der Arbeiter-
klasse erworben ist
;
2. daß die Arbeiterklasse es vorzugsweise ist, die durch den
Militärdienst sie in ihrem Einkommen und ausbeuterischen Erwerbe
schützt und gegebenen Falles ihr Blut für sie verspritzen, ja ihr Leben
opfern muß
;
3. daß die Arbeiterklasse, weit mehr als ihr Einkommen recht-
fertigt, zu den öffentlichen Lasten beiträgt und insbesondere die
Lasten der indirekten Steuern vorzugsweise zu tragen hat
; *)
4. daß nach dem Grundsatz, wer Pflichten hat, soll auch auch Rechte haben,
das Wahlrecht ein selbstverständliches Recht ist;
5. daß der Staat, wenn er ein Rechtsstaat und kein Klassenstaat sein will, nach
den einfachsten Grundsätzen der Gerechtigkeit jedem mündigen Staatsangehörigen
Wahlrecht gewähren muß;
Endlich
6. daß das Wahlrecht einem jeden mündigen Staatsangehörigen auch gewährt
werden muß, damit er ein legales Mittel besitzt, durch dessen Anwendung ihm
ermöglicht wird, staatliche und soziale Einrichtungen zu schaffen, die Jedem eine
menschenwürdige Existenz ermöglichen.

Soll es der Zweck des Staates sein, wie seine Vertheidiger behaupten, das
Wohlsein aller seiner Angehörigen gleich und gerecht zu fördern, so muß es
gerade Jenen, die des Schutzes und der Hilfe am meisten bedürfen,
ermöglicht werden, diesen Staatszweck zu verwirklichen, denn es ist, um die oben
zitirten Ausführungen der "Kölnischen Zeitung" zu wiederholen, eine Thatsache:

*) Bekanntlich werden die Reichsausgaben hauptsächlich durch die Einnahmen
aus den indirekten Steuern bestritten, die ungerechteste Besteuerung, die es giebt,
die namentlich die großen unbemittelten Massen zu tragen haben.
Der Netto-Ertrag der Zölle und indirekten Steuern, d. h. der Ertrag
nach Abzug der Erhebungskosten, wurde für das Etatsjahr 1894/95, in runder
Summe veranschlagt, für die
Zölle   349706000 Mk.
Jnländ. Tabaksteuer   11082000 "
Zuckersteuer   75406000 "
Salzsteuer   42742000 "
Branntweinsteuer   118081000 "
Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier   24856000 "
Stempelabgaben   34045000 "
Jn Summa   655918000 Mk.
Das ergiebt auf den Kopf der Bevölkerung rund 13 Mk. Nicht in-
begriffen sind in obigen Beträgen die Erträge der Biersteuer in Bayern, Württem-
berg, Baden und Elsaß-Lothringen, die 1892 rund 50 Millionen Mk. ergab, die
Erträge der inländischen Weinsteueretc.

Niemand. Die einzige Partei, die es rückhaltlos vertheidigt und zugleich mit
Eifer und Hingebung seine Ausdehnung erstrebt, ist die Sozialdemokratie. Und
zwar erstrebt sie die Ausdehnung desselben nicht nur auf die Wahl der Landtage,
sondern auch in dem Sinne, daß alle Staatsbürger, die das 21. Lebens-
jahr zurückgelegt haben, wahlberechtigt sind
.

Mit vollendetem 20. Lebensjahr muß der Mann seine Kräfte dem Dienst
des Landes Freiheit und Unabhängigkeit zur Verfügung stellen, er muß Soldat
werden. Mit dem vollendeten 21. Lebensjahr wird er für rechtsfähig erklärt, sein
Vermögen zu verwalten, er wird mündig. Seine Steuerkraft zur Unterhaltung
des Staates wird bereits weit früher in Anspruch genommen durch die Leistung
direkter und indirekter Abgaben.

Beansprucht die Bourgeoisie ein größeres Maß von Rechten, weil sie an-
geblich mehr durch direkte Steuern für das Gemeinwesen leiste, so vergißt sie:

1. daß das höhere Einkommen oder das Vermögen, von dem sie die höheren
Steuern entrichtet, durch die Ausbeutung der Arbeitskraft der Arbeiter-
klasse erworben ist
;
2. daß die Arbeiterklasse es vorzugsweise ist, die durch den
Militärdienst sie in ihrem Einkommen und ausbeuterischen Erwerbe
schützt und gegebenen Falles ihr Blut für sie verspritzen, ja ihr Leben
opfern muß
;
3. daß die Arbeiterklasse, weit mehr als ihr Einkommen recht-
fertigt, zu den öffentlichen Lasten beiträgt und insbesondere die
Lasten der indirekten Steuern vorzugsweise zu tragen hat
; *)
4. daß nach dem Grundsatz, wer Pflichten hat, soll auch auch Rechte haben,
das Wahlrecht ein selbstverständliches Recht ist;
5. daß der Staat, wenn er ein Rechtsstaat und kein Klassenstaat sein will, nach
den einfachsten Grundsätzen der Gerechtigkeit jedem mündigen Staatsangehörigen
Wahlrecht gewähren muß;
Endlich
6. daß das Wahlrecht einem jeden mündigen Staatsangehörigen auch gewährt
werden muß, damit er ein legales Mittel besitzt, durch dessen Anwendung ihm
ermöglicht wird, staatliche und soziale Einrichtungen zu schaffen, die Jedem eine
menschenwürdige Existenz ermöglichen.

Soll es der Zweck des Staates sein, wie seine Vertheidiger behaupten, das
Wohlsein aller seiner Angehörigen gleich und gerecht zu fördern, so muß es
gerade Jenen, die des Schutzes und der Hilfe am meisten bedürfen,
ermöglicht werden, diesen Staatszweck zu verwirklichen, denn es ist, um die oben
zitirten Ausführungen der „Kölnischen Zeitung“ zu wiederholen, eine Thatsache:

*) Bekanntlich werden die Reichsausgaben hauptsächlich durch die Einnahmen
aus den indirekten Steuern bestritten, die ungerechteste Besteuerung, die es giebt,
die namentlich die großen unbemittelten Massen zu tragen haben.
Der Netto-Ertrag der Zölle und indirekten Steuern, d. h. der Ertrag
nach Abzug der Erhebungskosten, wurde für das Etatsjahr 1894/95, in runder
Summe veranschlagt, für die
Zölle   349706000 Mk.
Jnländ. Tabaksteuer   11082000 〃
Zuckersteuer   75406000 〃
Salzsteuer   42742000 〃
Branntweinsteuer   118081000 〃
Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier   24856000 〃
Stempelabgaben   34045000 〃
Jn Summa   655918000 Mk.
Das ergiebt auf den Kopf der Bevölkerung rund 13 Mk. Nicht in-
begriffen sind in obigen Beträgen die Erträge der Biersteuer in Bayern, Württem-
berg, Baden und Elsaß-Lothringen, die 1892 rund 50 Millionen Mk. ergab, die
Erträge der inländischen Weinsteuerꝛc.
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[48/0052] Niemand. Die einzige Partei, die es rückhaltlos vertheidigt und zugleich mit Eifer und Hingebung seine Ausdehnung erstrebt, ist die Sozialdemokratie. Und zwar erstrebt sie die Ausdehnung desselben nicht nur auf die Wahl der Landtage, sondern auch in dem Sinne, daß alle Staatsbürger, die das 21. Lebens- jahr zurückgelegt haben, wahlberechtigt sind. Mit vollendetem 20. Lebensjahr muß der Mann seine Kräfte dem Dienst des Landes Freiheit und Unabhängigkeit zur Verfügung stellen, er muß Soldat werden. Mit dem vollendeten 21. Lebensjahr wird er für rechtsfähig erklärt, sein Vermögen zu verwalten, er wird mündig. Seine Steuerkraft zur Unterhaltung des Staates wird bereits weit früher in Anspruch genommen durch die Leistung direkter und indirekter Abgaben. Beansprucht die Bourgeoisie ein größeres Maß von Rechten, weil sie an- geblich mehr durch direkte Steuern für das Gemeinwesen leiste, so vergißt sie: 1. daß das höhere Einkommen oder das Vermögen, von dem sie die höheren Steuern entrichtet, durch die Ausbeutung der Arbeitskraft der Arbeiter- klasse erworben ist; 2. daß die Arbeiterklasse es vorzugsweise ist, die durch den Militärdienst sie in ihrem Einkommen und ausbeuterischen Erwerbe schützt und gegebenen Falles ihr Blut für sie verspritzen, ja ihr Leben opfern muß; 3. daß die Arbeiterklasse, weit mehr als ihr Einkommen recht- fertigt, zu den öffentlichen Lasten beiträgt und insbesondere die Lasten der indirekten Steuern vorzugsweise zu tragen hat; *) 4. daß nach dem Grundsatz, wer Pflichten hat, soll auch auch Rechte haben, das Wahlrecht ein selbstverständliches Recht ist; 5. daß der Staat, wenn er ein Rechtsstaat und kein Klassenstaat sein will, nach den einfachsten Grundsätzen der Gerechtigkeit jedem mündigen Staatsangehörigen Wahlrecht gewähren muß; Endlich 6. daß das Wahlrecht einem jeden mündigen Staatsangehörigen auch gewährt werden muß, damit er ein legales Mittel besitzt, durch dessen Anwendung ihm ermöglicht wird, staatliche und soziale Einrichtungen zu schaffen, die Jedem eine menschenwürdige Existenz ermöglichen. Soll es der Zweck des Staates sein, wie seine Vertheidiger behaupten, das Wohlsein aller seiner Angehörigen gleich und gerecht zu fördern, so muß es gerade Jenen, die des Schutzes und der Hilfe am meisten bedürfen, ermöglicht werden, diesen Staatszweck zu verwirklichen, denn es ist, um die oben zitirten Ausführungen der „Kölnischen Zeitung“ zu wiederholen, eine Thatsache: *) Bekanntlich werden die Reichsausgaben hauptsächlich durch die Einnahmen aus den indirekten Steuern bestritten, die ungerechteste Besteuerung, die es giebt, die namentlich die großen unbemittelten Massen zu tragen haben. Der Netto-Ertrag der Zölle und indirekten Steuern, d. h. der Ertrag nach Abzug der Erhebungskosten, wurde für das Etatsjahr 1894/95, in runder Summe veranschlagt, für die Zölle 349706000 Mk. Jnländ. Tabaksteuer 11082000 〃 Zuckersteuer 75406000 〃 Salzsteuer 42742000 〃 Branntweinsteuer 118081000 〃 Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 24856000 〃 Stempelabgaben 34045000 〃 Jn Summa 655918000 Mk. Das ergiebt auf den Kopf der Bevölkerung rund 13 Mk. Nicht in- begriffen sind in obigen Beträgen die Erträge der Biersteuer in Bayern, Württem- berg, Baden und Elsaß-Lothringen, die 1892 rund 50 Millionen Mk. ergab, die Erträge der inländischen Weinsteuerꝛc.

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2018-10-30T15:09:45Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2018-10-30T15:09:45Z)

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Zitationshilfe: Bebel, August: Die Sozialdemokratie und das Allgemeine Stimmrecht. Berlin, 1895, S. 48. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bebel_sozialdemokratie_1895/52>, abgerufen am 23.11.2024.